Quelle: Archiv MG - BRD INNENPOLITIK INNERE-SICHERHEIT - Vom demokratischen Kontrollwesen


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       Innerere Sicherheit 1987
       

DIE DEMOKRATIE HEILIGT DIE MITTEL ODER DAS RECHT IST DIE POLITISCHE WAFFE DER REGIERUNG

1. Macht mit Recht ------------------ "Entweder ist eine Entscheidung rechtens, dann entbehrt der Vor- wurf der 'Arroganz der Macht' gegen die Entscheidungsträger jeg- licher Grundlage, oder sie ist es nicht, dann steht jedem betrof- fenen Bürger der Klageweg offen. Wer jedoch statt dessen den Weg der Aufhetzung wählt, tut dies entweder aus Unwissenheit oder aus Illoyalität. Im ersten Fall ist Nachhilfeunterricht, im zweiten scharfe Zurechtweisung gegebenenfalls mit weiterreichenden Folgen - angebracht. (Dem Strauß sein Stoiber in der "Süddeutschen Zei- tung") Alles klar? Wenn die Regierung entschieden hat, dann haben die U n t e r t a n e n nicht bloß zu parieren, sondern auch noch ihren "Entscheidungsträgern" dadurch die Reverenz zu erweisen, daß sie wenigstens das Maul halten, wenn sie schon aus lauter "Unwissenheit" nicht die "Loyalität" aufbringen und sich sagen: Die F ü h r e r haben befohlen, wir folgen! Verlangt ist also G e h o r s a m. Den gebietet in der Demokratie das R e c h t und nicht bloß der Wille eines Führers. Deshalb haben wir in einem R e c h t s s t a a t: Scheißegal, was imd worüber ent- schieden wird, "richtig" ist die Entscheidung, wenn sie rechtmäßig zustande gekommen ist. Nach einem Spruch aus Karlsruhe zählt sie sogar zu den Ewigen Wahrheiten. Wer daran zweifelt, ist ein Verfassungsfeind - und muß mit "weiterreichenden Folgen" rechnen. So kriegen die Oberpfälzer eine Plutoniumfabrik in den Wald ge- semmelt und München eine Staatskanzlei in den Hofgarten. Wem's nicht paßt, der kann ja gehen - vor Gericht. Falls der Spruch der Richter einmal abweichen sollte von der politischen Beschlußlage - das kommt höchst selten vor, weil es ja die gleichen Politiker sind, die die Gesetze machen, an die sie sich halten -, dann muß eine "Gesetzeslücke" geschlossen werden: Das P a r l a m e n t tritt in Aktion und baut den Rechtsstaat aus. Was gestern noch als "Übergriff" das demokratische Gemüt erregte, wird zum l e g a l e n E i n g r i f f. Wo der Rechtsstaat sein ausführenden Organe eingreifen läßt, da herrscht O r d n u n g; bei denen, die den Knüppel aufs Haupt kriegen, hingegen das Chaos = C h a o t e n. 2. Recht mit Gewalt ------------------- Innennmnister August Lang (CSU) sagte, "er sei entsetzt darüber, daß sich Polizeibeamte in diesem Verfahren auf Fragen der Richter hin hätten rechtfertigen müssen. Es sei 'saudummes Geschwafel', wenn von der Polizei verlangt werde, 'die Chaoten aus einer Men- schenmenge von friedlichen Demonstranten herauszubringen'." (Süddeutsche Zeitung) Verstanden? Was heißt hier schon "friedliche Demonstranten". Es handelt sich immerhin um Bürger, die immer noch vor Wackersdorf herumlungern, obwohl Bayerns Landtag und alle Gerichtsinstanzen beschlossen haben daß da gebaut wird. Der Abwurf von Gasgranaten war also nichts anderes als eine gebührenfreie Rechtsbelehrung der Staatsregierung an Bürger die entweder "aus Unwissenheit" oder gar aus "Illoyalität" i m U n r e c h t sind. Daß mit letzteren auch die ersteren getroffen werden, ist Absicht! Denn das D e m o n s t r a t i o n s r e c h t ist kein Gesetz, das Bürgern e r l a u b t, gegen Staatsmaßnahmen Widerstand zu lei- sten: Als R e c h t regelt es die öffentliche Zurschaustellung einer anderen M e i n u n g. Diese wiederum ist nur gestattet, falls sie den Ansprüchen des Rechts auf M e i n u n g s- f r e i h e i t genügt, also nicht die freiheitlich-demokra- tische Grundordnung in Frage stellt. Es d a r f also nur eine andere Rechtsauffassung demonstriert werden. Und das hat sich aufzuhören, wenn der R e c h t s w e g "ausgeschöpft" worden ist. Nach Baubeginn ist ein Aufzug vor Wackersdorf folglich keine D e m o n s t r a t i o n mehr, sondern steht von vornherein unter den Verdacht auf S t ö r u n g d e r ö f f e n t l i- c h e n O r d n u n g. Deshalb müssen "friedliche Demonstran- ten, die den Chaoten Schutz bieten, damit rechnen, bei gewalt- tätigen Demonstrationen in Mitleidenschaft gezogen zu werden" (Lang). Und ausschließlich d a r ü b e r erbosen sich die friedfertigen Bürger: Sie, so argumentieren sie, seien doch im Prinzip gar nicht G e g n e r des Staates, sondern seine Stützen, was sie jeden Tag im Beruf und alle vier Jahre beim Wählen p r a k t i s c h beweisen. Und jetzt würden sie von der Regie- rung u n g e r e c h t behandelt! Dagegen verweist jede demokratische Regierung ungerührt auf das g e l t e n d e Recht und bietet ihren Bürgern die Chance zur Rehabilitierung: Sie müssen sich von Rechtsbrechern d i s t a n z i e r e n. Und zwar glaubhaft. Am besten, indem sie sie d e n u n z i e r e n. Der Rechtsstaat braucht keine Blockwarte; die wohnen im mündigen Bürger! 3. Machtlos zu Unrecht? ----------------------- Eduard Bueb, Landesvorstandssprecher der GRÜNEN, sagte, "das Vor- gehen der Behörden gegen die Grünen im Zusammenhang mit der Volkszählung sei teilweise 'parodistisch und paranoid'. Mit frag- würdigen Mitteln solle eine Minderheit mundtot gemacht werden. Im gleichen Zusammenhang sprach der Münchner Rechtsanwalt Jürgen Ar- nold von 'juristisch völlig haltlosen Machtdemonstrationen' des Staates. "(Süddeutsche Zeitung) Nichts gemerkt! 1987 vertraut die Opposition in der BRD und West- berlin, unbelehrbar durch noch so schlechte Erfahrungen, auf das Mittel, mit dem sie nach Strich und Faden fertiggemacht wird: das Recht, den Rechtsstaat, die Demokratie. Eben weil diese Heilige Dreifaltigkeit bei uns regiert, muß die Regierung nie und nir- gends mit Widerstand dagegen rechnen. So wird das Recht immer einschlägiger, der Rechtsstaat umfassend ausgebaut und die Demo- kratie noch wehrhafter. zurück