Quelle: Archiv MG - BRD INNENPOLITIK AUSLAENDER - Von der Sortierung der Leute
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Warum verdient wer wieviel
DER GASTARBEITER
Die Frage nach dem gerechten Verhältnis von Lohn und Leistung,
sonst überaus beliebt, ist nicht üblich, wenn es um diese Unter-
abteilung bundesdeutscher Lohnarbeit geht. Ob als Müllmann, Band-
arbeiter oder am Bau, Gastarbeiter sehen sich mit einer etwas
härteren Betrachtung konfrontiert.
Entweder wir gehören zu ihren "Freunden" und "Verteidigern". Dann
sind wir glatt so großzügig, ihre Anwesenheit immer noch für "in
Ordnung" zu befinden und haben dafür e i n Argument: Sie machen
doch "für uns" die Dreckarbeit. Dafür haben sie auch den Ehrenti-
tel "Kollege" verdient, sagt die Gewerkschaft und macht eine Kam-
pagne daraus. In bezug auf die Gastarbeiter ist sich eben selbst
der letzte Lohnarbeiter nicht zu blöd, so zu tun, als hätte e r
sie sich als "Kollegen" bestellt.
Oder aber man hat "auch nichts gegen Ausländer", ist aber eher
der Ansicht: "Ausländer raus". Auch dafür weiß man Argumente:
"Wir" haben nämlich nicht mal genug Arbeitsplätze "für uns". Des-
halb muß mit unserer Republik etwas nicht stimmen, wenn sie
trotzdem noch hier sind und uns Deutschen unsere Arbeitsplätze
besetzen und unseren Lohn "wegverdienen". Zwar glaubt auch kein
"Ausländerfeind" im Ernst, daß wegen ihm und seinem Lohn deutsche
Fabriken gebaut und deutsches Geschäft gemacht wird, aber wenn es
um Ausländer geht, bildet sich gar mancher das Recht ein, deut-
sche Arbeitsplätze stünden ihm als Deutschen und nicht den Aus-
ländern zu.
Den beiden Stellungnahmen zum "Kollegen Türke" ist auch zu ent-
nehmen, daß Gastarbeiter als Sonderfall der deutschen Arbeitswelt
betrachtet werden. Und das ist keine bloße Ansichtssache oder nur
eine Namensgebung. Wie Gastarbeiter behandelt werden und daste-
hen, da sind tatsächlich einige Unterschiede zu den einheimischen
Arbeitskräften nicht zu übersehen.
Unten in der Lohnhierarchie
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sind sie als Arbeitskräfte in der Regel eingeordnet und werden
dementsprechend bezahlt. Das liegt nicht daran, daß die Arbeitge-
ber ihre Lohnfestsetzung an der Abstammung ausrichten würden.
Diese Art Rassismus ist nicht die Methode des Kapitals, auch
nicht die des deutschen. Es gibt keine Lohnkategorie "Ausländer"
in deutschen Fabriken. Auch sie gehören "bloß" zur Kalkulati-
onsmasse für "hiesige Arbeitsbedingungen", so daß sie mit einem
entsprechenden Arbeitsvertrag "sogar" den tariflich fixierten
Lohn kriegen. Schließlich kalkulieren kapitalistische Betriebe
frei mit Löhnen und Arbeitsplätzen. Beides legen sie fest, lange
bevor entschieden ist, ob Mann, Frau oder Ausländer an ihren Ar-
beitsplätzen und für ihre Löhne arbeiten darf.
Was die Unternehmer an den Ausländern schätzen, ist ihre Freiheit
mit billiger Arbeitskraft und nicht nur mit billigen Deutschen
kalkulieren zu können. Die Bundesrepublik hat im Einvernehmen mit
den Gastarbeiterstaaten für diese Gelegenheit gesorgt. Länder,
die so und so viele Arbeitskräfte nicht gebrauchen können, lassen
ihre Untertanen ziehen, und die BRD läßt sie rein, weil sie hier
gut gebraucht werden können. Für die Gastarbeiter selbst ist das
die Chance, Arbeit zu haben als billige Arbeitskraft.
Und das bleiben sie auch: Ohne Sprachkenntnisse, ohne
"anerkannte" Qualifikation, ohne deutsche Schulbildung bekommen
sie dann eben nur Jobs als "unqualifizierte" Arbeiter. Unter die
Bedingungen einer "führenden Industrienation" gestellt, können
sie eben nichts - außer arbeiten. Freilich ist bei der von ihnen
geforderten Arbeit "fließend deutsch" auch gar nicht verlangt,
auch nicht von ihren deutschen Kollegen, und auch keine sonstigen
"Fertigkeiten". Trotzdem wird das Nichtbeherrschen aller mögli-
chen Fertigkeiten, die mit der verlangten Leistung gar nichts zu
tun haben, gegen den Lohn geltend gemacht. Das ist bei uns nun
mal so Sitte, und soviel an Marktwirtschaft haben sie bei sich
zuhause ja auch mitbekommen.
Gastrechte
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Gäste sind sie und bleiben sie, die "ausländischen Kollegen".
Über lauter Sondergenehmigungen wird festgeschrieben, unter wel-
chen Bedingungen man sie hier haben will. Da ist ihre "Arbeitser-
laubnis" entweder nur "branchengebunden", und die "Vorrangigkeit
deutscher Arbeitskräfte" gilt sowieso. Sie fallen nun einmal, da
sie keinen deutschen Paß haben, unters "Ausländerrecht". Als Aus-
länder sind sie so auch nach längerem Aufenthalt in der Bundesre-
publik mit lauter "Angeboten" konfrontiert, wieder abgeschoben zu
werden. Arbeitslose gibt es unter ihnen ja auch. Ihre Be-
reitschaft, alles in Kauf zu nehmen, ist letztendlich doch wieder
nichts wert, wenn nicht ein staatlich abgesegneter Bedarf deut-
scher Betriebe an ihrer Arbeitskraft angemeldet ist. Für ihre in
jeder Hinsicht trostlose Perspektive haben sich die Gastarbeiter
den passenden trostlosen Standpunkt zugelegt: "Nehme jede Ar-
beit!", kein Geld ausgeben und sparen für die Zeit danach. Diese
unterwürfige und anspruchslose Dienstbarkeit wird vom deutschen
Geschäftssinn genutzt oder auch nicht.
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