Quelle: Archiv MG - BRD INNENPOLITIK INNERE-SICHERHEIT - Vom demokratischen Kontrollwesen
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Das "Sicherheitspaket" der Bundesregierung
FREIHEITSRECHTE FÜR DIE SICHERHEITSDIENSTE
Die Führer der Regierungskoalition haben sich bei ihrem letzten
Treffen darauf geeinigt, sieben Gesetzesvorlagen über die Befug-
nisse der Geheimdienste und Polizeibehörden baldmöglichst zu ver-
abschieden. Bekannt geworden ist der Beschluß weniger wegen des
Inhalts der Gesetzesvorhaben als wegen des prompt danach insze-
nierten Koalitionsgezänks.
Die FDP meinte, wegen ihrem liberalen Image die Einigkeit nachher
ein bißchen dementieren und einige prozedurale Umstände ankündi-
gen zu müssen.
Beabsichtigt sind
- ein "Bundesverfassungsschutzgesetz", das den ungehinderten Zu-
gang der Verfassungsschützer zu sämtlichen Daten der öffentlichen
Verwaltung vorsieht. Für den Sicherheitsdienst als relevant defi-
nierte Erkenntnisse hat der Beamtenapparat o h n e eigene Auf-
forderung zu übermitteln, ebenso alles, was er von sich aus für
wissenswert h ä l t, inkl. Textauszüge aus Akten. Die arbeits-
teilige T r e n n u n g der verschiedenen Ämter soll nicht mehr
als verfahrenstechnisches Erschwernis für den Austausch von Er-
kenntnissen auftreten. Legalisiert wird überdies die "Erhebung
personenbezogener Daten", wenn dadurch "nachrichtendienstliche
Zugänge gewonnen werden können". Der Verfassungsschutz erhält
endlich das ausdrückliche Recht, sich so kundig über seine
schutzbefohlenen Bürger zu machen, daß er ihnen jeden erwünschten
Dienst abverlangen, kann. Der Ankauf von und die "Überredung" zum
Informanten soll offenbar einen Aufschwung nehmen.
- ein "MAD-Gesetz", das für diesen Dienst dieselben Befugnisse
festschreibt und ihm ausdrücklich die Tätigkeit in allen zivilen
Bereichen gestattet. Dadurch werden z.B. die einmal bekannt ge-
wordenen MAD-Listen über "Zersetzer" in der BRD ausdrücklich von
der Illegalität und vom Geruch des Skandalösen befreit.
- ein "Gesetz über die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden"
(ZAG), das die umfassende Amtshilfe zwischen Polizei, Geheim-
diensten und Strafverfolgungsbehörden vorsieht. So ist garan-
tiert, daß alle Abteilungen einen einzigen Auftrag erfüllen und
ihr arbeitsteiliges Wirken der idealen = perfekten Kontrolle kei-
nen Abbruch tut.
- eine Novelle zum Straßenverkehrsgesetz, die der Polizei die
Benützung der Karteien des KfZ-Bundesamts und der kommunalen Zu-
lassungsstellen erlaubt.
- ein "Personalausweisgesetz" zur Einführung der maschinenlesba-
ren Personalausweise, ein ebenso gestalteter Europapaß soll fol-
gen.
- ein Gesetzentwurf zum "Bundesdatenschutzgesetz", der festlegt,
daß all das mit dem sogenannten Datenschutz vereinbar ist, daß
umgekehrt die Sicherheitsdienste aber nicht dazu verpflichtet
sind, Betroffenen Auskunft über ihre Datensammlungen zu erteilen.
- ein "Musterentwurf für ein einheitliches Polizeigesetz des Bun-
des und der Länder", das der Polizei die Anwendung
"nachrichtendienstlicher Mittel" gestattet, wie z.B. die Benüt-
zung von Spitzeln und V-Leuten, Film- und Tonbandaufnahmen von
Demonstrationen und Versammlungen, Wanzen in Privatwohnungen,
heimliche Observation von wem immer, für den die Polizei sich in-
teressiert. Gesetzlich wird der in Frage kommende Personenkreis
dadurch erweitert, daß die Aufgabe der Polizei explizit als
"Vorsorge zur Gefahrenabwehr", als "vorbeugende Verbrechensbe-
kämpfung" definiert wird.
