Quelle: Archiv MG - BRD OPPOSITION AUTONOME - Vom schwarzen Block


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       Münchner Hochschulzeitung, 31.03.1981
       Sonderausgabe Sozialwesen
       
       Eines hat  die Polizei  mit  ihrer  Massenverhaftung  sofort  ge-
       schafft: Beteiligte  und Betroffene stellen sich die GEWALTFRAGE.
       Der Einsatz der Gewalt des Staates läßt die vom Knüppel Getroffe-
       nen fragen:
       

DARF MAN GEWALT ALS MITTEL DES PROTESTES ANWENDEN?

1. Schon an der Rollenverteilung wird deutlich, daß die Gewaltfrage eine der Untertanen ist. Die Staatsorgane nämlich haben sie längst entschieden. Ob es sich um den Aufbau von Atomkraftwerken, den Schutz von militaristischem Spektakel oder den das Eigentums an Grund und Boden handelt, immer weiß der Staat die Gewalt als sein letztes, aber unwiderlegliches Mittel zu schätzen. Und wenn er es einsetzt, dann hat nicht er, sondern der Bürger intoleran- terweise Gewalt oder auch nur sonstigen Widerstand verbrochen. Der Spruch "Gewalt kann kein Mittel der Politik sein!" gilt also sehr einseitig, und während für den Staat kein Gefängnis, kein Gummiknüppel, ja selbst kein Krieg zu schlecht ist, läßt er durch seine Lehrer und sonstigen Pfaffen dem Volk verkünden: "DER ZWECK KANN DIE MITTEL NICHT HEILIGEN". Eine so billige Heuchelei sollte man aber auch Vater Staat nicht durchgehen lassen. Wenn die Ge- walt Mittel der Politik ist - und das ist sie sehr wohl, dann sagt das einiges über die unheiligen Zwecke derselben aus: Offen- bar schlagen die Maßnahmen des Staates und seiner besitzenden Bürger immerzu zum Nachteil gewisser Leute aus, so daß diese sich wehren oder wehren würden, genügte nicht allein die Drohungsmit der Gewalt. Der Staatsgewalt könnte man also durchaus entnehmen, daß es die Mittel der Unterdrückung nur braucht, weil die Schädi- gung-altmodisch Ausbeutung genannt - Prinzip ist. Stattdessen lassen sich kritische Menschen, die dagegen etwas ha- ben, von der Polizei die Gewaltfrage präsentieren. 2. Wie blöd die Gewaltfrage ist, könnte man auch daran merken, daß sie fragt, ob man darf. Ja wer soll einem denn diese Erlaubnis erteilen? Denn es ist doch ein großer Widerspruch, erst etwas ge- gen die Politik, z.B. in Sachen Wohnraum und Grundeigentum etwas unternehmen zu wollen und dann den großen Erlauber, eben Polizei und Justiz zu fragen, ob man gegen sie auch etwas unternehmen darf. Auf diese Erlaubnis wird man lange warten - oder? Oder man bekommt sie erteilt, sofern klargestellt wird, daß man gar nichts praktisch gegen die Politik machen will, sondern nur einmal seine Meinung sagen, damit sie gesagt ist. (Friedliche Demonstrationen sind hierzulande sehr geschätzt und belächelt!) Aber so ist die Gewaltfrage meist nicht gemeint. Wer sie sich stellt tut so, als ob er in seinem moralischen Gewissen einen viel höheren Standpunkt zur Beurteilung hatte als die Polizei, - aber nur, um bei der Aufstellung eines Kodex von Bedingungen zu landen, unter denen Gewalt im "höheren Interesse" ausnahmsweise erlaubt sein soll; ein Kodex aber, der sich gar nicht so sehr von den Kriterien der Polizei unterscheidet. Wer sich die Gewaltfrage stellt - und zwar wurscht ob er sie dann positiv oder negativ beantwortet - urteilt mit den Augen der wirklichen, oder einer umgekehrten Polizei. 3. Diese Art der Unterscheidung - ist ein Protest brav oder verstößt er gegen Gesetze - begreift überhaupt nichts. Denn das, w a s die so beurteilten Leute tun und wozu sie es tun, kommt im Raster dieses juristischen Denkens überhaupt nicht mehr vor. Ob die Hausbesetzer ein vernünftiges Anliegen haben oder nicht, ob ihre Mittel erfolgversprechend sind oder Quatsch, das alles entschei- det sich doch nicht an ein paar geborstenen Fensterscheiben in der Breiten Gasse. 4. Die Gewalt ist also keine Frage, sondern eine Realität, Wer sich gegen sie und ihre Gründe wehrt, wird schnell merken, daß sie ihre stärkste Stütze in der Freiwilligkeit der ausgenutzten Menschheit hat. zurück