Quelle: Archiv MG - BRD KERNENERGIE AKW-GEGNER - Haben die AKW-Gegner recht?


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       AKW-Treffen in Nürnberg verboten
       

STAATSSCHUTZ OHNE RESTRISIKO

Die Staatsgewalt baut Kernkraftwerke für eine rentable nationale Energieversorgung. Die radioaktive Verstrahlung durch den norma- len Betrieb der Meiler, erst recht die Katastrophe eines GAU, lädt sie der Bevölkerung auf mit dem Argument eines unvermeidli- chen Restrisikos. Kein Restrisiko duldet der Staat dagegen in Fragen s e i n e r Sicherheit: Kritische Gesinnung merzt er nicht erst am Bauzaun aus. Die bloße Ankündigung von AKW-Kritikern, sich im Nürnberger KOMM zu treffen, ist mit einem Versammlungsverbot beantwortet worden. Die Versammlungswilligen hatten angeblich gegen Auflagen verstoßen: "So sollten die Namen der Arbeitsgruppenleiter genannt und Akti- vitäten, die zu strafbaren Handlungen führen könnten, unterbunden werden. Zudem sollte die Bundesrepublik Deutschland nicht, wie in einer Unterlage der BUKO behauptet wird, beschuldigt werden, die Ermordung 'Gefangener aus der RAF' beschlossen zu haben und Per- sonen aus politischen Gründen gefangenzuhalten " (FAZ, 19.1.87) Eine interessante Umkehrung der rechtsstaatlichen Ermittlungspro- zedur. Die erkennungsdienstliche Behandlung f o l g t nicht auf eine begangene Straftat, sondern geht ihr voraus. Ein logisches Unding, das ganz auf der Linie der renovierten Staatsschutzpara- graphen liegt. Die bloße Gesinnung, die staatlicherseits vermutet wird, kommt einer Straftat schon gleich, so daß die "Rädels- führer" aus den Arbeitsgruppen vorderhand dingfest gemacht werden. Und das nicht einfach wegen polizeilicher oder richterli- cher Willkür, sondern auf höchst demokratischen Beschluß hin. Die Paragraphen 129 und 130 des StGB stellen ja bereits solche Mei- nungen unter Strafe, die "geeignet" sind, staatlicherseits als Aufruf zur Gewalt interpretiert zu werden, getrennt von der be- kundeten A b s i c h t des Meinungsinhabers. Das hierin ausge- sprochene Verlangen an Kritiker, ihre Meinungsäußerung darauf ab- zustellen, daß Staatskritik bei anderen erst gar nicht aufkommen kann, ist in Nürnberg auf richterlichen Beschluß den Konferenz- teilnehmern zur Auflage gemacht worden, ohne deren Einhaltung sich die BUKO gleich als verboten betrachten konnte. KZs kann man in der BRD der DDR unbehelligt vorwerfen. Aber daß "Personen aus politischen Gründen" in der BRD festgenommen werden, darf man nicht behaupten. Sonst wird man festgenommen. Die Verbreitung ei- ner g u t e n Meimung über die BRD ist demokratische Bürger- pflicht. Die Teilnehmer -------------- die sich trotz des Verbotes eingefunden hatten, beendeten die Konferenz vorzeitig, als Hundertschaften der Polizei zur Räumung angetreten waren. Über die herrschenden Demokraten vom Schlage eines Kohl haben sich die Teilnehmer eine ziemlich schlechte Mei- nung gebildet, wenn die Äußerungen von Robert Jungk repräsentativ sind: "Tyrannen hätten schnelle Erfolge, sagte Jungk. 'Aber sie stür- zen'; Marcos sei gestürzt worden, auch Kohl und Strauß würden ge- stürzt werden. Hitler, der ein in humanes Regime errichtet habe, sei auch gewählt worden." (FAZ, 19.1.) Zu befürchten ist leider, daß die Kritik an der demokratisch ge- wählten Regierung den guten Glauben in die Segnungen der D e m o k r a t i e nicht erschüttert. Gerade so, als folgten die in dieser Gesellschaft gültigen Ziele kapitalistischer Marktwirtschaft und Ordnung nicht aus dem staat- lichen Amt, sondern aus dem Belieben der Personen, die es jeweils innehaben. Ein Verfahren der Ermächtigung wie die Wahl ist eben etwas anderes als die Garantie, die Machthaber handelten zum Wohle aller. Eher schon ist sie das glatte Gegenteil. D a ß re- giert werden soll, ist der einzige Auftrag, den sich die Herr- schaften an der Urne erteilen lassen. Und im Zweifelsfall macht sich der Rechtsstaat davon unabhängig mit Notstandsgesetzen. Die Mehrzahl wollte offenbar auch den Hinweis auf einen demokra- tisch gewählten Hitler nicht als Einwand gegen das Wählen ver- standen wissen. Eher schon als Auftrag dazu, Die Grünen ---------- als Hoffnungsträger ins Parlament zu wählen. Dabei haben auch diese Burschen keinen Zweifel daran gelassen, warum sie auf der Konferenz angetanzt sind: "So beschloß das Plenum der Bundeskonferenz, die Auflagen des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs nicht zu akzeptieren... Für den Bundestagsabgeordneten der Grünen, Mann, war das Anlaß zu der überlegung, ob die Mandatsträger seiner Partei nicht umgehend den Tagungsort verlassen sollten. Bei einer Fraktionssitzung in Bonn habe er gesagt, die Bewegung solle zwar von den Grünen unter- stützt werden, von einer Mitveranstaltung der Bundeskonferenz sei aber Abstand zu nehmen." (FAZ, 19.1.) Die Z u s t ä n d i g k e i t d e r P o l i t i k für AKW und Verstrahlung soll auch nach grüner Lesart unangefochten sein. Also distanzieren sie sich von der "Gewalt" der Bewegung, die ja durch ein bayrisches Gerichtsurteil zweifelsfrei festgestellt worden ist. Unterstützung findet die so kritisierte Bewegung auch noch - als Stimmvieh ist sie gerade recht. Was die taz als Erfolg vermeldet - "Schlappe für die Scharfmacher. Enttäuschung für die Krawallstra- tegen der CSU / Anti-AKW-Konferenz fand ohne Auseinandersetzung statt" (taz, 19.1.) ist für die Grünen gleich ein Riesenerfolg: "Als Mitveranstalter wertete es dagegen der Grüne Bundestagsabge- ordnete Axel Vogel als 'Riesenerfolg', daß die BUKO 'sehr kon- struktiv, ruhig und friedlich' verlaufen sei." (taz, 20.1.) Und worin besteht er, der Riesenerfolg? Darin, daß die Kritiker sich den "Gewaltvorwurf" von oben so zu Herzen genommen haben (sollen), daß sie als Z i e l ihrer Aktivitäten nur noch eines vor Augen haben: ihm bloß kein Material liefern. Das V e r l a n g e n von oben, "Friedfertigkeit", soll das P r o t e s t z i e l von unten sein? Das gefällt. Nicht nur den Grünen. zurück