Dies alles ist die gesetzgeberische Konsequenz aus dem Verfas-
sungsgerichtsurteil zur Volkszählung, das die Bundesregierung
darauf verpflichtet hat, für ihre datensammelnden Organe gesetz-
liche Grundlagen zu schaffen, und aus den diversen sogenannten
"Pannen", wie der Kiessling-Affäre, anderen aus parteipolitischen
Gründen hochgespielten Kompetenzüberschreitungen der Dienste,
Prozeßschwierigkeiten mit V-Leuten usw.:
Genauso wie die Pannen definiert wurden, nämlich als
"Rechts u n s i c h e r h e i t e n", in die die Sicherheitsor-
gane geraten wären, wenn sie ihre Rechte überschritten und ille-
gal gearbeitet haben, genauso sieht die Behebung des Problems aus
- was schon immer p r a k t i z i e r t worden ist, soll
L e g a l i s i e r t werden. Insofern werden Kompetenzüber-
schreitungen einfach nicht mehr vorkommen. Dafür gibt es jetzt
viel mehr zu tun, denn die "Aufgaben" sind auf jeden Fall gewach-
sen.
Staaten verfolgen ihre Feinde, das ist eine Banalität. Entrüsten
soll man sich darüber immer dann, wenn das als die geheimdienst-
liche Arbeit sogenannter totalitärer Staaten vorgestellt wird -
die Gestapo unter Hitler, der Stasi oder das NKWD im Osten. Der
S a c h e nach, was man anhand dieser Gesetzesnovellen wieder
einmal zur Kenntnis nehmen kann, treibt die Demokratie nichts an-
deres. Für Gesinnungsschnüffelei, Kontrolle und Überwachung jeder
irgendwie abweichlerischen Regung stehen alle erdenklichen Tech-
niken zur Verfügung und werden angewandt. Und gleichzeitig soll
es etwas ganz anderes, viel Ehrenwerteres sein, weil - und n u r
weil - sich die Demokratie das alles r e c h t s f ö r m l i c h
erlaubt. Das darf und soll man als eine Beschränkung geheim-
dienstlicher Willkür begreifen, als eine selbstauferlegte
Z u r ü c k h a l t u n g der Staatsgewalt. Was man da aller-
dings "begreift", ist das genaue Gegenteil:
Die Demokratie besteht auf der Rechtmäßigkeit
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ihres Totalitarismus!
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Die Demokratie genehmigt sich aber nicht nur die Freiheit zur um-
fassenden Ausspionierung ihrer Bürger; wo die genannten Gesetze
eine "Beschränkung" enthalten sollen, soll mal jemand zu beweisen
versuchen. Die demokratische Politik macht auch noch
W e r b u n g für sich mit dem Vorhaben, jedwede Gegnerschaft
unter Kontrolle zu halten und zu unterbinden, indem sie mit ihrer
Gesetzgebung die Gleichung legal = notwendig, richtig, nicht mehr
kritikabel geltend macht.
Der A n l a ß für die jetzigen Gesetze ist ganz offensichtlich
nicht ein praktischer "Handlungsbedarf", aufgrund einer steigen-
den Quote politischer oder sonstiger Verbrechen. Ausgeräumt wer-
den soll jede Differenz zwischen den Exekutivorganen, deren Ei-
genmächtigkeiten und ihrem verselbständigten Fahndungswahn auf
der einen und dem guten Gewissen der Politik auf der anderen
Seite: Niemandem soll die schlechte Meinung gestattet sein, die
Staatssicherheitsdienste könnten mit ihrer Konsequenz und Stur-
heit irgendeinen staatlichen Grundsatz verletzen - weil ihnen
grundsätzlich alles gestattet ist.
Das Bedürfnis nach lückenloser Erfassung staatsfeindlicher oder
-schädlicher Bestrebungen kennt die Demokratie g e n a u s o
wie die zur Verachtung freigegebenen totalitären Staaten; aber
sie perfektioniert es erst durch ihre Legalisierungswut: Darüber
wird es ehrenwert gemacht und erhält in der öffentlichen Debatte
wie sie jetzt auch wieder stattfindet - die allergelungenste Le-
gitimation. Dort werden keine anderen Einwände laut als solche,
ob es auch g e s e t z m ä ß i g zugeht, ob die Regelungen
z w e c k m ä ß i g, die Paragraphen b r a u c h b a r sind.
