Quelle: Archiv MG - BRD INNENPOLITIK AUSLAENDER - Von der Sortierung der Leute
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DIE ASYLANTENFLUT
Die Bundesrepublik soll in ihrer Verfassung einen unvergleichlich
humanen Artikel über das Recht auf Asyl stehen haben, der zur
Zeit übel mißbraucht wird. Dagegen gilt es vorzugehen, um das
Asylrecht zu retten. So definieren die politischen Macher eine
ihrer derzeit wichtigsten Aufgaben. Über das "Wie" streiten sie
und sammeln Stimmen.
Die Sachlage
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besteht erstens in Artikel 16 Absatz 2 GG: "Politisch Verfolgte
genießen Asyl." Von den Verfassern beabsichtigt war ein markanter
moralischer Anstrich für die völkerrechtliche Selbstverständlich-
keit, daß die Rechtspflege und die politischen Verfolgungsgründe
anderer Länder einen souveränen Staat erst einmal zu gar nichts
verpflichten. Jeder demokratische Betrachter sollte die neue Re-
publik gründlich von ihrem bankrotten Vorgängerstaat
u n t e r s c h e i d e n können:
"Damit sollte sich die Bundesrepublik nach dem verheerenden poli-
tischen und moralischen Zusammenbruch des Dritten Reiches unter
die Staaten einreihen, die durch Asylgewährung für politisch Ver-
folgte einen aktiven Beitrag zur Verteidigung von Menschenrechten
und Menschenwürde leisten." (Christian Schütze, Süddeutsche Zei-
tung, 26.7.)
Dabei ergänzte sich das Bedürfnis, gegenüber der Pleite Hitler-
deutschlands auf moralische Distanz zu gehen, aufs glücklichste
mit einem Erbe, das erst gar nicht korrigiert zu werden brauchte:
Der Feind, dem seine Herrschaft über Land und Leute als eine ein-
zige politische Verfolgungsmaßnahme bestritten werden
s o l l t e, blieb der alte, vertraute: der russische Bolsche-
wismus. Dessen Bekämpfung geschah nun nicht mehr bloß im Namen
der deutschen Rasse, sondern im Auftrag der Menschheit
schlechthin, nämlich im Rahmen des Bündnisses, das sich dafür zu-
ständig erklärt hat. Der heutzutage so anstößig gewordene GG-Ar-
tikel funktionierte denn auch bis in die 70er Jahre hinein ein-
wandfrei, weil er, wenn überhaupt, dann von Ostblockbewohnern in
Anspruch genommen wurde.
Was die Väter des Grundgesetzes zwar wollten, aber so nun doch
nicht vorhersehen konnten, war der durchschlagende E r f o l g
ihrer Staatsneugründung: Das bundesdeutsche Wirtschaftswunderland
lieh alten und neuen Staaten in Afrika, Asien und Lateinamerika
seine Hilfe für eine "Entwicklung", die ganz nebenher ein nach
Milliarden zählendes Heer von buchstäblich entwurzelten Elendsge-
stalten produzierte. Den Kampf mit der Natur ums Notwendige hat
das moderne Geschäftsleben überall durch den Überlebenskampf um
ein Stückchen Geld ersetzt und folgerichtig außer allerlei Hun-
gerkatastrophen und unbewohnbaren Landstrichen ganze Stadtland-
schaften voller Elendsquartiere hinterlassen. Zu deren Verwaltung
braucht es auch mehr als Medizinmänner und ein paar Pistoleros.
Nötig wurde überall eine zuverlässige politische Ordnung; und die
dafür zuständigen lokalen Vertreter erledigen ihre Aufgabe so
ehrgeizig, daß sie immer mal wieder Teile ihres Volkes als Störer
behandeln und ein wenig ausrotten oder auch miteinander
"sinnlose" Kriege führen.
