Quelle: Archiv MG - BRD KERNENERGIE ALLGEMEIN - Von der strahlenden Gegenwart
zurück
DIE BRD - ATOMMACHT EIGENER ART
Wenn Atomwaffen die Kriegführung revolutionieren, weil ihre Wucht
die Feuerkraft aller anderen Streitkräfte - die deswegen
"konventionell" heißen - blamiert, dann braucht ein Staat wie die
BRD auch welche. - Wenn die zivile Nutzung der Atombombe in AKWs
zum schlagkräftigen Konkurrenzmittel kapitalistischer Nationen
bei der Energieerzeugung wird, dann braucht ein Staat wie die BRD
einen solchen Industriezweig schon gleich. - Wenn mit der Produk-
tion von Atomwaffen und Atomstrom ein Markt für einschlägige
Techniken und Fabriken, für Spaltstoffe und ihre Verarbeitung,
für Transportleistungen und Abfallverwertung entsteht, dann
braucht ein Staat wie die BRD eine bestimmte Position auf diesem
Stück Weltmarkt.
Das alles versteht sich in der modernen Staatenwelt von selbst.
Keine Entdeckung auf diesem Sektor hat Entlarvungscharakter. Vor
wem sollte sich ein Staat wie die BRD mit seinen entsprechenden
Aktivitäten auch bloßstellen?. Das nationale Interesse gebietet
allemal das Ringen um die Spitze des Fortschritts von Gewalt und
Geschäft. Und wenn friedfertig sowie bescheiden gestimmte Bürger
sich über die Ergebnisse wundern, dann blamieren sie sich, nicht
ihre Staatsmacht.
Die AKWs
--------
Die Bundesrepublik ist ohne Atomwaffenproduktion in die nationale
Nutzung der Kernenkraft als industrielle Energieqülle eingestie-
gen - genau umgekehrt wie die Atomwaffenmächte, die den Übergang
von der Sprengstoffgewinnung zur Stromerzeugung gemacht haben, um
die Unkosten ihrer nuklearen Bewaffnung zu ökonomisieren. Die po-
litischen Regisseure dieses besonderen bundesdeutschen Fort-
schritts haben dabei natürlich auch an "die Bombe" gedacht und
ihr Interesse an diesem Ding nie aus den Augen verloren. Aber
bloß um an den Rohstoff für Atomwaffen heranzukommen, haben sie
nicht für den Ausbau einer nationalen Kernkraftwerkskette auf ein
Drittel der bundesdeutschen Stromerzeugung gesorgt. D a f ü r
gibt es einen völlig hinreichenden imperialistischen Grund der
zivilen Art: Die "friedliche Nutzung der Kernenergie" gehört zu
den W a f f e n d e r K o n k u r r e n z.
Geschmiedet wird dieses Werkzeug unter Anleitung und Aufsicht des
Staates, der sic für die "nationale Energieversorgung" zuständig
weiß. Von deren Gelingen hängt die einheimische Produktion von
Reichtum ab, ebenso dessen Zirkulation und zu guter letzt das
"Leben" all derer, die sich im Dienste geschäftlicher wie staat-
licher Bilanzen nützlich machen dürfen. Durch die kontinuierliche
Versorgung mit Strom und Brennstoffen sichert der Staat den Be-
trieb von Stahlwerken, den Verkehr und die zivilisatorische Er-
rungenschaft, daß so ziemlich alle gewaschen und gebügelt dorthin
gelangen, wo sie gebraucht werden.
Der Standpunkt, daß die nationale Energieversorgung nicht nur zu
m a c h e n, sondern dauernd zu sichern ist, hat einen einfachen
Grund. Was das nationale Territorium an Energiequellen nicht her-
gibt, kommt auf dem Wege des internationalen Geschäfts ins Land.
Der Staat, der sich als G a r a n t des Wachstums bewähren
will, das die unter seiner Kontrolle tätige "Wirtschaft"
hervorbringt, kommt sich auf dem Weltmarkt ziemlich a b h ä n-
g i g vor. Seine Leistung in Sachen Energieversorgung wechselt
mit den Geschäftsbedingungen, die er mit anderen Souveränen in
bezug auf Energielieferungen zustandebringt.
Auf der einen Seite ist der Staat ein glühender Liebhaber des
Weltmarkts. Der gestattet nämlich mit der Verwandlung sämtlicher
Länder in Anlagesphären, mit der Internationalisierung des Ge-
schäfts ein Wachstum, das die Beschränkung überwindet, die mit
den natürlichen und volksmäßigen Ressourcen auf seinem Hoheitsge-
biet gegeben sind. Einmal hergestellt, offenbaren ihm jedoch die
internationalen Wirtschaftsbeziehungen keineswegs das harmonische
und nutzbringende Miteinander, sondern eben immerzu seine - är-
gerliche - A b h ä n g i g k e i t. Vom Willen anderer Souver-
äne, "sich zu öffnen", von den Preisen, die bezahlt werden müssen
oder nicht bezahlt werden können, von Kapitalverkehrskontrollen
und Steuerlasten etc. Deswegen ist der Alltag der friedlichen
Konkurrenz dauernd von internationalem Streit erfüllt. Das Gelin-
gen des Geschäfts überall ist das Anliegen solcher Nationen alle-
mal, und die Nationalität der Anleger, Händler und Arbeitskräfte
ziemlich gleichgültig - wo die Erträge schließlich landen, wo der
produzierte und verkaufte Reichtum sich in n a t i o n a l e r
G r ö ß e niederschlägt, macht für die Regierungen aber viel
aus.
