Quelle: Archiv MG - BRD INNENPOLITIK INNERE-SICHERHEIT - Vom demokratischen Kontrollwesen
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Rechtsstaat erledigt "Terrorismus" -
AUCH MAL MIT GNADE?
Was war los? Die beiden, wegen Mordes bzw. Mitgliedschaft in ei-
ner terroristischen Vereinigung zu lebenslanger Haft verurteilten
Ex-Mitglieder der Rote-Armee-Fraktion (RAF), Angelika Speitel und
Peter-Jürgen Boock, haben einen Antrag auf Begnadigung an den da-
für zuständigen Bundespräsidenten gerichtet. Prompt entstand das
Gerücht, der oberste Repräsentant des BRD-Staats, Richard von
Weizsäcker, überlege, ob man gegenüber "Terroristen" nicht bis-
weilen Gnade walten lassen müsse, und plane sogar einen Besuch im
Gefängnis.
Die wehrhafte Demokratie - gnadenlos
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So kann das allerdings wohl nicht gemeint sein, wenn umgekehrt an
allen Stellen, wo Bonner Sicherheitsbehörden Gegnerschaft zum
staatlichen Treiben feststellen, jede Regung auf ihren
"terroristischen" Gehalt hin durchsortiert und entsprechend gegen
sie vorgegangen wird. In der Hamburger Hafenstraße will der neue
SPD-Bürgermeister endlich eine "endgültige Lösung durchsetzen",
entdeckt das "Problem einer sich ausweitenden rechtsfreien Szene"
und ist "bereit, hart durchzugreifen".
In Westberlin findet die Tagung des Internationalen Währungsfonds
(IWF) statt. Kritiker dieser Veranstaltung sehen in dieser Insti-
tution fälschlicherweise das Grundübel für den Hunger in der
"Dritten Welt". Ganz egal, ob eine Vorlesung an der Berliner Uni-
versität über die Weltbank und den IWF gesprengt wird; egal, ob
Vermummte in Hamburg eine Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stif-
tung hochgehen lassen, weil sie den beteiligten Einseifern nicht
glauben wollen, der IWF wäre das Mittel zur Verhinderung des
Elends in Lateinamerika, Asien und Afrika; egal, ob Fensterschei-
ben einer Bank in Berlin eingeworfen werden oder auch nur
"Gegendemonstrationen" zu der Tagung veranstaltet werden sollen -
die Sichtweise ist klar: "potentielle" oder "wirkliche" Gewalttä-
ter, die ein entsprechendes Vorgehen verlangen. Das Gesamtaufge-
bot der Westberliner Polizei, verstärkt durch 2.700 Beamte aus
dem Bundesgebiet, sorgt mit ständigen Polizeikontrollen, Überwa-
chung von U-Bahn-Ausgängen und vermehrten Haus- und Wohnungs-
durchsuchungen für das richtige Klima. Als flankierende Maßnahmen
gibt es mehr "Stichproben" an den Transitautobahnen und verstärkt
"Verkehrskontrollen" im ganzen Bundesgebiet.
Sorgfältig wird das Bild von tausenden kleinen RAF-Mitgliedern
ausgepinselt, weshalb man staatlicherseits, vorbeugend versteht
sich, gar nicht hart genug dagegen angehen kann. Schließlich soll
das, gemäß Definition des Staatsschutzes, die Saat sein, die,
wenn sie einmal aufgeht, zur Maschinenpistole greifen und Atten-
tate auf Politiker verüben würde. In Wahrheit macht der Staat ge-
nau umgekehrt mit der Gleichung ernst, daß sich jeder Protest den
Verdacht des "Terrorismus" zuzieht und entsprechend "vorbeugend"
behandelt wird. Wie bestellt wurden letzte Woche dann tatsächlich
auf das Auto des Staatssekretärs im Bonner Finanzministerium Hans
Tietmeyer, der als "Gouverneur der Weltbank für die Bundesregie-
rung" Organisator der Jahrestagung des IWF in Berlin ist, Schüsse
aus einer Schrotflinte abgegeben. Im Anschluß ein kurzes Bekla-
gen, daß die Schützen keine Hinweise über ihre Identität hinter-
lassen haben (Fingerabdrücke o. ä.), und schon wußte Generalbun-
desanwalt Rebmann genau Bescheid:
"Sicherheitskreise bezeichnen das Schreiben zwar als untypisch
für die RAF, der Generalbundesanwalt hält es aber dennoch für au-
thentisch." (Süddeutsche Zeitung, 23.9.)
