Quelle: Archiv MG - BRD KERNENERGIE ALLGEMEIN - Von der strahlenden Gegenwart
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Anklage der Staatanwaltschaft gegen die Nuklearfirma ALKEM
LEGAL, ILLEGAL - SCHEISSEGAL!
In Hanau befindet sich mit der Firmengruppe Alkem/Nukem/RBU das
Zentrum der bundesdeutschen Atomwirtschalt. Die RBU produziert
Brennstäbe für Leichtwasserreaktoren, Alkem stellt Brennelemente
für den Schnellen Brüter her, wobei bombenträchtiges Plutonium
abfällt, die Nukem ist in Sachen Ex- und Import von Nukleartech-
nologie tätig.
Seit der Anklage der Hanauer Staatsanwaltschaft gegen zwei Alkem-
Manager (einer davon ist CDU-Bundestagsabgeordneter) "wegen uner-
laubten Betreibens von kerntechnischen Anlagen" sowie gegen drei
Beamte des hessischen Wirtschaftsministeriums (SPD) wegen
"Beihilfe" (Hanauer Zeitung, 21.10.) ist die Demokratie um einen
Skandal reicher. Wer will, kann jetzt auf ein Neues
- sich seine schlechte Meinung über das schmutzige Geschäft der
Atomindustrie bestätigen lassen;
- den "Filz" zwischen "Atommafia" und "Bürokratie" beklagen;
- die interessante Frage wälzen, wer jetzt wie parteitaktisch
seinen Kopf aus der Schlinge zieht;
- seinen Glauben bestätigt sehen, daß die "dritte Gewalt" in ei-
nem Rechtsstaat wie dem hiesigen eben doch eine wohltuende Kon-
trollfunktion gegenüber der politischen Macht ausübt;
- sich vom grünen Umweltminister eine politische Alternative ver-
passen lassen oder wieder einmal - fürchterlich von ihm ent-
täuscht sein.
Auffällig daran ist nur, daß die m a ß g e b l i c h e n Betei-
ligten an diesem Skandal die Sache etwas anders sehen. Sie sind
sich nämlich - ob unabhängiger Staatsanwalt, ob CDU-Manager, ob
sozialdemokratischer Wirtschafts- oder grüner Umweltminister, in
Einem vollkommen einig: In puncto Kernenergie zählt (legal hin,
illegal her) nur ein Maßstab - das Geschäft mit dem Atom muß
(leider) weitergehen.
Der Staatsanwalt
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wacht von Berufs wegen über die "formaljuristisch korrekte" Ein-
haltung der Gesetze. In diesem Fall geht es ihm um die Einhaltung
des Atomgesetzes von 1975, das für alle kerntechnischen Anlagen
ein atomrechtliches Genehmigungsverfahren vorsieht, welches sich
vor allem mit der Frage der Sicherheitsvorkehrungen beschäftigt.
Der Staat wägt dabei ab: Einerseits hat er nicht nur Verständnis
für das Gewinninteresse der Betreiber, für das jede zusätzliche
Sicherheitsmaßnahme lästige Kosten sind - der Nachschub an Brenn-
stäben für die strahlende nationale Energieproduktion soll
schließlich so rentabel, wie es nur geht, erfolgen; zudem ist er
selbst auch an dem dort produzierten Stoff interessiert und un-
terhält in Hanau bekanntlich ein geheimes Lager mit waffenfähigem
Plutonium. Andererseits ist ihm aber sehr daran gelegen, daß das
Risiko beim Betrieb solcher Anlagen unter Kontrolle gehalten
wird: Die einkalkulierten "Störfälle" sollen eben nicht dazu füh-
ren, daß ganze Landstriche samt Natur und Leuten, dem Material
für die Staatszwecke, untauglich werden. Diesem Standpunkt trägt
der Herr Staatsanwalt Rechnung. Er stellt klar, daß sich seine
Anklage keineswegs gegen die Atomfirma als solche richtet, diese
sich vielmehr "zu Recht auf eine Übergangsgenehmigung stützen
kann, die ihr 1975 nach der Novellierung des Atomgesetzes er-
teilt..." wurde (nach FAZ vom 21.10.). Diese Übergangsgenehmigung
erlaubt nämlich den Unternehmen, ihren Betrieb für eine gewisse
Zeit reibungslos weiterzuführen, ohne ihn von einer Sicherheits-
überprüfung abhängig zu machen, also ihn womöglich stornieren zu
müssen, wenn bestimmte sicherheitstechnische Vorkehrungen einzu-
bauen sind. Die Anklage des Staatsanwalts richtet sich vielmehr
dagegen, daß die Alkem-Manager "f o r t g e s e t z t handelnd
wesentliche Änderungen... vorgenommen haben" - wobei die drei Be-
amten aus dem Ministerium sich dafür verantworten müssen, "den
Geschäftsführern durch die Erteilung von atomgesetzwidrigen
'Zustimmungserklärungen' bewußt bei der Durchführung der
'wesentlichen Änderungen' Beihilfe" geleistet zu haben (nach HZ,
21.10.).