In diesem Hin und Her wechselseitigen Feilschens und Erpressens,
Kooperierens und Konkurrierens nimmt die Sache mit der
E n e r g i e e i n e S o n d e r s t e l l u n g ein.
Die "Leistungsfähigkeit" der heimischen Wirtschaft, die allemal
der Hebel für internationale Geschäftserfolge bleibt, ist für Na-
tionen des Typs BRD einfach nicht zu garantieren ohne einvernehm-
liche Regelung mit Staaten, die Energierohstoffe anbieten und
dies zu "erträglichen" Konditionen. Die Interessen solcher Kohle,
Öl und Gas exportierender Länder stehen dem Erfolg "unserer"
"Industrienation" deswegen viel prinzipieller im Wege als im
Falle des Umgangs mit anderen Handelsartikeln vom Auto bis zur
Aktie. Hier hat der Souverän, der sich als d i e Geschäftsbe-
dingung für alles andere bewähren will, an den Berechnungen frem-
der Scheichs und Russen eine Schranke. Seine wichtigste materi-
elle Leistung für seine Wirtschaft vollzieht der Staat gerade
nicht in jener U n a b h ä n g i g k e i t, durch die er wirk-
lich S i c h e r h e i t in der Energieversorgung herstellen
kann.
Deshalb geraten alle Stellungnahmen und Aktionen von bundesdeut-
schen 'Friedenspolitikern' zur Energiepolitik so i m p e r i a-
l i s t i s c h: Wenn arabische Ölexporteure den Preis in die
Höhe bringen, ruft man in Bonn eine "Ölkrise" aus und rechnet das
baldige Versiegen des Stoffes aus; wenn mit den Russen ein
Erdgas-Röhren-Geschäft unterzeichnet wird, so wähnt man sich
sogleich in den Händen des Feindes; usw. Die positive Folgerung,
an die sich die lieben Bürger längst gewöhnt haben, lautet: "Uns"
steht es zu, p o l i t i s c h e n E i n f l u ß auf die
Politik und das Geschäftsgebaren derer auszuüben, von denen "wir"
abhängen. Das R e c h t a u f E i n m i s c h u n g ist die
Konsequenz, die Regierende allemal aus der von ihnen selbst
inszenierten Abhängigkeit ziehen. Mindestens für "Stabilität" im
Nahen Osten wollen sie sorgen, weil dort "unser Öl" herkommt. Und
eine vom Partner USA unterhaltene Eingreiftruppe ist selbstver-
ständlich nötig - ein nationaler Notstand wie Energiemangel ist
für einen Krieg gut.
Zur Energiepolitik, die von einem einzigen n a t i o n a l e n
K r i s e n d e n k e n beflügelt wird, gehört das I d e a l
d e r A u t a r k i e: Auf niemanden angewiesen sein möchte der
Staat an diesem heiklen Punkt seiner Souveränität. Die ganze En-
ergieversorgung unter eigener Regie abwickeln, ohne daß einem von
anderen Nationen Daten gesetzt werden können, ohne daß ein aus-
wärtiger Macht- und Kurswechsel dazwischen kommt - so lautet der
imperialistische Leitfaden gestandener Energieversorger. Woran zu
sehen ist, wieviel Gewalt hinter der menschenfreundlichen Bestüc-
kung der Nation mit Tankstellen und Steckdosen lauert. Das fried-
liche Gegenstück dazu - alle Energierohstoffe auf eigenem Boden -
scheitert im übrigen ebenfalls an widernatürlichen Grenzen...
So stand der "friedliche" Ausweg aus "unserer" fatalen Abhängig-
keit in Energiefragen an: die N u t z u n g d e r K e r n-
k r a f t. Und zwar lange bevor "Ölkrise" und "Umweltprobleme"
die offiziell gültigen Gerüchte wurden. Die E n t s c h e i-
d u n g f ü r A t o m k r a f t w e r k e verdankt sich dem
Kalkül einer Nation, die, zur wirtschaftlichen Weltmacht geworden
und auf dem Sprung zum militärisch potenten Frontstaat, in Sachen
Energie auf A u t o n o m i e bestand.
