Quelle: Archiv MG - BRD INNENPOLITIK AUSLAENDER - Von der Sortierung der Leute


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       Schäubles Entwurf zum neuen Ausländerrecht:
       Das auswärtige Menschenmaterial wird neu sortiert
       

REIN, RAUS - WIE'S BELIEBT!

Einerseits unterscheiden sie sich in nichts von den eingeborenen Insassen der bundesdeutschen Marktwirtschaft: Sie liefern gegen Lohn ihre Arbeit bei Fabrikbesitzern ab oder lassen als Unter- nehmer andere für sich arbeiten; sie zahlen Miete für ein Dach über dem Kopf oder vermieten ihr Eigentum, so sie eines haben; sie überweisen ihre Steuern und gehorchen den Gesetzen. Andererseits sind sie als A u s l ä n d e r ganz grundsätzlich geschieden vom Rest. Schon ihr bloßer Aufenthalt auf dem Territo- rium der BRD ist an eine jederzeit widerrufbare Erlaubnis ge- knüpft. Dieser Menschenschlag ist einem ausdrücklich und aus- schließlich für ihn gemachten A u s l ä n d e r r e c h t unter- stellt. Es unterscheiden sich diese Leute also von anderen nicht durch die Art der verrichteten ökonomischen und politischen Dienste. Die staatliche Sortierung zwischen Inländern und Ausländern ver- dankt sich einem anderen Kriterium. Sie hält an letzteren als ihre E i g e n a r t fest, daß sie einer f r e m d e n G e w a l t unterstehen. Und darin gewahrt die bundesdeutsche Staatsgewalt eine prinzipielle und ärgerliche Schranke für ihre weltumspannenden nationalen Interessen, gleichgültig, ob dieser Staatengegensatz die Form der Konkurrenz oder offenen Feindselig- keit annimmt. Für das in Rede stehende Menschenmaterial heißt das: Erstens steht dem staatlichen Bedürfnis nach uneingeschränk- ter Benutzung der Fremdlinge die a u s w ä r t i g e H o h e i t im Weg, was sich nicht erst bei der Frage des Wehr- dienstes von Ausländern in der BRD bemerkbar macht. Zweitens steht der bei Inländern so geschätzte N a t i o n a l i s m u s der Untertanen im Verdacht, sich einer vollständigen bundesdeut- schen Verfügung zu sperren - ganz einfach deswegen, weil er sich mit seinem bedingungslosen 'Ja' auf den falschen, weil fremden Staat richtet. Diese bloß b e g r e n z t e Reichweite der eigenen Sou- veränität in der Benutzung von Land und Leuten ist es, deretwegen der Staat den Ausländer vom Inländer durch seinen Sonderstatus t r e n n t. Eine Trennung, die er nach Maßgabe seiner Benut- zungsinteressen relativiert. "Die Belange der Bundesrepublik Deutschland" sollen auch aus der bedingten Tauglichkeit ausländi- scher Bürger Nutzen ziehen. Dafür und danach werden die Ausländer durchgemustert und ihrerseits sortiert: * Ausländer, die mit Kapital, einem diplomatischen oder militäri- schen Auftrag zugunsten der BRD antreten, sind in der Regel will- kommen: Renault, amerikanische GIs, türkische Botschafter; Costa Cordalis und ähnlich schräge Fürsten nicht zu vergessen. * Ausländer, die so etwas nicht mitbringen, dürfen nur dann blei- ben, wenn die BRD sie trotzdem gebrauchen kann: Als G a s t- a r b e i t e r darf mancher Ali das deutsche Wirtschaftswunder fördern. A u s s i e d l e r und A s y l a n t e n werden bei Bedarf und in unterschiedlichen Mengen auf deutschem Boden stationiert. Maßgeblich dafür ist das außenpolitische Interesse, anderen Staaten mit dieser Personalpolitik ihren U n- r e c h t s charakter zu