Die Änderungen selbst, wie "Transport erhöhter Plutoniummengen,
Lagerung von Brennstäben mit hoher Spaltstoffanreicherung im
Spaltstoffbunker (was an staatliche Richtwerte gebunden ist, Anm.
der Red.), ... Erhöhung der Spaltstoffdichte..." (HZ, 21.10.),
standen dabei zu keinem Zeitpunkt zur Debatte! "Ob (!) durch die
Änderungen... ein höheres Strahlenrisiko entstand und welche Kon-
sequenzen für den weiteren Betrieb zu ziehen sind" (FR, 21.10.),
ist Sache der Genehmigungsbehörden - da will sich der Herr
Staatsanwalt gar nicht erst einmischen. Ein schöner Hinweis übri-
gens auf das Verhältnis von radioaktiver Bestrahlung und seiner
atomrechtlichen Bewältigung: Die erweiterte Produktion von Pluto-
nium gilt nur dann als Erhöhung des Strahlenrisikos, wenn die Ge-
nehmigungsbehörde dies beschließt, und von deren
D e f i n i t i o n des "Strahlenrisikos" wird abhängig gemacht,
welche Sicherheitsvorkehrungen notwendig sind. Sie sollen eben
bestenfalls Risiken mindern, sind also gerade auf den weiteren
staatszuträglichen Umgang mit so giftigem und radioaktivem Zeug
wie Plutonium berechnet. Dem Rechtsstandpunkt des Staatsanwalts
fällt an den diesbezüglichen Aktionen der Alkem-Manager sowie der
"Beihilfe" ihrer Sponsoren im Wirtschaftsministerium etwas an-
deres auf: daß hier "fortgesetzt" und "bewußt", also eigenmächtig
eine Übergangsregelung in eine Dauerregelung umgemünzt wurde. Für
die Motive der Gesetzesumgehung der ehrenwerten Herren hat er da-
bei durchaus Verständnis: daß Auflagen Kosten sind, die ein Be-
trieb vermeiden möchte, und daß man "wohl Einwände von Atomkraft-
gegnern befürchtet" habe, "die die Umsetzung der geplanten Ände-
rungen verzögert (!) haben würden" (FR, 21.10.). Solche aus dem
Unternehmerinteresse geborenen Befürchtungen zählen in den
scharfen Augen des Gesetzes allemal (mindestens!) als mildernde
Umstände. Aber daß die Hanauer Atomfirma 11 Jahre lang "bewußt"
am Gesetzgeber vorbei ihr berechtigtes unternehmerisches Anliegen
verfolgt hat, das hält ein Staatsanwalt eben auch schon mal für
zu dreist. Zumal es sich im Falle des Plutoniums immerhin um den
Stoff handelt, aus dem d a s Gewaltmittel der Staatenwelt pro-
duziert wird, weshalb der bundesdeutsche S t a a t von seiner
Oberaufsicht über die Produktion und vor allem Lagerung dieses
Stoffes keine Abstriche machen läßt. Und dieser Standpunkt des
staatlichen Überwachungsrechts ist es, der den Staatsanwalt dazu
veranlaßt, den geschätzten Produzenten dieses heißen Materials
zur Ordnung zu rufen, wenn sich dieser so deutlich über staatli-
che G e n e h m i g u n g s prozeduren hinwegsetzt. Die Anklage
zielt also darauf, dem Interesse des Gesetzgebers an einer rent-
ablen, reibungslosen und kontrollierten Abwicklung des Geschäfts
mit Plutonium, mit anderen Worten, dem A t o m r e c h t, Ge-
nüge zu tun.
