Quelle: Archiv MG - BRD INNENPOLITIK INNERE-SICHERHEIT - Vom demokratischen Kontrollwesen
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DIE GEHEIMDIENSTE IHRER MAJESTÄT, DER DEMOKRATIE
Geheimdienste erfreuen freiheitlich gestimmte Gemüter auf sehr
verschiedene Weise. Je nach Staatszugehörigkeit und Erfolg tragen
sie den Teil zur weltbürgerlichen Sachkenntnis bei, den die
standhafte politische Gesinnung ihren (Un-)Taten entnehmen will.
Ö s t l i c h e G e h e i m d i e n s t e liefern durch ihre
schiere Existenz, durch die Größe ihres Apparats, durch Spiona-
geerfolge, durch Leistungen auf dem Gebiet der Verfolgung Un-
schuldiger usw. jede Menge Beweise für die "Unmenschlichkeit",
die das Lager des Feindes verunziert.
W e s t l i c h e G e h e i m d i e n s t e verfügen über kei-
nen geringeren politischen Unterhaltungswert. Kaum bleibt ihr
Wirken einmal nicht ganz geheim, dient es als Auslöser für jede
Menge empörter Sorgen u m die Demokratie, deren Sicherheitskom-
missionen die Volksherrschaft um den wohlverdienten Kredit brin-
gen. Die einen vermelden den Skandal, daß die reinen Werte der
heiligen Staatsform durch die Werke bzw. Schlampigkeiten ihrer
wohldotierten Schutzmannschaften befleckt würden, - und bestehen
wider allen Augenschein darauf, daß die demokratische Staatsge-
walt eigentlich mit den geheimen Abteilungen ihrer Sicherung
u n v e r e i n b a r sei. Die anderen treten die Befürchtung
breit, daß die T a u g l i c h k e i t des staatsoffiziellen
Untergrundes nicht gewährleistet sei und wo möglich durch bessere
politische Kontrolle und Personalauswahl hergestellt gehöre. Da
stellt sich dann auch schnell die dritte Kolonne der "Kritik"
ein, die den Skandal wie die Versäumnisse in einer Tatsache - dem
B e k a n n t w e r d e n der jeweiligen Affäre - ermittelt.
Diese Demokraten wollen die Werte der Demokratie reinhalten, ohne
deswegen gleich noch "schlechten Ruf" angesichts konspirativer
Hilfstruppen zu dulden.
Die K o m b i n a t i o n von östlichen und westlichen Geheim-
diensten ist auch nicht ganz unbrauchbar. Eine K u n s t-
g a t t u n g lebt von ihr, und die schriftlichen Betrachtungen
regen zur Gestaltung manches Action-Films (zu deutsch: Handlungs-
Häutchen) an, in dem die "typischen" Gemeinheiten, die unerläß-
lichen Härten, die Dummheiten und Mißgeschicke die raffinier-
testen Unternehmungen hervorrufen. Neben der aufmerksamen Ver-
teilung von Gut und Böse darf der kunstgenießende Souverän, das
Volk, auch noch Genüssen anderer Art beiwohnen. Einmal auf die
Verachtung der unfähigen, aber gefährlichen Seite eingegangen,
läßt sich ein mündiger Bürger im 20. Jhdt. lässig damit
amüsieren, wie ein James Bond seine "licence to kill" ausnutzt
sowie eine Unmenge Material und Frauen verschleißt. Da ist dann
der Geheimdienst die Heimat von privilegierten, weil außer-
gewöhnlich besonderen Individuen, bei denen Verantwortung und
Risiko in der Waage sind...
Von d i e s e n Diensten der Geheimdienste soll in folgender
trockener Bestandsaufnahme nicht die Rede sein. Es soll lediglich
das eine oder andere A m t gewürdigt werden und nicht die men-
schlichen Eigenarten der genialen Typen, die sich zu seiner Aus-
füllung bereitfinden. Dabei erübrigt sich auch gleich die gewich-
tige Frage, ob die drei Deutschen Geheimdienste der Republik nun
zur Ehre oder zur Schande gereichen.
