Quelle: Archiv MG - BRD OPPOSITION AUTONOME - Vom schwarzen Block


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       Der schwarz-rot-goldene Block
       
       Bürgerkriegsübung an der Hamburger Hafenstraße
       

DER STAAT BESTELLT SEIN HAUS

Die Hamburger Hafenstraße steht im Blickpunkt der Nation. Ein für Hamburg und den Rest der Republik "unerträglicher Zustand" soll dort herrschen. Von "Kriegserklärung an die Gesellschaft" durch ein "Gewaltpotential" ist die Rede, ein "rechtsfreier Raum" sei entstanden; und ernste Politiker-Mienen wie Gewaltszenarios, die jedem anständigen Bürger das Grausen lehren, unterstreichen, was hier auf dem Spiel steht: der Rechtsstaat zumindest. Dabei lassen allein schon die staatlichen "Lösungsvorschläge", Ultimaten und Räumungsandrohungen gar nicht erst den Schein auf- kommen, die Bewohner der paar heruntergekommenen Altbauten am Hamburger Hafen und ihr schwarz-gekleideter Anhang könnten in ir- gendeiner Weise auch nur die kleinste praktische Störung des Ge- schäftsganges dieser Republik bewerkstelligen. Darum geht es nicht - und braucht es auch nicht zu gehen, wenn die Ansprüche des freiheitlichen Rechtsstaates an 'law and order' den Ausnahme- zustand definieren und ihn staatsgewaltig inszenieren. Die Freiheit des Eigentums ist unantastbar ------------------------------------------ Hausbesetzung mit folgender Instandbesetzung war einmal ein Stück Protest in einer sozialen Frage. Die Frage betrifft das Wohnen und seinen Preis. In der irrigen Auffassung, Grundstücke mit ei- nem Haus darauf seien zweckentfremdet, solange sie nicht als Wohnraum ehrlichen, aber arm gebliebenen Mietern zur Verfügung stehen, haben sich junge Leute des öfteren am Unterschied von Nutzen und Eigentum versündigt. Ihre Anstrengungen, in eigener Regie zu renovieren, und ihre Bereitschaft, schließlich auch einen Mietzins zu entrichten, haben ihnen eine bittere Erfahrung nicht ersparen können: Die demokratischen Behörden haben stets auf Verletzung eines demokratischen Grundrechts erkannt, auf ei- ner freiheitlichen Nutzung des Eigentums bestanden, die natürlich auch in einer spekulationsbedingten Verwahrlosung der Objekte ge- geben ist, und die Sehnsucht nach einer alternativen neuen Heimat abschlägig beschieden. In diesem Sinne war die Hafenstraße noch nie ein "alternatives Wohnprojekt". Mit regelmäßigen Hausdurchsuchungen, Zwangsräumungen und perma- nenter Polizeipräsenz hat der Hamburger Senat den dortigen Bewoh- nern schon immer klargemacht, daß sie lediglich vorübergehend ge- duldet sind - daran hat auch die letzte Lösung nichts geändert. Die friedliche Lösung ist ja nicht deshalb zustandegekommen, weil der Senat endlich dem Anliegen der Leute in der Hafenstraße ent- sprochen hätte, daß sie dort unbehelligt wohnen möchten. Voraus- gegangen war ja der Beschluß der Stadt, eine definitive Erledi- gung des von Staats wegen so definierten und deshalb für das Ge- waltmonopol unerträglichen "rechtsfreien Raums" vorzunehmen. Als hätte der Senat plötzlich mitten im rechtsstaatlich durchorgani- sierten Hamburg eine souveräne Enklave entdeckt, deren Bewohner sich jeder Kontrolle durch Recht und Gewalt entzogen hätten, hat er mit seiner Definition nicht nur das T h e m a für die öf- fentliche Meinungsbildung vorgegeben, sondern sich selber die