Die Argumente für den Einstieg in die Atomkraft lassen daran kei-
nen Zweifel. Die politischen Klagen über die Unzuverlässigkeit
"unserer" Lieferanten, die ökonomische Zielsetzung "Verringerung
unserer Importabhängigkeit", die Klage, wir wären so "rohstoff-
arm", waren nie mißzuverstehen. Freilich wurde der einmal
feststehende Beschluß nach guter demokratischer Sitte dem Volk
nach dessen demokratischem Geschmack verdolmetscht. Ein paar gute
Gründe, die einen Nutzen des gemeinen Mannes vorstellig machten,
ließen sich leicht finden. Die Atomkraftwerke waren plötzlich un-
erläßlich für die Nachttischlampe und das Bad, viel umweltfreund-
licher, ungemein gesünder als Kohledreckschleudern, und billiger
sowieso. Leider hat sich der Streit um die Berechtigung der Din-
ger nur am Glaubwürdigkeitsgehalt dieser Ideologien entzündet -
und bis auf den heutigen Tag rechnen AKW-Gegner ihren Feinden
vor, sie hätten sich verrechnet.
Davon kann allerdings keine Rede sein. Von Anfang an stand näm-
lich fest, daß die fertigen AKWs in die Hände von geschäfts-
tüchtigen Konzernen gehören. Und damit an deren Kosten-
Ertragsrechnung das unabdingbare Staatprojekt nicht scheiterte
oder sich ungebührlich verzögerte, sprang der Staat auf der
Kostenseite erst einmal mächtig ein. Das tut er immer noch, wenn
die Rentabilität einmal ausbleibt, abgeschaltet wird oder sich
eine Bauzeit verlängert. Seine Z u w e n d u n g e n, die
ausnahmsweise wirklich u n s e r e sind, als Minus dem Kalkül
der Kraftwerksbetreiber zuzurechnen, geht an der Sache vorbei.
Außerdem ist die Bilanz eines Unternehmens - erst recht, wenn es
mit Atommeilern Strom produziert - keine Frage des in Heller und
Pfennig zu ermittelnden Allgemeinwohls, das sich in Stückkosten
pro kWh mißt.
Die staatliche Rechnung nimmt sich da etwas anders aus. Da wird
die Kontinuität der Versorgung mit Brennstoff gewürdigt, die
niedrigen Transport- und Lagerkosten erfahren einen Vergleich mit
denen des Öls, so daß die laufenden Betriebskosten schließlich
geringer ausfallen als die herkömmlicher Kraftwerke. Ob diese
Rechnungen im einzelnen stimmen, ist belanglos. Sie verraten nur
das Programm, die Dinger r e n t a b e l zu machen, wobei ja
auch noch der S t r o m p r e i s zu Hilfe genommen werden
kann.
Eine andere Rechnung - die grundsätzliche - ist schon längst auf-
gegangen. Stolz vermelden die Atompolitiker den Z u w a c h s
a n U n a b h ä n g i g k e i t, auf den sie so scharf sind.
Wenn sie damit angeben, wieviel Prozent des nationalen Energie-
haushalts inzwischen auf das Konto der strahlenden Sicherheits-
wunder gehen, erinnern sie gern an die Leitlinie ihrer Politik.
Jeder Ausfall ist harmlos, russische Gaslieferungen sind genauso
ersetzbar wie libysches Öl, wir sind von keiner Seite mehr er-
preßbar, und unsere Streuung dieses Risikos hat das Ihre zu den
bescheidenen Ölpreisen beigetragen. Nebenbei ein schöner Hinweis
darauf, daß es um den einmal als strittig bezeichneten Bedarf
nicht ging.
Hanau und so weiter
-------------------
Die BRD hat nie bloß ein wenig Energiegewinnung aus Kernkraft an-
gestrebt. Ihr Einstieg in diese Sorte industrieller Energiepro-
duktion war von der festen Absicht bestimmt, s i e z u
b e h e r r s c h e n. Die Republik wollte und will eine Indu-
strie, die AKWs baut und neue Reaktortypen entwickelt; eine Indu-
strie, die diese AKWs mit Brennelementen versorgt, also nach Be-
lieben radioaktives Material be- und verarbeitet; eine Industrie,
die mit den lästigen wie mit den interessanten Abfallprodukten
nuklearer Energieerzeugung fertig wird, also auch Plutonium ge-
winnt und aufbereitet, z.B. für den Einsatz in modifizierten Re-
aktoren. So hat die Nation sich nach und nach alles zugelegt, was
Atom w a f f e n mächte sowieso brauchen; alles vom Standpunkt
der industriellen Kernernergiegewinnung aus und gemäß der Logik
des Beschlusses, auch ohne Waffenproduktion - der ein alliierter
Vorbehalt im Wege stand - in der Konkurrenz mit den Atomwaffen-
mächten um die fortschrittlichsten industriellen Geschäftsmittel
und um strategische Fähigkeiten und Produktionskapazitäten nicht
zurückzubleiben, sondern Maßstäbe zu setzen. Dabei haben alle
Bundesregierungen die Prinzipien der "Marktwirtschaft" zur Anwen-
dung gebracht - wie sonst im nationalen Wirtschaftsleben, hier
aber mit besonderer staatlicher Berechnung. Daß das nationale In-
teresse an der Atomkraft vom Ausgangspunkt her auf deren
z i v i l e Verwendung beschränkt war, wurde gleich so zum Be-
sten gewendet, daß die Atomindustrie in allen ihren Abteilungen
zum Gegenstand g e s c h ä f t l i c h e r Interessen werden
sollte. Der Auftrag, mit Kernenergie und allem, was zu ihrer Her-
stellung dazugehört, G e l d z u v e r d i e n e n wie mit
sonstiger Technik made in Germany, wurde erteilt und befolgt;
denn er erging in Form von Geldspenden. Staatliche Milliarden
flossen und fließen in den Ausbau und Fortschritt des atomindu-
striellen Komplexes der Republik, in Hanau, Wackersdorf, Kalkar
und anderswo. Durch sie wird jedes P r o b l e m, von der Si-
cherheit der Anlagen über die Brennstoffbeschaffung bis zur Ab-
fallbeseitigung, zur G e s c h ä f t s c h a n c h e gemacht.