Der Verfassungsschutz
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ist eine G e h e i m p o l i z e i, die sich schon durch ihren
Namen wohltuend von so unheimlichen Einrichtungen wie GeStaPo
oder StaSi abhebt. Diese Abteilung von Recht und Ordnung hält
sich viel darauf zugute, daß sie den Leuten, die in den Genuß ih-
rer Fürsorge kommen, nicht mit Haftbefehlen hinterherrennt. Das
kommt allerdings nicht von der Harmlosigkeit der Behörde, sondern
daher, daß sie mit g e w ö h n l i c h e n Vergehen gegen das
Recht nicht befaßt ist. Die werden von der gewöhnlichen Polizei
verfolgt. Die a u ß e r gewöhnlichen Vergehen, um die sich der
Verfassungsschutz kümmert, haben mit Betrug und Diebstahl, Mord
und Totschlag - mit der Sicherung und Wiederherstellung des
Rechts - nichts weiter zu tun. Getrennt davon geht es darum, die
Verfassung zu behüten; und die entsprechenden Anstrengungen til-
gen recht eindeutig den Schein, es handle sich um den
S c h u t z d e s B ü r g e r s - ein Schein, der ja auch bei
Ausstellung von Haftbefehlen und Bußgeldern nur sehr verkehrt
herbeigefolgert wird.
Das D e l i k t, das den Verfassungsschutz beschäftigt, gehört
nicht in den Kreis von Rechtsbrüchen, durch die sich die Bürger
aller Klassen unerlaubte Vorteile verschaffen, Konkurrenten an
Person und Eigentum schädigen oder der Staatskasse das Ihre vor-
enthalten. Es heißt schlicht S t a a t s f e i n d-
l i c h k e i t. Die liegt vor, wenn sich Bürger anschicken,
ihren Staat für die Mißstände und Beschränkungen
v e r a n t w o r t l i c h zu machen, die ihnen nicht passen;
wenn sie die Bürgertugend vernachlässigen, in der öffentlichen
Gewalt ein M i t t e l ihres Fortkommens zu sehen, und statt
dessen eine p o l i t i s c h e Kritik praktizieren, die das
Treiben des Staates ablehnt.
Verfassungsschützer gehen dem Verdacht nach - und nur
d i e s e m Verdacht -, ob die regierten Demokraten in ihrer Un-
zufriedenheit auch immer das Recht der regierenden Demokraten an-
erkennen. Darüber, daß einige der Untertanen ihr Glück durch die
Umgehung der Vorschriften machen wollen, deren Einhaltung ihnen
nichts oder nicht genug bringt, zerbrechen sie sich nicht den
Kopf. Für diese Alltäglichkeiten ist der umfangreiche Apparat von
Polizei und Justiz zuständig. Verfassungsschützer kümmern sich um
die Übertretung anderer Grenzen, der G r e n z e n
l e g i t i m e r p o l i t i s c h e r O p p o s i t i o n.
Insofern handelt es sich bei ihrem Beruf um staatlich organi-
sierte
Gesinnungsschnüffelei
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Sie bildet die passende Ergänzung zur demokratisch gewährten
Freiheit der öffentlichen Kritik. Aus dem theoretischen
G e b o t d e r T o l e r a n z, das sich an der Achtung vor
den guten Sitten, wie sie "andere" für unentbehrlich halten, be-
währt, wird hier das R e c h t a u f K o n t r o l l e. Er-
stens von politischen Meinungen, die für a b w e i c h e n d
befunden werden. Zweitens von Abweichungen nicht von irgendwel-
chen anderen Auffassungen, sondern von denen, welche die ermäch-
tigten Demokraten zur p r a k t i s c h e n M a x i m e
"unseres demokratischen Zusammenlebens" erklären. Drittens werden
die Abweichungen nicht als irrige A n s i c h t e n von Bürgern
behandelt, die sich T ä u s c h u n g e n in Fragen der Politik
hingeben, sondern als A b s i c h t e n. Es geht darum, diese
Absichten u n s c h ä d l i c h zu machen.
