Quelle: Archiv MG - BRD INNENPOLITIK INNERE-SICHERHEIT - Vom demokratischen Kontrollwesen
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Datenschutz
NICHTS IST SCHLIMMER ALS DER MENSCH ALS NUMMER
Als die Hamburger Rasterfahndung "rund hundertausend unbeschol-
tene Strombezieher" unter Kategorien überprüfte, die auf terrori-
stische Lebensführung und Häuslichkeit schließen lassen sollten,
schien laut Spiegel "erstmals zu gedeihen, was besorgte EDV-Kenn-
ner jahrelang vermißt hatten: Datenschutzbewußtsein."
Die hocherfreute Feststellung, daß ein schon länger gewälztes
Problem endlich Konjunktur habe, verpflichtete um so mehr zu ent-
sprechenden Anstrengungen in der Presse, als sich, mal abgesehen
von der gut verwendbaren Entrüstung der Leute, denen die Polizei
die Wohngemeinschaft auf den Kopf gestellt hatte, sonst niemand
so recht betroffen gefühlt hätte. Schließlich ist es die populär-
ste aller staatlichen Aufgaben, Verbrechern, unerwünschten Aus-
ländern oder Kommunisten das Leben schwer zu machen, und daraus
läßt sich erst ein Fall machen durch die besorgte Gegenüberstel-
lung, wieviele unbescholtene Normalmenschen, tendenziell jeder
von uns, der Observation unterliegen, damit der Staat die Leute
auch finden kann, gegen die er sich wehren muß.
"Muß Rasterfahndung sein? Wo ist die Grenze? Wohin soll das füh-
ren?" wollte, ganz Datenschutzbewußtsein, die Presse wissen. Sie
stellte mit solchen "bangen Fragen" klar, daß feste gefahndet
werden muß, aber so, daß der Rahmen des Rechtsstaats sichtlich
nicht überschritten wird, denn jenseits davon führen alle Wege in
die Ostzone, ins Dritte Reich oder nach 1984. Dieses Bekenntnis
zum herrschenden politischen Zustand, das mit viel Stirnrunzeln
öffentlich vor- und durchgeführt wurde, hatte in diesem Fall noch
die schöne Pointe, daß sich der Staat als erster das Problem zu
Herzen genommen hatte, ohne auf die besorgte Anteilnahme der Öf-
fentlichkeit zu warten. Mit dem Datenschutzgesetz, das längst vor
dem ersten skandalösen Anlaß erfunden und in die Welt gesetzt
war, ist es ihm selbst schon gelungen, die Methoden des Staats-
schutzes als Rechte der Persönlichkeit zu formulieren.
Habeas data gegen Mißbrauch
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Dem Datenschutzgesetz sind so euphorische Titel wie "Magna Charta
des Bürgers unserer Zeit" oder "Habeas data act" zuteil geworden
weil es der Freiheit des Individuums gewidmet ist. Bestimmungen
wie der Paragraph 9 -
"Das Speichern und das Verändern personenbezogener Daten ist zu-
lässig, wenn es zur rechtmäßigen Erfüllung der in der Zuständig-
keit der speichernden Stelle liegenden Aufgaben erforderlich
ist." -
stellen klar, daß der Zweck des Gesetzeswerks ein ideologischer
ist, insofern es sich bemüht, die Rechtmäßigkeit des ohnehin
Rechtmäßigen zu versichern. Der Gesetzgeber, freimütig wie er
ist, kündigt hier an, daß er sich bei der Verfolgung seiner Ziele
der gewachsenen technischen Möglichkeiten, Informationen zu ge-
winnen und zu gebrauchen, selbstverständlich auch bedienen will,
und nimmt konsequent die Gelegenheit wahr, für seine Schnüffelei
Rücksicht auf sein demokratisches Ideal zu demonstrieren und vor-
gestellte Einwände von vornherein als die eigenen zu reklamieren.
Anders als in anderen Gesetzten beschäftigt sich hier der erste
Paragraph mit dem Zweck des Ganzen, bemüht sich also ganz wie in
Schulaufsätzen und wissenschaftlichen Werken um eine Einleitung
in den Geist des Dargebotenen:
"Aufgabe des Datenschutzes ist es, durch den Schutz personenbezo-
gener Daten vor Mißbrauch bei ihrer Speicherung, Übermittlung,
Veränderung und Löschung (Datenverarbeitung) der Beeinträchtigung
schutzwürdiger Belange der Betroffenen entgegenzuwirken."