Daher kommt die unglaubliche "Bedrohung", der sich die Republik
im Sommer '86 gegenübersieht: Es gibt massenhaft Leute, denen die
imperialistische Weltordnung in ihren Heimatländern noch nicht
einmal Überlebenschancen zu bieten hat. Andererseits werden auch
in diesen Gegenden genügend Leute mit den Abfallprodukten des ka-
pitalistischen Reichtums bekanntgemacht, so daß sie sich eine Al-
ternative vorstellen und wünschen können und der Hoffnung auf ein
Überleben an anderer Stelle hinterherlaufen. Und es gibt inzwi-
schen genügend aufgeweckte Transportunternehmer, die in politi-
scher, geschäftlicher oder gleich in beiderlei Absicht aufs Aus-
und Einschleusen einiger Menschenmengen in die Heimatländer der
imperialistischen Weltentwicklung verfallen sind. D i e haben
ausgerechnet unseren GG-Art. 16, Abs. 2 entdeckt.
Die Entrüstung über die "Schlepper", die "auf dem Rücken von...",
macht es sich allerdings mit der Nennung von Schuldigen sehr be-
quem: Für s o l c h e Geschäftemacher braucht es immerhin eine
G e s c h ä f t s g r u n d l a g e: nämlich massenhaft Leute,
die dazu bereit sind, sich für ein paar Dokumente und ein Flug-
ticket total zu ruinieren, weil sie darin ihre einzige Aussicht
auf ein Überleben sehen.
Also von A bis Z ein Mißbrauch des grundgesetzlichen Moralismus,
wie ihn die Grundgesetzväter in die Verfassung geschrieben haben.
Auf den wollen sich heutige deutsche Politiker nicht mehr festle-
gen lassen. Daher also der Ärger deutscher Staatsmänner über ihr
Grundgesetz. Zimmermann auf die Frage, ob nicht eine historische
Schuld Deutschland zu einem großzügigen Asylrecht verpflichte:
"Ich habe es mir abgewöhnt, mich täglich dafür zu entschuldigen,
daß es Hitler gegeben hat. Außerdem ist Hitler nicht schuld an
dem Schicksal von Irakern, Iranern und Tamilen." (Frankfurter
Rundschau, 14.7.)
Wahrlich eine gelungene Anwendung des Verursacherprinzips: Man
nennt einen Schuldigen, der in allen möglichen Fragen nationaler
Schuld und Unschuld als notorischer Sünder gehandelt wird, der es
aber diesmal nun wirklich nicht gewesen sein kann. Und fertig ist
die Moral von der Geschicht': Mit Hitler ist das gute Deutschland
entlastet; der Dreck bleibt an den Opfern selber hängen, und
"wir" haben das Recht zuzusehen, wie wir mit dem Abfall umsprin-
gen.
Das Problem
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besteht erstens in offenen Flughäfen, findigen Küstenschif-
fahrtskapitänen und dem bundesdeutschen Staatsbeschluß, daß die
mobilen Massen aus der "3. Welt" hier nichts zu suchen haben: Mit
ihrem beklagenswerten "menschlichen Schicksal" und ihrer klägli-
chen Rechnung sollen sie dort bleiben, wo sie herkommen. Darin
sind sich alle streitenden Parteien einig. Es besteht zweitens
darin, daß den Parteien das Thema "Asylmißbrauch" als Mittel ge-
fällt, ihr Volk in wahlwirksame Wallung zu versetzen. So konkur-
rieren sie um die gelungenste Übersetzung ihres gemeinsamen poli-
tischen Beschlusses in eine Ansammlung höherer Notwendigkeiten,
denen sie gerecht werden müssen. Seit Anfang Juli beschäftigen
sie sich daher mit der K o n s t r u k t i o n e i n e r
N o t l a g e, die nach ihrer politischen Bemeisterung schreit.
Argument Nr. 1: Es sind zu viele!
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Der Beweis ist rein rechnerisch am anschaulichsten als Verhältnis
von Weltflüchtlingsbevölkerung zu qm BRD, z.B. in folgender Hoch-
rechnung des Bundesinnenministers:
"Der gegenwärtige Zustrom ist nur der Anfang einer Flut der zwi-
schen 11 und 20 Millionen Flüchtlinge in der Welt. Bisher hat man
noch Glück gehabt, daß nur Hunderttausende und nicht Millionen in
die Bundesrepublik gekommen sind. Dem Artikel 16 des Grundgeset-
zes zufolge hat jeder einzelne der 5 Milliarden Menschen auf der
Welt ein verbrieftes Recht zumindest auf vorübergehenden Aufent-
halt in der Bundesrepublik. Und jeder kann, wenn er einmal hier
ist, durch geschicktes Verhalten seinen Aufenthalt auf Jahre oder
vielleicht sogar auf Dauer verlängern." (Süddeutsche Zeitung,
7.8.)
