Quelle: Archiv MG - BRD INNENPOLITIK HAUSHALT - Steuern erhalten die Herrschaft
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Steuerreform '84
WIE GERECHT ODER UNGERECHT SIND DIE STAATSFINANZEN
Die Kosten der Freiheit im engeren Sinn, die Gelder, welche die
Bürger für ihre politische Herrschaft berappen, sind ins Gerede
gekommen. Von oben! Während die sozial starken und schwachen Bür-
ger brav ihre Steuern zahlen und keine Reform verlangt haben,
passen die Einkünfte des Fiskus auf einmal den regierenden Poli-
tikern nicht mehr. Quer durch alle Parteien herrscht Einigkeit,
daß sich "heimliche Steuererhöhungen" nicht immerzu gehören und
"die Staatsquote zu hoch" sei - und das, wo noch neulich Tag für
Tag "leere Staatskassen" beklagt wurden und die übermäßige Schul-
denlast des Bundes.
Was ist da los, wenn F.J. Strauß auf einmal die Wahrheit verkün-
det, daß ein Familienvater ohne mitverdienende Ehefrau von einem
versteuerten Normallohn zwei Kinder nicht mehr ernähren kann? Um
wen oder was sorgt sich Graf Lambsdorff, wenn er den Facharbeiter
bedauert, dessen Überstundenentgelt vollständig von der wachsen-
den Steuer geschluckt wird? Hat Kanzler Kohl seine Geldquelle
satt, wenn er es "ganz und gar unerträglich" findet, daß die
Steuern "Leistung bestrafen" und die Gesellschaft "über Gebühr
belasten"?
1
"Die Steuern sind zu hoch!" Zu hoch wofür eigentlich?
Woran sollte und könnte die korrekte Höhe von Steuern sich wohl
bemessen - wenn bereits ihre juristische Definition festhält, daß
es da nichts aufzurechnen und zu vergleichen gibt? Bei Steuern
handelt es sich nämlich - keine Entdeckung, sondern eine Vor-
schrift! - um "Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für
eine besondere Leistung darstellen." (AO Paragr. 1 ) Das Steuer-
zahlen hat mit Kaufen nichts zu tun. Das wäre ja auch ein merk-
würdiger Kauf, bei dem der Verkäufer nicht nur ganz ohne Angebot
und Nachfrage den Preis frei festlegt, sondern auch noch alleine
darüber befindet, was für ein "Gut" der Kunde dafür erhält; und
das alles, ohne daß der "Käufer" des Regiertwerdens die Freiheit
hätte, dieses "Dienstleistungsangebot" wegen überhöhter Preise
oder mangelndem Nutzen womöglich auszuschlagen. Soweit nichts
Neues.
Steuern sind der Tribut, den die politische Gewalt eintreibt und
dessen Höhe sie sehr souverän nach ihren finanziellen Bedürfnis-
sen bestimmt. Außerhalb dieses politisch konstituierten Anspruchs
gibt es kein Kriterium für eine "angemessene" Höhe des Steuerauf-
kommens. Und außerhalb ihrer Ermessensentscheidungen, getroffen
durchs Kabinett und im Parlament in voller Souveränität, exi-
stiert erst recht keine Beziehung zwischen den Abgaben an den
Staat und den Zwecken, für die sie verwendet werden. Es gehört zu
den Idiotien eines neidischen Bürgerhirns, sich, weil man Steuern
zahlt, als Mäzen und Finanzier des öffentlichen Dienstes und der
BAFöG-Empfänger, des staatlich subventionierten Kulturbetriebs
und der Sozialhilfebedürftigen vorzukommen. Mit dem obrigkeitli-
chen Geschwätz von der "Verantwortung vor dem Steuerzahler" wird
diesem Schwachsinn zwar kräftig geschmeichelt - warum wohl?
Staatliche Geld k ü r z u n g e n, die etlichen Leuten an den
Lebensunterhalt gehen, pflegen so angekündigt zu werden. Das weiß
aber doch jeder, daß er nicht einen Pfennig weniger rauszurücken
braucht, geschweige denn etwas wiederbekommt, wenn seine Regie-
rung "spart", also für ihr wirtschafts- und sozialpolitisch er-
zeugtes und geregeltes Elend weniger aufwendet. Freilich ist die
völlig wirklichkeitsfremde Vorstellung, Steuern könnten einen zu
hohen oder ungerechten Preis für eine L e i s t u n g darstel-
len, in deren Genuß man d u r c h s i e kommt, für einen Men-
schenschlag unverzichtbar. Für den Staatsbürger, den guten, der
sein Gemeinwesen schätzt und sich wegen aller anderen - seine
S t a a t s g e w a l t als S c h u t z zurechtlegt.
