Quelle: Archiv MG - BRD INNENPOLITIK AUSLAENDER - Von der Sortierung der Leute
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Flüchtlingspolitik: Von wegen "Menschenrecht"
EINE NATIONALE FRAGE
Am 6. Mai 1949 folgte der Parlamentarische Rat mit großer Mehr-
heit dem Vorschlag Carlo Schmids und fügte dem Artikel 16 des
Grundgesetzes das Sätzchen an: "Politisch Verfolgte genießen
Asylrecht." Was die Verfassungsväter Nachkriegsdeutschlands nicht
ahnten, war, daß ihre über das Völkerrecht hinausgehende gesetz-
geberische Geste vier Jahrzehnte später als ziemlich unpassende
"Generosität" ins Gerede gebracht würde. Nach übereinstimmender
Darstellung aller politischen Meinungsbildner von Schönhuber bis
Lafontaine soll es nämlich heute keinen Absatz im freiheitlich-
sten aller Verfassungswerke geben, der mehr unter "Mißbrauch"
leidet als eben dieser. Nur eine gründliche Änderung dieses
Rechts könne es vor seiner schamlosen Ausnutzung retten.
Asyl - Ein deutsches Grundrecht
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Sieht man einmal davon ab, wie sich auf Grundlage dieser Einig-
keit der Parteienstreit in Szene setzt, so ist am Grundrecht auf
Asyl eine Besonderheit feststellbar: Es formuliert eine rechts-
staatliche Maxime, die auf Untertanen f r e m d e r Souveräne
gemünzt ist, während es in den anderen Grundrechtsartikeln um die
prinzipielle In-die-Pflicht-Nahme der eigenen Mannschaft geht.
Und zwar dergestalt, daß jede noch so banale Lebensäußerung - vom
Meinen, Sich-Versammeln, Frei-Bewegen bis hin zur bloßen Existenz
- in den Rang eines durch die staatliche Gewalt gewährten Dür-
fens, also eines Gebots erhoben wird, mit dem der Staat die Hand-
lungsfreiheit seiner Bürger auf die von ihm eingerichteten Bedin-
gungen festlegt. Ein mit Grund- oder Menschenrechten ausgestatte-
ter Bürger ist alles andere als ein Zeugnis staatlicher Selbstbe-
scheidung. Er repräsentiert den sehr umfassenden Anspruch seiner
Obrigkeit auf den funktionalen Gebrauch der gewährten Freiheiten.
Im Prinzip gilt dies auch für das Grundrecht auf Asyl. Nur be-
zieht sich hier der Anspruch auf eine menschliche Verfügungs-
masse, die gar nicht der eigenen, sondern auswärtiger Herrschaft
gehorcht. Nimmt man die Bedingung, an die der Genuß auch dieses
Grundrechts gebunden ist, hinzu - "politisch Verfolgte" müssen es
sein -, so erschließt sich, warum dieser Gesetzesartikel so lange
keiner Revision für bedürftig befunden wurde. Als ein Mittel au-
ßenpolitischer Einmischung tat er gute Dienste. Auf Basis eines
feststehenden und vom Ostblock noch behaupteten Systemgegensatzes
galt jeder Untertan einer dem Imperialismus nicht genehmen Herr-
schaft automatisch als "Verfolgter". Zumal der Frontstaat BRD
ließ es sich nie entgehen, jeden freigepreßten oder sonstwie
rübergemachten Flüchtling als lebendigen Beweis für das "Unrecht"
herauszustellen, in dem mißliebige Regimes immer seien, wenn sie
die Souveränität über ihr Volk beanspruchten.
Die schöne Vorstellung, die Bundesrepublik habe sich in ihre Ver-
fassung ein quasi universelles Zufluchtsrecht für alle Unter-
drückten und Gepeinigten dieser Erde geschrieben, widerlegt der
Gesetzesinhalt selbst. Wer als "Politisch Verfolgter" gilt, ent-
scheiden natürlich deutsche Gerichte. Die Beurteilungsmaßstäbe
liefert nicht Amnesty International, sondern das Auswärtige Amt.