Sowenig einem Verfassungsschützer daran liegt, eine der von ihm
zu prüfenden und irgendwo vertretenen Auffassungen zu begreifen
und zu beurteilen, so viel liegt ihm an
"E r k e n n t n i s s e n". An der kleinen semantischen Ver-
schiebung, die jedem Ami bei dem CIA längst geläufig ist - das
heißt "intelligence" -, braucht man sich nicht zu stören. Eher
schon über die Natur des Auftrags, der hier von Amts wegen an
O r g a n i s a t i o n e n und dann an I n d i v i d u e n
durchgeführt wird, lohnen sich ein paar Bedenken. In der organi-
sierten Meinungsäußerung forschen lesende und mit den Maßstäben
der nationalen Politik geistig bestens präparierte Verfassungs-
schützer nach P r o g r a m m e n, in denen Angriffe auf die
Zuständigkeit der Staatsorgane und Instanzen enthalten sind, von
denen der ganze Geheimdienst seine Richtlinien bezieht. Und wenn
ein solches Programm einmal ausgemacht ist, belaufen sich die
"Erkenntnisse", die unbedingt her müssen, auf die Registrierung
sämtlicher Personen, die im Umfeld des jeweiligen Vereins verkeh-
ren. An beiden Abteilungen fällt die Sicherheit auf, mit der die
Sicherheitsorgane der Demokratie zu Werke gehen.
Wie erkennt man Staatsfeinde...?
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Die ideologischen Sortierer des demokratischen Staatsschutzes tun
sich da sehr leicht. Auf der einen Seite liefern ihnen die
"Extremisten", nach denen sie suchen, eine Reihe von
"Bekenntnissen", wenn sie den Weg zur Beseitigung der Ungerech-
tigkeiten, Mißstände und Schweinereien bezeichnen. Dieser W e g
führt stets über die E n t m a c h t u n g derer, die die Macht
haben - und das ist für einen Verfassungsschutz-Beamten schlicht
und einfach G e w a l t. Auf der anderen Seite haben sich viele
der kritischen Weltverbesserer auf eine Selbsteinschätzung ver-
legt, die vom berufsmäßigen Meinungsüberwacher korrigiert werden
muß. Diese Selbsteinschätzung läuft darauf hinaus, daß die ein-
schlägigen politischen Aktivitäten nicht nur nichts Unrechtes und
Polizeiwidriges darstellen würden, sondern geradezu dem demokra-
tischen Staatswesen auf die Sprünge helfen. Wo im Namen der Demo-
kratie, der eigentlichen, Front gegen die wirkliche gemacht wird,
dürfen sich die prüfungsbeflissenen Anwälte der Verfassung nicht
täuschen lassen. Klarheit tut not - ob die angestrebten Ideale
der verwirklichten Volksherrschaft nicht auf die Bestreitung des
gültigen Gewaltmonopols h i n a u s l a u f e n? Und ob die Be-
rufung auf die höheren Prinzipien des mit Opposition bedachten
Staates nichts als eine Tarnung darstellt, der man besser keinen
Glauben schenkt? Aufgrund solcher sicherheitspolitischen Überle-
gungen erfreuen sich nicht nur gestandene ML-er der dauernden
Prüfung dessen, was sie sagen und tun. Auch sozialdemokratische
Idealisten echter Demokratie und Intellektuelle, die an der hand-
festen Ausgestaltung der Freiheit zweifeln, weil sie sich mit ih-
rer Freiheits i d e e nicht verträgt, kommen ins Register der
Verdächtigten.
Denn der V e r d a c h t ist das Prinzip. Schließlich gilt es
mit einer G e f a h r fertigzuwerden, und das heißt soviel wie:
i h r e n A g e n t e n z u v o r k o m m e n. Dem Schutz der
Verfassung und ihren Handwerkern ist deshalb auch überhaupt nicht
damit gedient, daß sich Gerechtigkeitsfanatiker aller Art mit den
höchsten Maßstäben der von ihnen bemängelten Ordnung ständig ge-
mein machen. Ob die Instanzen des R e c h t s in F r a g e
g e s t e l l t werden, erscheint ihnen bei weitem wichtiger.
