Quelle: Archiv MG - BRD INNENPOLITIK AUSLAENDER - Von der Sortierung der Leute
zurückASYLANTEN RAUS - ES LEBE DAS ASYLRECHT!
Flüchtlingen, die in die BRD kommen, bekommt dies in der Regel schlecht. Unangenehmerweise "erschöpft sich" nämlich das Asyl- recht darin "... daß der Asylnehmende nicht an der Grenze abge- wiesen werden darf". Es darf also (eine Zeitlang) d a s e i n und sonst gar nichts. "So genießen (!) Ausländer nicht die Rechte der Freizügigkeit (Art. 11), der Versammlungsfreiheit (Art. 8), der Vereinigungs- freiheit (Art. 9 III S. 1) und der Berufsfreiheit (Art. 12)." Das wäre alles noch halb so schlimm, nur: mit den wirklichen Genüssen des Lebens, auf die sich ein unwissender Asylant in der "reichen BRD" gefreut haben mag, ist es auf dem Boden der FDGO auch nichts. Weil sich sein "Anspruch" auf Asyl - wie gesagt - im bloßen Auf- enthalt erschöpft, ist es dem Asylsuchenden auch nicht erlaubt, sich einen Job zu suchen, um sich vielleicht ein paar Kröten für eine weniger schlimme Bleibe zu verdienen. Er unterliegt einem bislang zweijährigen Arbeitsverbot, das durch neue Gesetzgebung auf die gesamte Dauer des Asylverfahrens ausgedehnt werden soll. Dieses Verfahren kann bis zu vier Jahre dauern. So lange darf ein Asylbewerber den Ort, an den er - selbstver- ständlich ohne gefragt zu werden - "verbracht" wurde, nicht ver- lassen. Die staatliche Sozialhilfe, von der er abhängig ist, "wird Asyl- suchenden in der Regel um 10 bis 20 Prozent auf das sogenannte Unerläßliche von monatlich ungefähr 270 Mark gekürzt" (Münchner Stadtanzeiger), wobei diese nicht das Geld, sondern "Sachleistungen" erhalten sowie als "Aufstockung" ein Taschengeld von monatlich 61 Mark. Daneben haben sich Asylanten hierzulande noch auf alle möglichen anderen deutschen Nettigkeiten einzurichten: An erster Stelle auf monatelange Abschiebehaft in überfüllten Ge- fängnissen während eines streitigen Asylverfahrens, dann auf Aus- lieferung trotz Asylanerkennung oder laufenden Asylverfahrens; wenn der Flüchtling nicht aus dem richtigen (einem Ostblockland), sondern aus einem befreundeten Folterstaat kommt und dort z.B. "wegen eines politischen Verbrechens gegen das Leben" gesucht wird (Paragr. 3 III Deutsches Auslieferungsgesetz), das sich zur Not auch türken läßt. Asylsuchende müssen gefaßt sein auf Bombenanschläge auf ihre Quartiere aus Kreisen der besorgten Bevölkerung, die die Hinweise ihrer Politiker geringfügig überinterpretieren und "das Asylrecht als solches zwar bejahen, aber ohne jedes Ver- ständnis sind, wenn der Staat durch Handlungsunfähigkeit und Re- alitätsferne der Politik zum Opfer von Schmarotzern wird." (Innensenator Lummer, Berlin, Opfer vom Dienst, in der Süddeut- schen Zeitung) Die geplante Verschärfung des Asylrechts gemäß den Gesetzentwür- fen der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Berlin sieht noch ein paar Rechtssicherheiten vor: - die verschärfte Prüfung ("nur aus wirtschaftlichen Gründen oder um einer allgemeinen Notsituation oder kriegerischen Auseinander- setzungen zu entgehen", gilt nicht), - die Verkürzung der Fristen für Asylanträge, die zwingende Über- prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen nach zwei bzw. drei Jah- ren. Seit 1982 muß "ein Ausländer unverzüglich ausreisen, wenn sein Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist". (Bulletin,. 