Wenn zur Zeit Bundesregierung und Koalitionsspitzen die Steuern
ins Gerede bringen - mit "Argumenten" wie: Den Bürgern würde zu
viel Geld weggenommen, das sie selber besser auszugeben wüßten -,
so handelt es sich dabei um eine allseits verstandene und akzep-
tierte heuchlerische Ausdrucksweise für eine ganz anders beschaf-
fene Botschaft.
- Erstens weiß jetzt jeder noch einmal mehr, daß diese Regierung
mit den Idealen einer früheren Politik, die ihre Elendsbetreuung
als Fürsorge und Existenzgarantie (miß-)verstanden haben wollte,
nichts mehr zu tun haben will. Die Floskel vom "zu hohen Steuer-
aufwand" ist, jeder weiß das, das offensive und programmatische
Bekenntnis dazu, daß eine moderne Wirtschaftspolitik mancherlei
"frühkapitalistische Zustände" wieder aufleben läßt und eine So-
zialpolitik auf der Höhe der Zeit die Lage ihrer "sozial" ganz
"Schwachen" nicht mehr beschönigt.
- Zweitens soll jeder die s t e i g e n d e Steuerlast, die die
bundesdeutschen Massen nach Jahren eines ansehnlichen Reallohn-
verlusts in steigendem Maß drückt, als eine Sorge betrachten, die
bei seiner bürgerlichen Regierung am besten aufgehoben sei.
"Welcher räsonnierende Bürger hätte nicht das verhungernde Volk
auf die Steuern, auf das Sündengeld der Fürsten, als die Quelle
seines Elends verwiesen? Die deutschen Fürsten und die deutsche
Not!... Welch unerschöpflicher Stoff für deklamierende Menschen-
retter!" (K. Marx) Man setze statt "Fürsten" "Sozialdemokraten",
und man hat die menschheitsbeglückenden Volksanwälte der Koali-
tion vom Schlage Strauß und Geißler.
- Drittens wird daraus niemand, der sich in der BRD auch nur ein
bißchen auskennt, die Erwartung ableiten, eine S e n k u n g
der Steuerlast stünde an. Die "Steuerreform", die die Bundesre-
gierung plant, soll zwar deswegen auf der Tagesordnung stehen,
weil das Steueraufkommen in den nächsten Jahren ganz überverhält-
nismäßig wächst, vor allem da immer mehr Normalverdiener wegen
der Geldentwertung in die Progressionszone der Einkommensteuer
geraten, die auf absolute Geldbeträge bezogen ist und nicht etwa
auf die Kaufkraft eines Lohns. Von einem Verzicht auf diesen pro-
gressiven Steuerzuwachs - geschätzte zusätzliche 75 Milliarden DM
im Jahr 1987, für das die Reform vorgesehen ist - ist aber von
vornherein nicht die Rede. Um 20 bis 30 Milliarden soll die Ein-
kommensteuer eventuell w e n i g e r w a c h s e n. Und dieses
bürgerfreundliche Vorhaben wird vor allem als das Problem verhan-
delt, wie es "zu f i n a n z i e r e n" sei. Geringeres Steuer-
wachstum gilt gleich als V e r l u s t, der natürlich durch
Steuererhöhungen an anderer Stelle kompensiert werden muß. Die
bleiben dann selbstverständlich bestehen, wenn der abgemilderte
Progressionseffekt nach ein paar Jahren Inflation von neuem ein-
tritt... Die regierungsamtlichen Deklamationen über "zu hohe
Steuern" sind also der Auftakt zu einer Steuerreform, deren
"unvorhersehbares", "überraschendes" usw. Endergebnis schon heute
so fest steht wie das Amen in der Kirche: h ö h e r e
S t e u e r n.
Was auch sonst? Der Geldbedarf einer Republik, die sich mitsamt
ihrem Bündnis kriegsbereit macht, ist nun einmal sehr unbeschei-
den. Und andere Kriterien kennt der bundesdeutsche Fiskus nicht.
II
Der Staat organisiert seine Einkünfte als Belastung jeglicher Ge-
schäftstätigkeit seiner Untertanen. Dabei beweist er Überblick
und Respekt vor deren ökonomischen Unterschieden.
