Quelle: Archiv MG - BRD INNENPOLITIK INNERE-SICHERHEIT - Vom demokratischen Kontrollwesen


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       Das "Sicherheitspaket" der Bundesregierung
       

FREIHEITSRECHTE FÜR DIE SICHERHEITSDIENSTE

Die Führer der Regierungskoalition haben sich bei ihrem letzten Treffen darauf geeinigt, sieben Gesetzesvorlagen über die Befug- nisse der Geheimdienste und Polizeibehörden baldmöglichst zu ver- abschieden. Bekannt geworden ist der Beschluß weniger wegen des Inhalts der Gesetzesvorhaben als wegen des prompt danach insze- nierten Koalitionsgezänks. Die FDP meinte, wegen ihrem liberalen Image die Einigkeit nachher ein bißchen dementieren und einige prozedurale Umstände ankündi- gen zu müssen. Beabsichtigt sind - ein "Bundesverfassungsschutzgesetz", das den ungehinderten Zu- gang der Verfassungsschützer zu sämtlichen Daten der öffentlichen Verwaltung vorsieht. Für den Sicherheitsdienst als relevant defi- nierte Erkenntnisse hat der Beamtenapparat o h n e eigene Auf- forderung zu übermitteln, ebenso alles, was er von sich aus für wissenswert h ä l t, inkl. Textauszüge aus Akten. Die arbeits- teilige T r e n n u n g der verschiedenen Ämter soll nicht mehr als verfahrenstechnisches Erschwernis für den Austausch von Er- kenntnissen auftreten. Legalisiert wird überdies die "Erhebung personenbezogener Daten", wenn dadurch "nachrichtendienstliche Zugänge gewonnen werden können". Der Verfassungsschutz erhält endlich das ausdrückliche Recht, sich so kundig über seine schutzbefohlenen Bürger zu machen, daß er ihnen jeden erwünschten Dienst abverlangen, kann. Der Ankauf von und die "Überredung" zum Informanten soll offenbar einen Aufschwung nehmen. - ein "MAD-Gesetz", das für diesen Dienst dieselben Befugnisse festschreibt und ihm ausdrücklich die Tätigkeit in allen zivilen Bereichen gestattet. Dadurch werden z.B. die einmal bekannt ge- wordenen MAD-Listen über "Zersetzer" in der BRD ausdrücklich von der Illegalität und vom Geruch des Skandalösen befreit. - ein "Gesetz über die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden" (ZAG), das die umfassende Amtshilfe zwischen Polizei, Geheim- diensten und Strafverfolgungsbehörden vorsieht. So ist garan- tiert, daß alle Abteilungen einen einzigen Auftrag erfüllen und ihr arbeitsteiliges Wirken der idealen = perfekten Kontrolle kei- nen Abbruch tut. - eine Novelle zum Straßenverkehrsgesetz, die der Polizei die Benützung der Karteien des KfZ-Bundesamts und der kommunalen Zu- lassungsstellen erlaubt. - ein "Personalausweisgesetz" zur Einführung der maschinenlesba- ren Personalausweise, ein ebenso gestalteter Europapaß soll fol- gen. - ein Gesetzentwurf zum "Bundesdatenschutzgesetz", der festlegt, daß all das mit dem sogenannten Datenschutz vereinbar ist, daß umgekehrt die Sicherheitsdienste aber nicht dazu verpflichtet sind, Betroffenen Auskunft über ihre Datensammlungen zu erteilen. - ein "Musterentwurf für ein einheitliches Polizeigesetz des Bun- des und der Länder", das der Polizei die Anwendung "nachrichtendienstlicher Mittel" gestattet, wie z.B. die Benüt- zung von Spitzeln und V-Leuten, Film- und Tonbandaufnahmen von Demonstrationen und Versammlungen, Wanzen in Privatwohnungen, heimliche Observation von wem immer, für den die Polizei sich in- teressiert. Gesetzlich wird der in Frage kommende Personenkreis dadurch erweitert, daß die Aufgabe der Polizei explizit als "Vorsorge zur Gefahrenabwehr", als "vorbeugende Verbrechensbe- kämpfung" definiert wird. Dies alles ist die gesetzgeberische Konsequenz aus dem Verfas- sungsgerichtsurteil zur Volkszählung, das die Bundesregierung