Resultat: Ein neues Fahndungsplakat mit 20 alten Köpfen, die der
Mitgliedschaft in der RAF bezichtigt werden. Zeitlich passend
wurden auch gleich am Freitag die neuen Gesetze zur "Inneren Si-
cherheit" in den Bundestag zur Beratung eingebracht: u.a. Kron-
zeugenregelung, Einführung eines neuen Strafrechtsparagraphen zur
Verfolgung staatsfeindlichen Schrifttums (Paragr. 130 b), und die
Erweiterung der Polizeivollmachten zur "vorbeugenden" Verhaftung
von Demonstranten noch vor Demonstrationsbeginn.
So war wieder einmal klargestellt, daß der "Terrorismus weiter
aktiv" sei, die Sicherheitsbehörden gar nicht "wachsam genug"
sein könnten, und auf diese Weise der Bogen noch zur letzten kri-
tischen Stellungnahme gegenüber der IWF-Tagung als möglicher
Keimzelle der Gewalt gespannt. Ebenso klar war auch, daß der An-
schlag nicht ohne Auswirkung auf den anderen Antiterrotisten-
schlager der letzten Woche sein konnte:
Die Debatte über die Begnadigung
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von inhaftierten Ex-Mitgliedern der RAF.
"Das 'Bekenntnis' (gemeint ist der im Fluchtfahrzeug gefundene
Brief) zeigt, daß der Terrorismus aktiv ist. Die Gefährlich- Ver-
rückten sind unter uns. Dieses Feindbild 'abzubauen', wäre ver-
antwortungslos. Terroristen sind nicht vorzeitig gnadenwürdig."
(Bild, 22.9.)
Oder "liberaler":
"Nach diesem Überfall fände eine Begnadigung gerade jetzt wenig
Verständnis in der Öffentlichkeit. " (Süddeutsche Zeitung, 24.9.)
Etwas absurd ist diese Debatte allerdings schon. Von "Gnade" ge-
genüber "Terroristen " war und ist nie die Rede gewesen und von
einem Entgegenkommen des Rechtsstaats gegenüber Staatskritikern
erst recht nicht. Das mußten zuallererst die beiden Antragsteller
Angelika Speitel und Peter-Jürgen Boock bei ihren Verurteilungen
bemerken. Obwohl sie sich beide bereits von den Aktivitäten der
RAF losgesagt hatten, wurden sie von den Gerichten mit Höchst-
strafen belegt. Vor allem Boock bekam die härteste Auslegung der
Paragraphen zu spüren, da bei ihm keine direkte Beteiligung am
Mord am Arbeitgeberpräsidenten Schleyer nachgewiesen werden
konnte. Er fiel unter den damals eigens für solche Fälle geschaf-
fenen Paragraphen 129 a des Strafgesetzbuches, nach dem die
"Mittäterschaft in einer terroristischen Vereinigung" bereits zur
Verurteilung wegen a l l e r T a t e n, die der RAF zuge-
schrieben werden, ausreicht. Beide Angeklagte bekamen zu spüren,
daß der Staat seine Gewalt nicht im mindesten in Frage stellen
läßt. Boock und Speitel nützte auch ihre Distanzierung von der
RAF nichts, weil sie sich weigerten, dem Bundesanwalt bei seiner
Arbeit zur Hand zu gehen und ihre ehemaligen Gesinnungsgenossen
hinzuhängen.
Zwei Wege der "Terrorismusbekämpfung" - ein Ziel
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Die ganze Begnadigungsdebatte nimmt von der Härte des Rechts-
staats gegenüber "Terroristen" nichts zurück: Für Inhaftierte der
RAF, die sich nicht von den Zielen ihres Vereins distanziert ha-
ben, und zwar am besten gleich so, daß ihnen der Bundespräsident
höchstpersönlich, der Justizminister und auch noch
Ober"terroristen"fahnder Rebmann die Glaubwürdigkeit ihrer Bekeh-
rung bescheinigen -, käme ein positiver Bescheid sowieso nicht in
die Tüte. Für den "harten Kern" in den Knästen gibt es weiterhin
"erschwerten Vollzug" aus "Sicherheitsgründen", was man nicht
I s o l a t i o n s h a f t nennen darf. Wovon Weizsäcker sich
persönlich überzeugen lassen will, ist der Wandel vom Staatsgeg-
ner zum überzeugten Kronzeugen für die Unantastbarkeit der frei-
heitlich-demokratischen Grundordnung samt Verfassungsschutz, Bun-
deswehr und Weizsäcker. Dabei haben sie selber es gar nicht in
der Hand, ob der Gesinnungs-TÜV von "Bild" bis zum obersten
Staatsrepräsentanten ihnen Glauben schenken will.