Der Schutz der Daten vor Mißbrauch ist an sich ebenso widersinnig
wie der Schutz des Hammers vor Mißbrauch; dem Mittel ist es egal,
wie und wozu es eingesetzt wird, und im übrigen ist ein Mißbrauch
von Daten bestenfalls definiert durch anderswo getroffene Bestim-
mungen. Um so größer ist die moralische Wirkung einer solchen
einleitenden Feststellung: auch in dieser Sphäre geht es mit
rechten Dingen zu bzw. hat alles seine Ordnung.
Dieser vertrauensbildenden Absicht des Gesetzes folgend ist dann
das Amt eines Datenschutzbeauftragten erfunden worden, dessen
Aufgabe im Schutz der staatlichen Glaubwürdigkeit besteht:
"Die Ombudsmanfunktion ist keine Unterart des gerichtlichen
Rechtsschutzes, sondern eine - selbständig neben diesen tretende
- Schutzmöglichkeit grundlegend verschiedener Art. Demgemäß geht
es auch nicht darum, vermeintliche Rechtsweglücken zu schließen.
Vielmehr soll dem Bürger eine Institution zur Verfügung gestellt
werden, die sein Vertrauen darauf stärkt oder wiederherstellt,
daß er seine Rechte auch gegenüber einer durch fortschreitende
Technisierung und zunehmende Komplexität undurchschaubar gewor-
denen Verwaltung durchsetzen kann. Ebenso wie das Petitions-recht
des Art. 17 GG zielt das Anrufungsrecht damit auf ein grundlegen-
des Verständigungsproblem zwischen Mensch und Staat." (Kommentar
zum BDSG, 520)
Insofern diese verständnisweckende Institution die mit dem Gesetz
beabsichtigte Demonstration auf die Spitze treibt und das lebende
Denkmal der Harmonie von Staat und Bürger auch in so unangenehmen
Dingen wie Strafverfolgung und Verfassungsschutz ist, eignet sie
sich bestens, an ihr das Gelingen der ganzen Veranstaltung zu
diskutieren. Wenn der derzeitige Beauftragte Bull anläßlich der
Rasterfahndung befindet, daß "ein Schuß Vertrauen in die rechts-
staatliche Grundausrichtung der Beamten" unabdingbar sei, dann
verdient er den Vorwurf der Blauäugigkeit seitens aller kriti-
schen Kommentatoren, die lieber ihm als Aufpasser vertraut hät-
ten: dieser Bull ist ein Skandal, weil er die vom Gesetz gemeinte
Scheidung von Kontrolleur und Kontrollierten nicht ordentlich
vorstellig zu machen versteht. Umgekehrt jammert er selber im
Chor mit allen Kritikern darüber, daß er zu wenig Kompetenzen
habe, auch sähe es besser aus, wenn er nicht von der Regierung
eingesetzt wäre, etc., etc. ... Kurz: Mit dem Datenschutzgesetz
hat der Staat das Seine getan, daß die Diskussion, weit entfernt
von jeder Gegnerschaft, mit Verbesserungsvorschlägen zu seiner
eigenen Sicht der Dinge geführt wird.
Sozialverschmutzung durch Computer
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Über die Realität der Datenhaltung und -verarbeitung gibt es we-
der Illusionen noch Empörung. Der Datenschutzgedanke ist ein
evergreen besorgter Überlegungen des professionell-verantwortli-
chen Teils der Öffentlichkeit, der, selbst am allerwenigsten be-
troffen, für die kleinen Aufregungen des Publikums die Feder
führt und mit der Besprechung besonderer Gefahren die Normalität
über die Bühne bringen hilft. Wenn nicht gerade, wie es in schö-
ner Regelmäßigkeit geschieht, etwas zutage tritt, was sich als
Mißgriff der Behörden mit Schlagzeilen verhandeln läßt, kann man
wenigstens in Kommentaren darüber nachsinnen, was alles ungewollt
passieren könnte. Je größer die Computer, desto mehr wächst die
Wahrscheinlichkeit folgenschwerer Irrtümer; oder, derselbe Ge-
danke andersherum, wenn heute ein neuer Hitler an die Macht käme,
hätte er wegen dieser Gerätschaften die Gestapo gar nicht mehr
nötig... kurz:
"Es kann durchaus passieren, daß die Umweltverschmutzung in Bälde
durch eine Sozialverschmutzung großen Ausmaßes überboten wird."
Die Propheten einer solchen düsteren Zukunft vermerken es mit
Dank, daß unsere Rechtsordnung schon Schritte zur Eindämmung der
Gefahren unternommen hat:
"Datenschutz ist mit anderen Worten gewolltes - und von der
Rechtsordnung garantiertes Informationsdefizit. Behörden haben
deshalb ohne Rücksicht auf ihre Funktion keine Wahl: So wün-
schenswert es ihnen erscheinen mag, möglichst viel, ja möglichst
alles über den Einzelnen zu wissen, so wenig läßt sich an ihrer
Verpflichtung rütteln, sich mit einem Minimum an Daten abzufin-
den, und zwar auch und gerade dann, wenn es technisch keine
Schwierigkeiten bereitet, mehr und Genaueres zu erfahren."
