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DIE WAHRHEIT ÜBER ASBEST -
UND WOFÜR MAN SIE (MISS)BRAUCHEN KANN
Mit der Serie "Asbest-Gefahr" hatte der "Weser-Kurier" seinen Le-
sern vor einigen Monaten ganz schön eingeheizt. Was sonst nur
kommunismusverdächtigen Blättern zu entnehmen ist, daß hiesige
Arbeitsplätze Arbeitern die Gesundheit ruinieren, und die pro-
duzierten Waren ihre Benutzer gleich noch mit, konnte man allmor-
gendlich am Thema Asbest zum Frühstück genießen.
So war zu erfahren, daß es kein Zufall ist, wenn einem Asbestfa-
sern zum Krebs verhelfen, sondern daß es medizinisch gesehen Zu-
fall ist, wenn man gesund bleibt, wo Asbest in der Luft ist.
Daran ändert die Konzentration an Fasern in der Luft nicht das
geringste, weil eine Faser dieselbe Wirkung haben kann wie eine
Million davon.
Wo man sich seine Asbestose abgeholt hat, wurde auch nicht ver-
schwiegen: überall da, wo Asbest verladen und verarbeitet wurde,
war es offenbar als eine Gratisgabe der Arbeitsplätze eingerich-
tet, "bis zu den Knöcheln im Staub zu stehen" und den Asbest
"portionsweise einzuatmen".
Verschwiegen wurde auch nicht, daß Asbestvergiftung nicht auf As-
bestarbeitsplätze beschränkt ist, sondern wegen seiner großflä-
chigen Verwendung als Isolier- und Baumaterial auch Autofahrern,
Kindergartenkindern und Stadthallenbesuchern blühen kann.
Schließlich wurde auch nicht unterschlagen, daß weiterhin Asbest-
staub verschleudert werden darf: Werften und Baubetrieben soll
eben nicht zugemutet werden, lohnende Aufträge bloß deshalb abzu-
lehnen, weil ihre Erledigung für die Belegschaft mit dem Einatmen
von "Altlasten" verbunden ist.
Soweit die ungeschminkten Fakten.
Fragt sich nur, was die so aufgestachelten Gemüter für einen
Schluß aus den Schäden an ihrer Gesundheit ziehen sollen, über
deren Natur und Quelle sie so genau aufgeklärt wurden? Spricht
nicht die Wahrheit über die Benutzung und Zulassung von Asbest
sehr gegen die Täter, Kapital und Staat?
Nicht die Bohne! - empfiehlt der "Weser-Kurier". Schließlich hat
der Staat ja das Asbest verboten und damit bewiesen, daß die ge-
schädigten Interessen bei ihm gut aufgehoben sind. Allenfalls muß
man gelegentlich die staatlichen Stellen an ihre "Sozialpflicht"
erinnern, wenn allzu "bürokratisch" und "schleppend" verfahren
wird.
Was soll denn im einzelnen f ü r die staatlich bestellten Auf-
passer auf das Wohl der arbeitenden und verbrauchenden Menschheit
sprechen?
F ü r sie soll sprechen, daß nur ihre "Unwissenheit" und
"Ahnungslosigkeit", die Folgen der Asbestverarbeitung betreffend,
sie am Schutz der Gesundheit gehindert hat.
Bloß: Diese "Unwissenheit" hat doch System! Es ist doch gar nicht
so, daß ein Stoff seine Zulassung als Produktionsmittel erst dann
erhält, wenn er sich völlig bedenkenlos für seine Verarbeiter und
Benutzer herausgestellt hat. Umgekehrt ist es: Was sich als Ge-
schäftsmittel empiehlt, wird erstmal verwendet. Ob und was es für
"Folgen" hat, wird sich schon herausstellen. Weil ein Vorbehalt
gegen mögliche Folgen die Qualität als Geschäftsmittel nicht be-
schränken soll, behandeln die Gesundheitswächter Produktion und
Konsum als Experimentierfeld für Versuche am lebenden Objekt von
unschätzbarer Praxisnähe! Wenn der Standpunkt gilt: "Gesund ist,
was dem Geschäft nützt!", kommen Krebs und andere Schönheiten so
notwendig zustande wie das Amen in der Kirche.
F ü r die Behörden soll weiter sprechen, daß sie die Verwendung
von Asbest letztlich verboten bzw. eingeschränkt haben.
