Quelle: Archiv MG - BRD INNENPOLITIK AUSLAENDER - Von der Sortierung der Leute
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Schäubles Entwurf zum neuen Ausländerrecht:
Das auswärtige Menschenmaterial wird neu sortiert
REIN, RAUS - WIE'S BELIEBT!
Einerseits unterscheiden sie sich in nichts von den eingeborenen
Insassen der bundesdeutschen Marktwirtschaft: Sie liefern gegen
Lohn ihre Arbeit bei Fabrikbesitzern ab oder lassen als Unter-
nehmer andere für sich arbeiten; sie zahlen Miete für ein Dach
über dem Kopf oder vermieten ihr Eigentum, so sie eines haben;
sie überweisen ihre Steuern und gehorchen den Gesetzen.
Andererseits sind sie als A u s l ä n d e r ganz grundsätzlich
geschieden vom Rest. Schon ihr bloßer Aufenthalt auf dem Territo-
rium der BRD ist an eine jederzeit widerrufbare Erlaubnis ge-
knüpft. Dieser Menschenschlag ist einem ausdrücklich und aus-
schließlich für ihn gemachten A u s l ä n d e r r e c h t unter-
stellt.
Es unterscheiden sich diese Leute also von anderen nicht durch
die Art der verrichteten ökonomischen und politischen Dienste.
Die staatliche Sortierung zwischen Inländern und Ausländern ver-
dankt sich einem anderen Kriterium. Sie hält an letzteren als
ihre E i g e n a r t fest, daß sie einer f r e m d e n
G e w a l t unterstehen. Und darin gewahrt die bundesdeutsche
Staatsgewalt eine prinzipielle und ärgerliche Schranke für ihre
weltumspannenden nationalen Interessen, gleichgültig, ob dieser
Staatengegensatz die Form der Konkurrenz oder offenen Feindselig-
keit annimmt. Für das in Rede stehende Menschenmaterial heißt
das: Erstens steht dem staatlichen Bedürfnis nach uneingeschränk-
ter Benutzung der Fremdlinge die a u s w ä r t i g e
H o h e i t im Weg, was sich nicht erst bei der Frage des Wehr-
dienstes von Ausländern in der BRD bemerkbar macht. Zweitens
steht der bei Inländern so geschätzte N a t i o n a l i s m u s
der Untertanen im Verdacht, sich einer vollständigen bundesdeut-
schen Verfügung zu sperren - ganz einfach deswegen, weil er sich
mit seinem bedingungslosen 'Ja' auf den falschen, weil fremden
Staat richtet.
Diese bloß b e g r e n z t e Reichweite der eigenen Sou-
veränität in der Benutzung von Land und Leuten ist es, deretwegen
der Staat den Ausländer vom Inländer durch seinen Sonderstatus
t r e n n t. Eine Trennung, die er nach Maßgabe seiner Benut-
zungsinteressen relativiert. "Die Belange der Bundesrepublik
Deutschland" sollen auch aus der bedingten Tauglichkeit ausländi-
scher Bürger Nutzen ziehen. Dafür und danach werden die Ausländer
durchgemustert und ihrerseits sortiert:
* Ausländer, die mit Kapital, einem diplomatischen oder militäri-
schen Auftrag zugunsten der BRD antreten, sind in der Regel will-
kommen: Renault, amerikanische GIs, türkische Botschafter; Costa
Cordalis und ähnlich schräge Fürsten nicht zu vergessen.
* Ausländer, die so etwas nicht mitbringen, dürfen nur dann blei-
ben, wenn die BRD sie trotzdem gebrauchen kann: Als G a s t-
a r b e i t e r darf mancher Ali das deutsche Wirtschaftswunder
fördern. A u s s i e d l e r und A s y l a n t e n werden bei
Bedarf und in unterschiedlichen Mengen auf deutschem Boden
stationiert. Maßgeblich dafür ist das außenpolitische Interesse,
anderen Staaten mit dieser Personalpolitik ihren U n-
r e c h t s charakter zu attestieren, also das Recht und die
Pflicht auf Einmischung der BRD zu unterstreichen. Adressaten
dieser humanistischen Übung waren bisher Ostblock-Staaten,
Afghanistan...