Und wenn sie in dieser Sache fündig geworden sind, gibt es für
die zweite Abteilung, für die, welche nur noch nach dem "who"
fragt, ausreichend zu tun. Wer sich dort herumtreibt, wo linkes,
soziales und sozialistisches Gedankengut vertreten wird, unter-
liegt der O b s e r v a t i o n. In der rechten Ecke des Mei-
nungsspektrums liegt die Sache einfacher. Da gilt es nur zu er-
mitteln, ob rechter Bürgersinn a l s A u f t r a g a n die
Macher auflebt oder als Anrennen gegen die amtierenden Vertreter
von Recht und Ordnung p r a k t i z i e r t wird. O b also
die wohlverständene Klage über z u w e n i g Ordnung in Taten
oder gar Attentate mündet, welche keinen Zweifel aufkommen las-
sen, daß faschistisches und in demokratischen Parteien durchaus
heimisches Denken z u r M a c h t drängt.
...und wie behandelt man sie?
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Man merkt sie sich zunächst einmal genau, die politisch Verdäch-
tigen des Landes. Und dieser Umgang bietet verantwortungsbewußten
Demokraten regelmäßig Gelegenheit zur gründlichen Verharmlosung
der Geheimpolizei.
Mit Hilfe der Vorstellung, was ihre Beamten und Teilzeitbeschäf-
tigten dem staatsgefährdenden Potential n i c h t a n t u n,
gerät nämlich der Z w e c k der Veranstaltung in den guten Ruf,
um ihn, den Zugriff auf Verfassungsfeinde, ginge es gar nicht.
Das Fertigmachen wäre sogar verboten. Weil der Verfassungsschutz
weder die Auflösung von Organisationen noch die Strafverfolgung
ihrer Mitglieder vollzieht - dafür hat sein Auftraggeber andere
Organe -, wollen die Liebhaber der FDGO die Leistungen des Amtes
gleich ganz leugnen. Dabei verkündet jeder Verfassungsschutzbe-
richt sämtlicher Innenminister, in welchen Fällen der Übergang
zur Kriminalisierung erwogen und vorgenommen wird. Mit der größ-
ten Selbstverständlichkeit werden Gründe der p o l i t i-
s c h e n O p p o r t u n i t ä t angeführt - für ein (noch)
nicht Verbieten irgendeines Vereins, der zwar fällig wäre, aber
wegen seines mangelnden Anklangs die Mühe nicht lohnt. Im
Untergrund, in den man die Gesinnungstäter treiben würde, wären
sie nicht so locker auszumachen und mit Spitzeln zu durchsetzen,
heißt es da ganz offen. Und proportional zu den Vorhaben, mit
denen die Regierenden Anlässe in die Welt setzen, an ihren guten
Werken zu zweifeln, beugen sie vor. Durch finanzielle und
personelle Erweiterung des Aufwands, mit dem der Geheimdienst
jede "Szene" des Bürgerprotests, jede alte und neue Opposition
überwacht.
Auf die Lieferung von "Erkenntnissen" bedacht, wollen und dürfen
sich die Fahnder selbstverständlich nicht auf die zufällig beob-
achteten Zeichen verlassen, die hie und da als solche des Willens
zur Staatsgefährdung gegeben werden. Da bleibt es nicht bei der
Mitschrift auf öffentlichen Veranstaltungen und beim Filmen von
Demonstrationen; getreu dem Prinzip des Verdachts profilieren
sich V-Männer, indem sie durch vorbildliche Vergehen gegen das
polizeilich Erlaubte die Bereitschaft einer "Szene" testen, der-
gleichen mitzumachen. Dabei stellen sich auch durchaus erwünschte
Praktische Folgen der Erkenntnistätigkeit
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ein. Denn, was Verfassungsschützer schon im Interesse ihres
g e h e i m e n Wirkens nicht sollen, dazu sind ja andere Abtei-
lungen der öffentlichen Gewalt befugt und verpflichtet. Die Auf-
lösung von Demonstrationen aus Anlaß einer eingeworfenen Scheibe
darf ein Verfassungsschützer schon auslösen; und wenn auf die
a m t l i c h e n K ö r p e r v e r l e t z u n g e n noch
P r o z e s s e gegen die einkassierten Staatsfeinde und erken-
nungsdienstlich behandelten "Gewalttäter" folgen, sind die Zeu-
genaussagen möglichst ohne die Preisgabe der Zeugen sehr gefragt.
