Quelle: Archiv MG - BRD INNENPOLITIK AUSLAENDER - Von der Sortierung der Leute
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Fortschritte in der Ausländerpolitik
DEMOKRATISCHE SÄUBERUNG VON NUTZLOSEN AUSLÄNDERN
"Ein Wort möchte ich auch an unsere ausländischen Mitbürger hier
bei uns im Lande richten.
Wir danken ihnen für das, was sie leisten. Wir bitten sie aber
(!) auch um Verständnis dafür, daß wir unsere Grenzen nicht unbe-
schränkt (!) für weiteren Zuzug öffnen können. Unsere deutschen
Mitbürger bitte ich, den bei uns lebenden Ausländern gegenüber
aufgeschlossen und hilfsbereit zu begegnen." (Weihnachtsansprache
des Bundespräsidenten 1981)
Als der Russe Sacharow, wohnhaft in Gorki, jüngst nicht mehr es-
sen mochte, um die demokratische Weltöffentlichkeit gegen das
Schicksal seiner Adoptivtochter zu mobilisieren, die nicht nur in
Rußland leben mußte, sondern dazu auch noch ohne Ehemann, der in
den USA lebt - da hungerte die freie Presse im Geiste mit. Und
groß war die Freude vom Rhein bis zu den Niagarafällen als Lisa
Alexejewa ihren Mann dann auf amerikanischem Boden doch noch in
die Arme schließen durfte. Das unmenschliche Moskauer Regime
hatte dem Menschen Sacharow und der Menschlichkeit schlechthin
nachgeben müssen. Das Ideal der Familie, das bei Christenmenschen
höchstes Ansehen genießt und Gottes Gebot "Seid fruchtbar und
mehret Euch" waren stärker als jede gottlose kommunistische Teu-
felei.
Handelte es sich um den Türken Mehmed Ali Ülücü, wohnhaft in Ber-
lin (West), Bezirk Kreuzberg, und hätte er sich geweigert, seinen
Schafskäse zu essen, um die Einreise seines Schwiegersohnes in
die BRD zu erzwingen, hätte er sich des "Mißbrauchs bei der Fami-
lienzusammenführung" schuldig gemacht. Und überhaupt gar eine
Tochter zu adoptieren, wäre schon glatter "Schmuh" gewesen.
Kurzum, der Türke Ü. wäre samt Tochter zum Schwiegersohn in die
Türkei abgeschoben worden, wo die Familie dann vereint weiterge-
hungert hätte. Das ist Freiheit, die sich ein freies Land bei der
Familienzusammenführung herausnimmt, und auf die demokratische
Politiker stolz sind.
Ausländer = Nicht-Deutscher
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Anerkannt zu sein, hat ja demokratische Freiheit für Ausländer
noch nie geheißen. Das zeigt schon die rechtliche Normierung
ihres Status unter starker Betonung ihrer Vorsilbe: Die Menschen
würde zu achten, heißt für unseren lieben Staat nämlich erst ein-
mal zu unterscheiden, ob man s e i n Untertan ist oder nicht.
Wenn nicht, kommt es sehr darauf an, ob man sich überhaupt in der
BRD a u f h a l t e n darf, geschweige denn irgendetwas wei-
teres. Dessen hat man sich nämlich würdig zu erweisen. Daß Aus-
länder 'Scheiß-Ausländer' sind, ist also ein Volksurteil, dem die
staatliche Praxis nur insofern nach- bzw. vorsteht, als sie die
Rechtskriterien festlegt, handhabt und genau überprüft, die ihnen
hierzulande eine Existenz als Bürger zweiter Klasse gestatten, in
denen damit zugleich aber auch ihr prinzipielles Mißtrauen gegen
Ausländer geltend gemacht ist.
Der Maßstab für diese Festlegung ist freilich nur scheinbar iden-
tisch mit dem des Volksurteils über die "Volksfremden". Gilt es
letzterem als auch durch die dem einzelnen bekannten individuel-
len Gegenbeispiele schlechthin nicht widerlegbare Selbstverständ-
lichkeit, daß Ausländer sich schon allein, weil sie eben Auslän-
der sind, niemals in gleicher Weise für das nationale Ganze nütz-
lich machen wie der fleißig arbeitende Deutsche, so gestattet
sich unser Staat sehr wohl ein differenziertes Urteil darüber,
wann er Ausländer als Arbeitskräfte zu schätzen beliebt, und wann
er sie als "Scheinasylanten" und sonstige "Schmarotzer" in der
sozialen Hängematte betrachten bzw. in ihrem Nachholen der Fami-
lienangehörigen aus dem Heimatland ein Unterlaufen seiner ar-
beitsmarktpolitischen Maßnahmen sehen möchte.