Der Staat finanziert sich nicht in der Weise, daß er seine Unko-
sten auf seine Bürger umlegt. Ganz getrennt von seinem Finanzbe-
darf - der doch das einzige Maß für seine Einkünfte hergibt - be-
schafft der Fiskus die nötigen Finanzmittel, indem er bei jeder
geschäftlichen Transaktion in seiner Gesellschaft mit von der
Partie ist, nach festgelegten Prozentsätzen. Bei jedem Verkauf
ist Mehrwertsteuer im Preis eingeschlossen; bei jeder Lohnzahlung
wird Lohnsteuer fällig; der realisierte Kapitalertrag und jegli-
ches Einkommen beinhalten die Pflicht, das Finanzamt daran teil-
haben zu lassen; jegliches Vermögen wird seinem Eigentümer als
Geschäftsmittel angerechnet, aus dessen Erträgen selbst dann
Steuern zu entrichten sind, wenn sie in Wirklichkeit gar nicht
anfallen. Der Form nach behandelt der Staat einerseits alle seine
Bürger w i e G e s c h ä f t s l e u t e, an deren Ge-
schäfts e r f o l g e n er sich anteilig bedient: Aufwendungen
für die Herstellung und Sicherung finanzieller Erfolge sind be-
kanntlich unter dem Titel "Werbungskosten" ebenso abzugsfähig wie
Schulden; die Umsatzsteuer betrifft den geglückten Abschluß eines
Verkaufsgeschäfts; wer sein Vermögen nicht "arbeiten" läßt, ist
ein nicht vorgesehener Ausnahmefall und muß quasi einen fiktiven
Erfolg versteuern, für den sein Eigentum auf alle Fälle gut wäre;
usw. Die formelle Gleichbehandlung aller "Steuerbürger" unter-
stellt andererseits ökonomische Unterschiede zwischen verschie-
denen gesellschaftlichen Abteilungen und ist darauf zugeschnit-
ten. Auf den selbsterzeugten Schein, er hätte es mit lauter er-
folgsgewohnten Geschäftsleuten zu tun, fällt der Fiskus selbst
zuallerletzt herein.
- D i e U m s a t z s t e u e r wird von denen
e i n g e z o g e n, die sie n i c h t z u z a h l e n ha-
ben. Also nicht vom "kleinen Mann" und seiner Hausfrau auch nicht
vom "großen" in seiner Eigenschaft als Kunde -, sondern von den
Geschäftsleuten, die vermittels ihres Umsatzes den "Wert vermeh-
ren" und sich diesen "Mehrwert" vom jeweiligen Käufer versilbern
lassen - einschließlich des staatlich verfügten 14%igen Zu-
schlags. Der Endverbraucher ist die blöde Figur, bei der das Wei-
terreichen der an den Fiskus abzuführenden Mehrwertsteuer ein
Ende hat. Er "mehrt" keinen "Wert", sondern verbraucht ihn bloß
für seinen unproduktiven Konsum; gerechterweise bleibt die Steu-
erlast an ihm hängen. Mit einer "Öffnungsklausel", immerhin, für
gut beratene Geschäftsleute: Die können schon mit wenig Geschick
viel privaten Konsum dem Finanzamt gegenüber als vorsteuerabzugs-
berechtigte Geschäftsausgabe darstellen. Tatsächlich belastet
wird also konsequent der nicht geschäftsmäßige Endverbrauch: am
L e b e n der großen Masse von "Nicht-Kaufleuten" bedient sich
hier der Staat, indem er es per Mehrwertsteuer teurer macht.
- D i e E i n k o m m e n s t e u e r wird gleich nach Klassen
getrennt und verschieden eingezogen. Die Klassendefinition berei-
tet dem Fiskus dabei kein Kopfzerbrechen: Art plus Höhe des Ein-
kommens ist ihm Unterscheidungsmerkmal genug. Beim Lohnempfang
sorgt er dafür, daß sein Steueranteil gar nicht erst in die Hände
des Empfängers gerät: Der A b z u g a n d e r Q u e l l e
bewahrt ihn vor der millionenfachen Enttäuschung, daß wohl kaum
ein Arbeiter genügend aufheben würde für die nachträgliche
Entrichtung des staatlichen Tributs. Nachträglich darf umgekehrt
das Lohnsteuersubjekt die Pfennige geltend machen, für die ein
zynisch-demokratisches Steuergesetz ihm eine Ähnlichkeit mit Ge-
schäftsunkosten zugesteht: der Witz mit den "Werbungskosten" im
Lohnsteuerjahresausgleich, auf den kaum ein Arbeiter sich ver-
steht und für den er sich auf alle Fälle keinen Berater leisten
kann.