Ob es fremde Gewalthaber beim Umgang mit ihrem Volk an der feinen
rechtsstaatlichen Art fehlen lassen, ob diskriminiert oder gefol-
tert wird, ist dabei gar nicht die Frage, sondern unterstellt. Es
geht darum, inwieweit diese offenbar recht verbreiteten Staats-
praktiken einem Betroffenen schon den Status des Asylberechtigten
einräumen. Weil die deutsche Anerkennung echten Verfolgtseins
aber immer einer Einmischung in die inneren Angelegenheiten ande-
rer Staaten gleichkommt, kommt hier die unabhängige Judikative
nicht ohne politisches Fingerspitzengefühl aus. Da hat die Glaub-
würdigkeit schon manchen Flüchtlings schwer darunter gelitten,
daß die Bundesrepublik zu seinem Heimatstaat die besten politi-
schen und geschäftlichen Beziehungen unterhält und so auch dessen
Bemühungen um innenpolitische Stabilität schätzt. Deshalb war es
auch kein Skandal, sondern eine peinliche Schlamperei, als jüngst
ein um die zügige Abwicklung von Asylverfahren bemühter Ansbacher
Verwaltungsrichter dem Rechtsanwalt eines um Bleibe nachsuchenden
türkischen Kurden schon vor der anberaumten Verhandlung verse-
hentlich das fertiggetippte Urteil mit den Prozeßakten zu-
schickte. Begründung der sauber vorbereiteten Ablehnung: "Seine
Angaben sind unsubstantiiert und unglaubhaft." Aus einem Staat,
der NATO-Partner und EG-assoziiert ist, haut man eben nur aus un-
lauteren Gründen ab.
Deshalb hat sich die BRD in den langen Jahren ihrer Flüchtlings-
politik auch einen aufschlußreichen Vorsortierungsmechanismus zu-
gelegt. Die Klassifizierung in "Übersiedler", "Aussiedler" und
"echte" Asylanten richtete sich dabei stringent nach den außenpo-
litischen Ansprüchen, die sich aus der nationalen Unzufriedenheit
mit den durch einen verlorenen Krieg zustandegekommenen Grenzver-
läufen im Osten speiste.
Bekanntlich haben die "Übersiedler" aus der verflossenen DDR in-
zwischen ihre Schuldigkeit getan. Der mit ihnen vertretene An-
spruch auf die Abdankung eines ganzen Staatswesens ist in Erfül-
lung gegangen. 16 Millionen astreine Deutsche sind heim ins
Reich, sprich unter die erfolgreichere Herrschaft geholt worden.
Über die staatlichen faux frais der Erschließung der Ostregion
fürs Kapital zu sprechen, verbietet derzeit die verordnete Freude
über den nationalen Zugewinn.
Ebenso war es bislang ein politisches Unthema, den zutiefst men-
schenberechtigten Zustrom sogenannter "Aussiedler" in Frage zu
stellen. Die Sowjetbürger, Polen, Rumänen etc. gelten als Deut-
sche, wenn sie irgendwie den Nachweis eines Tröpfchens deutschen
Blutes in ihren Adern beibringen können. Ihr Dienst am Imperia-
lismus Marke Bundesrepublik besteht darin, dem feindseligen An-
spruch auf Volk und Territorium unter östlicher Staatsmacht Vor-
schub zu leisten. Denn immerhin gibt es auch dafür eine selbst-
auferlegte staatliche Verpflichtung: Artikel 116 des Grund-
gesetzes definiert die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem
Gebietsstand des Deutschen Reiches vom 31. Dezember 1937. Das
verfassungsmäßige Recht deutscher Politik zum - als Fürsorge für
Deutschtum unter fremder Herrschaft ausgegebenen - Hineinregieren
ins östliche Lager wurde jahrelang weidlich ausgenutzt.