Dabei fällt ganz nebenbei die ideologische Gratisgabe ab, daß das
Geschäftsinteresse als Garant der zivilen Natur des gesamten In-
dustriezweigs erscheint; sogar die staatlich gewünschte Geheim-
haltung fällt zum großen Teil unter die Rubrik
"Betriebsgeheimnis". Die Staatsgewalt, politischer Auftraggeber
und Regisseur des ganzen Treibens, definiert sich als Aufpasser,
erläßt ein Atomgesetz mit eigenen Genehmigungsvorschriften für
den Betrieb von Nuklearanlagen, damit nicht naturwüchsig privates
Plutonium entsteht, unterstellt sich und sein Werk den Euratom-
Behörden usw. - und will damit gleichzeitig keinen Fortschritt
be- oder verhindert haben. A l l e s soll unter Staatsaufsicht,
also in rechtlich geregelten Bahnen ablaufen - es soll aber vor
allem laufen; auch Dinge, die noch gar nicht fertig entwickelt,
also auch noch nicht genehmigt sind und durch die Genehmigungs-
prozeduren nicht gefördert, sondern nur verzögert werden können.
Dieser kleine Widerspruch hat Arbeitsplätze für Juristen geschaf-
fen, die das Recht nach dem jeweils aktuellen Produktionsinter-
esse gebeugt haben - Beispiele bietet die Geschichte der "Vorab-
Zustimmungen" des Hessischen Wirtschaftsministeriums für immer
neue Verfahren und Betriebsteile der Firma Alkem; der Strafprozeß
gegen drei Beamte, die sich da um die Schaffung einer rechtlichen
"Grauzone" verdient gemacht haben, ist gerechterweise mit Frei-
spruch zu Ende gegangen. Dieselbe Diskrepanz zwischen staatlich
sanktioniertem Geschäftsinteresse und einer Rechtslage, die dau-
ernd stört, hat die Zirkulation von Bestechungsgeldern in Schwung
gebracht. Gegen das bundesdeutsche Nationalinteresse an einem in-
ternationalen Spitzenplatz im atomindustriellen Geschäft ist da-
durch nie verstoßen worden. Deshalb wird ja auch nach allen ge-
künstelten Skandalen regelmäßig - die Rechtslage angepaßt.
An den in Gang gebrachten Geschäftsinteressen hat die nationale
Atompolitik eben in jeder Hinsicht ihre festen Anhaltspunkte.
Denn gerade weil die Zuschüsse für Reaktorsicherheitstechnik,
Schnelle-Brüter-Technologie, Wiederaufarbeitungs- und Plutonium-
gewinnungsverfahren usw. vom engeren fiskalischen Standpunkt aus
bloße Unkosten sind, die nicht wie in anderen Staaten durch mili-
tärische Erfordernisse sowieso gerechtfertigt sind, sollen sich
um so mehr volkswirtschaftlich auszahlen - also lohnende Ge-
schäfte in Gang setzen, die die Bilanzen der Nation weiter ver-
bessern. So war die Einrichtung eines nationalen atomindustriel-
len Komplexes gleichbedeutend mit dem Aufbau eines Ex- und Im-
portgeschäfts der großzügigsten Sorte; da zahlte es sich gleich
aus, daß Angebot und Nachfrage von deutschem Boden aus keiner
speziellen militärischen Zweckbestimmung mit ihren Einseitigkei-
ten und Restriktionen unterliegen. Im Zeichen des Zivilen wurden
deutsche Reaktoren einschließlich Brennstäben und sonstigem Gerät
zum Exportschlager. Unter demselben Vorzeichen schaltete die BRD
sich in den internationalen Spaltstoffhandel ein: als militärisch
unverdächtiger, also politisch unverfänglicher Käufer von Uran
ebenso wie als dessen Weiterverkäufer sowie als Anbieter von -
noch zu gewinnendem oder schon aufbereitetem - Plutonium, das im
bundesdeutschen Kernkraftwerksbetrieb dauernd anfällt und nicht
durch eine eigene nationale Atomwaffenfabrik aufgebraucht wird,
zum "Endlagern" aber erst recht zu schade ist. Ihren "nationalen
Brennstoffkreislauf" hat die Bundesrepublik von Beginn an gezielt
als i n t e r n a t i o n a l e Zirkulation der heißen Ware
aufgezogen, unter Einbeziehung ausländischer Wiederaufbereitungs-
anlagen und Bombenfabriken mit ihrer Plutoniumnachfrage - als Ex-
portnation legt sie eben auch in diesem Bereich ihr Interesse an
Autarkie gleich grenzüberschreitend an.