Weder Innenminister noch Polizei haben demokratische Skrupel,
diese Praktiken als unverzichtbar darzulegen. Wie anders sollte
man denn die Verfassung schützen?! Im übrigen gelten strenge
Rechtsgrundsätze, vor allem der eine und oberste: Wer nicht an
der falschen Stelle und in verdächtiger Umgebung gesichtet wird,
hat vom Rechtsstaat und seinem Verfassungsschutz auch nichts zu
befürchten! Einschlägige Kontakte aber berechtigen die Behörden
schon zu gewissen Maßnahmen. Zumindest in dem Bereich, wo die
S t a a t s t r e u e der Bürger v o n B e r u f s w e g e n
unerläßlich ist. Nach der Überlegung, daß einer seinen verfas-
sungskonformen Dienst wohl kaum gewährleistet, der sich in linken
Studentenkreisen herumtreibt und sein Auto bei Anti-Raketen-De-
monstrationen parkt, werden B e r u f s v e r b o t e verfügt,
die aber nicht so genannt werden dürfen. Was kann ein Mann des
Staates auch dafür, daß manche Berufe durch ihre Verpflichtung
auf die öffentliche Gewalt definiert und organisiert sind!
So folgenlos, wie die Saubermänner der Demokratie es gerne hin-
stellen, ist die Sammlung von "Erkenntnissen" eben überhaupt
nicht. Die beliebten Vergleiche mit der Macht der Geheimpolizei
in "Unrechtsstaaten" wollen - zumindest, wenn sie von Vertretern
demokratischer Sicherheitsorgane vorgetragen werden - auch weni-
ger auf die Unvereinbarkeit von Demokratie und Überwachung hin-
aus; eher schon plädieren sie für wirksamere Methoden zur Gewähr-
leistung der "inneren Sicherheit" in der Demokratie. Und von der
Demokratie angetanen Bürgern fällt höchstens dann etwas gegen die
Praktiken der "wehrhafter Demokratie" ein, wenn ein Berufsver-
botsverfahren einen Falschen erwischt. Dann wird im Namen der
heiligen Privatsphäre protestiert, als ob es um d i e ginge.
Daß ein Geheimdienst einigen Rechtsgrundsätzen dauerhaft enthoben
ist, auch denen der gewöhnlichen Polizei, stört die Eitelkeit des
rechtsbewußten Bürgers, wenn er ein U n recht gesichtet haben
will - daß es "die Richtigen" trifft, macht ihm dagegen nichts
aus. Nur im Falle eines öffentlich bekannt gewordenen Falles, in
dem ein unzutreffender Verdacht zu praktischen Folgen geführt
hat, macht sich ein wohlerzogener Demokrat im Verein mit dem
"Spiegel" und kritischen Moderatoren stark - für den Widerspruch
einer demokratischen Kontrolle des Geheimdienstes - und ein
"Benachrichtigungsrecht" der Überwachten!
