Quelle: Archiv MG - BRD INNENPOLITIK AUSLAENDER - Von der Sortierung der Leute
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Marxistische Schulzeitung Bremen, 25.10.1982
DEUTSCHES GERICHT FINDET AN FOLTER GEFALLEN
Ein bundesdeutsches Gericht urteilt im Jahre 1982 über körperli-
che Mißhandlungen und Folterungen durch das faschistische Mili-
tärregime in der Türkei wie folgt: Erstens sind solche Praktiken
dort ganz normal, also keines Aufhebens wert, und zweitens haben
Staatsfeinde auch gar nichts anderes verdient, als gefoltert zu
werden!
Dies die Begründungen, mit denen der baden-württembergische Ver-
waltungsgerichtshof das Gesuch eines Kurden aus der Türkei um po-
litisches Asyl in der Bundesrepublik abgewiesen hat. (Zitate nach
FR vom 6.10. Daß dem Asylbewerber in der Türkei Folterung droht,
wollte das Gericht keineswegs bestreiten. Deshalb verdient er
aber, so die Richter, noch lange nicht den Schutz des Grundgeset-
zes. Und weshalb? Der Asylsuchende sei "linksgerichteter Kurde";
wenn solche Leute in der Türkei gefoltert werden, "so liegt
hierin in aller Regel keine politische Verfolgung" im Sinne der
BRD-Verfassung, denn "Folter und Mißhandlungen sind in der Türkei
ein allgemeines Phänomen, von dem nicht bloß politisch aktive
Kurden betroffen sind". Also: Weil die türkischen Militärherr-
scher so a u s g i e b i g foltern, daß nicht bloß linke Kurden
die Opfer sind, ist ein linker Kurde k e i n politisch Verfolg-
ter, ist also von deutschen Behörden im Namen der deutschen Ver-
fassung aus Deutschland zu verweisen und seinen Verfolgern daheim
ans Messer zu liefern!
Damit nicht genug: Mit dem Hinweis, entscheidend sei, von welchen
Motiven ein Staat sich beim Foltern leiten lasse, freunden sich
deutsche Staatsdiener im Richterrang höchstoffiziell mit der Fol-
ter im Staatsdienst an. Sie stehen auf dem Standpunkt, daß bei
Staatsgegnern jedes Mittel recht ist: Wer von der Staatsgewalt
auch bloß einer Tat v e r d ä c h t i g t wird, die sich "gegen
den Bestand des Staats" richte und "daher dem Bereich der schwe-
ren Kriminalität zuzurechnen" sei, der laufe eben eher Gefahr als
andere, von der Polizei "dementsprechend behandelt zu werden".
Wer gegen seinen Staat ist, der v e r d i e n t demnach nichts
anderes als die Folter! Folter ist nach Auffassung der baden-
württembergischen Richter nämlich ein sehr zweckmäßiges Mittel
zur "Erzwingung von Aussagen über Personalstruktur und organisa-
torischen Aufbau von Organisationen", die - wie im vorliegenden
Falle - "kommunistische und separatistische Ziele" verfolgten.
Und in solchen Fällen finden die Vertreter rechtsstaatlicher Ge-
walt nichts einleuchtender, als daß "die Sicherheitsorgane" im
Dienste von imperialistischen und zentralistischen Zielen den
Zweck verfolgen, "die führenden Kräfte auszuschalten".
Folter gegen Staatsgegner? Aber immer! So lautet das Urteil eines
bundesdeutschen Gerichtshofes. Und als hätten seine Mitglieder
die Verwandtschaft i h r e r Staatsgesinnung zu den faschisti-
schen Militärherrschern in der Türkei noch eigens hervorheben
wollen, sprechen sie den dortigen Verhältnissen das Gütesiegel
einer "liberal-bürgerlichen Gesellschaftsordnung" zu (also wie
überall in der NATO-Familie!), die bloß derzeit gewisse
"kriminal-technische Besonderheiten" aufweise: die Folter als
"allgemeines Phänomen" eben! Ein schlechtes Gewissen, daß sie
vielleicht gegen den humanen Geist des grundgesetzlichen Asyl-
rechts verstoßen haben könnten, haben die Mannheimer Richter
nicht gehabt. Für sie ist nichts lächerlicher als die Annahme ei-
ner D i f f e r e n z zwischen Dienst am Menschen und Dienst am
Staat. Und sie können sich darauf berufen, daß die Politiker der
BRD sich noch nie am faschistischen Charakter des türkischen
Staats gestört haben, als sie ihn zur Südostflanke gegen den
Hauptfeind des höchsten menschlichen Gutes, der F r e i h e i t,
ausgebaut haben!
P.S. Wer meint, dieses Urteil sei symptomatisch für den "Geist
der politischen Wende", die sich derzeit in Bonn vollzieht, der
liegt einerseits durchaus richtig. Andererseits sollte er sich
aber nicht den Irrtum leisten, daß den sozialliberalen Vorgängern
von Kohl und Zimmermann derartiges nie und nimmer zuzutrauen
wäre. Gegen eine solche Auffassung spricht nämlich folgendes: 1.
stammt das Urteil vom Juni dieses Jahres. 2. sind die Richter,
die es gefällt haben, nicht erst seit gestern im Amt. 3. haben
ehrenwerte Herren wie Baum (FDP) und Schmude (SPD) die
Unterscheidung zwischen "guten" Asylanten (aus Polen und Vietnam)
und "bösen" Asylanten (aus der Türkei und anderen NATO-
Schützlingen aus der Staatenwelt) praktisch und propagandistisch
erst eingeführt. 4. haben dieselben Herren während ihrer Amtszeit
die gesetzliche Verschärfung der Asylrechtsbestimmungen ebenso
auf den Weg gebracht wie die staatliche "Ausländer-raus"-Politik
gegenüber türkischen und sonstigen Gastarbeitern. Und 5. ist
unter sozialliberaler Regentschaft die Wirtschafts- und
Militärhilfe für die faschistischen Generäle in der Türkei zu
einem festen Posten im Staatshaushalt der BRD geworden. Diese
Tatsachen sollte man nicht ignorieren wenn man sich überlegt,
g e g e n w e n das tiefe Verständnis hoher deutscher Juristen
für Folter im Interesse des Staates eigentlich spricht!
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