Über die Z a h l e n zu rechten, wie es evangelische Arbeits-
kreise und andere Menschen freunde tun, ist da allerdings ein
vertrauensseliges Mißverständnis: als ob es dabei um eine irgend-
wie, sei es in Platz oder Sozialhilfegeldern zu bemessende, be-
schränkte Fassungskraft der BRD ginge. Die ist nämlich sehr fle-
xibel: Je nach dem B e s c h l u ß einer deutschen Regierung
verdaut sie ohne weiteres einige Millionen von Gastarbeitern oder
stellt den atlantischen Freunden einige qkm vorgeschobene Trup-
penbasen zur Verfügung. Und die Finanzkraft dieser BRD ist auch
nur bei immer denselben Haushaltsposten so leicht zu erschöpfen,
weil sie für andere beliebig dehnbar ist. Aber da mag ja ohnehin
niemand genauer nachfragen; "zu viele" sind es - nach überein-
stimmender Auskunft aller Politiker schließlich auch aus einem
anderen Grund:
Argument Nr. 2: Die Gefühle der Bevölkerung
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Deutsche Politiker sind äußerst sensibel, wenn es ihnen darauf
ankommt. Und in den "Gefühlen" ihrer Bürger kennen sie sich gut
aus. Daß es für einen Berliner Mietskasernenbewohner oder einen
niederbayerischen Arbeitslosen nichts Lebenswichtigeres gibt als
das Privileg, als deutscher Untertan herumzukrebsen, daß insofern
mit einer ausländischen "Überfremdung" unmittelbare und grundan-
ständige Interessen der Bürger angekratzt sind, wissen deren Po-
litiker sofort. Und ihren Parteienstreit wickeln sie über die
Touren ab, mit denen sie sich als Anwälte dieser "Gefühle" emp-
fehlen. Besonders beliebt die liberale Pose, die geschätzten Un-
tertanen vor unschönen Entgleisungen "bewahren" zu wollen:
"Ausländerhaß darf gar nicht erst hochkommen!" Da wird dann un-
aufhörlich die Bevölkerung vor "Stimmungen gewarnt", deren Anlaß
ihr überhaupt erst durch die politische Bekanntgabe der sogenann-
ten "Asylantenflut" geboten worden ist. Oder gleich viel obrig-
keitliches Verständnis für die selbsterzeugte Bombenstimmung:
"Eine Zeitbombe... Wer das nicht sieht, geht über die Gefühle der
Bevölkerung hinweg." (Lambsdorff, Frankfurter Rundschau, 6.8.)
Und bei soviel Ansprache an die "Gefühle der Bevölkerung" lassen
die entsprechenden Beweise nicht auf sich warten; wenn es auch
immerhin nach den Katastrophenmeldungen des Berliner Senats noch
volle zwei Wochen gedauert hat, bis ein paar beherzte Bürger die
Message kapiert und mit Knallkörpern und Molotow-Cocktails auf
Asylantenzelte ihren "Gefühlen" freien Lauf gelassen haben.
Seitdem gefällt sich die Bonner Politik erst recht in der Pose
der gebotenen Rücksichtnahme auf ihr Volk. Die Opposition pinkelt
die Regierung an mit dem schönen Argument: "Die Regierung nimmt
die Gefahr pogromartiger Exzesse i n K a u f (Emmerlich, SPD,
FR, 23.7.). Die CDU/CSU kündigt begeistert an, mit dem Asylanten-
thema Wahlkampf machen zu wollen, bietet also allen privaten Aus-
länderfeinden ihre Tatkraft als die beste Waffe gegen das Asylan-
tenpack.