Die gelegentliche Aufregung, in der aus einer Panne des staatssi-
chernden Handwerks eine einzige Hymne auf die Demokratie verfer-
tigt wird, stecken die Mannschaften vom Verfassungsschutz leicht
weg. Sie wissen nämlich sehr genau, warum sie so viel zu tun ha-
ben mit Wanzen und Kameras, szenengerechter Verkleidung und minu-
tiös protokollierten Tagesabläufen, Autonummern und Postdurch-
sicht: Schließlich wollen die d e m o k r a t i s c h e n
P o l i t i k e r von ihnen Gewißheit darüber, wer die Freiheit
nicht verdient, weil er ihr Feind ist. Verfassungsschützer ver-
richten nur ihre Berufspflicht, wenn sie ihre Daten sammeln und
fristgemäß zur Verfügung stellen - wer jetzt oder ein andermal
mit welchen Methoden kaltgestellt wird, geht sie gar nichts an.
Das entscheiden Leute mit Wählerauftrag, die über das "p o l i-
t i s c h e K l i m a" und die "s i c h e r h e i t s e m-
p f i n d l i c h e n B e r e i c h e" ihres Regierens befin-
den.
Der militärische Abschirmdienst
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hat mit den E i n r i c h t u n g e n d e s M i l i t ä r s
u n d d e s s e n P e r s o n a l einen Bereich zugewiesen be-
kommen, der prinzipiell und immer sicherheitsempfindlich ist.
Seine "Arbeit" ergibt sich aus der begründeten Annahme, daß die
freiheitlichen Truppen einen F e i n d haben, dem viel daran
liegt, "unsere" Wehrmacht u n b r a u c h b a r zu machen. Zur
Verwirklichung dieser Absicht, welche die ganze Tagesordnung des
Krieges ausmacht, unternimmt der Feind im Frieden, der für den
Soldatenstand in der moralischen und technischen Kriegsvorberei-
tung besteht, einiges. Und das gilt es zu verhindern, und zwar
durch eine s e l b s t ä n d i g e Truppe, weil die gewöhnliche
Truppe eben mit dem geistigen und technischen Training des Ernst-
falls beschäftigt ist. Diese Selbstverständlichkeit will dann im-
mer bei gelegentlichen Pannen, von denen zu allem Überfluß auch
noch einige Journalisten erfahren, als "Problem der Verselbstän-
digung" dieses Geheimdienstes breitgetreten sein. Diese Betrach-
tungsweise ist zumindest für eines gut: Es bleibt beim
S c h e i n eines Skandals, mit mäßigem Unterhaltungswert für
die Öffentlichkeit.
Der MAD tut unterdessen weiter seine Pflicht, die der Natur der
Sache entsprechend ziemlich umfangreich ausfällt.
- Der Feind will sich über Gepflogenheiten in unseren Kasernen,
über die alltäglichen Dienstabläufe genauso auskennen wie über
die Arsenalbestände. Also muß darauf geachtet werden, daß er sich
bei der Unterhaltung von Informanten einschränkt. So stehen die
gemeinen Soldaten, deren materielle Lage manche Versuchung mit
sich bringt, unter einem steten Verdacht. Dem nämlich, für ein
Zubrot die einschlägigen Auskünfte zu liefern; ganz zu schweigen
von der Möglichkeit, daß sie aus Gesinnungsgründen
Z e r s e t z u n g betreiben. Zur Sicherheit der Truppe gehört
also eine Mannschaft des MAD, die sich gleichmäßig auf sämtliche
Einheiten verteilt und Auffälliges vermerkt und aufdeckt.
- Der Feind will sich Klarheit verschaffen über die
t a k t i s c h e n A l t e r n a t i v e n, für die die ver-
schiedenen Abteilungen unserer Wehrmacht vorgesehen sind und
trainiert werden. Diese Klarheit sucht er durch Bestechung und
Erpressung von den Offizieren, vom Unteroffizier bis zu den
höchsten Rängen zu erhalten; und daß sich zu wenige auf diesem
Wege finden lassen, dürfte durch die Einschleusung von Personal
kompensiert werden, das ausschließlich zum Zwecke des Spionierens
seine militärische Karriere absolviert - den Dienst beim Bund
also nur zum Schein wahrnimmt. Also sind Offiziere ein sehr si-
cherheitsempfindlicher Menschenschlag und erfreuen sich interes-
sierter Betreuung durch den MAD.