Und dieses Urteil hat seine solide Fundierung in der jeweils ak-
tuellen Beurteilung des Arbeitsmarktes überhaupt und der kost-
spieligen "sozialen Leistungen" zur Sicherung eines zweckentspre-
chenden Angebots auf demselben. Zur Zeit gilt hier die Erkennt-
nis, daß das gegenwärtige Überangebot von 1,7 Mio. Arbeitslosen
eine untragbare Belastung darstellt, der durch Erhöhung der Ar-
beitslosenversicherungsbeiträge, durch Einschränkung der
"Leistungsansprüche", durch Verschärfung der Zumutbarkeitsricht-
linien bei der Stellenvermittlung etc. - entgegengewirkt werden
muß. Und auch in den übrigen Abteilungen des "sozialen Netzes"
führten die veränderten Prioritäten des Staatshaushalts bekannt-
lich zu ganz neuen Einsichten über die Entbehrlichkeit bzw. über-
zogenheit von diversen bisherigen Errungenschaften des Sozial-
staats wie Kindergeld, Ausbildungsförderung, sowie allerlei
Steuer-"vergünstigungen" bei der Lohnsteuer.
Vom Glück, deutscher und Pech, ausländischer Arbeiter zu sein
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Für diejenigen Angehörigen der Arbeiterklasse, die als Ausländer
von vornherein einen zweitrangigen Rechtsstatus erhalten haben,
mit dem sich der Staat immer schon eine ganze Palette von Hand-
lungsfreiheiten gesichert hat, die er sich so gegenüber den eige-
nen Staatsbürgern nicht einräumt, fallen die Konsequenzen des
neuen arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Kurses freilich noch um
einiges härter aus. Ventilieren Politik und Öffentlichkeit die
für die deutsche Bevölkerung aus der staatlichen Sanierungspoli-
tik erwachsenen Folgen als "Probleme der Jugendlichen, der kin-
derreichen Familien, der Arbeitslosen" etc. als Wohnungsnot Dro-
genproblematik, Kriminalität, so kürzt sich das alles, soweit
Ausländer die Betroffenen sind, auf die "Ausländerproblematik",
auf eine Sammlung von Belegen für die "gescheiterte Integrations-
politik" zusammen. War nach Verhängung des Anwerbestops für Gast-
arbeiter 1973 das den bereits im Lande Befindlichen unter aller-
lei Auflagen und Einschränkungen gewährte Recht, ihre Familie
nachkommen zu lassen, als Beitrag zur "Integration" derer verkün-
det worden, die länger hierbleiben wollten, so ist jetzt, da der
Arbeitsmarkt die Familienangehörigen nicht mehr recht integrieren
will, ihr Familiensinn angesichts ihrer damit offenkundigen
"mangelnden Integrationswilligkeit" ein zu unterbindender Miß-
brauch dieses Rechts.
Im flexiblen Rahmen des deutschen Föderalismus ist da inzwischen
von Hamburg und Westberlin bis Bayern einiges geschehen: Herab-
setzung des Alters, ab dem Kinder ausländischer Arbeiter nicht
mehr aus dem Ausland nachkommen dürfen, von 18 auf 16 Jahre, Maß-
nahmen gegen "Scheinehen" von Ausländern (und welche neue Ehe ei-
nes Gastarbeiters ist unter den heutigen Verhältnissen nicht eine
Scheinehe!): Der Ehepartner darf erst frühestens ein Jahr nach
Eheschließung nachkommen und auch nur bei mindestens achtjährigem
Aufenthalt des Antragstellers in der BRD. In Berlin wartet der
Vorschlag von Senator Lummer derweil auf seine Inkraftsetzung,
ausländische Jugendliche, die mit 18 keinen Arbeits- oder Ausbil-
dungsplatz vorweisen können, ohne viel Federlesens bzw. familiäre
Rücksichtnahme in die "Heimat" abzuschieben. In Bayern gewinnt
angesichts des Nicht-Vorhandenseins von für Arbeiter überhaupt
bezahlbaren Wohnungen die bereits seit einigen Jahren geltende
Bedingung, daß für die Genehmigung des Familiennachzugs zu nächst
"das Vorhandensein ausreichenden und ordnungsgemäßen Wohnraums"
nachzuweisen ist, ganz neue Durchschlagskraft. Auch so läßt sich
das Recht auf angemessene Wohnverhältnisse für Familien durchset-
zen, das ansonsten im sozialen Wohnungsbau für die deutschen Pro-
leten durch Anhebung der Mieten und Rückkehr zum Billigstandard
der goldenen Nachkriegsjahre verwirklicht wird.