Am R e s u l t a t dieser nicht nur politisch beanspruchten
Einwirkung, sondern auch ökonomisch vorangetriebenen Zersetzung
der inzwischen in nichts mehr systemfeindlichen Oststaaten hat es
die SPD unlängst gewagt, die Staatsbürgerdefinition des Artikels
116 zur Streichung anzubieten. Volksdeutschen solle in Zukunft
nur noch eine "Option auf Einreise im Rahmen jährlicher Quoten"
zugestanden werden. Eingefallen ist ihr dieser Dreh aus wahltak-
tischen Erwägungen:
Der sozialdemokratische Kanzlerkandidat, der "Populist" Lafon-
taine, hatte sich mit seiner Erkenntnis, daß sich der geschulte
Ausländerhaß des Wahlvolks gut ausnutzen läßt, wenn man politi-
sche Handlungsfähigkeit demonstriert, in eine fürs Oppositionsi-
mage ungute Einigkeit mit Späth, Streibl und Konsorten ver-
strickt. Gemeinsam wollten sie das erklärte "Problem" ihres Ge-
schäfts im Restsatz der wirklich fremden - Zuzügler, also denen
gesehen haben, die nicht schon als taugliches Material deutscher
Anspruchshaltung nach außen fest eingestuft sind. Gemeinsam woll-
ten sie dem grundsätzlichen politischen Mißtrauen gegenüber bloß
privat motivierter Asylsuche mit einer Änderung des Asylrechts
Geltung verschaffen. Wenn die SPD jetzt meint, sie könnte sich
ein paar zusätzliche nationalistische Stimmen einfangen, indem
sie dieses Programm radikalisiert und auch für die deutschstämmi-
gen Ostflüchtler eine rigidere staatliche Einfuhrbeschränkung
fordert, so aus einem einfachen Grund: Der politische Marktwert
der Aussiedler ist mit der Annexion der DDR und vorläufigen Aner-
kennung der Oder-Neiße-Grenze tatsächlich im Schwinden.
Offenbar gerät die Funktionalität der Asylgewährung desto mehr in
Zweifel, je ungehemmter deutsche Geschäftsinteressen überall in
der Welt die zu ihnen passenden politischen Abhängigkeiten schaf-
fen.
Im einheimischen Parteienstreit werden darüber ausschließlich
Ideologien verbreitet: Für die glaubwürdige Präsentation eines
unabweisbaren Handlungsdrucks auf die Entscheidungsträger wird
einvernehmlich vom Bild der Überschwemmung unserer schönen Repu-
blik mit viel zu vielen Fremdkörpern ausgegangen. Diese Vorstel-
lung läßt sich zwar statistisch an der steigenden Anzahl von
Asylsuchenden ausmalen, bewiesen ist damit aber gar nichts; es
sei denn, man hat sich von vornherein auf den Standpunkt des
staatlichen Willens gestellt, der das Zuviel schlicht mit dem ak-
tuellen Maßstab einer Anerkennungsquote von nur 3% "beweist". Nur
auf der Grundlage läßt sich munter darüber rechten; wie man der
überzählig G e m a c h t e n Herr wird.
