Quelle: Archiv MG - BRD INNENPOLITIK AUSLAENDER - Von der Sortierung der Leute
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ASYLANTEN RAUS - ES LEBE DAS ASYLRECHT!
Flüchtlingen, die in die BRD kommen, bekommt dies in der Regel
schlecht. Unangenehmerweise "erschöpft sich" nämlich das Asyl-
recht darin "... daß der Asylnehmende nicht an der Grenze abge-
wiesen werden darf". Es darf also (eine Zeitlang) d a s e i n
und sonst gar nichts.
"So genießen (!) Ausländer nicht die Rechte der Freizügigkeit
(Art. 11), der Versammlungsfreiheit (Art. 8), der Vereinigungs-
freiheit (Art. 9 III S. 1) und der Berufsfreiheit (Art. 12)."
Das wäre alles noch halb so schlimm, nur: mit den wirklichen
Genüssen des Lebens, auf die sich ein unwissender Asylant in der
"reichen BRD" gefreut haben mag, ist es auf dem Boden der FDGO
auch nichts.
Weil sich sein "Anspruch" auf Asyl - wie gesagt - im bloßen Auf-
enthalt erschöpft, ist es dem Asylsuchenden auch nicht erlaubt,
sich einen Job zu suchen, um sich vielleicht ein paar Kröten für
eine weniger schlimme Bleibe zu verdienen. Er unterliegt einem
bislang zweijährigen Arbeitsverbot, das durch neue Gesetzgebung
auf die gesamte Dauer des Asylverfahrens ausgedehnt werden soll.
Dieses Verfahren kann bis zu vier Jahre dauern.
So lange darf ein Asylbewerber den Ort, an den er - selbstver-
ständlich ohne gefragt zu werden - "verbracht" wurde, nicht ver-
lassen.
Die staatliche Sozialhilfe, von der er abhängig ist, "wird Asyl-
suchenden in der Regel um 10 bis 20 Prozent auf das sogenannte
Unerläßliche von monatlich ungefähr 270 Mark gekürzt" (Münchner
Stadtanzeiger), wobei diese nicht das Geld, sondern
"Sachleistungen" erhalten sowie als "Aufstockung" ein Taschengeld
von monatlich 61 Mark.
Daneben haben sich Asylanten hierzulande noch auf alle möglichen
anderen deutschen Nettigkeiten einzurichten:
An erster Stelle auf monatelange Abschiebehaft in überfüllten Ge-
fängnissen während eines streitigen Asylverfahrens, dann auf Aus-
lieferung trotz Asylanerkennung oder laufenden Asylverfahrens;
wenn der Flüchtling nicht aus dem richtigen (einem Ostblockland),
sondern aus einem befreundeten Folterstaat kommt und dort z.B.
"wegen eines politischen Verbrechens gegen das Leben" gesucht
wird (Paragr. 3 III Deutsches Auslieferungsgesetz), das sich zur
Not auch türken läßt.
Asylsuchende müssen gefaßt sein auf Bombenanschläge auf ihre
Quartiere aus Kreisen der besorgten Bevölkerung, die die Hinweise
ihrer Politiker geringfügig überinterpretieren und
"das Asylrecht als solches zwar bejahen, aber ohne jedes Ver-
ständnis sind, wenn der Staat durch Handlungsunfähigkeit und Re-
alitätsferne der Politik zum Opfer von Schmarotzern wird."
(Innensenator Lummer, Berlin, Opfer vom Dienst, in der Süddeut-
schen Zeitung)
Die geplante Verschärfung des Asylrechts gemäß den Gesetzentwür-
fen der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Berlin sieht noch
ein paar Rechtssicherheiten vor:
- die verschärfte Prüfung ("nur aus wirtschaftlichen Gründen oder
um einer allgemeinen Notsituation oder kriegerischen Auseinander-
setzungen zu entgehen", gilt nicht),
- die Verkürzung der Fristen für Asylanträge, die zwingende Über-
prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen nach zwei bzw. drei Jah-
ren.
Seit 1982 muß
"ein Ausländer unverzüglich ausreisen, wenn sein Asylantrag als
offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist". (Bulletin,.