Lauter Bedenken also, bei denen die Kritiker davon ausgehen, daß
ein jeder die Sicherheit seines Staates als höchstpersönliches
Anliegen begreift. Die Demokratie erläßt Gesetze, die nichts an-
deres als eine Ermächtigung der Geheimdienste darstellen, die ih-
nen lauter Befugnisse zur Kontrolle und Verfolgung eröffnen, und
genießt den guten Ruf, genau damit die Dienste ihrer - guten -
Kontrolle zu unterstellen, auf Recht und Gesetz zu
"verpflichten".
Sie läßt schließlich nicht bloß Staatsfeinde verfolgen, sondern
die "der Freiheit", sprich: von "uns allen". Sie lobt sich dafür,
daß manches und stets zu viel erlaubt ist; aber nur, um darin
eine dauernde G e f a h r zu entdecken, die sie lückenlos in
den Griff bekommen muß. Wegen der enormen "Großzügigkeit" der De-
mokratie fingieren die Staatsschützer eine permanente
N o t w e h r s i t u a t i o n:
"Rechtsstaatlichkeit kann man nicht dadurch beweisen, daß man ei-
nerseits grenzenlose Freiheiten gewährt, aber andererseits die
Eingriffsmöglichkeiten des Staates gegen Störungen des inneren
Friedens beschneidet."
So der Bundesinnenminister.
"Diesem Irrglauben ist die SPD/FDP-Koalition erlegen, und sie ist
dann mit den Geistern, die sie gerufen hat, nicht mehr fertig ge-
worden."
Die Frage, mit wem die Sozialliberalen jemals nicht fertiggewor-
den wären, ist hier deplaziert. Die als Verfassungsfeinde defi-
nierten, überwachten und gegebenenfalls eingebuchteten Elemente
dienen dem CSU-Polizeiminister ja gerade als Indiz für Gefahr.
Seine Polizeilogik ist radikaler: Gerade weil die Demokratie ir-
gend etwas gewährt, f ö r d e r t sie die Entstehung solchen
G e s i n d e l s. Das ist ein Generalverdacht gegen die demo-
kratischen Bürger, der sich auf ihre fraglose Unterwerfung nicht
verlassen will, ihr gerade wegen der eigenen
H e r r s c h a f t s f o r m nicht traut. In ihrer Unzufrieden-
heit mit der Demokratie, die einfach zu viel erlaubt - das Beden-
ken wurde in der BRD von Beginn an unter dem Titel "wehrhafte De-
mokratie" gepflegt - bereuen regierende Demokraten das Zugeständ-
nis, das mit dem demokratischen Konkurrenzkampf um die Macht, mit
der Parteienkonkurrenz in die Welt gekommen ist: der Pluralismus
der staatsverbessernden Einwände. Wenn Kritik schon erlaubt ist,
wie soll man dann den Übergang von Kritik zu Ungehorsam in den
Griff bekommen?
"Fertiggeworden" ist der Rechtsstaat mit den 30 bis 40 RAFlern,
den DKP-Postboten und -lehrern und, was er sich sonst so vorge-
nommen hat, noch immer. Der gesetzgeberische Bedarf, für den sich
Zimmermann ein gefährliches Versagen seiner Vorgänger ausdenkt,
resultiert auch nicht aus dem Anwachsen von Opposition. Er ent-
springt einem viel grundsätzlicheren Bedürfnis der Staatsgewalt,
wie es der Innenminister ausspricht: Solche "Geister" dürfte es
erst gar nicht g e b e n.
Genauso wie die Wende-Politiker täglich verkünden, daß sie bei
der öffentlichen Bearbeitung der Gehirne dem Ideal der
M a n i p u l a t i o n anhängen - wenn z. B. der Kanzler
"Optimismus" als eine ganz grundlose, unabhängig von allen Reali-
täten von ihm gewünschte Einstellung zum Regieren fordert -, so
wird für die Arbeit der Sicherheitsdienste das polizeiliche Ideal
der P r ä v e n t i o n geltend gemacht: Die Staatsgewalt hält
nichts vom Vertrauen in ihre Bürger. Sie will sich nicht auf de-
ren Folgsamkeit verlassen und Zuwiderhandlung bestrafen. Sie will
schon vorab über alles auch nur Verdächtige B e s c h e i d
w i s s e n. Und diese Ermittlungstätigkeit soll so umfassend
legalisiert werden, daß sie grundsätzlich nie mehr ins öffentli-
che Gerede kommen und dadurch eventuell behindert werden kann.