Partner für dieses hochpolitische Geschäft ließen sich finden;
zuallererst in Europa, im Rahmen des Euratom-Vertrages. Aber auch
weiter entfernt gibt es Kundschaft: Staaten, die eine Atomindu-
strie haben wollen, ohne sie aus eigenen Kräften aufbauen zu kön-
nen. Schon damit ist übrigens gesagt, daß diese Staaten - Israel,
der Iran des Schah, Pakistan, Südafrika, Brasilien, Argentinien
gehören bekanntermaßen dazu - auch ein andersgeartetes nationales
Interesse an diesem Industriezweig haben als die BRD mit ihrem
sehr prinzipiellen und entsprechend anspruchsvollen Konkurrenz-
standpunkt. Die Kalkulation dieser Kunden fängt nicht mit dem
Willen zu einem Spitzenplatz unter den Atommächten, sondern
gleich mit dem Willen zur Bombe an und rechnet sich von daher
rentable Kernkraftwerke aus oder auch nicht. Gerade deswegen ge-
fallen ihnen die bundesdeutschen Angebote so gut, weil die näm-
lich mit der Lüge ernst machen, es gäbe eine rein zivile Atomin-
dustrie ohne Übergänge in die militärische Nutzung. Im Zeichen
des Zivilen ist eben aus deutschen Landen so gut wie alles zu be-
ziehen, was für Atombomben nötig ist.
Freilich wird auch von der bundesdeutschen Geschäftswelt nicht
unbesehen jede Nachfrage bedient. Als Teilhaber am westlich-demo-
kratischen Welt o r d n u n g s geschäft teilt der bundesdeutsche
Staat das imperialistische Interesse, daß nicht jeder beliebige
Souverän sich nach eigenem Ermessen und seiner Finanzkraft in den
Besitz von Atombomben, geschweige denn der Voraussetzungen ihrer
Produktion setzen kann. Die B e d i e n u n g der entsprechen-
den Nachfrage wird daher unter Staatsaufsicht so gestaltet, daß
sie die T e i l h a b e a n und die K o n t r o l l e
ü b e r die entsprechenden Vorhaben auswärtiger Machthaber ein-
schließt. Man kann ganz ohne kriminalistische Recherchen davon
ausgehen, daß die Bundesregierung in die Atomindustrien aller
Länder, die ihr Zeug in Deutschland gekauft haben, politisch ein-
geschaltet ist. Das ist sie allerdings nicht bloß ihrer imperia-
listischen Aufsichtspflicht schuldig, deren Maßstäbe an der Auf-
regung über den Verdacht auf Plutoniumlieferungen an Gadafi klar-
gestellt worden sind. Wenn eine Bundesregierung den Aufbau einer
Nuklearindustrie mit ihrer immanenten Bombenperspektive in ande-
ren Ländern z u l ä ß t, dann w i l l sie auch, daß diese
Staaten d u r c h s i e u n d i n A b h ä n g i g k e i t
v o n i h r z u A t o m m ä c h t e n d e r k l e i n e-
r e n A r t w e r d e n. Kontrolle über die nuklearen Ambiti-
onen anderer Staaten hat eben gar nichts mit deren Be- oder
Verhinderung zu tun, im Gegenteil. Eine von Hanau aus
mitkonstruierte südafrikanische Bombe kommt nicht zustande, ohne
daß eine "Atomschwellenmacht" RSA in strategische Kalkulationen
aus Bonn hineinpaßt. Der internationale Brennstoffkreislauf ist
immer ein gewichtiges Stück W e l t p o l i t i k - auch wenn es
erst einmal bloß in der "zivilen" Logik des Autarkiestrebens ei-
ner Nation ohne eigene ausreichende Uranvorkommen liegt, wenn die
bundesdeutsche "Kooperation" mit Südafrika, das den Rohstoff hat
und dafür einiges braucht, um damit einiges anfangen zu können,
vorbildlich vorangekommen ist.
Offiziell kodifiziert worden ist d i e s e r Standpunkt welt-
ordnungsmäßiger Aufsicht im "Atomwaffensperrvertrag" von 1968,
dem Idealisten der Diplomatie gegen alle Erfahrung Verbots- und
Verhinderungsqualitäten nachsagen möchten. Als Selbstverpflich-
tung der Nicht-Atomwaffenstaaten, auch weiterhin keine derartigen
Waffen erwerben zu wollen, ist dieser Vertrag ein Witz, weil da-
mit ein Verzicht auf Sachen ausgesprochen ist, die sowieso nicht
in ihrer Macht liegen. Die paar Staaten, die sich den Zugang zur
Bombe verschaffen wollen und sich Chancen ausrechnen, ihn zu
kriegen, haben erst gar nicht unterschrieben. Was bleibt, ist die
Vereinbarung der wichtigsten Atomwaffenmächte, ihren exklusiven
Kreis nicht zu vergrößern. Daß das so ganz wörtlich nicht zu neh-
men ist, zeigen die Artikel über die Freizügigkeit und Förde-
rungswürdigkeit des "zivilen" internationalen Atomgeschäfts, die
der Bundesregierung seinerseit besonders am Herzen gelegen haben.