darauf verpflichtet hat, für ihre datensammelnden Organe gesetz- liche Grundlagen zu schaffen, und aus den diversen sogenannten "Pannen", wie der Kiessling-Affäre, anderen aus parteipolitischen Gründen hochgespielten Kompetenzüberschreitungen der Dienste, Prozeßschwierigkeiten mit V-Leuten usw.: Genauso wie die Pannen definiert wurden, nämlich als "Rechts u n s i c h e r h e i t e n", in die die Sicherheitsor- gane geraten wären, wenn sie ihre Rechte überschritten und ille- gal gearbeitet haben, genauso sieht die Behebung des Problems aus - was schon immer p r a k t i z i e r t worden ist, soll L e g a l i s i e r t werden. Insofern werden Kompetenzüber- schreitungen einfach nicht mehr vorkommen. Dafür gibt es jetzt viel mehr zu tun, denn die "Aufgaben" sind auf jeden Fall gewach- sen. Staaten verfolgen ihre Feinde, das ist eine Banalität. Entrüsten soll man sich darüber immer dann, wenn das als die geheimdienst- liche Arbeit sogenannter totalitärer Staaten vorgestellt wird - die Gestapo unter Hitler, der Stasi oder das NKWD im Osten. Der S a c h e nach, was man anhand dieser Gesetzesnovellen wieder einmal zur Kenntnis nehmen kann, treibt die Demokratie nichts an- deres. Für Gesinnungsschnüffelei, Kontrolle und Überwachung jeder irgendwie abweichlerischen Regung stehen alle erdenklichen Tech- niken zur Verfügung und werden angewandt. Und gleichzeitig soll es etwas ganz anderes, viel Ehrenwerteres sein, weil - und n u r weil - sich die Demokratie das alles r e c h t s f ö r m l i c h erlaubt. Das darf und soll man als eine Beschränkung geheim- dienstlicher Willkür begreifen, als eine selbstauferlegte Z u r ü c k h a l t u n g der Staatsgewalt. Was man da aller- dings "begreift", ist das genaue Gegenteil: Die Demokratie besteht auf der Rechtmäßigkeit --------------------------------------------- ihres Totalitarismus! --------------------- Die Demokratie genehmigt sich aber nicht nur die Freiheit zur um- fassenden Ausspionierung ihrer Bürger; wo die genannten Gesetze eine "Beschränkung" enthalten sollen, soll mal jemand zu beweisen versuchen. Die demokratische Politik macht auch noch W e r b u n g für sich mit dem Vorhaben, jedwede Gegnerschaft unter Kontrolle zu halten und zu unterbinden, indem sie mit ihrer Gesetzgebung die Gleichung legal = notwendig, richtig, nicht mehr kritikabel geltend macht. Der A n l a ß für die jetzigen Gesetze ist ganz offensichtlich nicht ein praktischer "Handlungsbedarf", aufgrund einer steigen- den Quote politischer oder sonstiger Verbrechen. Ausgeräumt wer- den soll jede Differenz zwischen den Exekutivorganen, deren Ei- genmächtigkeiten und ihrem verselbständigten Fahndungswahn auf der einen und dem guten Gewissen der Politik auf der anderen Seite: Niemandem soll die schlechte Meinung gestattet sein, die Staatssicherheitsdienste könnten mit ihrer Konsequenz und Stur- heit irgendeinen staatlichen Grundsatz verletzen - weil ihnen grundsätzlich alles gestattet ist. Das Bedürfnis nach lückenloser Erfassung staatsfeindlicher oder -schädlicher Bestrebungen kennt die Demokratie g e n a u s o wie die zur Verachtung freigegebenen totalitären Staaten; aber sie perfektioniert es erst durch ihre Legalisierungswut: Darüber wird es ehrenwert gemacht und erhält in der öffentlichen Debatte wie sie jetzt auch wieder stattfindet - die allergelungenste Le- gitimation. Dort werden keine anderen Einwände laut als solche, ob es auch g e s e t z m ä ß i g zugeht, ob die Regelungen z w e c k m ä ß i g, die Paragraphen b r a u c h b a r sind. Lauter Bedenken also, bei denen die Kritiker davon ausgehen, daß ein jeder die Sicherheit seines Staates als