Quelle: Archiv MG - BRD INNENPOLITIK AUSLAENDER - Von der Sortierung der Leute


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       Wochenschau
       

DER IMPERIALISTISCHE CHARAKTER DER JUSTIZ

in einer NATO-Demokratie wie der BRD sorgt bei penibler Auslegung des Ausländer- und Asylrechts dafür, daß die Tortur in der Türkei als Rechtsmittel anerkannt wird und zugleich den Behörden der BRD ein politisches Urteil darüber vorbehalten bleibt: Am 17. Mai hob der 9. Senat des Westberliner Bundesverwaltungsgerichts zwei Ur- teile niedrigerer Instanzen auf, in denen die Asylanträge zweier Kurden aus der Türkei abgelehnt worden waren. Zwar, so der Ur- teilstenor, seien "Folter und Mißhandlungen in der Türkei ein allgemeines Phänomen, von dem nicht bloß politisch aktive Kurden betroffen sind", dennoch lasse sich allein deshalb nicht "ausschließen", daß im Falle der Interpellenten ihrer Strafver- folgung "ein politischer Charakter" zugrunde liege. Einerseits sei Folter "ein eklatanter Verstoß gegen die Menschenwürde", an- dererseits, weil da hinten landesüblich, noch kein ausreichender Grund für Asyl. Zurückgepfiffen wurden die VGs in Frankfurt und Mannheim, weil sie ihre Ablehnung des Asylantrags der Kurden "allein mit den strafrechtlichen Bestimmungen der Türkei" begrün- det hatten. Hier behält sich die "Dritte Gewalt" in der BRD ein Urteil darüber vor, ob das Wirken türkischer Justiz auch mit den Zielsetzungen der "Ersten Gewalt" in Westdeutschland konform geht. Als T ü r k e kann man nur dann auf Asyl in der BRD rech- nen, wenn man in der Türkei für "politische Überzeugungen" gefol- tert wurde, die i n d e r B R D "landesüblich" sind. Andere Flüchtlinge genießen nach genau denselben Grundsatz prin- zipiell Asylrecht; unabhängig davon, was ihnen zu Hause widerfah- ren ist oder droht und welche Motive sie zur Flucht bewogen ha- ben: Für "Asylbewerber" aus Ostblockstaaten werden die "strafrechtlichen Bestimmungen ihres Heimatlandes" überhaupt nicht irgendwie "zur Entscheidungsfindung herangezogen". Denn Ostblockstaaten sind von vornherein keine Rechtsstaaten mit aner- kannten Gesetzen, sondern "Völkergefängnisse". Und während "Wirtschaftsflüchtlinge" aus Pakistan oder Indien das Bundesdeut- sche Asylrecht prinzipiell m i ß brauchen und in ihr Armenhaus zurückgeschickt werden, ist bei den "Brüdern und Schwestern von drüben" allemal klar, daß es denen in allen ihren ökonomischen Berechnungen nur um die F r e i h e i t gegangen sein kann. zurück