Handlungsmaxime erteilt, daß in Sachen Hafenstraße die A u t o r i t ä t d e s R e c h t s s t a a t s wieder herzu- stellen sei. Er hat die Geltung des Rechts selber und dessen Durchsetzung zu seiner Sache erklärt, und an diesem Entschluß das Tun und Lassen der Hafenstraßenbewohner gemessen. Wo derart prin- zipielle staatliche Ansprüche zur Entscheidung stehen, wird aus so manchem Vergehen etwas grundsätzlich anderes: Die allenthalben empört aufgedeckten Rechtsbrüche von Leuten aus der Hafenstraße - vom "Mietrückstand" über "Stromdiebstahl" bis zum "Schwarzfahren" -, die als solche nicht einmal einen Kripobeamten, erst recht nicht auf St. Pauli, hinter dem Schreibtisch hervorholen, sind dieser staatlichen Sichtweise gemäß lauter Anhaltspunkte und Be- weise für die Nichtanerkennung des Rechts als solchem und summie- ren sich zu einem einzigen "Gewaltpotential". Da stören dann Barrikaden und Befestigungen nicht deshalb, weil sie je den freien polizeilichen Zugriff auf Häuser und Bewohner ernsthaft vereitelt hätten - so lächerlich diese Lüge ist, für die Staatsgewalt und ihre Rechtsherrlichkeit buchstabiert sich der Sachverhalt genau umgekehrt. In den stinknormalen Rechtsbrü- chen der Bewohner bis hin zur gerichtlichen Anfechtung der Räu- mungstitel dokumentiert sich für den Hamburger Senat der organi- sierte W i l l e, das Recht zu brechen. Er beschließt, daß die Erledigung des alten "Problems Hafenstraße" nicht mehr bloß den Rechtsorganen Gericht und Polizei anheimfällt, sondern die Wie- derherstellung des Rechts zur politischen "Chefsache" wird. Dar- über wird aus der Hafenstraße eine S t a a t s a k t i o n, in der nicht mehr verletzte Rechtsparagraphen zur Bereinigung anste- hen, sondern der demonstrative Willensbeweis der Bewohner erzwun- gen werden soll, daß sie sich der Geltung des Rechts fügen. Wohnen mit Bewährungsfrist -------------------------- Was als Ringen des Senats um eine "friedliche Lösung" diesem li- berale Anerkennung verschafft hat, war deshalb von Anfang an nicht als Angebot an die Hafenstraße gedacht, mit einem Mietver- trag versehen, einfach zu wohnen. Das wäre ja auch ohne "Ringen" zu haben gewesen. Hier geht es aber, wie die zuständigen Herren im Rathaus nochmal eigens klarstellten, nicht einfach um eine "friedliche Lösung", sondern um die "Herstellung des Rechtsfrie- dens". Und der buchstabiert sich gewaltsam. Was nicht nur die Form des U l t i m a t u m s, mit dem der Staat der Hafenstraße seine Bedingungen ihres Überlebens angeboten hat, deutlich klar- stellt. Seinem Inhalt nach beseitigt der Vertrag alle Momente ei- nes solchen, verbietet jeden berechnenden Umgang der Hafensträß- ler mit der Rechtsform, und sei es nur gesichertes Wohnen. In den Klauseln des Vertrages, an dem die ehrenwerten Senatoren wochen- lang gefeilt haben, haben sie für die Hafenstraße einen völlig neuen Rechtsstatus geschaffen, der ihre Bewohner jenseits jeder Gerichtsbarkeit der p o l i t i s c h e n K o n t r o l l e durch den Senat unterstellt. Von der Mißachtung der Hausordnung, wie z.B. das Versäumnis der Gehwegreinigung, bis zur Straffällig- keit eines Bewohners durch zweimaliges Schwarzfahren, ist alles aufgelistet, was der Senat "unter den gegebenen Umständen" nicht einfach als Ordnungswidrigkeit oder Rechtsvergehen verstehen will, sondern als oppositionellen