höchstpersönliches Anliegen begreift. Die Demokratie erläßt Gesetze, die nichts an- deres als eine Ermächtigung der Geheimdienste darstellen, die ih- nen lauter Befugnisse zur Kontrolle und Verfolgung eröffnen, und genießt den guten Ruf, genau damit die Dienste ihrer - guten - Kontrolle zu unterstellen, auf Recht und Gesetz zu "verpflichten". Sie läßt schließlich nicht bloß Staatsfeinde verfolgen, sondern die "der Freiheit", sprich: von "uns allen". Sie lobt sich dafür, daß manches und stets zu viel erlaubt ist; aber nur, um darin eine dauernde G e f a h r zu entdecken, die sie lückenlos in den Griff bekommen muß. Wegen der enormen "Großzügigkeit" der De- mokratie fingieren die Staatsschützer eine permanente N o t w e h r s i t u a t i o n: "Rechtsstaatlichkeit kann man nicht dadurch beweisen, daß man ei- nerseits grenzenlose Freiheiten gewährt, aber andererseits die Eingriffsmöglichkeiten des Staates gegen Störungen des inneren Friedens beschneidet." So der Bundesinnenminister. "Diesem Irrglauben ist die SPD/FDP-Koalition erlegen, und sie ist dann mit den Geistern, die sie gerufen hat, nicht mehr fertig ge- worden." Die Frage, mit wem die Sozialliberalen jemals nicht fertiggewor- den wären, ist hier deplaziert. Die als Verfassungsfeinde defi- nierten, überwachten und gegebenenfalls eingebuchteten Elemente dienen dem CSU-Polizeiminister ja gerade als Indiz für Gefahr. Seine Polizeilogik ist radikaler: Gerade weil die Demokratie ir- gend etwas gewährt, f ö r d e r t sie die Entstehung solchen G e s i n d e l s. Das ist ein Generalverdacht gegen die demo- kratischen Bürger, der sich auf ihre fraglose Unterwerfung nicht verlassen will, ihr gerade wegen der eigenen H e r r s c h a f t s f o r m nicht traut. In ihrer Unzufrieden- heit mit der Demokratie, die einfach zu viel erlaubt - das Beden- ken wurde in der BRD von Beginn an unter dem Titel "wehrhafte De- mokratie" gepflegt - bereuen regierende Demokraten das Zugeständ- nis, das mit dem demokratischen Konkurrenzkampf um die Macht, mit der Parteienkonkurrenz in die Welt gekommen ist: der Pluralismus der staatsverbessernden Einwände. Wenn Kritik schon erlaubt ist, wie soll man dann den Übergang von Kritik zu Ungehorsam in den Griff bekommen? "Fertiggeworden" ist der Rechtsstaat mit den 30 bis 40 RAFlern, den DKP-Postboten und -lehrern und, was er sich sonst so vorge- nommen hat, noch immer. Der gesetzgeberische Bedarf, für den sich Zimmermann ein gefährliches Versagen seiner Vorgänger ausdenkt, resultiert auch nicht aus dem Anwachsen von Opposition. Er ent- springt einem viel grundsätzlicheren Bedürfnis der Staatsgewalt, wie es der Innenminister ausspricht: Solche "Geister" dürfte es erst gar nicht g e b e n. Genauso wie die Wende-Politiker täglich verkünden, daß sie bei der öffentlichen Bearbeitung der Gehirne dem Ideal der M a n i p u l a t i o n anhängen - wenn z. B. der Kanzler "Optimismus" als eine ganz grundlose, unabhängig von allen Reali- täten von ihm gewünschte Einstellung zum Regieren fordert -, so wird für die Arbeit der Sicherheitsdienste das polizeiliche Ideal der P r ä v e n t i o n geltend gemacht: Die Staatsgewalt hält nichts vom Vertrauen in ihre Bürger. Sie will sich nicht auf de- ren Folgsamkeit verlassen und Zuwiderhandlung bestrafen. Sie will schon vorab über alles auch nur Verdächtige B e s c h e i d w i s s e n. Und diese Ermittlungstätigkeit soll so umfassend legalisiert werden, daß sie grundsätzlich nie mehr ins öffentli- che Gerede kommen und dadurch eventuell behindert werden kann. Mit den heutigen Techniken ist dieses Kontrollbedürfnis auch im- mer besser zu befriedigen, ohne daß die