attestieren, also das Recht und die Pflicht auf Einmischung der BRD zu unterstreichen. Adressaten dieser humanistischen Übung waren bisher Ostblock-Staaten, Afghanistan... * Ausländer, die auch dieser nützlichen Verwendung nicht zuge- führt werden können, fallen in die dritte Kategorie. Als "Wirtschaftsflüchtlinge" bemächtigen sie sich der übervölkerten BRD mit den aussterbenden Deutschen völlig zu Unrecht, was man schon daran sieht, daß sie abgeschoben werden. * Ausländer schließlich, welche es geschafft haben, auf Dauer ihre Selbstlosigkeit mit ihrer Nützlichkeit für die bundesdeut- schen Belange zu kombinieren, dürfen auf Antrag und nach einge- hender Prüfung Inländer werden. Nicht humanitäre Erwägungen, sondern das Interesse der Staatsge- walt an der Verfügung auch über auswärtiges Menschenmaterial ist der ganze Grund für die rechtliche A b t r e n n u n g der Ausländer von den Inländern, auf deren Grundlage ihre E i n b e z i e h u n g in die hierzulande herrschenden Formen der wirtschaftlichen und politischen Benutzung geregelt wird. Bei der Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen geben sich die Behör- den ebenso penibel, wie sie bei der Entdeckung von Ausweisungs- gründen großzügig verfahren. Nicht erst verbotene politische Be- tätigung, schon das Schicksal einer Sozialhilfekarriere reicht für die Abschiebung aus. Das Ausländerrecht will auf jeden Fall den nationalen Nutzen von den staatsbürgerlichen Kosten der Be- nutzung zu trennen. Dieser Skandal kommt nicht mit Schäubles Entwurf zur Reform des Ausländerrechts in die Welt. Er existiert im geltenden Recht von 1965. Was die Reform bezweckt, ist die Anpassung des rechtlichen Instrumentariums an die veränderten Bedingungen, wie sie sich aus den ökonomischen und politischen Erfolgen des bundesdeutschen Imperialismus ergeben. Dabei ist es nicht einmal so, daß in der Vergangenheit die Abschiebung unerwünschter Ausländer am gelten- den Recht gescheitert wäre. Die Dezimierung der Asylantenzahlen spricht da für sich. Aber die bei solchen und vergleichbaren Ope- rationen anfallenden r e c h t s t e c h n i s c h e n U m s t ä n d e sollen der Vergangenheit angehören. Nationale Erfolge verlangen nach Neuregelung des Ausländerrechts ---------------------------------------------------------------- E r f o l g N u m m e r e i n s, auf den sich der Schäuble- Entwurf bezieht, betrifft das bundesdeutsche Wirtschaftswunder. Das allgemeine Gesetz der Kapitalakkumulation, nachzulesen bei Marx, hat auf erfreuliche Weise auch bei uns zugeschlagen: An die 3 Millionen Arbeitslose als Folge des Wachstums bescheren "uns" eine echt deutsche Reservearmee. Sie dient deutschen Unternehmern nicht nur zur Lohndrückerei, auch die Bereitstellung von Er- satzmännern für jedwede Geschäftserweiterung ist damit aktuell weitgehend unabhängig von einer weiteren Zufuhr an Gastarbeitern. Konsequenz: Mit Paragraph 10, Absatz 2 schafft der Entwurf die Handhabe, per Rechtsverordnung "Begrenzungen für Aufenthaltsge- nehmigungen zur Ausübung einer unselbständigen Tätigkeit" zu ver- hängen. Paragraph 28 führt gleich mit der sogenannten "Aufenthaltsbewilligung" ein neues Statut ein. Die zeitliche Befristung des Aufenthalts trifft Ausländer, die sich für einen "bestimmten, seiner Natur nach nur vorübergehenden Zweck" in der BRD