Der Berufsstand des Steuerberaters lebt denn auch - nicht einmal
schlecht - von einem Bruchteil der Einkommensteuern, die er den
nicht lohnarbeitenden Klassen ersparen hilft. Die verfügen näm-
lich erst einmal wirklich über das gesamte Geld, von dem der
Staat nachträglich seine Prozente haben will - und zwar um so
mehr Prozente, je höher das Einkommen ausfällt. Das ist dem Fis-
kus ja kein Geheimnis, daß die großen Einkommen v i e l z u
groß sind, um nur dem privaten Lebensunterhalt, und sei der noch
so aufwendig, zu dienen. So führt er mit der Steuerprogression
den praktischen Beweis, wieviel Geld gewisse Leute, an
d i e s e m Zweck gemessen, ü b r i g haben. Doch dabei beläßt
er es natürlich nicht. Als wäre die Steigerung des prozentualen
Steuersatzes im Grunde bloß ein ironischer Scherz "So viel
w ü r d e euch weggenommen, wenn ihr das alles tatsächlich ver-
jubeln wolltet!" -, ergänzt der Staat sie durch eine kaum über-
sehbare Fülle von Erlaubnissen, ja geradezu Vorschlägen, das ver-
diente Geld der Steuer zu entziehen, indem man es für seine Ver-
mehrung "verbraucht". Falls man das nicht alleine schafft: Zahl-
lose Abschreibungsgesellschaften stehen zu Diensten, um Großein-
kommen steuermindernd in Kapitalanlagen zu verwandeln. Die
"Veranlagung zur Einkommensteuer" unterstellt und fördert also
eine ganz andere Verwendungsweise und unterstützt eine ganz an-
dere Zweckbestimmung der so behandelten Einkünfte als ihre Ver-
ausgabung "bloß" für den Lebensunterhalt. Mit ihr respektiert der
Staat die geschäftsmäßigen Umtriebe des Geldes; er will sich
nicht vergreifen am Hauptzweck des Reichtums, mehr zu werden.
Denn vom Gelingen dieser Operation hängen seine Steuereinkünfte
ja wiederum ab.
- Bei den verschiedenen V e r k e h r s s t e u e r n, die die
lohnarbeitende Menschheit gar nichts angehen, sondern den Ge-
schäftsgang des Kapitals in seinen Fortschritten belasten, wird
die widersprüchliche Natur dieses Zweigs des staatlichen Geldbe-
schaffungswesens erst recht deutlich. In Anspruch genommen werden
da genau die wirtschaftlichen Aktivitäten, an deren größtmögli-
chem Erfolg dem Staat andererseits doch so viel liegt; nicht nur,
weil er seiner Klassengesellschaft sachgerecht dienen will, son-
dern weil ihr Erfolg groß und sicher genug sein muß, um dauerhaft
Steuern abzuwerfen. Für die Beschwerden seiner finanzkräftigsten
Bürger über geschäftsmordende Steuerlasten hat ein anständiger
Staat daher immer ein offenes Ohr; und er eröffnet das unabseh-
bare Feld der Steuer(reform)politik: der theoretischen und prak-
tischen Abwägung zwischen den verschiedenen Steuerarten Abwägun-
gen, an denen die bürgerliche Öffentlichkeit sich mit Begeiste-
rung unter der Fahne der Gerechtigkeit beteiligt. Materielles In-
teresse und Ideologie, Moral und Berechnung, fiktive Zurechnungen
und wirkliche Belastungen: Das alles ist hier daher ganz beson-
ders fest verknotet.
III
Die Last der staatlichen Geldbedürfnisse einerseits, ihre Organi-
sation als prozentualer Aufschlag oder Abzug bei sämtlichen Ge-
schäftsaktionen andererseits: das sind zwei sehr verschiedene
Dinge. Die erstere trifft das Proletariat. Die letztere beschäf-
tigt die Bourgeoisie und die Steuerpolitiker.
Unter welchem Titel und an welcher Stelle in der Zirkulations-
sphäre auch immer die Steuern erhoben, von wem auch immer sie ge-
zahlt werden: Mit dem gesamten Reichtum, den der Staat an sich
zieht und für seine Bedürfnisse verbraucht, haben Lohnarbeiter zu
tun, und zwar in einem Sinne: Sie s c h a f f e n ihn. Und in-
dem sie ihn schaffen, sind sie auch schon davon
a u s g e s c h l o s s e n. Als fremde, in diesem Fall staatli-
che Macht steht der Reichtum, den sie produzieren, ihnen gegen-
über. Das ist der ganze ökonomische Inhalt jeglichen Steuerauf-
kommens. O r g a n i s i e r t ist dieser schlichte Inhalt in
der Sphäre der Zirkulation von Geld und Waren; und zwar als ein -
wirklich einmal - "komplexes System" von Zahlungen, in die sich
die Arbeiter mit den Käufern, Anwendern und Nutznießern ihrer Ar-
beitskraft redlich und gleichberechtigt teilen. Der
A u s s c h l u ß der lohnarbeitenden Produzenten des gesell-
schaftlichen Reichtums von dessen verstaatlichten Teilen wird
nach dem gleichen Muster abgewickelt wie die
V e r s t a a t l i c h u n g von Anteilen des Reichtums, den
die geschäftsführenden Privateigentümer der Gesellschaft tatsäch-
lich in Händen halten.