Mit den heutigen Techniken ist dieses Kontrollbedürfnis auch im-
mer besser zu befriedigen, ohne daß die Ämter in einer Aktenflut
ersticken. Die Informationsbeschaffung durch die Kombination al-
ler zu anderen Zwecken arbeitsteilig gesammelten Daten ist reine
Computerarbeit, und die Observierungstechniken gestatten eine im-
mer effizientere und unauffälligere Verfolgung unliebsamer Um-
triebe, ohne daß darunter der Schein einer Differenz von Erfas-
sung und Verfolgung Schaden nehmen würde. Die Geheimdienste haben
um eine Million Leute unter "bloßer" Beobachtung. Wenn das Be-
dürfnis zur Verfolgung eintritt, sind dann auch sofort alle Hand-
haben gegeben, weil die vorherige Datensammlung so lückenlos war.
Filmaufnahmen von Sympathisanten der RAF werden gemacht, lange
bevor diese "abtauchen", bzw. selbst straffällig werden, und wer-
den jetzt dem deutschen Fernsehpublikum als einer einzigen großen
Fahndungsmannschaft vorgeführt. "Datenschutz" ist da nur ein an-
deres Wort für "noch nicht fällig". Eine von den Kritikern rekla-
mierte Freiheitsillusion für die Sortierung, die die Dienste be-
rufsmäßig vornehmen: harmlos, gefährdet, sympathisierend, staats-
feindlich, kriminell.
Unser Staat traut keinem
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Daß eventuell die "Falschen", "unschuldige Bürger" usw. ins Netz
gehen "könnten", ist also so ziemlich die trostloseste Kritik an
den Sicherheitsgesetzen. D i e Unterscheidung gehört zur Be-
rufsausübung der Dienste. Darüberhinaus aber täuschen sich diese
Kritiker mit ihrer Konstruktion von Justizirrtümern u.ä., mit ih-
rer verfahrenstechnischen Sorge, ob sich da der Staatsapparat
nicht viel zu viel und völlig überflüssige Ermittlungsarbeiten
auflädt, sehr gutgläubig über die vorliegenden staatlichen Inter-
essen. Was mit der gesetzlichen Perfektionierung vorangetrieben
wird, ist eine Informationsbeschaffung f ü r a l l e Fälle.
Was für die Polizei der Überblick über "kriminell gefährdete Per-
sonenkreise" ist, Vorarbeiten, die alle späteren Ermittlungen ra-
tionalisieren, ist für die Sicherheitsdienste eine Erstellung von
Listen für alle Konjunkturen der inneren und äußeren Sicherheit,
die im Ernstfall ja wohl zusammenfallen. Nicht umsonst fällt der
CDU zur Begründung der Gesetzentwürfe als erstes die Wehrkraft
ein und die Notwendigkeit, der "Anstiftung zur Fahnenflucht und
zum Ungehorsam" schnell und durchgreifend Herr zu werden. Im
Ernstfall i s t der fragliche Teil der Bevölkerung sortiert und
eingestuft, von der Unzuverlässigkeit bis zur Staatsfeindlich-
keit. Dann ist die Tauglichkeit des Bürgermaterials für die Funk-
tion von Kriegsgerichten, Kriegsmedizin usw. gesichert und die
Aussortierung vom Berufsverbot bis zum Internierungslager ein
reiner Verwaltungsakt. Wer nichts zu verbergen hat, dem kann es
ja nur recht sein, wenn er kontrolliert wird - so wird der Nor-
malbürger beschwichtigt, falls er die einschlägige Gesetzgebung
überhaupt zur Kenntnis nimmt. Und daran ist nur eines wahr: daß
der rundum brave Untertan keine Verfolgung zu fürchten braucht.
Daß es ihn deswegen schon n i c h t s a n g i n g e, ist die
Lüge. Die Staatssicherheit ist nämlich nicht bloß die Auseinan-
dersetzung mit einer Handvoll Terroristen, während der überwie-
gend gesetzestreue Teil der Bevölkerung tun und lassen kann, was
er will. Das Bedürfnis nach Kontrolle mit der technisch größten
Perfektion und einem über jeden Kostengesichtspunkt erhabenen
Aufwand tritt deshalb so u n b e d i n g t auf, weil es der An-
spruch auf ein ganzes Volk bedingungslos brauchbarer Untertanen
ist. Und nicht zufällig denken die Gesetzgeber dabei an Zeiten,
in denen der Gehorsam und die Verfügbarkeit für die politischen
Zwecke noch um einiges härter sind als im Frieden.
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