Tatsächlich geht es um nicht mehr als eine gewisse wechselseitige
Versicherung der Haupt-Atommächte - also letztlich der USA und
der Sowjetunion -, die strategische Lage nicht durch die direkte
massive atomare Aufrüstung von Verbündeten zu verändern. Für al-
les Weitergehende bringt das Vertragswerk schlimmstenfalls die
Unbeqümlichkeit mit sich, es zu interpretieren oder zu umgehen.
Es ist kein Geheimnis, daß das sowjetische Interesse an diesem
Vertrag vor allem darauf gerichtet war und ist, die eigenständige
nukleare Bewaffnung der BRD zu verhindern. Und in der Tat ist die
Bundesrepublik - neben Japan - so ziemlich der einzige Staat auf
der Welt, bei dem es so aussieht, daß seine Regierung einen wirk-
lichen Verzicht unterschrieben hat: den Verzicht auf einen indu-
striell ohne weiteres machbaren, militärisch durchaus folgerich-
tigen, wenn nicht überfälligen Rüstungsfortschritt. Zwar hat die
Regierung der damaligen Großen Koalition noch die Erlaubnis einer
supranationalen (gemeint war eine europäische) Atomstreitmacht
unter Beteiligung eines bereits nuklear bewaffneten Staates
(gemeint war Frankreich), also ohne Vergrößerung der Zahl der
Atomwaffenmächte, durchgesetzt; außerdem die Befristung der Ver-
tragsdauer auf das Jahr 1995. Bis dahin soll aber d a s E i n e
n i c h t sein: die schwarz-rot-goldende Bombe.
Wie steht es mit diesem Verzicht?
Die Sache mit der Bombe
-----------------------
Atomwaffen hat die Bundesrepublik schon früh in ihrer Geschichte
bekommen; zu Zeiten, als sie selbe noch gar nicht so weit war,
großindustriell über die nötigen Stoffe und Fabriken zu verfügen;
und zwar so viele, wie nur immer hineingepaßt haben in die je-
weils gültige NATO-Strategie und wie passend erschienen für die
Bundeswehr und den anderen Frontarmeen auf deutschem Boden zuge-
dachten Kampfaufgaben.
Diese Waffen hatten von Anfang an einen Vorzug und einen Mangel;
und beides haben sie bis heute behalten. Ihr Vorzug liegt darin,
daß es sich um amerikanische Atomwaffen handelt und insofern um
eine gewisse - dauernd geforderte und ebensooft bezweifelte - Ga-
rantie des führenden Verbündeten, mit der Wucht seiner letzten
Waffen für das Kriegsglück des ersten und vordersten Verbündeten
einzustehen. Daß diese Waffen unter amerikanischem Kommando ste-
hen und nicht eigentlich der Bundeswehr gehören, macht zugleich
ihren Nachteil aus; denn insofern genügen sie eben überhaupt
nicht dem Begriff des militärischen Geräts, Mittel der Souveräni-
tät eines Staates zu sein - dazu gehört ja die Souveränität der
Entscheidung über den Waffeneinsatz unabdingbar hinzu. Es dürfte
zwar so sein, daß der amerikanische Eigentums- und Kommandovorbe-
halt sich im Ernstfall auf die Nationalität des unter integrier-
tem NATO-Befehl mitwirkenden Bombenoffiziers reduziert; und auf
jeden Fall ist die Bundeswehr ohne Abstriche als atomar bewaff-
nete NATO-Armee anzusehen. Über dem NATO-Einsatzbefehl steht aber
die Entscheidung des US-Präsidenten, nicht die des Bundeskanz-
lers. Deswegen verleihen diese Waffen der BRD eben doch nicht den
Status einer regulären Atomwaffenmacht, die aus eigener freier
Entscheidung das hierzulande lagernde Material in die Arsenale
und die Schlagkraft des eigenen Bündnisses einbringt. Es hat im-
mer noch viel von einer Konzession und bloß geliehener Stärke an
sich, wenn die BRD in der nuklearen Planungsgruppe des Bündnisses
mitwirken darf - auch wenn andererseits kein Bündnispartner und
schon gar nicht die US-Regierung den Bonner Machthabern die
M i t bestimmung über die nukleare Kriegsführung des Bündnisses
streitig machen wird. Die Bundesregierung weiß am besten, wie
weit sie davon entfernt ist, im Ernstfall am Einsatzbefehl mitzu-
wirken. Der sowjetisch-amerikanische Vertrag über die Mittel-
streckenraketen hat klargestellt, daß auch im Frieden die
E n t s c h e i d u n g über Nuklearwaffen auf deutschem Boden
eben doch in fremden Händen liegt.
