Quelle: Archiv MG - BRD INNENPOLITIK HAUSHALT - Steuern erhalten die Herrschaft


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       Jeder zahlt  sie und  beklagt sich darüber; doch wer weiß eigent-
       lich
       

WAS SIND STEUERN?

1. Der Staat finanziert sich nicht in der Weise, daß er seine Unko- sten auf seine Bürger umlegt. Ganz getrennt von seinem Fi- nanz b e d a r f - der doch das einzige Maß für seine Einkünfte abgibt - beschafft der Fiskus die nötigen Finanz m i t t e l, indem er bei jeder geschäftlichen Transaktion in seiner Gesell- schaft mit von der Partie ist, nach festgelegten Prozentsätzen. Der Form nach behandelt der Staat einerseits a l l e seine Bür- ger w i e G e s c h ä f t s leute, an deren Geschäftserfolgen er sich anteilig beteiligt. Die formelle Gleichbehandlung aller "Steuerbürger" unterstellt andererseits ökonomische Unterschiede zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Abteilungen und ist darauf zugeschnitten. Auf den selbsterzeugten Schein, er hätte es mit lauter erfolgsgewohnten Geschäftsleuten zu tun, fällt der Fiskus selbst zuallerletzt herein. - Die U m s a t z s t e u e r wird von denen e i n g e z o- g e n, die sie n i c h t z u z a h l e n haben. Also nicht vom "kleinen Mann" und seiner Hausfrau - auch nicht vom "großen" in seiner Eigenschaft als Kunde -, sondern von den Geschäfts- leuten, die vermittels ihres Umsatzes den "Wert vermehren" und sich diesen "Mehrwert" vom jeweiligen Käufer versilbern lassen - einschließlich des staatlich verfügten 10-, 20- oder 32-%igen Zuschlags. Der Endverbraucher ist die blöde Figur, bei der das Weiterreichen der an den Fiskus abzuführenden Mehrwertsteuer ein Ende hat. Tatsächlich belastet wird also konsequent der nicht geschäftsmäßige Endverbrauch: am L e b e n der großen Masse von "Nicht-Kaufleuten" bedient sich hier der Staat, indem er es per Mehrwertsteuer teurer macht. - Die E i n k o m m e n s s t e u e r wird gleich nach Klassen getrennt und verschieden eingezogen. Die Klassendefinition berei- tet dem Fiskus dabei kein Kopfzerbrechen: Art plus Höhe des Ein- kommens ist ihm Unterscheidungsmerkmal genug. Beim Lohnempfang sorgt er dafür, daß sein Steueranteil gar nicht erst in die Hände des Empfängers gerät: Der A b z u g a n d e r Q u e l l e bewahrt den Staat vor der millionenfachen Enttäuschung, daß wohl kaum ein Arbeiter genügend aufheben würde für die nachträgliche Entrichtung des geforderten Tributs. Der Berufsstand des Steuerberaters lebt denn auch - nicht einmal schlecht - von einem Bruchteil der Einkommenssteuern, die er den nicht lohnarbeitenden Klassen ersparen hilft. Die verfügen nämlich erst einmal wirklich über das gesamte Geld, von dem der Staat nachträglich seine Prozente haben will - und zwar umso mehr Prozente, je höher das Einkommen ausfällt. Das ist dem Fiskus ja kein Geheimnis, daß die großen Einkommen v i e l zu groß sind, um nur dem privaten Lebensunterhalt und sei der noch so aufwendig, zu dienen. So führt er mit der Steuerprogres- sion den praktischen Beweis, wieviel Geld gewisse Leute, an die- sem Zweck gemessen, übrig haben. Doch dabei beläßt er es natür- lich nicht. Als wäre die Steigerung des prozentuellen Steuer- satzes im Grunde bloß ein ironischer Scherz - "So viel w ü r d e euch weggenommen, wenn ihr das alles tatsächlich verjubeln woll- tet!" - ergänzt der Staat sie durch eine kaum übersehbare Fülle von Erlaubnissen, ja geradezu Vorschlägen, das