2.10.84) Für Qualität ist also gesorgt, so daß es nur noch um die Quanti- tät zu tun ist. Dem Problem wurde mit warnenden Anzeigenkampagnen in Ghana, Sri Lanka und anderswo zu Leibe gerückt. Der Erfolg war so durchschlagend, daß die der Asylbewerber von 107.818 in 1980 auf 19.737 in 1983 sank (Angaben des Bundesministerium des Inne- ren). Das kam wieder der Qualität zugute. Es wurde möglich, "die Hilfe für die politisch Verfolgten über das Asylrecht in vollem Umfang sicherzustellen" (ebd.) Das deutsche Gemüt - leicht überfordert --------------------------------------- Unklar ist bei alledem, wieso man sich diese Leute überhaupt im Lande leistet, wenn sie doch niemand will. Der gewöhnliche Volksrassismus hat offenbar nicht zu entscheiden, denn ginge es nach ihm, käme kein einziger Asylant über die Gren- zen. Er ist der Auffassung, daß die Segnungen eines deutschen Sammellagers eine steuergeldverschwendende Wohltat - "die werden doch von uns gemästet und schlafen bis zwölf" - für undankbare und berechnende Kanaken seien. Die idiotischen Gesichtspunkte, von denen ans noch jeder Zukurz- gekommene sich den Klassenstaat als dauernd scheiterndes Wohl- fahrtsunternehmen um seinet- statt um ausländischer Untertanen willen vorstellen will, sind selbstverständlich nicht die der stattfindenden Ausländerpolitik und verpflichten diese auch zu nichts. Die moralischen Faschistereien der demokratischen Staatsbürger, die sich ja geschickt um den wirklichen Umgang mit Gastarbeitern und Asylanten kümmern, werden allenfalls von der Politik nach Gutdünken als Berufungsinstanz benützt: "Der Zustrom von Menschen aus den Entwicklungsländern muß im In- teresse der Ausländer selbst wie auch des sozialen Friedens unter allen Umständen eingedämmt werden... Lassen Sie die Arbeitslosen- zahlen noch etwas steigen: das gibt Klassenhaß." (L. Späth in der Süddeutschen Zeitung) So wurde in den letzten Jahren jedem aufrechten Deutschen von oben bestätigt, was er schon immer wußte: "Das Asylantenproblem ist nicht mehr zu bewältigen." (der bayeri- sche Innenminister) Dabei wurde zunehmend unklar, ob den politischen Anheizern oder den deutschen Stammtischfaschisten der erste Preis für die schärfste Ausländerhetze gebührt. "Die BRD ist kein Einwanderungsland" ist der Standpunkt der demo- kratischen Rassereinheit, der, ganz einig mit dem individuell-mo- ralischen Faschismus, ins Geifern gerät. Eine demokratische Zierde - vor Gebrauch zu schützen ---------------------------------------------------- Offensichtlich ist dem Staat am Asylrecht, keineswegs aber an den Asylanten gelegen. Daß es ihm einfach "zu viele" wären, gemessen an den aufzubringenden Mitteln für Unterbringung und Versorgung dieser Leute, wäre angesichts des ansonsten regierungsseitig ver- bratenen Reichtums eine lächerliche Lüge, auch in Anbetracht des- sen, daß die BRD mit ca. 1,5 Promille Anteil von Flüchtlingen auf die Gesamtbevölkerung am Ende der europäischen asylgebenden Staa- ten rangiert. Daß es zu viele Asylanten gibt, gemessen an den Mitteln, die man zur Pflege des Asylrechts und der ihm Unterworfenen aufbringen w i l l; daß der Politik das Asylrecht nicht soviel wert ist, wie sie derzeit trotz schärfster Restriktionen noch ausgibt: das kommt der Sache schon näher. "Das Asyrecht lebt davon, daß es nicht in Anspruch genommen wird." (Ein Berliner Senatsdirektor Conen in der Frankfurter Rundschau) Tatsächlich dient das Asylrecht dem weltöffentlichen Beweis, daß die Bundesrepublik ins Lager