Die Angeklagten
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legen in ihrer Vorabverteidigung ein Zeugnis ihres durchaus ad-
äquaten Rechtsbewußtseins ab. Der Alkem-Manager Warrikoff ver-
weist darauf, daß "die sechs 'wesentlichen Änderungen' integraler
Bestandteil der derzeitigen Produktion" seien (HZ, 21.10.) - im
sicheren Bewußtsein, daß die "derzeitige Produktion" ohne das In-
teresse des Gesetzgebers gar nicht existieren würde, der für den
Fall gerüstet sein will, daß das Verbot für den Bau BRD-eigener
Atombomben nicht mehr gilt. Dies und seine Grundüberzeugung, daß
das Recht sein Mittel ist und zu sein habe, hat dem Alkem-Manager
die freche Gegenoffensive gegen den Vorwurf der gezielten Verzö-
gerung der Genehmigungsverfahren eingegeben, wonach "das verzö-
gerte Verfahren" recht eigentlich "bis hin zur Existenzgefährdung
zu Lasten der Alkem gehe." (HZ, 21.10.)
Der Versuch, den Genehmigungsbehörden selbst den schwarzen Peter
zuzuschieben, hat in der Tat gute Aussichten auf Erfolg - immer-
hin ist die Vorabgenehmigung gängige Praxis und - wie jeder weiß
- "von den zuständigen Ministern von Bundes- und Landesebene ge-
billigt worden" (ebd.). Was ein Kapitalist ist, der fällt auf die
Ideologie von der Gewaltenteilung, nach der sich Legislative,
Exekutive und Judikative zum Nutzen der Bürger gegenseitig kon-
trollieren, eben nicht herein. Er weiß, daß beim Vertreter des
Gesetzes der Hinweis durchaus zieht, wie die höchsten Vorsteher
der Exekutive ein Gesetz, das sie sich selbst gegeben haben, zu
praktizieren wünschen. Zumal die Politiker anläßlich des Verfah-
rens gegen ihre drei Beamten - die sich in gut deutscher Beamten-
manier auf die Weisungen ihrer Vorgesetzten berufen - sich vor
allem hinter eines stellen: hinter die Firma Alkem und ihre ei-
gene Genehmigungspraxis. Steger läßt ausrichten, daß er die
"atomrechtlichen Genehmigungsverfahren... fortsetzen will", Bör-
ner stellt klar, daß "unterschiedliche Rechtsauffassungen kein
Anlaß sind, die Firmen zu schließen", und verkündet als maßgebli-
che Rechtsauffassung, daß die Hanauer Betriebe "auf legaler
Grundlage" arbeiten, auch wenn es sich nur um "Übergangsgeneh-
migungen" gehandelt habe. Wallmann läßt sowieso grüßen.
Dem Fortgang des gedeihlichen Zusammenspiels zwischen Alkem, sei-
nen staatlichen Helfershelfern und dem Vertreter von Recht und
Gesetz steht also nichts im Wege. Die Anklage ist der Auftakt für
einen Gutachterstreit darüber, ob Vorabgenehmigungen legal oder
illegal sind: Alkem wird die Anklage schlimmstenfalls einige Auf-
lagen und Aufwendungen kosten, vielleicht werden ihre Manager be-
straft, und drei Beamte dürfen ihre Karriere woanders fortsetzen.
Bestenfalls wird das Ganze im nachhinein legalisiert. Wie auch
immer - im Endeffekt geht das Geschäft mit Plutonium seinen Gang,
mit rechtlichem Segen und streng unter staatlicher Kontrolle.
Die Parteien
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Die beiden großen, SPD und CDU, sind inzwischen längst in die Of-
fensive gegangen. CDU-Kanther bescheinigt dem SPD-Wirtschaftsmi-
nister ausdrücklich "den besten Willen, rechtstreu zu entschei-
den" (FR, 6.11.), und vermißt bloß, daß die sozialdemokratischen
Dienstherren des Staatsanwalts gegen dessen "absurde" Klage nicht
sofort eingeschritten sind. Das wiederum gibt der SPD die billige
Gelegenheit, sich entschieden vor die Hanauer Staatsanwälte zu
stellen, die zurecht "ihren rechtlichen Spielraum ausgenützt"
hätten, und gleich dazu zu sagen, daß eine Stillegung sowieso
kein Thema ist. Ihre eigene Atomausstiegsdialektik hat sie am
Fall Hanau dahingehend weiterentwickelt, daß der Ausstieg hier
schon deswegen nicht in Frage kommt, weil ja überall in der Repu-
blik die atomaren Stromfabriken noch strahlen: "Ausstieg" gehe
nicht "über Tricks bei Genehmigungsverfahren" (Steger), sondern
nur mit "neuen politischen Mehrheiten in Bonn" (Börner), womit
die Weiterführung der hübschen Anlagen unter SPD-Ägide im Hessen-
land und der gute Glaube an das kleinere Übel SPD wieder einmal
erfolgreich unter einen Hut gebracht wären.
