Quelle: Archiv MG - BRD KERNENERGIE AKW-GEGNER - Haben die AKW-Gegner recht?
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Münchner Hochschulzeitung Nr. 8, 01.02.1984
BÄUERIN ENTLÄSST 1200 ARBEITER
Wegen Verfahrensmängeln im Genehmigungsverfahren wurde per Ge-
richtsbeschluß der Weiterbau des KKW Isar II in Ohu untersagt.
Die Grünen in Landshut und Umgebung, allen voran die als Anlieger
klagende Bäuerin, befanden "es gäbe noch Richter in Bayern" und
reservierten die Stadthalle für ein Freudenfest.
Allgemeinwohl darf über Leichen gehen
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Das Gericht stellte fest, die KKW-Bauer hätten die Sicherheits-
auflagen in mindestens 25 Details nicht befolgt, was bei der Ge-
nehmigung unberücksichtigt geblieben sei. Insofern sei die Klage
der Bäuerin als betroffener Anliegerin berechtigt. Ob ihr auch
Recht zu geben sei, hänge allerdings davon ab, ob nicht die In-
teressen der KKW-Bauer, die ebenfalls berechtigt seien, nicht
schwerer wögen. Das Gericht wog und rechnet also nach und befand,
daß die Angabe der KKW-Bauer, ohne Isar II breche die Stromver-
sorgung in Bayern zusammen, nicht stimme, insofern auch kein
Schaden für die Allgemeinheit zu befürchten sei. Auch werde durch
die planmäßige Fertigstellung des KKW kein einziges emissions-
starkes Heizkraftwerk stillgelegt, weswegen auch kein Nutzen für
die Allgemeinheit zu erwarten sei. Diese Urteilsbegründung macht
in aller Brutalität zweierlei klar. Der Betrieb jedes KKWs ist
rechtens, wenn nur die Sicherheitsauflagen erfüllt sind. Daß der
ganz normale sicherheitsmäßige KKW-Betrieb auch ohne Rohrbruch
und Schlimmerem, permanent radioaktive Stoffe in Form von Abluft
und Abwasser einerseits, sowie über Zwischen-, Endlagerung und
Aufarbeitung andererseits freisetzt hat niemanden zu stören. Ge-
fahr für Leib und Leben der Klägerin waren nicht Verhandlungsge-
genstand, sondern die Beanstandung von 25 "Detailmängeln" und der
ordnungsgemäße Ablauf des Genehmigungsverfahrens. Deshalb rechnen
die betroffenen Bayernwerke fest mit einem Erfolg in den nächsten
Instanzen. Ärgerlich ist nur, daß bis dahin ihr gutes Kapital in
Form von "85.000 Kubikmetern Beton" totliegt.
Das Opfer als Täter
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Bezeichnend auch die Kommentierung des Urteils durch die Öffent-
lichkeit. Vor ein paar Jahren wären entsprechende Urteile von
seiten der Journaille als glänzender Sieg unseres demokratischen
Rechtsstaats gefeiert worden, nach dem Motto: "Bei uns kann sich
auch der kleine Mann erfolgreich gegen übermächtig erscheinende
Interessen wehren." "Der Rechtsstaat steht sich selbst im Wege"
lautet heutzutage das öffentliche Urteil zu dem Richterspruch,
und die Bäuerin ist zum Abschuß freigegeben, und das nicht nur
von BILD. Der bayerische Rundfunk brachte z.B. die Meldung in den
Nachrichten so, daß sie sich auf "Bäuerin entläßt 1.200 Bauarbei-
ter und erhöht Strompreise" zusammenkürzte. Diese Aufhetzung hat
schon gewirkt. Einige "Hitzköpfe" terrorisieren inzwischen die
Bäuerin mit Brand- und Morddrohungen.
Auch die betroffenen Bauarbeiter stimmten in den Chor ein. In ei-
ner Protestversammlung faßten sie eine Resolution, in der sie
nicht etwa ihre Herren Anwender, die sich jetzt keinen Gewinn
mehr von ihnen erwarten, verantwortlich machen wollten für ihre
anstehende Arbeitslosigkeit, sondern Schlamperei und Vergeudung
von Steuermillionen beklagen. Deshalb sei ihr Verlangen, weiter-
arbeiten zu dürfen auch voll berechtigt. Die Bayernwerkskapitali-
sten entlassen, lassen sich ihren Gewinnausfall so oder so vergü-
ten, sei's vom Staat oder vom Stromverbraucher, und diese
"Realisten" brechen eine Lanze für ein Unternehmen, das mit ge-
wohnter Rücksichtslosigkeit seine Interessen gegen sie durch-
setzt.
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