des freiheitlichen Imperialismus ge- hört und moralisch einwandfrei an der Weltpolitik teilnimmt. Sie erklärt sich nämlich zuständig für alle Belange anderer Staaten, beobachtet und sortiert sie in Feinde, in gleichrangige Partner und in befreundete Regierungen, bei denen man ständig Ruhe und Ordnung oder eine florierende Wirtschaft wie hierzulande vermißt. Freilich, auch solche Länder schätzt man als Partner für alle möglichen Geschäfte, pflegt gute Beziehungen zu Diktatoren und gewährt ihnen reichlich Waffenhilfe, damit sie unter ihren VÖr- kern gewaltsam Ruhe stiften. Auf der anderen Seite aber demon- strieren deutsche Weltpolitiker mit dem Asylrecht, daß sie auch die Opfer solcher Staatenbeziehungen bedacht und anerkannt haben - als politische Demonstrationsobjekte unserer Güte und 'unserer' Ansprüche an eine genehme ordentliche Herrschaft bei den Verbün- deten. Bei 'unseren' Feinden sowieso - da sammelt man mit dem Asylrecht gern die lebenden Beweise für die Unrechtmäßigkeit von Regierungen, die sich 'unserer' Weltordnung nicht anschließen wollen. Entsprechend den politischen Freund- und Feindschaften sortiert sich deshalb auch die Freigiebigkeit, mit der die mannigfachen Asylbewerber hierzulande anerkannt werden. Wieweit sie willkommen sind, ist eine Frage politischer Opportunität und keine der Men- schenfreundlichkeit. Für den Anspruch auf moralisch einwandfreien Imperialismus braucht es nämlich im Prinzip keinen einzigen Asylanten, sondern erst einmal nur das Asylrecht als Grundgesetz- paragraph. Drei bis fünf Asylanten pro Jahr aus den richtigen Staaten, das wär grad recht. Das Pech der armseligen Menschenmas- sen, die durch die globalen Erfolge des Imperialismus mit Ge- schäft und Gewalt weltweit in Bewegung gesetzt werden, ist es, daß sie für diesen bescheidenen diplomatischen Dienst immer zu viele sind. Unzählige, weil unsere guten Beziehungen zu den Herr- schern vor Ort denen alle Freiheit geben, für Nachschub an Flüchtlingen und Asylsuchenden zu sorgen; zu viele aus Ländern, zu denen wir solche gute Beziehungen pflegen; und überhaupt zu viele, als man hierzulande aufzunehmen gewillt ist. Außerdem ist ihr Dienst spätestens dann erledigt, wenn sie im Asylland einge- troffen sind. Ab diesem Zeitpunkt sind die - wenn nicht zufällig prominente Paradeopfer - lästiger Schrott und sonst nichts; und so werden sie auch behandelt. Asylanten haben freilich auch Fürsprecher. Fürsprecher, die das Asylrecht für einen einzigen Segen halten und es partout nicht durch die politischen Berechnungen geschändet sehen wollen, denen dieses Recht sich verdankt. Diese Menschenfreunde nötigen den Po- litikern und der Öffentlichkeit den sinnreichen Streit darüber auf, - ob die BRD schon ein "volles Rettungsboot" sei oder noch ei- nige/viele (wieviele denn?) Asylanten vertragen könne; - ob den Deutschen, vor allem aber der) Berlinern, eine "Blutauffrischung" durch Ausländer zum Vorteil gereicht oder nicht, - ob schon die "Umvolkung" drohe oder nur "die Grenzen unserer Leistungsfähigkeit" erreicht sind, wenn noch mehr Ausländer kom- men; - ob die Asylpolitik überhaupt ein "Ruhmesblatt" für die BRD ist oder nicht. So schnell ist man als "Freund der bedrohten Völker" u n d des eigenen Staatswesens dabei, die Maßstäbe der offiziellen Politik zu teilen und als alternativer Nationalist und Rassist für gar nichts weiter zu plädieren als für deren großzügige Auslegung. zurück