Den Bonner Politikern steht dieser Umstand durchaus als Mangel
und Beeinträchtigung ihrer nationalen Bedeutung vor Augen. Davon
zeugen ihre Einwendungen gegen das sowjetisch-amerikanische INF-
Abkommen; ihr Beharren auf einer letztlich nationalen Qualität
der Pershing-1-A-Raketen, die deswegen von diesem Abkommen nicht
direkt erfaßt werden dürften; ihr lautes Räsonieren über Bündnis-
pflichten und die Vorzüge einer eventuellen europäischen Nu-
klearstreitmacht; ihr Ruf nach einer NATO-Abrüstungskonzeption,
die - was auch immer ihr Inhalt ist - Alleinentscheidungen der
US-Regierung über Bündniswaffen wie die Pershing-2-Raketen ver-
hindern und das bundesdeutsche Mitspracherecht auch in solchen
"letzten Fragen" sichern soll: ihre Einwände gegen Atomwaffen,
die zu den bundesdeutschen Vorstellungen von einem national er-
tragreichen Kriegsgeschehen - welche also dauernd angestellt wer-
den! - nicht passen wollen ("Je kürzer die Reichweite, desto
deutscher die Zerstörung": Dregger, Bahr u.a.); auf der Ebene der
methodischen Überhöhungen die Dauerbeschwerde übermangelnde Kon-
sultationen im Bündnis: Das alles sind mehr oder weniger diploma-
tisch vorgetragene Forderungen nach einer NATO-Politik und -Stra-
tegie, in der die BRD als vollwertige Atommacht mitzählt und mi-
tentscheidet. Diesen anspruchsvollen Standpunkt haben keineswegs
CSU und CDU-Rechte für sich monopolisiert; auch die Abrüstungs-
vorschläge der SPD und liberale Überlegungen, worauf man beim rü-
sten alles verzichten könnte, gehen stillschweigend von einem
Verständnis der Bündnis- und Weltlage aus, das die Bundesrepublik
im Rang einer den westlichen Atomwaffenstaaten uneingeschränkt
ebenbürdigen Macht sieht - sie f o r d e r n also diesen Rang.
Diese bundesdeutsche Anspruchshaltung - die auch und gerade da am
Werk ist, wo ihre Vertreter die atomaren Verzichtsleistungen der
Republik herausstreichen! - ist nicht leicht zu befriedigen. Fest
steht jedenfalls, daß die Herstellung von ein paar schwarz-rot-
goldenen Bomben, womöglich am Bündnis vorbei oder sogar im gehei-
men, den nationalen Ambitionen nicht Genüge tun würde - sonst
wäre das übrigens auch schon längst passiert, vom "Spiegel" auf-
gedeckt und jedem mitdenkenden Bürger selbstverständlich gewor-
den. Eine atomare Geheimwaffe oder ein Dutzend davon mag von Vor-
teil sein, wo ein Staat in seinem Streben nach regionaler Vor-
macht in kriegerische Verwicklungen mit seinen Nachbarn gerät;
also als letzte Garantie für ein militantes Auftreten gegen an-
sonsten im Prinzip gleichstarke Nachbarn - Beispiele dafür sind
die oben genannten Partner der bundesdeutschen Atomindustrie.
Ganz untauglich wäre so etwas für das noch immer unangefochtene
nationale Programm der Bundesrepublik, im Bündnis durch immer be-
deutsamere eigene Beiträge einen immer gewichtigeren Einfluß auf
die allerhöchsten, Weltkrieg und Weltfrieden betreffenden Angele-
genheiten zu gewinnen. Kein Zweifel, daß eine nationale Atom-
waffe, frei ins Bündnis eingebracht, von diesem gewollt, als
strategischer Spitzenbeitrag in die Kriegsplanung eingebaut, alle
derzeitigen Tabellenplatzprobleme der BRD lösen würde. Doch
d a s muß es dann auch schon sein: ein nuklearer Beitrag, der
nicht bloß ein paar amerikanische Waffensysteme ersetzt - und da-
mit sogar den Vorteil einer direkten Präsenz der amerikanischen
Atommacht gefährden würde! -, sondern der dem gesamten Bündnis
als e n t s c h e i d e n d e r F o r t s c h r i t t der
Kriegsplanung, über den erreichten Stand hinaus, einleuchtet.
Jede anders geartete schwarz-rot-goldene Atombombe ist für das,
was die Bundesrepublik weltpolitisch einerseits längst darstellt
und andererseits noch nicht ist, ganz einfach langweilig.
Daß hier jede Bundesregierung nach neuen Chancen und Wegen sucht,
dessen darf der bundesdeutsche Bürger sicher sein. Das Wichtigste
bekommt er auch allemal mit; vor allem den Standpunkt der
Gleichrangigkeit mit den anderen Atommächten, der die Heuchelei
militärischer Bescheidenheit längst abgelöst hat in der nationa-
len Öffentlichkeit. Wenn eigene Atomwaffen also noch immer auf
sich warten lassen, dann ist daraus zu schließen, daß die
Republik und ihr Kriegsbündnis eben zur derzeitigen Arbeits-
teilung noch keine Alternative gefunden haben, die sowohl die
politische Position der BRD umfassend verbessern als auch die
NATO entscheidend voranbringen würde. D e s w e g e n bleibt es
bis auf weiteres bei dem Widerspruch, daß die bundesdeutsche
Atomindustrie alles macht, was Atomwaffenstaaten können und tun,
außer Bomben, und daß ihre Wehrmacht mit jeder Menge atomarem
Gerät ausgerüstet ist, nur nicht mit ganz eigenem. Deswegen
bleibt es aber auch bei einer Politik, die alles tut, um diesen
Widerspruch allseitig auszunutzen: Keine Nation sonst bringt es
fertig, gleichzeitig als nukleares Unschuldslamm aufzutreten
u n d als zur Mitsprache mit allen Atomwaffenmächten gleich-
berechtigte Großmacht zu agieren.