Oder doch, wie gezeigt, nicht ganz nach demselben Muster. Denn
genau besehen werden die fälligen Zahlungen nirgends von den
Lohnarbeitern selbst getätigt, sondern durch die Besitzer und Ak-
teure des gesellschaftlichen Reichtums, die Unternehmer und Kauf-
leute, vorgeschossen, abgewickelt und abgerechnet. Die Lohn-
steuer, so sehr sie durchaus als Teil des Lohns gilt, läßt der
bundesdeutsche Fiskus eben gar nicht erst zum Eigentum des Lohn-
empfängers werden. Er zieht sie in einer Form ein, als wollte er
klarstellen, was sie ökonomisch i s t: ein Teil des firmeneige-
nen Mehrwerts, der den Arbeiter nichts angeht. Und die Umsatz-
und Verbrauchssteuern begegnen dem Otto Normalverbraucher als fe-
ster Bestandteil des Warenpreises, durch den er sich von den Ge-
genständen seines Bedürfnisses erst einmal ausgeschlossen findet:
auch hier wie ein Teil des als Ware zirkulierenden, dem Verkäufer
gehörigen Reichtums. Es ist, als wollte die moderne Steuergesetz-
gebung das Augenmerk auf eine Wahrheit lenken, die Marx nicht
einmal mehr zu entdecken brauchte: "Der durchschnittliche Ar-
beitslohn wird durch die K o n k u r r e n z notwendig auf das
Minimum reduziert... Die Steuern bilden einen Teil dieses Mini-
mums, denn der politische Beruf der Arbeiter besteht eben darin,
Steuern zu zahlen. Würden sämtliche Steuern, die auf der Arbei-
terklasse ruhen, radikal abgeschafft, so wäre die notwendige
Folge, daß der Arbeitslohn um den ganzen Steuerbetrag, der heut-
zutage in ihn eingeht, vermindert würde. Entweder würde dadurch
der P r o f i t der Arbeitgeber unmittelbar in demselben Maß
steigen, oder es hätte nur eine Veränderung in der F o r m der
Steuererhebung stattgefunden. Statt daß der Kapitalist im Ar-
beitslohn heute zugleich die Steuern vorschießt, die der Arbeiter
zahlen muß, würde er sie nicht mehr auf diesem Umweg, sondern di-
rekt an den Staat zahlen." (Marx Engels Werke 4, S. 348) Daß die
Staatseinnahmen allesamt Teil des Mehrwerts sind, den die Lohnar-
beiter als fremdes Eigentum produzieren, demonstriert das bundes-
deutsche Steuerwesen eben darin, daß diese Klasse die Steuern,
die auf ihren Lohn und auf ihren Verbrauch entfallen, überhaupt
nie als kaufkräftige Summe besitzt. Ihrem p o l i t i s c h e n
"Beruf, Steuern zu zahlen", tut dieses sehr sachgerecht organi-
sierte ökonomische Verhältnis keinen Abbruch. Auch die Arbeiter
werden vom Staat als vollwertige Steuersubjekte gewürdigt und
dürfen sich als Geldgeber der Gewalt wissen, von der sie doch
bloß gedeckelt werden - auch wenn die "eigentliche" Kaufkraft,
die er durch seine Verbrauchssteuern schmälert, ökonomisch nur
für die Klasse der Geschäftsleute eine Rolle spielt. So dürfen
auch sie sich, persönlich oder in Gestalt ihrer Interessenvertre-
ter, mit vollem Recht beteiligen an dem eifersüchtigen Streit
über S t e u e r g e r e c h t i g k e i t, in den sämtliche
abgabenpflichtigen Individuen, Stände und Klassen ihren Ärger
über die unersättliche Geldgier des Fiskus investieren.
Denn weil kein guter Bürger der Staatsgewalt ihr Bedürfnis nach
Reichtum und ihr Recht darauf bestreitet, übersetzt ein jeder die
in Mark und Prozenten ausgerechnete Beeinträchtigung seines Mate-
rialismus in den Verdacht, sein Anteil an der staatlichen Last
wäre zu groß i m V e r h ä l t n i s z u d e n a n d e r n.
