Quelle: Archiv MG - BRD OPPOSITION AUTONOME - Vom schwarzen Block
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Münchner Hochschulzeitung, 31.03.1981
Sonderausgabe Sozialwesen
Eines hat die Polizei mit ihrer Massenverhaftung sofort ge-
schafft: Beteiligte und Betroffene stellen sich die GEWALTFRAGE.
Der Einsatz der Gewalt des Staates läßt die vom Knüppel Getroffe-
nen fragen:
DARF MAN GEWALT ALS MITTEL DES PROTESTES ANWENDEN?
1.
Schon an der Rollenverteilung wird deutlich, daß die Gewaltfrage
eine der Untertanen ist. Die Staatsorgane nämlich haben sie
längst entschieden. Ob es sich um den Aufbau von Atomkraftwerken,
den Schutz von militaristischem Spektakel oder den das Eigentums
an Grund und Boden handelt, immer weiß der Staat die Gewalt als
sein letztes, aber unwiderlegliches Mittel zu schätzen. Und wenn
er es einsetzt, dann hat nicht er, sondern der Bürger intoleran-
terweise Gewalt oder auch nur sonstigen Widerstand verbrochen.
Der Spruch "Gewalt kann kein Mittel der Politik sein!" gilt also
sehr einseitig, und während für den Staat kein Gefängnis, kein
Gummiknüppel, ja selbst kein Krieg zu schlecht ist, läßt er durch
seine Lehrer und sonstigen Pfaffen dem Volk verkünden: "DER ZWECK
KANN DIE MITTEL NICHT HEILIGEN". Eine so billige Heuchelei sollte
man aber auch Vater Staat nicht durchgehen lassen. Wenn die Ge-
walt Mittel der Politik ist - und das ist sie sehr wohl, dann
sagt das einiges über die unheiligen Zwecke derselben aus: Offen-
bar schlagen die Maßnahmen des Staates und seiner besitzenden
Bürger immerzu zum Nachteil gewisser Leute aus, so daß diese sich
wehren oder wehren würden, genügte nicht allein die Drohungsmit
der Gewalt. Der Staatsgewalt könnte man also durchaus entnehmen,
daß es die Mittel der Unterdrückung nur braucht, weil die Schädi-
gung-altmodisch Ausbeutung genannt - Prinzip ist.
Stattdessen lassen sich kritische Menschen, die dagegen etwas ha-
ben, von der Polizei die Gewaltfrage präsentieren.
2.
Wie blöd die Gewaltfrage ist, könnte man auch daran merken, daß
sie fragt, ob man darf. Ja wer soll einem denn diese Erlaubnis
erteilen? Denn es ist doch ein großer Widerspruch, erst etwas ge-
gen die Politik, z.B. in Sachen Wohnraum und Grundeigentum etwas
unternehmen zu wollen und dann den großen Erlauber, eben Polizei
und Justiz zu fragen, ob man gegen sie auch etwas unternehmen
darf. Auf diese Erlaubnis wird man lange warten - oder? Oder man
bekommt sie erteilt, sofern klargestellt wird, daß man gar nichts
praktisch gegen die Politik machen will, sondern nur einmal seine
Meinung sagen, damit sie gesagt ist. (Friedliche Demonstrationen
sind hierzulande sehr geschätzt und belächelt!)
Aber so ist die Gewaltfrage meist nicht gemeint. Wer sie sich
stellt tut so, als ob er in seinem moralischen Gewissen einen
viel höheren Standpunkt zur Beurteilung hatte als die Polizei, -
aber nur, um bei der Aufstellung eines Kodex von Bedingungen zu
landen, unter denen Gewalt im "höheren Interesse" ausnahmsweise
erlaubt sein soll; ein Kodex aber, der sich gar nicht so sehr von
den Kriterien der Polizei unterscheidet. Wer sich die Gewaltfrage
stellt - und zwar wurscht ob er sie dann positiv oder negativ
beantwortet - urteilt mit den Augen der wirklichen, oder einer
umgekehrten Polizei.
3.
Diese Art der Unterscheidung - ist ein Protest brav oder verstößt
er gegen Gesetze - begreift überhaupt nichts. Denn das, w a s
die so beurteilten Leute tun und wozu sie es tun, kommt im Raster
dieses juristischen Denkens überhaupt nicht mehr vor. Ob die
Hausbesetzer ein vernünftiges Anliegen haben oder nicht, ob ihre
Mittel erfolgversprechend sind oder Quatsch, das alles entschei-
det sich doch nicht an ein paar geborstenen Fensterscheiben in
der Breiten Gasse.
4.
Die Gewalt ist also keine Frage, sondern eine Realität, Wer sich
gegen sie und ihre Gründe wehrt, wird schnell merken, daß sie
ihre stärkste Stütze in der Freiwilligkeit der ausgenutzten
Menschheit hat.
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