Argument Nr. 3: Wir sind kein Einwanderungsland
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So tönen dieselben Leute, denen es vor ein paar Jahren noch über-
haupt kein Problem bereitet hat, gegen den Fremdenhaß ihrer lie-
ben Deutschen massenhaft Gastarbeiter anzuwerben und einzuspan-
nen. Dieselben Figuren wissen jetzt ganz genau, daß mit den
Asylanten nicht ein von ihnen gesetztes Maß überschritten wird,
sondern daß nunmehr Land und Volk ganz eindeutig überstrapaziert
werden und daß es ganz unverantwortlich wäre, würden sie diesem
Zustrom nicht energisch entgegentreten. In beiden Fällen hat ein
Staatstrick funktioniert, der einfach heißt: Wir entscheiden, wir
suchen und wählen aus und damit machen wir es euch recht. Auch in
der Epoche der BRD, in der der staatsbürgerliche Fremdenhaß von
oben massiv zurechtgewiesen und das Volk damit belehrt wurde, daß
es in unseren "Gast"arbeitern die "Menschen" zu schätzen hätte,
haben die Zuständigen nicht darauf verzichtet, ihre Entscheidung
als Service für die Untertanen bekanntzugeben: Damals haben die
Ausländer uns Deutschen die Drecksarbeiten abgenommen.
Benannt ist damit allerdings auch das einzige Kriterium, das in
Sachen Ausländer rein oder raus g i l t: nämlich deren Brauch-
barkeit für die Absichten der P o l i t i k. Und dafür wird
sehr konjunkturgemäß an den "Gefühlen der Bevölkerung" herumerzo-
gen, indem man sich entsprechend auf sie beruft.
Und die ehemaligen K r i t i k e r des gesunden Volksempfindens
empfehlen sich heute als dessen beste V o l l s t r e c k e r -
dessen Lenker sind sie nämlich in beiden Fällen, je nach ihrem
Bedarf. Zu Zeiten des deutschen Wirtschaftswunders haben sie des-
sen Macher mit zuschüssiger Arbeitskraft versorgt und den Volks-
rassismus in seine Grenzen gewiesen. Heute entfällt ein solcher
Bedarf des Kapitals, und da bringen die Führer der Nation ihre
heutigen Maßstäbe für Brauchbarkeit in Anschlag: "Die BRD ist
kein Einwanderungsland" - die Asylanten sind und bleiben
A u s l ä n d e r, die das deutsche Volk ü b e r f r e m d e n.
Dem Kriterium "deutsche Bürger" können sie grundsätzlich nie ge-
nügen: daß sie aus ihrem Vaterland hierhin wollen, ist ihnen vor-
zuwerfen, weil "wir" ihnen die damit verbundene
B e r e c h n u n g nicht zugestehen - und sei es auch bloß die
trostlose, die eigene Haut durch Flucht zu retten. Eine solche
Vorteilsrechnung disqualifiziert jeden Flüchtling vor dem Maßstab
echter Staatsbürger, die mit ihren Herren bei allen anderen auf
Brauchbarkeit achten - und zugleich das Sich-Nützlich-machen als
ein P r i v i l e g ansehen, das den "Andern" nicht zusteht. Es
ist, als würde sie ihr Rassismus dafür entschädigen, daß sie sich
selbst für allerlei kostspielige Dienste an ihrem Gemeinwesen zur
Verfügung halten.
Der demokratische Rassismus der achtziger Jahre besteht darauf,
darin ganz human zu sein, daß er sein Anwendungsfeld im Innern
der eigenen Nation beschränkt: Ausländerghettos, Slums, ein in-
ternational bestücktes Lumpenproletariat, wie es sich die anderen
Weltmächte als Begleiterscheinung ihrer besonderen imperialisti-
schen Zuständigkeiten leisten und per Polizei unter Kontrolle
halten, sollen auf dem Boden der BRD erst gar nicht entstehen.
Daher sehen sich die Asylbewerber mit dem Vorwurf des Betrugs
konfrontiert. Gemessen an deutschen Interessen ist ihr Fluchtweg
ein einziger Rechts m i ß b r a u c h, eine Rechtslücke, die
schleunigst geschlossen werden muß.