2.10.84)
Für Qualität ist also gesorgt, so daß es nur noch um die Quanti-
tät zu tun ist. Dem Problem wurde mit warnenden Anzeigenkampagnen
in Ghana, Sri Lanka und anderswo zu Leibe gerückt. Der Erfolg war
so durchschlagend, daß die der Asylbewerber von 107.818 in 1980
auf 19.737 in 1983 sank (Angaben des Bundesministerium des Inne-
ren). Das kam wieder der Qualität zugute. Es wurde möglich,
"die Hilfe für die politisch Verfolgten über das Asylrecht in
vollem Umfang sicherzustellen" (ebd.)
Das deutsche Gemüt - leicht überfordert
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Unklar ist bei alledem, wieso man sich diese Leute überhaupt im
Lande leistet, wenn sie doch niemand will.
Der gewöhnliche Volksrassismus hat offenbar nicht zu entscheiden,
denn ginge es nach ihm, käme kein einziger Asylant über die Gren-
zen. Er ist der Auffassung, daß die Segnungen eines deutschen
Sammellagers eine steuergeldverschwendende Wohltat
- "die werden doch von uns gemästet und schlafen bis zwölf" -
für undankbare und berechnende Kanaken seien.
Die idiotischen Gesichtspunkte, von denen ans noch jeder Zukurz-
gekommene sich den Klassenstaat als dauernd scheiterndes Wohl-
fahrtsunternehmen um seinet- statt um ausländischer Untertanen
willen vorstellen will, sind selbstverständlich nicht die der
stattfindenden Ausländerpolitik und verpflichten diese auch zu
nichts.
Die moralischen Faschistereien der demokratischen Staatsbürger,
die sich ja geschickt um den wirklichen Umgang mit Gastarbeitern
und Asylanten kümmern, werden allenfalls von der Politik nach
Gutdünken als Berufungsinstanz benützt:
"Der Zustrom von Menschen aus den Entwicklungsländern muß im In-
teresse der Ausländer selbst wie auch des sozialen Friedens unter
allen Umständen eingedämmt werden... Lassen Sie die Arbeitslosen-
zahlen noch etwas steigen: das gibt Klassenhaß." (L. Späth in der
Süddeutschen Zeitung)
So wurde in den letzten Jahren jedem aufrechten Deutschen von
oben bestätigt, was er schon immer wußte:
"Das Asylantenproblem ist nicht mehr zu bewältigen." (der bayeri-
sche Innenminister)
Dabei wurde zunehmend unklar, ob den politischen Anheizern oder
den deutschen Stammtischfaschisten der erste Preis für die
schärfste Ausländerhetze gebührt.
"Die BRD ist kein Einwanderungsland" ist der Standpunkt der demo-
kratischen Rassereinheit, der, ganz einig mit dem individuell-mo-
ralischen Faschismus, ins Geifern gerät.
Eine demokratische Zierde - vor Gebrauch zu schützen
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Offensichtlich ist dem Staat am Asylrecht, keineswegs aber an den
Asylanten gelegen. Daß es ihm einfach "zu viele" wären, gemessen
an den aufzubringenden Mitteln für Unterbringung und Versorgung
dieser Leute, wäre angesichts des ansonsten regierungsseitig ver-
bratenen Reichtums eine lächerliche Lüge, auch in Anbetracht des-
sen, daß die BRD mit ca. 1,5 Promille Anteil von Flüchtlingen auf
die Gesamtbevölkerung am Ende der europäischen asylgebenden Staa-
ten rangiert.
Daß es zu viele Asylanten gibt, gemessen an den Mitteln, die man
zur Pflege des Asylrechts und der ihm Unterworfenen aufbringen
w i l l; daß der Politik das Asylrecht nicht soviel wert ist,
wie sie derzeit trotz schärfster Restriktionen noch ausgibt: das
kommt der Sache schon näher.