Daß es der eine Satz im Grundrechtskatalog sei, der die Regierung
zum ohnmächtigen Offenhalten eines Scheunentors fürs völlig un-
kontrollierte Eindringen von Gesindel aus aller Herren Länder
zwinge, glaubt zwar keiner - als "Problem" der Politik gelernt
hat es darüber inzwischen jeder. Schließlich gibt es ohne daß je
ein Verfassungsrichter aufgejault hätte - seit geraumer Zeit ein
sogenanntes Asylverfahrensgesetz, das laufend mit Änderungsgeset-
zen seine bedarfsgerechte Modernisierung erfährt. So ist es
rechtsstaatliche Normalität, Asylanten bis zu ihrer mehrheitli-
chen Abschiebung in notdürftigen Unterkünften zu kasernieren, mit
Arbeitsverbot zu belegen und aufs absolute Existenzminimum zu
setzen. Über die gezielte staatliche Verknappung der Mittel für
diese Zwischenlagerung läßt sich nebenbei dem redlichen deutschen
Steuerzahler vor Augen führen, wie sehr seine Oberen mit der
Schwierigkeit kämpfen, sich der falschen Fuffziger unter den ins
"Paradies" Deutschland strömenden Ausländern zu erwehren. Falsch
sollen nach den Maßstäben der Asylantensortierung alle jene
Fluchtgründe sein, die sich niederen materiellen Bedürfnissen
verdanken. Dabei ist die Unterscheidung zwischen "politisch Ver-
folgten" und "Wirtschaftsflüchtlingen" selbst eine ideologische.
Ein paar Millionen türkische "Gastarbeiter" waren nämlich keine
Wirtschaftsflüchtlinge, während mittlerweile von der Türkei mit
der Todesstrafe bedrohte Oppositionelle in der BRD nicht mehr un-
bedingt als politisch Verfolgte anerkannt werden.
Die Frage, wann ein Staat ökonomische oder menschenrechtliche
Gründe anerkennt, hat eben doch nichts zu tun mit dem Maß an Lei-
den, das die Kandidaten für Anwesenheit und Staatsbürgerschaft
nachweisen können. In das anerkannte Maß für das Recht auf Bleibe
wird allemal nur der Bedarf der Nation übersetzt, und deswegen
handelt es sich beim öffentlichrechtlichen Streit auch nur um
Übersetzungsschwierigkeiten. Am Für und Wider, das die moralische
Bewertung von Flüchtlingen begleitet, ist zweierlei ärgerlich:
Erstens die moralische Illusion, daß es wirklich so etwas wie un-
terschiedliche Eigenschaften am Menschenmaterial gibt, welche ein
Recht auf Anwesenheit schaffen; zweitens, daß niemand mehr etwas
davon wissen will, wie die Politik und Außenwirtschaft unserer
Nation, die Flüchtlingsströme hervorbringen, denen sich dann der
Gesetzgeber als P r o b l e m widmet.
Was treibt Flüchtlinge aus aller Welt nach Deutschland?
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Die Antwort will jeder wissen: die D-Mark. Leider weiß kaum je-
mand, wie richtig diese Antwort ist. Oder besser: inwiefern sie
richtig ist. Tatsache ist nämlich: Die Völkerschaften der ganzen
Welt haben es sehr praktisch mit der D-Mark zu tun, längst bevor
irgendein "Wirtschaftsflüchtling" etwas von der deutschen Währung
weiß. Denn D-Mark-Kapital regiert große Teile des Weltmarkts, für
den die Politiker aller Staaten noch ihre armseligsten Länder
ausquetschen. Deutsche Banken verdienen mit ihren D-Mark-Krediten
an dem großen Schuldenberg, für dessen Verzinsung der Reichtum
der verschuldeten Nationen draufgeht. D-Mark-Kredite von Banken
und Regierungen haben das Ihre dazu beigetragen, die sozialisti-
schen Volkswirtschaften in Osteuropa immer mehr auf Devisener-
wirtschaftung als höchstes Ziel umzustellen, zu zersetzen und zu
ruinieren. D-Mark-Kapitalisten sorgen mit ihrer sagenhaften Kon-
kurrenzfähigkeit dafür, daß auf dem Weltmarkt, dem inzwischen
auch ganz Osteuropa restlos unterworfen und angegliedert ist,
keine ausländische Konkurrenz groß wird - es sei denn, sie selbst
nutzen im Ausland billige Löhne und sonstige "Standortvorteile"
aus.
