Quelle: Archiv MG - BRD OPPOSITION ALLGEMEIN - Von diversen Einmischungen
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Bremer Hochschulzeitung Nr. 19, 24.06.1980
VEREIN MÜNDIGER BÜRGER E.V.
An Entschlossenheit mangelt es den Gründern der Botschaft
"Republik freies Wendland" keinesfalls. Die letzten Lächerlich-
keiten, die sich zwangsläufig einstellen, wo die Imitation der
großen Politik ohne deren Machtmittel zur Parodie gerät, sind in
diesen Kreisen Ansporn, so weiterzumachen, wie bisher: ein einge-
tragener Verein "Botschaft Freie Republik Wendland" soll ins Le-
ben gerufen werden. Den Anspruch der Gemeinnützigkeit untermauern
die Initiatoren mit einer Satzung im Vorabdruck, die den Idealis-
mus der pseudostaatlichen Bretterbuden als Produkt einer Staats-
theorie ausweist, wie sie von bürgerlichen Politologen und poli-
tischen Verfassungsvätern nicht schöner rezitiert werden kann.
Der Unterschied: sie entstammt dem Gedankengut von Spontis, Na-
turfreunden und anderen bewegten Bürgern mit und ohne Latzhosen.
Punkt 2 der Satzung:
"2. Die Botschaft will der Verwirrung abhelfen, die z.Zt. in Hin-
blick auf den Zweck von Staaten herrscht: der an sich berechtigte
Wille zur "Macht" und zur Überwindung von Ohnmacht wandelte sich
zum immer schrankenloseren Selbstzweck, der bis zum selbstmörde-
rischen Machtwahn der Plutoniummaffia auswuchert; das Sehnen nach
"Glück" artet aus in Vermarktung sittenwidriger Lustgier und ge-
meinschaftlicher Sucht. Nur jenes Gemeinwesen unterscheidet sich
von einer gut organisierten Räuberbande, das sich verantwortlich
fehlt für den vorsorglichen S c h u t z von Leben und Gesund-
heit der Jetzt Lebenden und all ihrer Kinder und Kindeskinder.
Für jeden Staat kommt es zu unerwünschten Folgen, wenn er den
Schutzgedanken gegenüber den althergebrachten Staatszwecken
"Macht" oder "Glück" vernachlässigt. Die Botschaft der Freien Re-
publik Wendland setzt sich für den V o r r a n g d e s
S c h u t z z w e c k e s im innerstaatlichen und völkerrechtli-
chen Bereich ein. Sie will, daß der Rechtsanspruch jedes men-
schlichen Wesens auf wirksamen Schutz von Leben und Gesundheit in
körperlicher, seelischer und genetisches Hinsicht glaubwürdiger
und besser als bisher durchsetzbar wird und das Vorbild der Wi-
derstandskämpfer gegen die Plutoniumabtrennablage im Wendland un-
vergessen bleibt..."
Erstens: "Verwirrung" über den Zweck von Staaten scheint es of-
fenbar nur bei den Vereinsgründern zu geben. Kaum haben sie am
Bohrloch 1004 erfahren müssen, zu welchen Zwecken der
"berechtigte Wille zur Macht" Polizei und Grenzschutz unterhält,
wollen sie es auch schon nicht mehr wahrhaben. Wozu soll denn
sonst die "Überwindung der Ohnmacht" gut sein, wenn die Macht
nicht zum Einsatz kommen soll gegen Leute, die ihr im Weg sind?
Aber wer das für eine "Entartung" des Staates hält, weiß auch,
warum: vor der Herrschaft zieht er den Hut, weil er sich andere
Verwendungsmöglichkeiten der Gewalt ausdenkt.
Zweitens: Deswegen nimmt er auch dieses harte Wort so nicht in
den Mund, sondern übersetzt es in die liebliche Formel
"S c h u t z vor Leben und Gesundheit." Schon mal darüber nach-
gedacht, aus welchen Gründen es zwischen Subjekten so zugeht, daß
sie ihr Leben gleich einer schützenden Gewalt überantworten? Üb-
rigens, wenn das so ist, darf man sich doch nicht wundern, daß
sie auch von diesem Angebot Gebrauch macht und darüber befindet,
wen sie zum Schutz anderer (und ihrer selbst) verhaut und wen
nicht. Gefragt hat sie darum niemanden, aber die Wertschätzung
dieses Gefühls nimmt sie dankbar entgegen und nutzt sie aus.
Drittens: Die Satzung ist nicht nur von kritischen, sondern auch
mündigen Bürgern geschrieben. Wem tun die Schläge von Gorleben am
meisten weh? Offenbar dem, der sie ausgeteilt hat, denn für "den
S t a a t kommt es zu unerwünschten Folgen." Davon ist weit und
breit nichts zu sehen. Nur in den Hirnen der Vereinsgründer, weil
es für ihre Wunschvorstellung einer ordentlichen Republik zu un-
erwünschten Folgen kommt: sie blamiert sich.
Viertens: Wie es mit Wunschbildern so ist, sie geben auf sich
selbst nicht allzuviel. Denn aus Helmut, dem Kanzler und seinem
deutschen Modell den eigenen frommen Wunsch herauszudestillieren,
will ja beide nicht infragestellen, weil er sie für seine bessere
Vorstellung braucht: "Die Botschaft setzt sich für den V o r-
r a n g des Schutzzweckes... ein", alles andere, weshalb er
meistens Nachrang hat, muß wohl doch sein.
Fünftens. "Der Rechtsanspruch jedes menschlichen Wesens auf wirk-
samen Schutz von Leben und Gesundheit" ist verbrieft im Menschen-
rechtskatalog jenes höheren Wesens, welches viele verehren;
Grundgesetz, Artikel 2, Absatz 2.
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