- Der Feind, der wie die eigenen Mannschaften so verfährt, als
wäre morgen der Ernstfall, will genauestens über die
s t r a t e g i s c h e n O p t i o n e n Bescheid wissen. Die-
ses Interesse befriedigt er durch seine Männer in den höchsten
Dienstgraden der NATO-Armeen. Bestechung ist da schon unwahr-
scheinlicher, obgleich im Falle überzogener materieller Ansprüche
möglich. Erpressungsgefahren sind auszumachen und auszuschalten
bei diesem erlesenen Personal, und die Gesinnung ist schonungslos
aufzudecken, was wiederum schwerlich durch Umfragen zu bewerk-
stelligen geht. In der Betreuung seiner höchsten Offiziere hat
der MAD daher alle Hände voll zu tun - und umgekehrt leben die
höchsten Geheimnisträger des militärischen Apparates in der Si-
cherheit, auch die bestüberwachten und gläsernsten Menschen zu
sein.
Nicht zu vermeiden sind bei dieser unerläßlichen Kontrolle, die
sich das Militär über sich angelegen sein läßt, gewisse Über-
schneidungen mit den Aufgaben des Verfassungsschutzes.
Z e r s e t z u n g hat schon immer im zivilen Leben, in denen
es allzu vielen nur um ihre Ansprüche, Rechte und Gemütlichkeit
geht, ihren Ursprung. Personell wie ideologisch scheint es einem
m i l i t ä r i s c h e n Abschirmdienst deshalb dringend erfor-
derlich, auch die a u ß e r m i l i t ä r i s c h e n Quellen
der Zersetzung zu registrieren. So kommen die neulich bekannt ge-
wordenen Späße zustande, unter deren "undemokratischem" Charakter
Abgeordnete und Literaturprofessoren so unsäglich leiden.
Der Bundesnachrichtendienst
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betreibt all das, woran der MAD den Feind hindern will. Er be-
stückt bundesdeutsche Botschaften und Handelsmissionen mit Spio-
nen, die im Feindesland mit Deutscher Mark und anderer harter
Währung Leute anheuern. Die freiheitliche D i p l o m a t i e
setzt dieser Verein mit I n f i l t r a t i o n fort - und Op-
fer, "menschliche" versteht sich, sind dabei fest eingeplant. Der
Austausch von erwischten Agenten floriert über das ganze Jahr -
und nicht nur zwischen den Ostblockstaaten und der zweiten Demo-
kratie auf deutschem Boden. Der BND ist zwar noch nicht zu der
schlagkräftigen Truppe ausgebaut wie der CIA, der über Mittel und
Personal verfügt, welche auch einmal zu einem kleinen ("Bürger-")
Krieg im schönsten Weltfrieden reichen. Aber in manchen Ländern -
kürzlich sind Leistungen aus den afrikanischen "Konfliktgebieten"
einmal an die Öffentlichkeit gedrungen - betätigt er sich schon
"operativ". Und der Waffenhandel will ja auch öfter neben der of-
fiziellen Politik und außerhalb des Völker- und sonstigen Rechts
abgewickelt sein...
Rechtsfanatiker
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sind freilich im Geheimdienst ohnehin eine Fehlbesetzung. Und
zwar in sämtlichen Ressorts. Wer mit dem R e c h t s s c h u t z
befaßt ist, den der Staat sich angedeihen läßt, kennt Rechtsbe-
lehrungen nur in einer Form: als die P f l i c h t, alles aus
dem Weg zu räumen, was die S i c h e r h e i t d e r
S t a a t s g e w a l t, der er dient, gefährdet. Darin liegt
übrigens der Grund dafür, daß sich demokratische Geheimdienste
von anderen nicht unterscheiden. Sie behandeln eben jedermann un-
ter dem Gesichtspunkt des p o l i t i s c h e n N o t-
s t a n d e s - also entsprechend den politischen Konjunkturen
als G e f a h r f ü r d e n S t a a t.
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