Quelle: Archiv MG - BRD INNENPOLITIK AUSLAENDER - Von der Sortierung der Leute
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Bremer Hochschulzeitung Nr. 94, 22.05.1984
Bremen aktuell
ERFOLGREICH INTEGRIERT
wurde letzte Woche der 27-jährige Türke Ali Kadir Celik - aller-
dings zurück in die Türkei. Die Bremer Ausländerbehörde wies ihn
mit der Begründung aus, seine Ehe mit einer deutschen Frau sei in
die Brüche gegangen. Das ist zwar nicht strafbar, aber für die
Behörde ein klarer Beweis, daß Celik die "Belange der Bundesrepu-
blik Deutschland" (Ausländergesetz) beeinträchtigt habe.
Die Republik hatte nämlich den Mann mit dem türkischen Paß schon
seit seiner - "illegalen" - Einreise 1979 im Verdacht, aus schie-
rer Berechnung hierhergekommen zu sein. Nur seine Heirat mit ei-
ner Deutschen verschaffte ihm die Gnade, hier bleiben zu dürfen.
Und mit der Alten hat er jetzt auch die Gnade verloren.
"Das Amt lehnte eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung für
den Türken mit der Begründung ab, diese sei ihm nur wegen der Ehe
mit einer Deutschen erteilt worden." (FR, 17.5.84)
Celik half es wenig, daß er als Bundesbahnarbeiter hiesige
Steuer- und Rentenkassen gefüllt, Deutsch gelernt und der Repu-
blik ein Kind gezeugt hatte. Aus amtlicher Sicht hatte er damit
gerade genug geleistet, um wieder abgeschoben werden zu können.
"In dem amtlichen Bescheid heißt es, Celiks Integration in der
Bundesrepublik sei nicht derart fortgeschritten, daß eine Rück-
kehr in die Türkei unzumutbar oder auch nur mit erheblichen Um-
stellungsschwierigkeiten verbunden wäre."
Nach dieser Lage der Dinge hätte Celik auch der Eintritt in einen
Trachtenverein oder Kegelclub (so die Anspielungen seines Anwalts
Ohm) nichts genützt; das hätte ihm das Amt lässig als unzulässige
politische Betätigung ausgelegt. Erfrischend realistisch dagegen
die Perspektive, die ein Mitarbeiter der Bremer Ausländerbehörde
in Aussicht stellte:
"Um bei der Behörde als integriert zu gelten, müsse man feste
Bindungen in der hiesigen Gesellschaft vorweisen können. Konkret
sei darunter beispielsweise ein gemeinsames Geschäft mit dem ge-
schiedenen Ehepartner zu verstehen." (WK, 17.5.84)
Ob's wohl gereicht hätte, wenn Herr und Frau Celik ein Beratungs-
büro für Türken auf der Abschiebeliste aufgemacht hätten. Als Ge-
schäft wäre dergleichen wohl auch wieder sittenwidrig - dafür ist
ja schon die Ausländerbehörde zuständig.
P.S.: Den Vorgang wird man sich merken müssen, wenn Koschnick und
Scherf demnächst wieder den Tag der deutsch-türkischen Freund-
schaft eröffnen.
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