Die Lösung
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kann nur eine rechtsstaatliche sein. Die Staatsgewalt befreit
sich von einem Recht, das ihr wie eine lästige Pflicht vorkommt.
Seit Wochen wetteifern die Parteien mit Vorschlägen, wie dem Miß-
stand abgeholfen und dem "Sinn" unserer Verfassung im Sinn ihrer
heutigen Vollstrecker "wieder" Geltung verschafft werden soll.
Dabei hat ihr Einfallsreichtum auch schon bisher ein drastisches
Instrumentarium zustandegebracht, dem "Mißbrauch" des Asylrechts
entgegenzutreten.
Methode Nr. 1: Die Inanspruchnahme des Rechts zurückweisen
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Schon seit längerem hat man die Interpretationsbedürftigkeit des
Asylartikels entdeckt. Ein Mitglied des Bundesverwaltungsge-
richts:
"Angesichts dieser lapidaren Kürze der verfassungsrechtlichen
Asylverbürgung ist die zentrale Frage des Asylrechts nach dem In-
halt des Begriffs der Verfolgung nicht einfach zu beantworten."
(FAZ, 26.7.)
Die einschlägigen Gerichtsurteile haben herausgefunden, daß "das
subjektive Moment der Genfer Konvention", die "Verfolgungsfurcht"
(FR, 6.8.) ein höchst unzuverlässiges Beweismittel ist, weshalb
es sich an eine "objektive Theorie" zu halten gilt:
"Maßgebend dafür, ob die befürchtete Verfolgung eine politische
ist, sind die Gründe, aus denen der Verfolgerstaat die vom Asyl-
suchenden befürchtete Verfolgung betreibt." (Bundesverwaltungs-
gerichtsurteil vom 29.7.77; FR, 6.8.)
Und bei der Besichtigung der Gründe des Verfolgerstaats haben es
die diversen Urteile schon sehr weit gebracht, was das Bemühen
angeht, sie aus dem Begriff "politischer Verfolgung" auszuklam-
mern. Zum Thema F o l t e r, also T ü r k e i:
"Werden im Ermittlungsverfahren Folterpraktiken angewendet, weil
man etwa infolge unterentwickelter Kriminaltechnik in besonderem
Maß auf Geständnisse angewiesen ist, oder beruhen die Mißhandlun-
gen auf der Erregung über besonders verabscheuungswürdige Delikte
oder geschehen sie nur aus persönlicher Rachsucht oder Sadismus,
so tragen derartige Übergriffe nicht aus sich heraus politischen
Charakter." (FAZ, 26.7.)
Zum Thema T a m i l e n:
"Richtig ist zwar, daß sich der Einsatz und die Maßnahmen der Si-
cherheitskräfte im Norden des Landes gerade gegen die Angehörigen
der tamilischen Bevölkerung richten... Bei zutreffender rechtli-
cher Betrachtung ergibt sich vielmehr, daß sich der Einsatz der
srilankischen Sicherheitskräfte gegen den tamilischen Bürger-
kriegsgegner und seine separatistischen Bestrebungen richtet,
nicht aber gegen die Tamilen aus rassischen Gründen. Die staatli-
chen Maßnahmen... gelten ihnen deshalb, weil sie selbst oder ihre
militanten Kampforganisationen in ihrem Namen die Staatsgewa1t
aktiv bekämpfen und... die staatliche Einheit mit gewaltsamen Ak-
tionen in Frage stellen."
Zum Thema I r a n:
"Heranziehung zum Wehrdienst und damit im Zusammenhang stehende
Bestrafungen wegen Wehrdienstverweigerung oder Desertion sind für
sich noch keine politische Verfolgung, sondern im Regelfall
Durchsetzung oder Strafe wegen Verletzung einer staatsbürgerli-
chen Pflicht."
