Quelle: Archiv MG - BRD INNENPOLITIK AUSLAENDER - Von der Sortierung der Leute
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Juristentag
MIT RECHT ABGESCHOBEN
Diese exklusive Veranstaltung hat nichts mit einer gewöhnlichen
Versammlung von Interessenvertretern gemein. Da geht es weder um
Gut und Geld, noch um bornierte Standesangelegenheiten: Die dort
tagenden Repräsentanten der Justiz, der Verwaltung, der Anwalt-
schaft und der Rechtswissenschaft treffen sich alle Jahre wieder,
um über die bestmögliche Fortentwicklung des Rechts und seiner
Anwendung zu beraten. Während die meisten Juristentage in der Öf-
fentlichkeit wenig Aufsehen erregten, gelang den würdigen Herren
dieses Jahr sogar ein kleiner Knüller. Aufsehen und Lob in allen
Medien verdienten sie sich mit Thesen zum
Ausländerrecht
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die dieses brisante, sonst so "emotional" verhandelte Thema "frei
von allen Sentimentalitäten", sachlich und ganz entgegen der
"populären politischen Stimmungslage" aufgreifen und mit ihrer
Forderung nach "Rechtspolitik fern der Fremdenfeindlichkeit" ganz
der 'Stimmungslage' der liberalen Öffentlichkeit entsprachen.
"Der Juristentag setzt sich damit wohltuend von denen ab, die we-
gen der aktuellen Misere das in der Verfassung verankerte Asyl-
recht grundsätzlich in Frage stellen."
"Grundsätzlich" zur Diskussion steht dagegen die Einführung ge-
nauer Ausführungsbestimmungen zum Art. 16 II GG ("Politisch Ver-
folgte genießen Asylrecht."), um die "Flut der Scheinasylanten
einzudämmen". Wenn die Politiker eine "aktuelle Misere" feststel-
len, (die darin besteht, daß sie die "arbeitssuchenden Ausländer"
nicht in die Bundesrepublik lassen wollen, diese aber Asylrecht
beantragen, ) steht damit natürlich auch fest, daß wieder einmal
das Recht der "gesellschaftlichen Realität angepaßt" werden muß,
um für eine staatsdienliche Entwicklung derselben zu sorgen.
"Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."
Die J u r i s t e n entdecken "wohltuend" sachlich und ganz
neutral in den Schlangen von Asylbewerbern weder - hinauszuwer-
fendes Pack noch hilfsbedürftige Fürsorgeobjekte, sondern einen
Mangel des geltenden R e c h t s:
"Mit dem Asylantrag werden weithin die ausländerrechtlichen Be-
stimmungen überrollt."
Erweist sich der staatliche Gastarbeiterstopp auf Grund der mas-
senhaften Inanspruchnahme des Asylrechts als nicht mehr effektiv,
so handelt es sich dabei vom Standpunkt des Rechts aus zweifels-
frei um eine zu füllende Gesetzeslücke. Kaum entdeckt, bemühten
sich auf dem Juristentag bereits die Experten um ihre zweckdien-
liche Ausgestaltung. Mit den Politikern darin einig, "daß dem
Strom unechter Asylbewerber... begegnet werden" müsse, schlugen
sie "beschleunigte Anerkennungsverfahren und abgekürzte Verwal-
tungsgerichtsverfahren" vor,
"um sowohl eine stärkere Kontrolle des Ausländerzuzugs als auch
eine größere Rechtssicherheit für Ausländer in der BRD zu errei-
chen."
Während die alte Form der "Kontrolle", die noch manchen Ausländer
trotz mangelnder Verfolgung in der Heimat durch die Lücke ins
komfortable Netz der deutschen Sozialhilfe fallen ließ, als Zu-
stand der
Rechtsunsicherheit
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und damit als juristisch unhaltbar charakterisiert ist, fällt die
"stärkere Kontrolle", weil sie die Rechts s i c h e r h e i t
wieder herstellen soll, aufs Schönste zusammen mit dem Interesse
der Ausländer. Es gilt, der vorbildlichen Schweizer Asylgesetzge-
bung nachzueifern, die
"...mit dem Bekenntnis zur Gewährung von Asyl an Flüchtlinge, in
vorbildlicher Weise humanitäre Forderungen verwirklicht, ohne in
die Zwangslage zu geraten, einer Flut von Asylbewerbern mit zwei-
felhaften Maßnahmen begegnen zu müssen,"
Auf daß der Staat nicht in die schreckliche Zwangslage gerät, die
Türken und Pakistani einfach so zurückzuschicken, bedarf das Be-
kenntnis zum Asylrecht in der Verfassung der Ergänzung durch ein
rechtsstaatlich einwandfreies Verfahren, das den "Scheinasy-
lanten" eine schnelle Abschiebung auf solider gesetzlicher
Grundlage garantiert, ganz rechts-sicher. Während die "Schein-
asylanten" gerade durch ihren Willen, hier zu a r b e i t e n,
also solche entlarvt werden, die den gesetzlichen Kriterien nicht
genügen, wäre es nur ungerecht, wenn die, die es als "Verfolgte"
oder auch als Gastarbeiter mit einem hier noch willkommenen Beruf
"geschafft" haben, nicht arbeiten würden: Es ist nicht
"...vertretbar, arbeitsfähige und arbeitswillige Ausländer für
viele Jahre im Status von Sozialhilfempfängern zu belassen..."
Für die letztere Kategorie von Ausländern die, um hier zu arbei-
ten, eine Aufenthaltsgenehmigung von vier Jahren erhalten soll,
soll nach den Vorstellungen des Juristentages sogar ein Rechtsan-
spruch auf deren Verlängerung geschaffen werden,
"...sofern nicht besondere Gründe der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung oder vorrangige arbeitsmarktpolitische Interessen entge-
genstehen."
Der Anspruch beinhaltet also die erhebende Garantie, auf keinen
Fall ohne Grund abgeschoben zu werden, und schon gar nicht wenn
noch türkische Müllarbeiter gebraucht werden. Soweit sich "der
Ausländer" in unsere schöne "Ordnung eingefügt" hat und "kein
Ausweisungsgrund vorliegt", wird er auch garantiert nicht ausge-
wiesen. So oder ähnlich - womöglich hält es der Gesetzgeber für
ein zwingendes Gebot der Gerechtigkeit, die Aufenthaltsgenehmi-
gung nur für zwei Jahre zu erteilen - wird wohl auch die
"rechtliche Ausgestaltung" des Grundrechts auf Asyl ausfallen,
denn die ganz und gar neutrale Abwägung der bei der Regelung zu
berücksichtigenden Rechtsgüter ergibt noch allemal eine rechtli-
che Lösung, die dem politischen Zweck gerecht wird. So gehen Ju-
ristentage. So regeln Juristen ihre Interessenvertretung. So kom-
men Juristen zu Gut und Geld, ohne in den Ruch bornierter Stan-
desvertreter zu geraten.
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