* Ausländer, die auch dieser nützlichen Verwendung nicht zuge-
führt werden können, fallen in die dritte Kategorie. Als
"Wirtschaftsflüchtlinge" bemächtigen sie sich der übervölkerten
BRD mit den aussterbenden Deutschen völlig zu Unrecht, was man
schon daran sieht, daß sie abgeschoben werden.
* Ausländer schließlich, welche es geschafft haben, auf Dauer
ihre Selbstlosigkeit mit ihrer Nützlichkeit für die bundesdeut-
schen Belange zu kombinieren, dürfen auf Antrag und nach einge-
hender Prüfung Inländer werden.
Nicht humanitäre Erwägungen, sondern das Interesse der Staatsge-
walt an der Verfügung auch über auswärtiges Menschenmaterial ist
der ganze Grund für die rechtliche A b t r e n n u n g der
Ausländer von den Inländern, auf deren Grundlage ihre
E i n b e z i e h u n g in die hierzulande herrschenden Formen
der wirtschaftlichen und politischen Benutzung geregelt wird. Bei
der Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen geben sich die Behör-
den ebenso penibel, wie sie bei der Entdeckung von Ausweisungs-
gründen großzügig verfahren. Nicht erst verbotene politische Be-
tätigung, schon das Schicksal einer Sozialhilfekarriere reicht
für die Abschiebung aus. Das Ausländerrecht will auf jeden Fall
den nationalen Nutzen von den staatsbürgerlichen Kosten der Be-
nutzung zu trennen.
Dieser Skandal kommt nicht mit Schäubles Entwurf zur Reform des
Ausländerrechts in die Welt. Er existiert im geltenden Recht von
1965. Was die Reform bezweckt, ist die Anpassung des rechtlichen
Instrumentariums an die veränderten Bedingungen, wie sie sich aus
den ökonomischen und politischen Erfolgen des bundesdeutschen
Imperialismus ergeben. Dabei ist es nicht einmal so, daß in der
Vergangenheit die Abschiebung unerwünschter Ausländer am gelten-
den Recht gescheitert wäre. Die Dezimierung der Asylantenzahlen
spricht da für sich. Aber die bei solchen und vergleichbaren Ope-
rationen anfallenden r e c h t s t e c h n i s c h e n
U m s t ä n d e sollen der Vergangenheit angehören.
Nationale Erfolge verlangen nach Neuregelung des Ausländerrechts
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E r f o l g N u m m e r e i n s, auf den sich der Schäuble-
Entwurf bezieht, betrifft das bundesdeutsche Wirtschaftswunder.
Das allgemeine Gesetz der Kapitalakkumulation, nachzulesen bei
Marx, hat auf erfreuliche Weise auch bei uns zugeschlagen: An die
3 Millionen Arbeitslose als Folge des Wachstums bescheren "uns"
eine echt deutsche Reservearmee. Sie dient deutschen Unternehmern
nicht nur zur Lohndrückerei, auch die Bereitstellung von Er-
satzmännern für jedwede Geschäftserweiterung ist damit aktuell
weitgehend unabhängig von einer weiteren Zufuhr an Gastarbeitern.
Konsequenz: Mit Paragraph 10, Absatz 2 schafft der Entwurf die
Handhabe, per Rechtsverordnung "Begrenzungen für Aufenthaltsge-
nehmigungen zur Ausübung einer unselbständigen Tätigkeit" zu ver-
hängen. Paragraph 28 führt gleich mit der sogenannten
"Aufenthaltsbewilligung" ein neues Statut ein. Die zeitliche
Befristung des Aufenthalts trifft Ausländer, die sich für einen
"bestimmten, seiner Natur nach nur vorübergehenden Zweck" in der
BRD tummeln. Klartext: Wer künftig als Gastarbeiter gebraucht
wird, kriegt schon beim Grenzübertritt seine Rückfahrkarte ausge-
händigt, wenn es den Behörden so gefällt. Das erleichtert die Ab-
schiebung, weil der Paragraphenkrieg gegen etwaig erworbene
Bleiberechte hinfällig ist.