Daß sich im übrigen auch der "Mißbrauch des Asylrechts" durch
Leute aufhören muß, die einfach nur aus unerträglichen Lebensbe-
dingungen in die erträglicheren der BRD flüchten, statt wenig-
stens aus der Unterdrückung durch den Hauptfeind, den
"unmenschlichen Weltkommunismus" in die Freiheit des Westens ent-
kommen zu sein, versteht sich inzwischen von selbst und bereitet
keiner Behörde, keinem Gericht mehr juristische Kopfschmerzen.
Wie überhaupt das deutsche Asyl- und Ausländerrecht, bekanntlich
"eines der liberalsten der Welt", derzeit praktisch jeden Spiel-
raum gewährt, das sozial- und wirtschaftspolitisch Nötige durch-
zusetzen, ohne daß irgendeine Gesetzesänderung erforderlich gewe-
sen wäre.
Der ausländische Arbeiter und seine deutsche Gewerkschaft
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Daß es sich dabei eben nur um eine Sonderabteilung der derzeit
gegen die Arbeiter laufenden wirtschaftlichen Sanierungsmaßnahmen
handelt, diese Tatsache kratzt dank der Ausländerfeindlichkeit
des deutschen Arbeiters, mit der der Staat zur Abwechslung einmal
ganz unbefangen positiv kalkuliert, derzeit niemanden, am wenig-
sten die Organisationen der deutschen und ausländischen Arbeiter,
die Gewerkschaften.
Für den DGB ist sowieso alles akzeptiert, was der Staat augen-
blicklich zur "Entspannung der Lage am Arbeitsmarkt" veranstal-
tet, soweit man dazu konsultiert wurde. Und die "Ausländerproble-
matik" wurde von ihm schon seit langem vorrangig unter dem Aspekt
der "sozialen Zeitbombe" gesehen, zu deren Entschärfung man u.a.
seine Delegationen in die Herkunftsländer der Gastarbeiter
schickte, mit dem guten Rat, doch mal die eigene Wirtschaft auf
Trab zu bringen statt seine Arbeiter zu exportieren. (Durch
welche segensreichen Wirtschaftsbeziehungen die Ökonomie dieser
Länder so ruiniert wurde, daß die eigene Bevölkerung daheim kein
Auskommen mehr hat, interessiert diesen Gewerkschaftsflügel des
BRD-Imperialismus nun wirklich nicht.)
Die IG Metall, als diejenige Einzelgewerkschaft, in der die Mehr-
zahl der gewerkschaftlich organisierten ausländischen Arbeiter
Mitglied ist, mit nicht unbeträchtlichem Anteil an ihrer Gesamt-
mitgliedschaft (ca. 15%), ist diesen Mitgliedern natürlich etwas
schuldig, weicht dabei aber auch kein Jota vom nationalen Gewerk-
schaftsstandpunkt ab.
Wo dieser in der ziemlich bedingungslosen Unterstützung der
staatlichen Krisenbewältigung und ihrer Konsequenzen für deutsche
wie ausländische Arbeiter besteht, entdeckt die IG Metall, soweit
sie sich öffentlich über die verschärfte Ausländerdiskriminierung
empört, darin nicht die durch zweckmäßige Anwendung des Auslän-
derrechts ausgetragene besondere Konsequenz der nationalen Wirt-
schaftspolitik für die ausländischen Arbeiter. Sondern sie wit-
tert hier eine undemokratische (weil nur von Behörden - in Anwen-
dung des demokratischen Rechts - vollzogene) Entwicklung, die sie
entrüstet als Absage an die bisherige Integrationspolitik denun-
ziert - was sie in der Tat natürlich auch ist.
So folgenlos diese Empörung bleibt, können sich die ausländischen
Arbeiter, wenn sie wollen, wenigstens in ihrer Gewerkschaft re-
präsentiert fühlen als der Instanz, die - zumindest ihnen gegen-
über - als einzige noch die Ideale der bundesdeutschen Ausländer-
politik hochhält; auch wenn das für sie allenfalls eine schöne
Erinnerung als Rückkehrer an die "starke deutsche Gewerkschaft"
wert ist.
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