Rund um den Globus, von Polen bis Hinterindien und wieder zurück,
werden Staaten samt lebendem und totem Inventar auf Gedeih und
Verderb deutschen Geschäftsinteressen unterworfen: Die zuständi-
gen Staatsgewalten gedeihen meist nicht schlecht; die Bevölkerung
vor Ort erweist sich regelmäßig als ziemlich überflüssig fürs Ge-
schäft und als leicht verderbliche Ware - sie hungert immer
gleich, wenn D-Mark-Besitzer keine Verwendung für sie haben, und
verelendet vor sich hin.
In den allermeisten Fällen sorgt dieses Elend gleich mit dafür,
daß die betroffenen Völkerschaften gar keine Chance und keine Al-
ternative haben - noch nicht einmal die, das Heimatland der D-
Mark zu besuchen, von dem die weltmarktmäßige Benutzung und Rui-
nierung ihrer Heimatländer ausgeht, und nachzuschauen, wo die Er-
träge dieses Geschäfts so bleiben. Es sind nur ein paar Länder,
vor allem "unsere guten Nachbarn" in Osteuropa, wo eine nennens-
werte Anzahl von Leuten die D-Mark überhaupt mal zu Gesicht
kriegt. In diesen Ländern kriegt jeder irgendwie mit, daß die
ganze nationale Wirtschaft sich schon längst gar nicht mehr ums
einheimische Geld, geschweige denn um einen Plan, sondern um De-
visen dreht; vor allem eben um das Weltgeld aus Frankfurt am
Main, die harte D-Mark. Mancher kriegt sogar ein paar von diesen
Lappen in die Finger und steht damit in der kleinen Welt der
fliegenden Händler, Schieber und Schwarzmarktwirtschaftler ver-
gleichsweise gut da - verglichen nämlich mit den anderen Hunger-
leidern in einer ruinierten Volkswirtschaft, die nur noch für
ausländische Kreditgeber und deren inländische Statthalter funk-
tioniert.
Also macht sich mancher auf, mit guten Hoffnungen, rüber ins ge-
lobte Heimatland der Währung, auf die sowieso alles ankommt. So
ein "Wirtschaftsflüchtling" macht zwar zwei Fehler: Er strengt
sich an, sich in Verhältnissen einzurichten, die ihn zum hilflo-
sen Anhängsel des D-Mark-Weltgeschäfts gemacht haben und ihm auch
gar keine andere Chance bieten; und mit dieser trostlosen An-
strengung liefert er sich der Gnade oder Ungnade deutscher Aus-
länderbehörden aus. Aber eines muß man solchen "Wirtschafts-
flüchtlingen" lassen: Sie tun das, was für j e d e n braven
Bürger h i e r z u l a n d e der alleroberste Lebensgrundsatz
ist: Man sucht sein Heil in Unterwerfung und Anpassung; um so
mehr, je dreckiger es einem dabei geht. Von ordentlichen
Deutschen, die ihr Leben der D-Mark widmen, weil sie davon abhän-
gen, unterscheiden diese Zeitgenossen sich wirklich bloß durch
ihren Paß.
Mit all ihren kläglichen Berechnungen sind also die "Wirtschafts-
flüchtlinge", die es nach Deutschland zieht, tatsächlich nichts
als P r o d u k t e der D-Mark: ein Abfallprodukt des W e l t-
e r f o l g s d e u t s c h e r G e s c h ä f t e m a c h e-
r e i, die so flotten Reichtum und so massenhafte Armut schafft.
Neues Bonner Konzept zur Flüchtlingsbekämpfung
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Wie man selbst aus "Armutswanderern" ein imperialistisches Vor-
wärts für die Wirtschaftsmacht Deutschland machen kann, beweist
die Bundesregierung mit ihrem "neuen Konzent zur Ursachenbekämp-
fung des Flüchtlingsproblems".
"Die Bundesregierung will das Flüchtlingsproblem vor allem durch
eine Rückführungshilfe im Herkunftsland lösen und lindern. Aus-
länder, die als sogenannte Wirtschafts- oder Armutsflüchtlinge
ihre Heimat verlassen haben, sollen Anreize zur freiwilligen
Rückkehr erhalten.