Einen Maßstab gibt es dafür zwar genauso wenig wie für die
"gerechte" Höhe der "Staatsquote" überhaupt. Eben deswegen hat
der geschädigte Materialismus aber jede Freiheit, sich die höhe-
ren Ordnungsgesichtspunkte auszusuchen oder zu erfinden, nach
denen ausgerechnet sein Beitrag viel zu hoch bemessen sei im Ver-
hältnis zu den Opfern seiner lieben Mitmenschen. Wer für den
Zweck, den der Staat ansonsten am härtesten besteuert, nämlich
für den bloßen Lebensunterhalt irgendwelche Gelder - tatsächlich
oder auch nur in der Phantasiewelt steuerzahlerischen Neids aus
der Staatskasse b e z i e h t, ist da auf alle Fälle unten
durch; ebenso ein jeder, der, beispielsweise als Krüppel, "bloß"
für diesen Zweck die sozialstaatliche Gunst einer Steuerbefreiung
erlangt hat oder als Schwarzarbeiter den Abzug vom Lebensunter-
halt hinterzieht. Steuerzahler unter sich vergleichen sich nicht
weniger kritisch nach der Steuer a r t, die einen selbst am mei-
sten trifft und ärgert, weil ausgerechnet sie anderen erspart
bleibt, oder nach den F r e i b e t r ä g e n, die ausgerechnet
einem selbst vorenthalten werden. Für Erben ist die Erbschafts-,
für Bauherren die Grunderwerbs-, für Unternehmer die Kapitaler-
trags- und Körperschaftssteuer der Tod jeglicher wirtschaftlichen
Initiative; wer viel Auto fährt, hält die Mineralöl-, wer wenig
fährt, die Kfz-Steuer für ein Krebsübel; wer für wenig Lohn z u
viel Steuern zahlt, kann sich darüber ärgern, daß die Reichen
ihre Ferienhäuser absetzen können usw. Der Neid in seiner blanken
Dummheit ist der ganze Inhalt und der ewige Jungbrunnen des an-
sonsten kriterienlosen Ideals der Steuergerechtigkeit, in dessen
Namen noch der bravste Bürger sich seine Portion Radikalität er-
laubt.
Und tatsächlich bietet der Fiskus dem Neid der wirtschaftenden
und konkurrierenden Bürger ebenso viele gute Gründe, wie er ver-
schiedenartige Steuern und Steuerbefreiungen einrichtet. Denn mit
jeder Be- und Entlastung greift er ja ein in die Konkurrenzver-
hältnisse seiner Gesellschaft.
IV
Selbstkritisch überprüft und revidiert der Staat seine Steuerein-
nahmen beständig im Sinne der speziellen Leistungen, die er von
seinen verschiedenartigen Bürgern will. Menschenmaterial und
Reichtum fördert er auch durch Steuerreformen. Mit der ihrigen
setzt die Wende-Regierung ihre "Sparpolitik" sachgerecht fort.
Die diskutierte Steuerreform zielt auf eine Umschichtung der
Steuerbelastung. Die Progression bei der Einkommensteuer soll
leicht verschoben und "begradigt" werden; im Gegenzug stehen ein
weiterer Prozentpunkt bei der Mehrwertsteuer oder Anhebungen der
Tabak-, Alkohol- und Mineralölsteuer sowie ein Wegfall des Steu-
erfreibetrags fürs Weihnachtsgeld zur Debatte. Bestritten wird
die Diskussion dieses Projekts von seiten des Veranstalters mit
dem Spruch: "Leistung muß sich wieder lohnen!" Bebildert wird die
angebliche "Leistungsfeindlichkeit" des derzeitigen Steuersystems
an der Lieblingsfigur christlichliberaler Volkstümlichkeit, dem
Facharbeiter mit dem weggesteuerten Überstundenentgelt: Schwarz-
arbeit und "Schattenwirtschaft" werden beschworen, um sehr ver-
ständnisvoll die sozialdemokratischen Steuergesetze für die
"Flucht in die Illegalität" haftbar zu machen; dem Kapital möchte
man die Eroberung des Marktes für "Zukunftstechnologien" nur zu-
muten, wenn Steuererleichterungen ihm das "Risiko" erleichtern;
usw. Die "Gefahr" wird ausgemalt, der Einsatz der Nation fürs
Wirtschaftswachstum würde unterm Steuerjoch Schaden nehmen. Dabei
weiß natürlich auch der dümmste Steuerpolitiker und verläßt sich
praktisch darauf: Die einen "Leistungsträger der Gesellschaft"
haben gar nicht die Wahl, angeordnete und betriebsrätlich abge-
segnete Überstunden zu verweigern, zumal der Lohn für die Normal-
arbeitszeit jede Überstundenbezahlung nicht lohnend, sondern nö-
tig macht. Die anderen "Leistungsträger" haben noch immer die
Freiheit erhalten zum Kalkulieren, mit welchem Geschäft und mit
welcher Steuer sie am besten fahren.