Der grüne Umweltminister, der jetzt mit einem Rechtsgutachten die
"Illegalität" dieser Betriebe beschwören und deren Stillegung
fordern kann, will über der Anklage vor allem eins nicht: den
Bruch mit der SPD. Jeder weiß es, und die Grünen sagen es selbst:
So kurz vor der Bundestagswahl darf die Politikfähigkeit der Par-
tei, die sich "Druck" letztlich nur am Kabinettstisch vorstellen
kann, nicht ausgerechnet dadurch in Frage gestellt werden, daß
sie eines ihrer "Essentials" allen Ernstes als solches behandelt.
Daß der Herr Fischer "gezwungen" sei, "alles zu schlucken, was
ihm jetzt von SPD-Seite zugemutet wird", wie ihm enttäuschte
Anti-AKW-Bürgerinitiativen und Fundis vorwerfen (Arbeiterkampf,
22.10.), zeichnet also ein ganz falsches Bild von Fischers Wahl-
kampfstrategie - und ihm vorzuwerfen, er "agiere wie ein Bettvor-
leger" (ebd.), geht an der Sache entschieden vorbei. Der Moralis-
mus seiner Kritiker, die ausgerechnet im Gesetz eine Instanz se-
hen, die es erlaubt, dem "Atomfilz" zu Leibe zu rücken, ist Fi-
scher ebenso recht, wie er ihn zurückweist. Wenn er im Fall Alkem
davon redet, daß "sich die Frage nach der Genehmigungspraxis
stellen wird, und damit die Frage nach Recht und Gesetz, Legali-
tät und Illegalität", und das wortgewaltig der "Macht des Fakti-
schen und der faktischen Macht" (taz, 27.10.) in Wiesbaden und
Bonn gegenüberstellt, führt er sich als Prototyp des aufrechten
Kämpfers für Recht und Gesetz auf. Aber nur, um daraus die fäl-
lige Konsequenz "abzuleiten", daß man "mit der Forderung nach
Stillegung nur bis zum Zaun kommt", "wir den Weg der Verbindung
von Recht und Politik weitergehen müssen" und "die Stillegung
letztendlich nur ein Gericht oder ein Gesetzgeber rechtsfest ma-
chen kann" (taz) - also um den Rechtsidealismus, den er selber
gerne ausschlachtet, auf die faktisch zuständigen Gerichte zu
verpflichten. Und kaum hat er das getan und sein Warten auf den
ohnehin feststehenden Ausgang des Prozesses mit der lächerlichen
Pose "geduldiger Schlitzohrigkeit" angepriesen, weiß er natürlich
auch sofort wieder um die Schranken des "Wegs", den er selber als
den erfolgversprechendsten proklamiert hat:
"Ich sehe gegenwärtig keine Kräftekonstellation, die das
'hinbekommen' (gemeint ist die Stillegung) könnte. Selbst wenn
die Grünen 30% hätten, würde ich noch daran zweifeln, ob wir uns
gegen Wallmann und die Bundesregierung, gegen die Chemie und Sie-
mens und KWU plus ihren publizistischen Helfern würden durchset-
zen können." (taz)
Diese miese politische Tour - die Fischer freilich nicht erfunden
hat - mag manchem zuwider sein: die ewige Heuchelei mit den lei-
der unumgänglichen Sachzwängen, die man respektieren müsse, und
den ungünstigen Kräfteverhältnissen, die man nicht ignorieren
dürfe, wenn man "etwas" ändern will. Bloß: Daran wieder einmal
die Enttäuschung zu pflegen daß "auch" die Grünen ihre Ideale
nicht ernst genüg nehmen, ist fehl am Platze. Diese Partei sagt
doch deutlich genug, warum sie die mit juristischem Hin und Her
begleitete Weiterführung der Atomfabriken nicht als Niederlage,
sondern als Erfolg betrachtet:
"Es ist den Grünen gelungen, die Rechtspositionen zu betonen,
während die anderen bloß Machtpolitik betreiben." (G. Dick, Fi-
schers Sprachrohr, FR, 6.11.)
Das und nichts anderes wollen sie eben, die grünen Jungs und Mä-
dels: die saubere Regierungsalternative verkörpern, also wählbar
sein.
Bild ansehen
Der Hanauer Atomfilz"
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