Dabei sei jedoch nicht in erster Linie an Bargeldleistungen ge-
dacht. Vielmehr soll den Flüchtlingen geholfen werden, im eigenen
Land wieder Fuß zu fassen und dort eine dauerhafte Existenz zu
finden. Solche Maßnahmen kämen nicht nur den Betroffenen zugute,
sondern stärkten zugleich die wirtschaftliche und soziale Struk-
tur der Herkunftsländer." (Süddeutsche Zeitung, 26.9.)
Ein abgefeimtes "Konzept", das seine Begründung aus lauter Ideo-
logien bezieht. Ausgangspunkt soll ein "Wanderungsdruck" sein,
dem die Bundesregierung bisher fast hilflos ausgeliefert sei.
Klar dürfen die Umgangsformen dieser staatlichen Hilflosigkeit
nicht eingeschränkt werden, aber "Flüchtlingspolitik soll sich
nicht darin erschöpfen, Flüchtlinge durch Verwaltungs- und Ge-
richtsverfahren zu jagen und sie möglichst rasch wieder los zu
werden" (SZ, 17.9.). Das in der Öffentlichkeit allseits belobigte
"Umdenken" besteht darin, die bisherige Erfassungs- und Abschie-
bepraxis mit einer sogenannten "Ursachenbekämpfung" zu kombinie-
ren. So als hätte die Bundesrepublik mit den Zuständen in fremden
Ländern erst über deren wanderlustige Bürger Bekanntschaft ge-
macht und sich ansonsten immer schön um die Förderung des Lebens-
standards in ihren eigenen vier Wänden gekümmert, wird die Haupt-
fluchtursache in "Wohlstandsdisparitäten" entdeckt. Was faktisch
eine Wirkung deutscher Kapitalinteressen im Ausland ist, die Zer-
störung der Existenzgrundlagen für weite Teile der dortigen Be-
völkerung, rangiert im Konzept des Innenministeriums als überra-
schende Erkenntnis des platten Inhalts: Wenn es so viele Hunger-
leider nach Deutschland zieht, dann muß es ein "Gefälle" geben
zwischen der offenbar unbezweifelbaren Attraktivität unseres
Wohlstands und dem der Herkunftsländer. Völlig grund-, aber nicht
ganz schuldlos haben da ein Haufen von Ost- und Drittweltnationen
mit der Entwicklung westeuropäischer Staatswesen nicht Schritt
gehalten und eine Fluchtbewegung in Gang gesetzt, die sich "zu
einem Risikofaktor für die Stabilität und Ordnung in der Welt"
entwickle. Aus nichts geringerem als einem Weltpolizistenstand-
punkt leitet die deutsche Regierung ihre "Ursachenbekämpfung" ab,
eine Sorte "Hilfe", die es in sich hat.
Natürlich wird den "Wirtschaftsflüchtlingen" auch weiter am be-
sten so geholfen, daß man sie geschlossen und genauso bargeldlos,
wie sie gekommen sind, wieder ins Elend ihrer Länder zurückver-
frachtet.
Ab jetzt haben sie aber eine Perspektive, die ihnen der deutsche
Staat verliehen hat. Sie sind Beweisträger für das Anrecht deut-
scher "Hilfs"gelder auf eine lohnende "wirtschaftliche und so-
ziale Struktur ihrer Herkunftsländer".
Weil das einer Forcierung des in den leidigen Flüchtlingen längst
Wirkung zeigenden imperialistischen Programms der Bundesrepublik
gleichkommt, ist dem Innenminister bei der Vorstellung seines
Flüchtlingskonzepts auch folgende Maßnahme eingefallen: "Wir wol-
len ja auch nicht neue Mauern oder Stacheldrähte aufbauen". -
Aber wenn's sein muß...
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