Und ü b e r h a u p t:
"Artikel 16 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes schützt nicht vor
staatlichen Exzessen jeder Art und auch nicht schlechthin vor je-
der Mißachtung der Menschenwürde... Der Schutzbereich des Grund-
gesetzes erstreckt sich nun einmal nicht auf die, die nach der
Begehung von Straftaten im Herkunftsstaat fliehen oder ihre Hei-
mat verlassen, weil sie mit den allgemeinen politischen Verhält-
nissen nicht einverstanden sind oder der Armut dort entgehen wol-
len, oder auf die große Zahl der Flüchtlinge aus Bürgerkriegs-
und anderen Krisengebieten, die nicht selbst politisch verfolgt
sind, wenngleich sie nicht minder unter den damit einhergehenden
Pressionen Not leiden..."
"Objektiv" schimpft sich diese glanzvolle Theorie also deshalb,
weil sie die Opfer auswärtiger Staatsgewalten danach als echte
oder unechte sortiert, wieviel unsere Staatsorgane deren jeweili-
gem Staat zugute halten wollen an "berechtigtem Schutz der Allge-
meinheit" oder "unterentwickelter Kriminaltechnik". Ein einziges
Schaustück unparteiischer Justiz: Die Herren Richter bemühen sich
um eine eingehende Landeskunde und fügen dabei gleich ein Beur-
teilungsmerkmal ein, das die nötige Flexibilität gestattet:
"Objektive Kriterien... sind nach dieser Rechtsprechung vor allem
die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Heimatstaat des
Asylbewerbers, insbesondere die Eigenart des Staates, sein mögli-
cherweise totalitärer Charakter..."
Im Klartext: Wer politisch verfolgt wird, entscheiden wir! Und
dazu bedarf es hauptsächlich folgender Berücksichtigung der
"Verhältnisse im Heimatstaat": Wie halten wir es mit der Regie-
rung - haben wir die als "totalitär" oder verhältnismäßig frei-
heitlich eingestuft? Schließlich weiß jeder politisch aufgeklärte
Mensch, daß ein Sacharow in der Sowjetunion gefoltert wird, wenn
ihn der KGB filmt, während die Folter in der Türkei auf landesüb-
liche Sitten und aufbrausendes Temperament zurückzuführen ist und
deshalb keine sein kann. In Zweifelsfällen bemüht die Rechtsfin-
dung das Auswärtige Amt, das es eben am besten weiß, wie im
Lichte unserer Interessen die Verhältnisse im Heimatstaat zu in-
terpretieren sind.
Demokratische Richter haben nicht das geringste Problem, das maß-
gebliche Bedürfnis offen auszusprechen: Ihre juristische Sophi-
stik ist um so mehr gefragt, je mehr das Asylrecht in Anspruch
genommen wird. Bei einer steigenden Anzahl von Anträgen benötigt
man schärfere Selektionsmaßstäbe, um die Anerkennungsquote zu
senken. So objektiv ist die Rechtsfindung und dabei nur von dem
Gedanken beseelt, den (echten) Asylanten zu helfen, wenn sie mög-
lichst viele (falsche) a b l e h n t:
"Die hohen Anforderungen, die die Asylzusage des Grundgesetzes an
die Toleranz in einem Aufnahmeland mit begrenzter Aufnahmekapazi-
tät stellt, lassen sich auf Dauer nur rechtfertigen, wenn sicher-
gestellt ist, daß der Grundrechtsschutz nur dem wirklich Bedürf-
tigen zuteil wird."
Der Vorschlag von Strauß, der die juristische Umständlichkeit
durch die N e n n u n g d e r S t a a t e n beseitigen will,
die die "wirklich Bedürftigen" hervorbringen, nämlich die Ost-
blockstaaten plus Afghanistan, scheint zwar sehr handlich zu
sein, ist es aber nicht. Wir brauchen nämlich ein Recht, das der
Politik in allen möglichen Lebenslagen die nötigen Dienste lei-
stet bei der Beurteilung fremder Staatsgewalten. Ein kluger Ge-
setzgeber denkt über den Tag hinaus. Die entscheidende Frage:
'Paßt uns diese Regierung oder nicht?', die die Asylanten als De-
monstrationsobjekte für die politische Mißbilligung einer anderen
Staatsmacht anerkennt, benötigt eine etwas allgemeiner gehaltene
Gesetzesbestimmung, weil sie eben auch immer wieder einmal neu
entschieden werden muß. Khomeini z.B. regiert zwar nicht gerade
kommunistisch, aber auf seine Weise auch ziemlich "totalitär"...