(Simitis)
Angesichts der demonstrierten Selbstbeschränkung des Staates,
"auch und gerade dann" auf Information zu verzichten, wenn er sie
kriegen könnte, drängt es einen verantwortungsvollen Datenschüt-
zer sofort, sein Problem auch umgekehrt zu formulieren: wird hier
nicht gar des Guten zuviel getan? Schließlich ist klar, daß Ver-
brechen besser bekämpft und Fehlleistungen eher vermieden werden
können, je vollständiger und präziser die Angaben sind. Genau
darin liegt freilich das Dilemma. Die Verarbeitungsgrenzen haben
ihren Preis. Doch er drückt die politischen Kosten einer demokra-
tischen Gesellschaft aus. Sie muß bereit sein, ihn zu zahlen,
will sie nicht durch die Perfektion der Verarbeitung die eigene
Glaubwürdigkeit und letztlich die eigene Existenz aufs Spiel set-
zen." (Simitis)
Gläserner Mensch verfassungswidrig
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Die Demokratie wandelt eben immer auf einem schmalen Grat, wo
Perfektion und mangelnde Perfektion staatlichen Handelns den si-
cheren Untergang bedeuten. Die tiefere Ursache des Dilemmas aber,
das den Politikern die Erhaltung unseres freiheitlichen Gemeinwe-
sens so schwer macht, ist die Technik, die den Menschen der Mög-
lichkeit beraubt, als Person integriert zu sein, und ihn zur Exi-
stenz als bloße Nummer verdammt.
"Die Tatsache, daß der Bürger mittels Computer überall, wo Daten
gespeichert werden, in Datenform abgebildet ist, hat zur Folge,
daß man Freiheit künftig technisch eigens realisieren muß."
(Steinmüller)
Bei der Einführung neuer Personalausweise z.B. hat sich die
schwerwiegende Problematik der Vergabe eines Personenkennzeichens
aufgetan. Der Staat will darauf verzichten, weil auch er den
"gläsernen Menschen" für verfassungswidrig hält. Aber was soll er
machen? Denn es ist nun mal technisch nicht zu vermeiden, weil
gewollt, daß der Ausweis seinen Träger eindeutig kennzeichnet,
und so ein Papier ist heutzutage eben zur Gänze a u t o m a-
t i s c h lesbar.
Wo der Fortschritt der Technik den Rechtsstaat bedroht und am Ho-
rizont die dunkle Wolke des friendly fascism (das sind Probleme!)
aufzieht, bringt noch jede Zeitung auf ihrer letzten Seite Anek-
doten, die sich über den Datenschutz lustig machen:
"Die Spalte 'Wir gratulieren' hat für viele, besonders ältere
Leute einen hohen Stellenwert. Das Lesevergnügen könnte aber bald
schon der Vergangenheit angehören: die deutsche Vereinigung für
Datenschutz hat nämlich festgestellt, daß diese Angaben oft nur
auf Grund eines Verstoßes gegen Gesetze ihren Weg zum Leser fin-
den...
'Wir sind nicht päpstlicher als der Papst', meinte die Daten-
schützerin Antje Pieper, aber die Interessen der Jubilare, die
nicht in der Zeitung stehen wollen, müßten verteidigt werden."
(Süddeutsche Zeitung)
Oma und Opa, die diamantenen Hochzeiter, werden kaum mitkriegen,
warum denn ihr festliches Datum eines Schutzes bedarf. Ob nun
linke Antjes die Interessen der goldenen Hochzeiter schützen wol-
len oder ob mehr konservative Zeitgenossen sich von solchen Um-
trieben die Gemütlichkeit nicht stören lassen wollen - man muß
schon Intellektueller sein und sich die spinnerte Freiheit lei-
sten, das Problem "der Mensch als Nummer" zu wälzen. Dann ist
auch nach 1984 die Welt in Ordnung.
***
Als letztlich undurchführbar erwies sich der Vorschlag, dem be-
sorgten Bürger darüber Auskunft zu geben, ob er in einer der Da-
teien des BND gespeichert sei. Keinerlei Schwierigkeiten hätte
die Erstellung einer neuen Kartei wißbegieriger Bürger bereitet.
Bedenken muß der BND aber angemeldet haben, daß solche Transpa-
renz natürlich nicht für Bürger, die nachrichtendienstlich erfaßt
sind, geht; und keine Antwort ist eben auch eine, so daß man von
dem revolutionären Vorschlag seitdem nichts mehr gehört hat. Ver-
trauensbildend ist eben eine Sache, Geheimdienst eine andere.
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