verdiente Geld der Steuer zu entziehen, indem man es für seine Vermehrung "verbraucht". Damit respektiert der Staat die geschäftsmäßigen Umtriebe des Geldes; er will sich nicht vergreifen am Hauptzweck des Reichtums, mehr zu werden. Denn vom Gelingen dieser Operation hängen ja seine Steuereinkünfte wiederum ab. - Bei den verschiedenen Verkehrssteuern, die die lohnarbeitende Menschheit gar nichts angehen, sondern den Geschäftsgang des Ka- pitals in seinen Fortschritten belasten, wird die widersprüchli- che Natur dieses Zweigs des staatlichen Geldbeschaffungswesens erst recht deutlich. In Anspruch genommen werden da genau die wirtschaftlichen Aktivitäten, an deren größtmöglichem Erfolg dem Staat andererseits doch so viel liegt; nicht nur, weil er seiner Klassengesellschaft sachgerecht dienen will, sondern weil ihr Er- folg groß und sicher genug sein muß, um dauerhaft Steuern abzu- werfen. Für die Beschwerden seiner finanzkräftigsten Bürger über geschäftsmordende Steuerlasten hat der Staat daher immer ein of- fenes Ohr. 2. Unter welchem Titel und an welcher Stelle in der Zirkulations- sphäre auch immer die Steuern erhoben, von wem auch immer wie ge- zahlt werden: Mit dem gesamten Reichtum, den der Staat an sich zieht und für seine Bedürfnis verbraucht, haben Lohnarbeiter zu tun, und zwar in einem Sinne: Sie s c h a f f e n ihn. Und in- dem sie ihn schaffen, sind sie auch schon davon a u s g e s c h l o s s e n. Als fremde, in diesem Fall staatli- che Macht steht der Reichtum, den sie produzieren, ihnen gegen- über. Das ist der ganze ökonomische Inhalt jeglichen Steuerauf- kommens. O r g a n i s i e r t ist dieser schlichte Inhalt in der Sphäre der Zirkulation von Geld und Waren; und zwar als ein - wirklich einmal - "komplexes System" von Zahlungen, die sich die Arbeiter mit den Käufern, Anwendern und Nutznießern ihrer Arbeitskraft redlich und gleichberechtigt teilen. Der A u s s c h l u ß der lohnarbeitenden Produzenten des gesellschaftlichen Reichtums von dessen verstaatlichten Teilen wird nach dem gleichen Muster abge- wickelt wie die V e r s t a a t l i c h u n g von Anteilen des Reichtums, den die geschäftsführenden Privateigentümer der Ge- sellschaft tatsächlich in Händen halten. Oder doch, wie gezeigt, nicht ganz nach demselben Muster. Denn genau besehen werden die fälligen Zahlungen nirgends von den Lohnarbeitern selbst getätigt, sondern durch die Besitzer und Ak- teure des gesellschaftlichen Reichtums die Unternehmer und Kauf- leute, vorgeschossen, abgewickelt und abgerechnet. Die L o h n s t e u e r, so sehr sie durchaus als Teil des Lohns gilt, läßt der Fiskus eben gar nicht erst zum Eigentum des Lohn- empfängers werden. Er zieht sie in einer Form ein, als wollte er klarstellen, was sie ökonomisch ist: ein Teil des firmeneigenen Mehrwerts, der den Arbeiter nichts angeht. Und die U m s a t z- u n d V e r b r a u c h s s t e u e r n begegnen dem Otto Nor- malverbraucher als fester Bestandteil des Warenpreises, durch den er sich von den Gegenständen seines Bedürfnisses erst einmal aus- geschlossen findet: auch hier wie ein Teil des als Ware zirkulie- renden, dem Verkäufer gehörigen Reichtums. Daß die Staatseinnah- men allesamt Teil des Mehrwerts sind, den die Lohnarbeiter als fremdes Eigentum produzieren, demonstriert das Steuerwesen eben darin, daß diese Klasse die Steuern, die auf ihren Lohn und ihren Verbrauch entfallen, überhaupt nie als kaufkräftige Summe be- sitzt. zurück