"Das Asyrecht lebt davon, daß es nicht in Anspruch genommen
wird." (Ein Berliner Senatsdirektor Conen in der Frankfurter
Rundschau)
Tatsächlich dient das Asylrecht dem weltöffentlichen Beweis, daß
die Bundesrepublik ins Lager des freiheitlichen Imperialismus ge-
hört und moralisch einwandfrei an der Weltpolitik teilnimmt. Sie
erklärt sich nämlich zuständig für alle Belange anderer Staaten,
beobachtet und sortiert sie in Feinde, in gleichrangige Partner
und in befreundete Regierungen, bei denen man ständig Ruhe und
Ordnung oder eine florierende Wirtschaft wie hierzulande vermißt.
Freilich, auch solche Länder schätzt man als Partner für alle
möglichen Geschäfte, pflegt gute Beziehungen zu Diktatoren und
gewährt ihnen reichlich Waffenhilfe, damit sie unter ihren VÖr-
kern gewaltsam Ruhe stiften. Auf der anderen Seite aber demon-
strieren deutsche Weltpolitiker mit dem Asylrecht, daß sie auch
die Opfer solcher Staatenbeziehungen bedacht und anerkannt haben
- als politische Demonstrationsobjekte unserer Güte und 'unserer'
Ansprüche an eine genehme ordentliche Herrschaft bei den Verbün-
deten. Bei 'unseren' Feinden sowieso - da sammelt man mit dem
Asylrecht gern die lebenden Beweise für die Unrechtmäßigkeit von
Regierungen, die sich 'unserer' Weltordnung nicht anschließen
wollen.
Entsprechend den politischen Freund- und Feindschaften sortiert
sich deshalb auch die Freigiebigkeit, mit der die mannigfachen
Asylbewerber hierzulande anerkannt werden. Wieweit sie willkommen
sind, ist eine Frage politischer Opportunität und keine der Men-
schenfreundlichkeit. Für den Anspruch auf moralisch einwandfreien
Imperialismus braucht es nämlich im Prinzip keinen einzigen
Asylanten, sondern erst einmal nur das Asylrecht als Grundgesetz-
paragraph. Drei bis fünf Asylanten pro Jahr aus den richtigen
Staaten, das wär grad recht. Das Pech der armseligen Menschenmas-
sen, die durch die globalen Erfolge des Imperialismus mit Ge-
schäft und Gewalt weltweit in Bewegung gesetzt werden, ist es,
daß sie für diesen bescheidenen diplomatischen Dienst immer zu
viele sind. Unzählige, weil unsere guten Beziehungen zu den Herr-
schern vor Ort denen alle Freiheit geben, für Nachschub an
Flüchtlingen und Asylsuchenden zu sorgen; zu viele aus Ländern,
zu denen wir solche gute Beziehungen pflegen; und überhaupt zu
viele, als man hierzulande aufzunehmen gewillt ist. Außerdem ist
ihr Dienst spätestens dann erledigt, wenn sie im Asylland einge-
troffen sind. Ab diesem Zeitpunkt sind die - wenn nicht zufällig
prominente Paradeopfer - lästiger Schrott und sonst nichts; und
so werden sie auch behandelt.
Asylanten haben freilich auch Fürsprecher. Fürsprecher, die das
Asylrecht für einen einzigen Segen halten und es partout nicht
durch die politischen Berechnungen geschändet sehen wollen, denen
dieses Recht sich verdankt. Diese Menschenfreunde nötigen den Po-
litikern und der Öffentlichkeit den sinnreichen Streit darüber
auf,
- ob die BRD schon ein "volles Rettungsboot" sei oder noch ei-
nige/viele (wieviele denn?) Asylanten vertragen könne;
- ob den Deutschen, vor allem aber der) Berlinern, eine
"Blutauffrischung" durch Ausländer zum Vorteil gereicht oder
nicht,
- ob schon die "Umvolkung" drohe oder nur "die Grenzen unserer
Leistungsfähigkeit" erreicht sind, wenn noch mehr Ausländer kom-
men;
- ob die Asylpolitik überhaupt ein "Ruhmesblatt" für die BRD ist
oder nicht.
So schnell ist man als "Freund der bedrohten Völker" u n d des
eigenen Staatswesens dabei, die Maßstäbe der offiziellen Politik
zu teilen und als alternativer Nationalist und Rassist für gar
nichts weiter zu plädieren als für deren großzügige Auslegung.
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