So ideologisch also die Sorge ums Unterbleiben wirtschaftlicher
Aktivität, so praktisch und so zielbewußt ist der christlichlibe-
rale Wille, sie zu fördern. Die Größe und damit die Effektivität
des akkumulierenden Profits der bundesdeutschen Firmenwelt zu er-
höhen, indem man ihr mehr davon beläßt: Dieses Ziel ist der Kohl-
Regierung wie jeder anderen gleich wichtig, so oft es um die
Steigerung von Staatseinnahmen geht. So wurde bereits in den ver-
gangenen Jahren des "Sparhaushalts" die Vermögenssteuer gesenkt,
manche Gewerbesteuer zum Erlaß für die um Kapitalinvestitionen
konkurrierenden Kommunen freigegeben; Sonderabschreibungen, Steu-
erbefreiungen und Rückerstattungen bei schlechtem Geschäftsgang
wurden erleichtert - und die geschaffenen Chancen wurden auch
wahrgenommen, keineswegs bloß vereinzelt von der Firma Flick:
Steuererleichterungspolitik ganz ohne Reformgesetze. Das kostet
natürlich Geld, das allerdings nicht von denen wieder geholt wer-
den darf, die man gerade begünstigen will.
Hier bietet sich die Erhöhung der Verbrauchssteuern ganz unüber-
sehbar als vorteilhaft an. Denn sie schmälert die Kaufkraft aller
Konsumenten - also vor allem den Lohn, der sowieso komplett fürs
"Verbrauchen" draufgeht - und sich damit in einen Real- und einen
Nominallohn scheidet. Rein administrativ wird so der Lohnanteil
am geschaffenen Reichtum gedrückt - vorausgesetzt, die Arbeiter
wehren sich nicht dagegen und trotzen ihren Arbeitgebern entspre-
chende Lohnerhöhungen ab.
Diese Voraussetzung garantiert der DGB. In jeder Beschwerde über
die christlichliberale Haushalts- und Steuerpolitik geben die
DGB-Vereine die Versicherung ab, solche politische Lohnsenkung
wäre natürlich nicht durch "tarifpolitische" Maßnahmen aufzuhal-
ten oder gar zu kompensieren (Klammer auf: sondern nur durch kor-
rekte Stimmabgabe bei der nächsten Bundestagswahl. Klammer zu.)
Denselben Dienst tut die Streichung des Weihnachtsfreibetrags so-
wie das schiere Abwarten bei der Einkommensteuerreform. Die Pro-
gression verrichtet ja längst ihr segensreiches Werk zugunsten
der Staatskasse bereits an Löhnen, von denen nach jahrelanger
Geldentwertung ein Drucker oder Chemiefacharbeiter gar nicht
glücklich wird. Und das soll noch ein paar Lohn- und Teuerungs-
runden weitergehen. Die geplante Reform der Steuerprogression
schließlich bezweckt und bringt alles andere als eine staatliche
Lohnerhöhung aus bisher verstaatlichten rechnerischen Bruttolohn-
teilen. Die Einkommen im oberen Mittelfeld der Progression, in
der Höhe des Fünf- bis Zehnfachen des tatsächlichen Durch-
schnittslohns, sind die einzigen, für die nicht bloß eine Vermin-
derung der M e h r belastung gegenüber heute geplant ist, son-
dern eine effektive Verringerung der Steuersumme - genauer: der
Steuerlast, von der die vielfältigen Freibeträge, Verlustzuwei-
sungen, Körperschaftssteuern usw. erst noch abgezogen werden; da-
bei bleibt es ja. Worum es geht, das ist hier: mehr flüssiges
Geld in den Händen derer, die ihr Einkommen ohnehin nur zum
kleinsten Teil verzehren. Bei ihnen wirkt die Steuerentlastung in
nennenswertem Maß zusätzlich v e r m ö g e n s b i l d e n d;
und darum ist es dieser Steuerpolitik offenbar zu tun. Mehr Geld
wird frei für die Verwandlung in Kapital - ohne daß der Fiskus
deswegen auf Mehreinnahmen zu verzichten hätte: Schließlich wird
überproportional mehr Geld bei der anderen Klasse steuerlich ge-
bunden, Lebensunterhalt in Staatskonsum verwandelt.