E r f o l g N u m m e r z w e i liegt in den Fortschritten des
westlichen Imperialismus gegen den Osten. Polen, Rumänien und an-
dere ehemalige "Vasallen" der Sowjetunion gelten als befreit,
weil sie sich der Obhut des Westens unterstellen wollen, das al-
les unter tatkräftiger Mitwirkung Gorbatschows. Das macht den
bundesdeutschen Bedarf an deutschstämmigen Sprachkrüppeln aus Ru-
mänien oder russischen Dissidenten weitgehend obsolet, mit deren
Beherbung und Verköstigung der Kanzler den Osten der Unfreiheit
geziehen hat. Solche Exemplare sollen künftig nicht mehr in bun-
desdeutschen Lagern, sondern in ihren Heimatländern durchge-
füttert werden. So belegen sie glaubhaft das Recht auf deutsche
Einmischung in den befreiten Gebieten. Für den Bedarfsfall aller-
dings bleibt mit Paragraph 30 die Kann-Regelung in Kraft, nach
der die Länder oder der Bund "aus humanitären Gründen oder zur
Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik" handverlesene
Vorzeige-Unterdrückte importieren können.
E r f o l g N u m m e r d r e i liegt in der Vollendung des
europäischen Binnenmarktes, ein Wirtschaftsraum, mit dessen Größe
und Menschenmassen die BRD und ihre Partner ihre ökonomische wie
politische Macht endgültig auf das Niveau der Supermächte heben
wollen. Wo sich die kapitalistische Standortkalkulation zwischen
Friesoyte und Neapel bewegt, gilt selbiges auch für die begehrten
Arbeitsplätze. Mobil sein, das ist die erste Qualifikation des
Arbeiters. Das Ausländerrecht gewährt ihm die vom Kapital ver-
langte Freizügigkeit: Mit Paragraph 92 sind alle im Rahmen der
EG-Freizügigkeit verfügten Aufenthaltsrechte von Einschränkungen
ausgenommen, wie sie aus der Neuregelung des Ausländerrechts her-
vorgehen.
Auch das noch: "Reform schafft mehr Rechtssicherheit"
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Ein Versprechen, das einer Drohung gleichkommt.
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"Wir riefen Arbeitskräfte, doch es kamen Menschen!" - das soll
nach Schäubles Willes nicht noch einmal passieren. Hinterher hat
der Staat nur Ärger, wenn er nach erloschenem Interesse an der
Benutzung auswärtiger Arbeitskraft die Menschen per extra Ge-
richtsverfahren abschieben muß, weil sich vom Gesetzgeber gar
nicht beabsichtigte Ansprüche aufs Bleiben akkumuliert haben. Der
neue Entwurf baut da vor, indem er gleich fünf verschiedene Titel
der Aufenthaltsgenehmigung erfindet: Aufenthaltsgenehmigung, -er-
laubnis, -berechtigung, -bewilligung, -befugnis (vgl. Paragraph 5
ff). Das gibt Rechtssicherheit, auch für den Ausländer, weil mit
dem Rein auch schon die Modalitäten des Raus feststehen. Analog
dem bewährten Motto flexibler Arbeitszeit: Ausländer wie aus dem
Wasserhahn, ganz nach Belieben. Dazu paßt die ausgewogene Liste
der Ausweisungsgründe, wie sie z.B. der Paragraph 46 festhält (s.
auch Paragraph 37, 45):
"Einzelne Ausweisungsgründe
...wenn der Ausländer
4. der Gewerbsunzucht nachgeht
6. obdachlos ist oder
7. den Unterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Fami-
lienangehörigen nicht ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe be-
streitet ..."