Akt definiert. Was ansonsten allenfalls gerichtliche Mahnbescheide nach sich zieht, oder über- haupt nicht Gegenstand eines mietrechtlichen Verhältnisses ist; will der Senat als Rechtstitel zu seiner direkten Verfügung si- chergestellt wissen, mit denen er das Mieterdasein der Hausbewoh- ner seiner Kontrolle unterstellt. Nach dem Muster einer Freiheitsstrafe auf Bewährung haben sie ge- fälligst dauerhaft und ständig ihre Unterwerfung unter die staat- liche Aufsicht a n z u e r k e n n e n und als demonstrierte Einsicht vor sich herzutragen - indem sie sich als durch und durch anständige Musterknaben aufführen. Andernfalls droht ihnen die gerechte gewaltsame Beseitigung. Das ungeheuer friedfertige Vertragsangebot des Senates ist schlicht auf die Infamie hinausgelaufen, die georderte demonstra- tive Anerkennung der staatlichen Autorität unter Androhung ihrer gewaltsamen Durchsetzung dem Willen und Benehmen der Hafensträß- ler selbst zur Aufgabe zu machen. Sie sollen als leibhaftiger Er- folg staatlicher Erziehungsbemühungen herumlaufen. Duldung gegen demonstrative Unterwerfung... ------------------------------------------- Daß der Senat vorab und unbedingt auf der "Räumung sämtlicher Barrikaden" und sonstiger "baulicher Veränderungen", die den Zu- tritt der Staatsgewalt behindern könnten, bestand und von dieser Bedingung den "Frieden" abhängig machte, ist somit eine sehr be- rechnete Prinzipienreiterei. Er setzte damit die uneingeschränkte Respektierung seiner Staatshoheit auf die Tagesordnung, die den Schein von zwei gleichberechtigten Verhandlungs p a r t n e r n nicht verträgt. Daß die zu "Befestigungsanlagen" aufgebauschten Stacheldrähte und Stahltüren eine nennenswerte Behinderung des staatlichen "Zutritts" darstellen würden, glaubte keiner; weg sollten sie als Symbol des "ungebrochenen Widerstands". Genau diesen letzten Rest eines Dokuments einer sich auflehnenden Gesinnung hatte der Senat im Auge, als er den "Abbau der Befesti- gungsanlagen" forderte - und damit nicht einfach den Abbau von diesen, sondern das Aufgeben der "dahintersteckenden" Gesinnung. Verlangt war damit nämlich eine sichtbare - und zwar republikweit sichtbare - Demonstration des eigenen Unterwerfungswillens. Und diese abgeforderte Dokumentation des Gesinnungswandels wurde zur unverzichtbaren Eingangsvoraussetzung für Vertragsvereinbarungen erklärt. Die Gewalt, der nachgegeben wird, ist friedlich ----------------------------------------------- Die SPD-Regierung führte ihre Verhandlungen mit den Vertretern der Hafenstraße mit der eindeutigen Absicht, die Verantwortung für das - bei Nichteinhaltung der Ultimaten - staatliche Aufräu- men ganz in die Hände derer zu legen, denen man die gewaltsame Räumung androhte. Die Bewohner der Hafenstraße erfüllen das staatliche Ultimatum, oder es wird geräumt. Für diese feinen Al- ternativen der Durchsetzung der Staatsgewalt werden pausenlose Senatssitzungen mit demonstrativer Verhandlungswilligkeit insze- niert - ohne den Schein sachlicher Kompromisse zuzulassen und die Plazierung von 5000 Polizisten, Grenzschutztruppen und GSG 9 um St. Pauli auch nur ein Stück weit zurückzunehmen. Das gehörte ja zum großzügigen Verhandlungsangebot des Senats, die Räumung zügig und mit gewaltigem Polizeiaufmarsch vorzubereiten und der Ohn- macht der Bewohner der