Bloß: Liegt hier nicht ein gehöriger Irrtum vor? Mit Asbestverbot
und -einschränkung holt der Staat nicht ein Versäumnis nach,
einen Stoff zu verbieten, der sich nachträglich als schädlich er-
wiesen hat und beweist darin die Nützlichkeit seiner Sozialfür-
sorge fürs Volk. Nicht die Schädlichkeit von Asbest hat das Ver-
bot zur Konsequenz, sondern erst das Verbot erklärt Asbest für
schädlich. Daß jeder Stoff in der kapitalistischen Produktion als
unschädlich, also zur Benutzung freigegeben gilt, solange er
nicht verboten ist, liegt daran, daß nicht einfach die festge-
stellten (oder zu befürchtenden) Gesundheitsschäden bei Produ-
zenten und Benutzern den Verbotsgrund abgeben. Gesundheit zählt
hierzulande nämlich zu den ganz selbstverständlichen Verbrauchs-
gütern des Geschäftserfolgs. Reklamiert der Staat die Gesundheit
mal als Einwand gegen ihren allzu freigiebigen Verbrauch in der
Fabrik, dann ist er der Aufassung, daß "zu viele" und zu
"allgemeine" Gesundheitsschäden nicht gut sind für ihren weiteren
ausgiebigen Verbrauch fürs Geschäft.
F ü r die staatlichen Aufpasser soll außerdem sprechen, daß sie
ein pingeliges Regelwerk beim Umgang mit Asbest erlassen haben -
für die Ausnahmen vom Verbot, die das Geschäftsinteresse
"braucht":
"Werftarbeiter werden auf die Gesundheitsgefahren hingewiesen...
Arbeitsausführung, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung,
technische Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstungen
sind detailliert geregelt..."
Bloß: Diese Arbeitsschutzvorschriften geben doch eine sehr deut-
liche Auskunft: Sie stellen sicher, daß ein Reparatur- oder
Umbauauftrag nicht deshalb der geschäftsmäßigen Abwicklung entzo-
gen wird, weil Asbest drin steckt. Dafür hat die Belegschaft ganz
normal zur Verfügung zu stehen und aus dem Wissen um die As-
bestose keinen anderen Anspruch abzuleiten, als daß die Vor-
schriften eingehalten werden, die die Vergiftung regeln!
Soll man es vielleicht als "Schutz" verstehen, daß die Unterneh-
mer verpflichtet sind, an jeden Asbestarbeitsplatz ein Hinweis-
schild zu stellen, daß man sich hier den Tod holen kann?
Soll man es vielleicht als "Schutz" verstehen, daß man sich re-
gelmäßig durchleuchten lassen muß, ob und wieweit sich die Gift-
fasern schon in der Lunge abgesetzt haben, der Schaden also be-
reits unwiderruflich eingetreten ist?
Soll man es denn vielleicht für einen Fall ganz besonderer Für-
sorge halten, daß die Dosierung eines - s.o. - offenbar für si-
cher angenommenen Schadens kontrolliert und unter staatlicher
Aufsicht stattfindet?
F ü r die Behörden soll noch sprechen, daß sie in Kindergärten
und Schulen nach Asbestfasern fahnden und entsorgen lassen.
Bloß: Wenn Sorge um das Wohlergehen der lieben Kleinen das staat-
liche Motiv wäre, wie verträgt sich das damit, daß Leute, die ih-
ren Schaden von Asbest schon weg haben, nach allen Regeln sozial-
staatlicher Kunst abgebügelt werden, was ihre Ansprüche an die
Rentenkasse angeht?
Die unterschiedliche Behandlungsweise beweist nur, daß der Maß-
stab staatlichen Handelns nicht der des Wohlergehens seines
(Jung)Volks ist, sondern der des unterschiedlichen Nutzens für
die Reichtumsproduktion, an der sich der Staat bedient. Die Alten
und Verbrauchten haben ihren Dienst daran bereits getan, die Jun-
gen haben ihn noch vor sich. Deren unverbrauchte Gesundheit soll
erst noch verbraucht werden, bei den Alten ist nicht mehr viel
davon vorhanden, weshalb sie nur noch als tote Last der Ren-
tenkassen gelten.
Wofür taugt also dem "Weser-Kurier" die Wahrheit über Asbest? Um
dafür zu werben, daß Vertrauen in den Staat umso nötiger ist, je
mehr das Kapital die Leute schädigt.
Da sage noch einer, die Fakten sprechen für sich!
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