Zur ersten Abteilung des falschen Scheins, mit dem Diplomatie ge-
macht wird, gehört die Sprachregelung, mit dem Atomwaffensperr-
vertrag hätte die BRD einen V e r z i c h t unterschrieben. Zur
zweiten Abteilung der Drohung, mit der Politik gemacht wird, ge-
hört die diplomatische Klarstellung, daß dieser Verzicht ihr ei-
gentlich kaum zuzumuten sei und die bundesdeutsche Regierung zu-
tiefst zu einem sehr fordernden Auftreten in sämtlichen Auf- und
Abrüstungsfragen berechtige. Die weltpolitische Position, die die
Bonner Politik da geltend macht, i s t atommachtsmäßig und weit
hinaus über das Stückchen Souveränität, das ihr abgeht, weil ihr
die nationale Bombe fehlt.
***
Anhang:
Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen
(1.7.1968)
...
Art. II. Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, ver-
pflichtet sich, Kernwaffen und sonstige Kernsprengkörper oder die
Verfügungsgewalt darüber von niemanden unmittelbar oder mittelbar
anzunehmen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper weder her-
zustellen noch sonstwie zu erwerben und keine Unterstützung zur
Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern zu
suchen oder anzunehmen.
Art. III. (1) Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist,
verpflichtet sich, Sicherungsmaßnahmen anzunehmen, wie sie in ei-
ner mit der Internationalen Atomernergie-Organisation nach Maß-
gabe ihrer Satzung und ihres Sicherungssystems auszuhandelnden
und zu schließenden Übereinkunft festgelegt werden, wobei diese
Sicherungsmaßnahmen ausschließlich dazu dienen, die Erfüllung
seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachzuprüfen, damit
verhindert wird, daß Kernenergie von der friedlichen Nutzung
abgezweigt und für Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper
verwendet wird. Die Verfahren für die nach diesem Artikel
erforderlichen Sicherungsmaßnahmen werden in bezug auf Ausgangs-
und besonderes spaltbares Material durchgeführt, gleichviel ob
sie es in einer Hauptkernanlage hergestellt, verarbeitet oder
verwendet wird oder sich außerhalb einer solchen Anlage befindet.
(2) Jeder Staat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich a)
Ausgangs- und bsonders spaltbares Material oder b) Ausrüstungen
und Materialien, die eigens für die Verarbeitung, Verwendung oder
Herstellung von besonders spaltbarem Material vorgesehen oder
hergerichtet sind, einem Nichtkernwaffenstaat für friedliche
Zwecke nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn das Ausgangs- oder
besondere Material den nach diesem Artikel erforderlichen Siche-
rungsmaßnahmen unterliegt.
(3) Die nach diesem Artikel erforderlichen Sicherungsmaßnahmen
werden so durchgeführt, daß sie mit Artikel IV in Einklang stehen
und keine Behinderung darstellen für die wirtschaftliche und
technologische Entwicklung der Vertragsparteien oder für die in-
ternationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet friedlicher nuklearer
Tätigkeiten, einschließlich des internationalen Austauschs von
Kernmaterial für friedliche Zwecke in Übereinstimmung mit diesem
Artikel und dem in der Präambel niedergelegten Grundsatz der Si-
cherungsüberwachung.
Art. IV. (1) Dieser Vertrag ist nicht so auszulegen, als werde
dadurch das unveräußerliche Recht aller Vertragsparteien beein-
trächtigt, unter Wahrung der Gleichbehandlung und in Übereinstim-
mung mit den Artikeln I und II die Erforschung, Erzeugung und
Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke zu entwickeln.
(2) Alle Vertragsparteien verpflichten sich, den weitestmöglichen
Austausch von Ausrüstungen, Material und wissenschaftlichen und
technologischen Informationen zur friedlichen Nutzung der Kern-
energie zu erleichtern, und sind berechtigt, daran teilzunehmen.
Vertragsparteien, die hierzulande in der Lage sind, arbeiten fer-
ner zusammen, um allein oder gemeinsam mit anderen Staaten oder
internationalen Organisationen zur Weiterentwicklung der Anwen-
dung der Kernenergie für friedliche Zwecke, besonders im Hoheits-
gebiet von Nichtkernwaffenstaaten, die Vertragsparteien sind, un-
ter gbührender Berücksichtigung der Bedürfnisse der Entwicklungs-
gebiete der Welt beizutragen.
...
zurück