So wird die "Sparpolitik" der letzten Jahre sachgerecht ergänzt.
Bislang schon galt die Parole "Haushaltskonsolidierung". Mit der
Lüge von den "leeren Kassen" wurden da keineswegs die Ausgaben
gesenkt, sondern erhöht und die Posten umgeschichtet: weg von den
unproduktiven "Sozialleistungen", hin zur Rüstung und Kapitalför-
derung. Ab sofort tritt die Parole "Steuerreform" hinzu. Mit der
Lüge von den "ungerecht hohen Steuern" werden nun auch die
Staatseinnahmen keineswegs gesenkt, sondern erhöht und unmittel-
bar profitdienlich neu sortiert. So geht kapitalistischer Lasten-
ausgleich in anspruchsvollen Zeiten - wie Marx schon
"prognostiziert" hat: "Das Proletariat wird durch jede neue
Steuer eine Stufe tiefer herabgedrückt; die Abschaffung einer al-
ten Steuer erhöht nicht den Arbeitslohn, sondern den Profit."
(MEW 7, S. 286)
Neben den wirtschaftspolitischen Effekten sind die Wirkungen die-
ser Steuerpolitik auf die H i e r a r c h i e der Berufe und
Einkommen ein stolz verkündeter Programmpunkt für sich. Die Klas-
sengesellschaft und ihre Einteilungen werden offensiv sichtbar
gemacht, gerade so, als hätte der sozialdemokratische Vertei-
lungsidealismus auf deren Aufhebung hingewirkt. Der bösartige
Fehlschluß von dem hohen Einkommen, das einer bezieht, auf Vor-
züge seiner Person, mit denen er das und noch mehr moralisch dem
geringen Lohn für häßliche Jobs auf eine Persönlichkeit, der ge-
rade so moralisch Gerechtigkeit widerfährt: Diese Lebenslüge der
Elite wird wahrgemacht. Gerechtigkeit wird zum Wort für klare und
deutliche "leistungs"- und persönlichkeitsgemäßte Unterschiede.
Für den christdemokratisch-liberalen Rassismus ist eben die
staatlich erzwungene Herstellung des "natürlichen" Sozialgefälles
zwischen den Menschen das höchste Menschrecht - für die großen
wie für die kleinen Steuerzahler. Und was bisher unter den Titeln
"schwere Zeiten", "Krise" und "staatliche Notlage" durchgesetzt
wurde - die Politik der Aufrüstung und der gleichzeitigen welt-
weiten Konkurrenzerfolge, mitsamt ihren Arbeitslosen, ärmeren
Proleten usw. -, genau dasselbe wird jetzt fortgeführt und unter
dem Aufschwung der Wende-Regierung eingelöst.
P.S.
"Die Familien haben die Hauptlast der Haushaltskonsolidierung ge-
tragen. Sie müssen entlastet werden!" (Strauß, Späth, Geißler...)
Natürlich denken auch die Christen an das notwendige Existenzmi-
nimum der kleinen Leute - aber gleich als F a m i l i e n, also
als Brutstätten der deutschen Rasse, auf die der bundesdeutsche
Staat sich angewiesen weiß. Natürlich wissen auch sie, daß die
Deutschen zwar keineswegs aus steuerlichen Gründen aussterben,
daß deutsche Arbeiter sich die Kinderaufzucht mit ihrem Lohn im
Grunde überhaupt nicht mehr leisten können. Also wird ihnen spe-
zielle Berücksichtigung bei der Steuerreform zugesichert.
Berücksichtigung als Opfer - das heißt selbstverständlich nicht,
daß der Staat den Familien, die die Unkosten eines Kindes drückt,
diese Finanzlast abnehmen wollte. Opfer werden geehrt, nicht be-
zahlt. Also bekommt der Familienvater einen enormen Freibetrag,
von dem er als Kleinverdiener andererseits nichts hat; er bekommt
sogar zusätzlich noch immer Kindergeld, von dem sich andererseits
noch nicht einmal die Aufschläge auf die Verbrauchssteuern bezah-
len lassen.
Sachgerecht anders auch hier die Behandlung der Bessergestellten,
von denen der Staat nicht Menschenmaterial, sondern Kapital aus-
gebrütet haben will. Die geplanten Steuerfreibeträge für Kinder
schlagen bei ihnen durchaus zu Buche. Wo das Aufziehen von Nach-
wuchs finanziell keine Last ist, da darf es um so weniger die er-
wartete staatsdienliche Leistung der privaten Finanzen, die Kapi-
talbildung, beeinträchtigen.
Das ist sie auch schon: die "soziale Komponente" der geplanten
Steuerreform.
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