Hafenstraße Angst zu machen, damit sie sich gefügig zeigten. Noch das zweite Ultimatum des Bürgermei- sters wurde, während die Hafenstraßenbewohner schon die Barrika- den abbauten, von weiterer Konzentration der Polizeimacht für die Räumung begleitet. Dieses zweite Ultimatum und die daraus hervorgegangene "friedliche Lösung des Konflikts" sollen jetzt der Beweis sein für die Umsichtigkeit und Liberalität des Hamburger Bürgermei- sters, ein Beispiel der "Linie politischer Vernunft" überhaupt. Das ist gut! 1. Die politische Vernunft bestand darin, daß Dohnanyi den Bewoh- nern der Hafenstraße noch eine letzte Chance bot, sich dem Willen der Obrigkeit zu unterwerfen. Dabei spekulierte der Bürgermeister auf die Ausweglosigkeit, die er den Leuten in der Straße macht- voll - und von Tag zu Tag mehr - vorsetzte. 2. Nachgegeben hat nicht die politische Führung in Hamburg. Nach- gegeben haben diejenigen, die gar keine Alternative hatten, die so oder so vor der Staatsgewalt ihre Ohnmacht eingestehen mußten. Die Obrigkeit aber hat ihr Ziel, "Wiederherstellung des Rechtszu- stands", voll und ganz erreicht. 3. Und diese saubere Lösung beweist genausogut, wer der Herr im Haus ist, wie eine Räumung mit allen Schikanen polizeilicher Ge- walt - nur mit weniger Opfern. Die Politik hat sich vor Ort durchgesetzt ohne direkten Gewalteinsatz. 4. Die Union, aber auch Politiker der FDP und der SPD halten das für ein Stück Aufgabe des staatlichen Gewaltmonopols. So mache sich der Rechtsstaat "erpreßbar" - "Verbeugung vor der organi- sierten Gewalt" (CDU). Vor dem Ideal unbedingter und totaler Durchsetzung der Staatsgewalt steht die Sache, die da gelaufen ist, geradezu auf dem Kopf. Wer hat sich denn da vor welcher or- ganisierten Gewalt verbeugt? Aber Fanatikern der Gewalthoheit ist auch schon der Schein zuviel, die politische Führung würde irgen- detwas von ihren Untertanen abhängig machen, gar mit ihnen über Recht und Ordnung verhandeln. Als hätten die Bewohner der Hafen- straße etwas zu verhandeln gehabt. 5. Ausgerechnet Dohnanyi soll es an souveräner Führung gemangelt haben - er habe sich "erpreßbar" gezeigt. Dabei hat er mal gerade mit zwei Varianten staatlicher Durchsetzung gearbeitet, von denen keine sich durch Abwesenheit von Gewalt auszeichnet. Und er war so frei, sich zu den Methoden in ein taktisches Verhältnis zu setzen: Was nützt ihm in seinem Amt mehr? Wann ist es unumgäng- lich, um seine Führungsqualitäten zu zeigen, hart durchzugreifen und abzuräumen? Aber ist nicht der letzte Versuch, "im Allein- gang" - Dohnanyi hat sein Bürgermeisteramt dafür angeboten, daß er sich an sein Ultimatum hält! - die Spitze staatsmännischer Souveränität, wenn er erfolgreich ausgeht? 6. Der Bundespräsiqent und der Erfolg haben ihm recht gegeben. Vorher hat der Bürgermeister davon gesprochen, daß "nur ein Wun- der" noch die Räumung verhindern könne, so als hätte er sich bei seinem letzten Ultimatum nichts mehr ausgerechnet. So machen Po- litiker auf Dramatik. Jetzt hat Dohnanyi das Wunder vollbracht, hat die SPD in Hamburg einen Landesherrn sitzen, der wegen seiner Umsichtigkeit, seinem Fingerspitzengefühl - oder wie die falschen Bilder für Führungsqualitäten alle heißen - an Ansehen gewonnen hat. 7. Es ging übrigens einmal um leerstehende Häuser und um Leute, die darin wohnen mochten. zurück