Die Contra-Fraktion um CSU und Rebmann z.B. weiß von vornherein
Bescheid. Einmal "Terrorist", immer "Terrorist", und denen ge-
bührt selbstredend keine Gnade, ganz egal, was passiert. Rebmann
zieht plötzlich "neue Erkenntnisse" aus der Tasche, die angeblich
doch die direkte Beteiligung Boocks an der Ermordung Schleyers
belegen sollen und stellt den Inhaftierten schlechte Papiere hin-
sichtlich ihrer Glaubwürdigkeit aus: "taktisches Verhältnis zur
Wahrheit" und "gnadenunwürdig". Stoiber entdeckt auf einmal ein
Problem im "Rechtsbewußtsein der Bevölkerung" (als ob sich ein
Politiker schon jemals davon abhängig gemacht hätte), wenn
"Mörder", wie im Fall der beiden Terroristen, nach sieben bzw.
zehn Jahren mit einer Begnadigung rechnen könnten. (Abendzeitung,
19.9.)
Ein Problem, das er offensichtlich nicht kennt, wenn es sich um
die Kronzeugenregelung handelt. Strafmindernde Gnadenwürdigkeit
soll ein Terrorist eben nur dann erhalten, wenn er auspackt.
Glaubwürdigkeit buchstabiert sich in diesem Fall als die Berech-
nung, daß sich Denunziantentum lohnt - für den Denunzianten beim
Strafmaß und für den Staat beim Aufräumen mit den Resten der RAF.
Nichts anderes hat die andere Seite im Auge, allerdings ganz an-
ders herum. FDP-Baum:
"Heute wie damals gilt: Wir können und wollen ihnen die Strafe
nicht ersparen, die Rückkehr in unsere Gesellschaft muß ihnen
aber offen sein, wenn sie sich vom Terror abgewandt haben." (AZ,
19.9.)
Wer dem Terrorismus abschwört, stößt auch beim Rechtsstaat auf
ein offenes Ohr, kann der doch auf diese Art und Weise seine
Überlegenheit gegenüber dem "Terrorismus" demonstrieren. Während
der "Terrorist" "fanatisch" an seinen Zielen festhält, beweist
der Rechtsstaat die Überlegenheit seiner Gewalt, indem er die ihm
in die Hände gefallenen "terroristischen Gewalttäter" erst zu le-
benslänglichem Freiheitsentzug verurteilt und sich vorbehält, sie
eventuell doch nicht für den ganzen Rest ihres Lebens einzusper-
ren, sondern sie eventuell als Geläuterte "vorzeitig" aus der
Haft zu entlassen.
Das stellt ein A n g e b o t an jeden potentiellen Aussteiger
dar; sie können sich überlegen, sich weiter der rechtsstaatlichen
Ordnung zu entziehen bzw. sie zu bekämpfen, was ihnen spätestens
bei ihrer Verhaftung die ganze Härte des Rechtsstaates einbringt.
Viel verlockender soll für sie allerdings das Angebot des Aus-
stiegs sein: in die Gesellschaft zurückkehren und sich
f r e i w i l l i g den Maßstäben von Recht und Ordnung unter-
werfen (ohne ein paar Jahre "Bedenkzeit" an einem stillen Ort ist
allerdings auch das kaum zu haben).
So ist dann doch wieder die Einigkeit der Demokraten gewährlei-
stet. Bei ihrem so p r i n z i p i e l l ausgetragenen Streit
hinsichtlich des staatlichen Umgangs mit umkehrwilligen
"Terroristen" denken sie nur an das eine: Wie kann sich der BRD-
Staat am besten des "Terrorismusproblems" entledigen ?
Und Herr von Weizsäcker?
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"Unser" Bundespräsident ist eigentlich wie immer: Fernab von den
Niederungen der Politik und des Parteienstreits um sein Vorgehen
in Sachen Begnadigung demonstriert er die "überlegene Würde sei-
nes Amtes und seiner Person". Beide sollen angeblich durch die
Debatte furchtbar geschädigt sein. Ganz egal, was die Politik ge-
rade macht, Weizsäcker spielt immer den noblen Part dazu. Genauso
wie er gegen Apartheid ist, wenn deutsche Firmen in Südafrika in-
vestieren und die Regierung Sanktionen als unzweckmäßig ablehnt,
repräsentiert er auch hier das gute Gewissen der Nation; und das
ist hier wie immer einfach: "Er wird sicher richtig entscheiden"
(Geißler).
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