Jeder kassierte Sozialhilfegroschen wird wie ein Notzuchtverbre-
chen an der Staatskasse geahndet. So gibt das Recht dem Ausländer
die Sicherheit, daß er gehen muß, sobald er sich nicht mehr
lohnt, Kosten verursacht und womöglich gegen hiesige Maßstäbe von
"Ruhe und Ordnung" verstößt. Wer nicht erst durch bundesdeutsche
Kapitalisten zum Sozialfall g e m a c h t wird, sondern gleich
als ein solcher einreisen möchte, hat schlechte Karten. Die Para-
graphen 73 und 74 halten mit einem neuen Tagesbefehl an alle Rei-
seunternehmer solche Karrieren auf Distanz: Auf Weisung des In-
nenministers sind Pässe kollektiv zu konfiszieren und der
Grenzpolizei vorzulegen - ein brauchbarer Ersatzwall gegen uner-
wünschte Tamilen, seit die Mauer in dieser Funktion ihre ge-
schätzten Dienste nicht mehr erfüllt.
Die Einwände der Kritiker
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fassen sich in zwei Fehlern zusammen: Sie geißeln - erstens - die
Neuregelung als inhumane V e r s c h ä r f u n g, an der gemes-
sen das alte Ausländergesetz fast schon wie eine verteidi-
genswerte Errungenschaft aussieht. Zweitens fordern sie die
rechtliche G l e i c h s t e l l u n g der Ausländer (Die
Grünen).
Eine Verschärfung liegt in Schäubles Entwurf zweifellos vor. Nur
nicht als Verstoß gegen ein vermeintlich besseres altes Auslän-
dergesetz, sondern als d e s s e n Konsequenz. Nichts, was
Wirtschaft und Politik nach dem neuen Gesetz den Ausländern als
ihre Lebenslage aufhalsen dürfen, war ihnen durch die alten Para-
graphen versagt. Nur eines ändert sich: Die Bequemlichkeit der
Durchsetzung. Im übrigen teilen solche Beanstandungen den staat-
lichen Sortierungswahn in "eigene" und "fremde" Untertanen, die
einer Sonderbehandlung zugeführt werden müssen. Als wäre der na-
tionale Gewaltakt, der Menschen zu s e i n e m Material im Un-
terschied zu fremdem erklärt, zutreffenderweise eine menschliche
Eigenart, der das Recht mit einer eigenen Abteilung für Ausländer
Rechnung tragen müsse.
Was schließlich die Gleichstellung angeht, könnte ein Blick in
die Wirklichkeit des entstehenden Großdeutschland die Kritiker
belehren. Nicht v o r e n t h a l t e n e Rechte, sondern die
Zuweisung g l e i c h e r Rechte wie in der BRD macht 16 Mil-
lionen Zonis das Leben s c h w e r, statt es zu erleichtern:
Neue Armut, Arbeitslosigkeit und Wohnungsnot gehören ab sofort
zur neuen Lebenslage, weil die Brüder und Schwestern drüben das
Recht auf privates Eigentum, auf freie Berufswahl und auf freies
Wohnen genießen. Wem dagegen die freien Wahlen einfallen, ist we-
nigstens unfreiwillig ehrlich: an eine materielle Besserstellung
hat so jemand mit seiner Gleichstellungsforderung gar nicht ge-
dacht. Dann soll er aber auch nicht so tun.
Natürlich knüpfen auch GRÜNE die Gleichstellungsforderung an Be-
dingungen, die die Ausländer erfüllt haben müssen. Da sind sie
dann etwas entgegenkommender als der Schäuble-Entwurf.
Alles in allem streiten die Kritiker des Gesetzentwurfs mit dem
Innenminister nur über eine Frage: Wieviele und welche Ausländer
sind unter welchen Bedingungen für Deutschland akzeptabel? Diese
Frage kann allerdings nur Menschen bewegen, denen schwer die
Sorge um D e u t s c h l a n d am Herzen liegt. An diesem
Streit unter Nationalisten sollte man sich nicht beteiligen.
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