Ämter in einer Aktenflut ersticken. Die Informationsbeschaffung durch die Kombination al- ler zu anderen Zwecken arbeitsteilig gesammelten Daten ist reine Computerarbeit, und die Observierungstechniken gestatten eine im- mer effizientere und unauffälligere Verfolgung unliebsamer Um- triebe, ohne daß darunter der Schein einer Differenz von Erfas- sung und Verfolgung Schaden nehmen würde. Die Geheimdienste haben um eine Million Leute unter "bloßer" Beobachtung. Wenn das Be- dürfnis zur Verfolgung eintritt, sind dann auch sofort alle Hand- haben gegeben, weil die vorherige Datensammlung so lückenlos war. Filmaufnahmen von Sympathisanten der RAF werden gemacht, lange bevor diese "abtauchen", bzw. selbst straffällig werden, und wer- den jetzt dem deutschen Fernsehpublikum als einer einzigen großen Fahndungsmannschaft vorgeführt. "Datenschutz" ist da nur ein an- deres Wort für "noch nicht fällig". Eine von den Kritikern rekla- mierte Freiheitsillusion für die Sortierung, die die Dienste be- rufsmäßig vornehmen: harmlos, gefährdet, sympathisierend, staats- feindlich, kriminell. Unser Staat traut keinem ------------------------ Daß eventuell die "Falschen", "unschuldige Bürger" usw. ins Netz gehen "könnten", ist also so ziemlich die trostloseste Kritik an den Sicherheitsgesetzen. D i e Unterscheidung gehört zur Be- rufsausübung der Dienste. Darüberhinaus aber täuschen sich diese Kritiker mit ihrer Konstruktion von Justizirrtümern u.ä., mit ih- rer verfahrenstechnischen Sorge, ob sich da der Staatsapparat nicht viel zu viel und völlig überflüssige Ermittlungsarbeiten auflädt, sehr gutgläubig über die vorliegenden staatlichen Inter- essen. Was mit der gesetzlichen Perfektionierung vorangetrieben wird, ist eine Informationsbeschaffung f ü r a l l e Fälle. Was für die Polizei der Überblick über "kriminell gefährdete Per- sonenkreise" ist, Vorarbeiten, die alle späteren Ermittlungen ra- tionalisieren, ist für die Sicherheitsdienste eine Erstellung von Listen für alle Konjunkturen der inneren und äußeren Sicherheit, die im Ernstfall ja wohl zusammenfallen. Nicht umsonst fällt der CDU zur Begründung der Gesetzentwürfe als erstes die Wehrkraft ein und die Notwendigkeit, der "Anstiftung zur Fahnenflucht und zum Ungehorsam" schnell und durchgreifend Herr zu werden. Im Ernstfall i s t der fragliche Teil der Bevölkerung sortiert und eingestuft, von der Unzuverlässigkeit bis zur Staatsfeindlich- keit. Dann ist die Tauglichkeit des Bürgermaterials für die Funk- tion von Kriegsgerichten, Kriegsmedizin usw. gesichert und die Aussortierung vom Berufsverbot bis zum Internierungslager ein reiner Verwaltungsakt. Wer nichts zu verbergen hat, dem kann es ja nur recht sein, wenn er kontrolliert wird - so wird der Nor- malbürger beschwichtigt, falls er die einschlägige Gesetzgebung überhaupt zur Kenntnis nimmt. Und daran ist nur eines wahr: daß der rundum brave Untertan keine Verfolgung zu fürchten braucht. Daß es ihn deswegen schon n i c h t s a n g i n g e, ist die Lüge. Die Staatssicherheit ist nämlich nicht bloß die Auseinan- dersetzung mit einer Handvoll Terroristen, während der überwie- gend gesetzestreue Teil der Bevölkerung tun und lassen kann, was er will. Das Bedürfnis nach Kontrolle mit der technisch größten Perfektion und einem über jeden Kostengesichtspunkt erhabenen Aufwand tritt deshalb so u n b e d i n g t auf, weil es der An- spruch auf ein ganzes Volk bedingungslos brauchbarer Untertanen ist. Und nicht zufällig denken die Gesetzgeber dabei an Zeiten, in denen der Gehorsam und die Verfügbarkeit für die politischen Zwecke noch um einiges härter sind als im Frieden. zurück