tummeln. Klartext: Wer künftig als Gastarbeiter gebraucht wird, kriegt schon beim Grenzübertritt seine Rückfahrkarte ausge- händigt, wenn es den Behörden so gefällt. Das erleichtert die Ab- schiebung, weil der Paragraphenkrieg gegen etwaig erworbene Bleiberechte hinfällig ist. E r f o l g N u m m e r z w e i liegt in den Fortschritten des westlichen Imperialismus gegen den Osten. Polen, Rumänien und an- dere ehemalige "Vasallen" der Sowjetunion gelten als befreit, weil sie sich der Obhut des Westens unterstellen wollen, das al- les unter tatkräftiger Mitwirkung Gorbatschows. Das macht den bundesdeutschen Bedarf an deutschstämmigen Sprachkrüppeln aus Ru- mänien oder russischen Dissidenten weitgehend obsolet, mit deren Beherbung und Verköstigung der Kanzler den Osten der Unfreiheit geziehen hat. Solche Exemplare sollen künftig nicht mehr in bun- desdeutschen Lagern, sondern in ihren Heimatländern durchge- füttert werden. So belegen sie glaubhaft das Recht auf deutsche Einmischung in den befreiten Gebieten. Für den Bedarfsfall aller- dings bleibt mit Paragraph 30 die Kann-Regelung in Kraft, nach der die Länder oder der Bund "aus humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik" handverlesene Vorzeige-Unterdrückte importieren können. E r f o l g N u m m e r d r e i liegt in der Vollendung des europäischen Binnenmarktes, ein Wirtschaftsraum, mit dessen Größe und Menschenmassen die BRD und ihre Partner ihre ökonomische wie politische Macht endgültig auf das Niveau der Supermächte heben wollen. Wo sich die kapitalistische Standortkalkulation zwischen Friesoyte und Neapel bewegt, gilt selbiges auch für die begehrten Arbeitsplätze. Mobil sein, das ist die erste Qualifikation des Arbeiters. Das Ausländerrecht gewährt ihm die vom Kapital ver- langte Freizügigkeit: Mit Paragraph 92 sind alle im Rahmen der EG-Freizügigkeit verfügten Aufenthaltsrechte von Einschränkungen ausgenommen, wie sie aus der Neuregelung des Ausländerrechts her- vorgehen. Auch das noch: "Reform schafft mehr Rechtssicherheit" ----------------------------------------------------- Ein Versprechen, das einer Drohung gleichkommt. ----------------------------------------------- "Wir riefen Arbeitskräfte, doch es kamen Menschen!" - das soll nach Schäubles Willes nicht noch einmal passieren. Hinterher hat der Staat nur Ärger, wenn er nach erloschenem Interesse an der Benutzung auswärtiger Arbeitskraft die Menschen per extra Ge- richtsverfahren abschieben muß, weil sich vom Gesetzgeber gar nicht beabsichtigte Ansprüche aufs Bleiben akkumuliert haben. Der neue Entwurf baut da vor, indem er gleich fünf verschiedene Titel der Aufenthaltsgenehmigung erfindet: Aufenthaltsgenehmigung, -er- laubnis, -berechtigung, -bewilligung, -befugnis (vgl. Paragraph 5 ff). Das gibt Rechtssicherheit, auch für den Ausländer, weil mit dem Rein auch schon die Modalitäten des Raus feststehen. Analog dem bewährten Motto flexibler Arbeitszeit: Ausländer wie aus dem Wasserhahn, ganz nach Belieben. Dazu paßt die ausgewogene Liste der Ausweisungsgründe, wie sie z.B. der Paragraph 46 festhält (s. auch Paragraph 37, 45): "Einzelne Ausweisungsgründe ...wenn der Ausländer 4. der Gewerbsunzucht nachgeht 6. obdachlos ist oder 7. den Unterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Fami- lienangehörigen nicht ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe be- streitet ..." Jeder kassierte Sozialhilfegroschen wird wie ein Notzuchtverbre- chen an der Staatskasse geahndet. So gibt das Recht dem Ausländer die Sicherheit, daß er gehen muß, sobald er sich nicht mehr lohnt, Kosten verursacht und womöglich gegen hiesige Maßstäbe von "Ruhe und Ordnung" verstößt. Wer nicht erst durch bundesdeutsche Kapitalisten zum Sozialfall g e m a c h t wird, sondern gleich als ein solcher einreisen möchte, hat schlechte Karten. Die Para- graphen 73 und 74 halten mit einem neuen Tagesbefehl an alle Rei- seunternehmer solche Karrieren auf Distanz: Auf Weisung des In- nenministers sind Pässe kollektiv zu konfiszieren und der Grenzpolizei vorzulegen - ein brauchbarer Ersatzwall gegen uner- wünschte Tamilen, seit die Mauer in dieser Funktion ihre ge- schätzten Dienste nicht mehr erfüllt. Die Einwände der Kritiker ------------------------- fassen sich in zwei Fehlern zusammen: Sie geißeln - erstens - die Neuregelung als inhumane V e r s c h ä r f u n g, an der gemes- sen das alte Ausländergesetz fast schon wie eine verteidi- genswerte Errungenschaft aussieht. Zweitens fordern sie die rechtliche G l e i c h s t e l l u n g der Ausländer (Die Grünen). Eine Verschärfung liegt in Schäubles Entwurf zweifellos vor. Nur nicht als Verstoß gegen ein vermeintlich besseres altes Auslän- dergesetz, sondern als d e s s e n Konsequenz. Nichts, was Wirtschaft und Politik nach dem neuen Gesetz den Ausländern als ihre Lebenslage aufhalsen dürfen, war ihnen durch die alten Para- graphen versagt. Nur eines ändert sich: Die Bequemlichkeit der Durchsetzung. Im übrigen teilen solche Beanstandungen den staat- lichen Sortierungswahn in "eigene" und "fremde" Untertanen, die einer Sonderbehandlung zugeführt werden müssen. Als wäre der na- tionale Gewaltakt, der Menschen zu s e i n e m Material im Un- terschied zu fremdem erklärt, zutreffenderweise eine menschliche Eigenart, der das Recht mit einer eigenen Abteilung für Ausländer Rechnung tragen müsse. Was schließlich die Gleichstellung angeht, könnte ein Blick in die Wirklichkeit des entstehenden Großdeutschland die Kritiker belehren. Nicht v o r e n t h a l t e n e Rechte, sondern die Zuweisung g l e i c h e r Rechte wie in der BRD macht 16 Mil- lionen Zonis das Leben s c h w e r, statt es zu erleichtern: Neue Armut, Arbeitslosigkeit und Wohnungsnot gehören ab sofort zur neuen Lebenslage, weil die Brüder und Schwestern drüben das Recht auf privates Eigentum, auf freie Berufswahl und auf freies Wohnen genießen. Wem dagegen die freien Wahlen einfallen, ist we- nigstens unfreiwillig ehrlich: an eine materielle Besserstellung hat so jemand mit seiner Gleichstellungsforderung gar nicht ge- dacht. Dann soll er aber auch nicht so tun. Natürlich knüpfen auch GRÜNE die Gleichstellungsforderung an Be- dingungen, die die Ausländer erfüllt haben müssen. Da sind sie dann etwas entgegenkommender als der Schäuble-Entwurf. Alles in allem streiten die Kritiker des Gesetzentwurfs mit dem Innenminister nur über eine Frage: Wieviele und welche Ausländer sind unter welchen Bedingungen für Deutschland akzeptabel? Diese Frage kann allerdings nur Menschen bewegen, denen schwer die Sorge um D e u t s c h l a n d am Herzen liegt. An diesem Streit unter Nationalisten sollte man sich nicht beteiligen. zurück