Ein brauchbares Asylrecht ist insofern ein kleineres juristisches
Kunstwerk, als es das rechte Verhältnis von begründeter
E i n m i s c h u n g, V e r u r t e i l u n g eines "Verfol-
gerstaats" und energischer Ablehnung von Asyl b e w e r b e r n,
und zwar auch noch konjunkturgemäß, ermöglichen muß.
Zwei neue Einschränkungen will die jetzige Regierungskoalition
noch in dieser Legislaturperiode zum Gesetz machen: Die sogenann-
ten "Nachfluchtgründe", ein in der BRD gestellter Asylantrag oder
politische Betätigung in der BRD, genügen nicht als Anhaltspunkte
gegen eine Ablehnung und Abschiebung. Damit ist auch garantiert,
daß die Antragsteller höheren Interessen der BRD nicht mit eige-
nen politischen Umtrieben in die Quere kommen. Das kann man von
"echt" politisch Verfolgten schließlich erwarten. Und falls sie
auf ihrem Fluchtweg drei Monate in einem anderen Staat zugebracht
haben, darf das deutsche Recht "vermuten", daß sie dort in Si-
cherheit gewesen sind, also auch dorthin wieder abgeschoben wer-
den dürfen.
Mit den verfeinerten Anerkennungskriterien, die den unterschied-
lichsten Herkunftsländern gerecht werden, ist es eine leichte
Übung, die Anerkennungsquoten drastisch zu senken. Das stellt die
deutschen Politiker aber längst nicht zufrieden. Lambsdorff:
"Selbst bei verkürzter Verfahrensdauer wird sich in vielen Fällen
eine Abschiebung aus humanitären Gründen nicht durchsetzen las-
sen. Ich bin zu der Erkenntnis gekommen, wer einmal im Lande ist,
den wird man nicht mehr los." (Frankfurter Rundschau, 6.8.)
Häßliche Szenen in der Vergangenheit, Beschwerden des Luft-
hansapersonals, Selbstmorde in der Abschiebehaft und Streitigkei-
ten mit den Abnehmerländern, die auch nicht unbedingt Wert darauf
legen, ihre Flüchtlinge wiederzubekommen, oder sie auch mal ein-
sperren und umbringen - all das schafft diplomatische Verwicklun-
gen und Kosten, auch Kosten für die Selbstdarstellung der men-
schenrechtlichen BRD, die gar nicht erst als V e r u r-
s a c h e r solcher "Schicksale" dastehen will.
Methode Nr. 2: Riegel vorschieben
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Die e l e g a n t e und im Sinne von Graf Lambsdorff echt
"humanitäre Lösung" des Asylantenproblems besteht daher darin,
potentielle Bewerber dadurch auszuschalten, daß sie sich erst gar
nicht bewerben k ö n n e n. Dazu muß man nämlich erst einmal
auf deutschem Boden stehen. Das erfordert eine gewisse Kontrolle
des internationalen Verkehrswesens, die Einführung des Visum-
zwangs für die notorischen Herkunftsländer und die Verpflichtung
der Fluggesellschaften auf die Kontrolle der Visa. Auf diese
Weise sind seit der ersten "Asylantenflut" 1980 die Grenzen schon
ziemlich dicht gemacht worden. Allerdings haben sich einige Flug-
gesellschaften, darunter die des Ostblocks, nicht dazu herbeilas-
sen wollen, stellvertretend für die BRD Grenzkontrolldienste zu
erledigen. Als nächstes will daher das Auswärtige Amt die Mit-
glieder der Zivilluftfahrt-Konferenz auf die neue Regel vergat-
tern, auch Passagiere, die nur ein Transitvisum vorzeigen können,
nicht zu befördern.
Die andere schwache Stelle sind die deutschen Botschaften in den
betreffenden Ländern selbst, die wegen des Verdachts auf Asyl
nicht gleich alle Visaanträge ablehnen können - ein Geschäfts-,
Polit- und Kulturverkehr muß schließlich auch sein. Als Unter-
scheidungsmerkmal zwischen erwünschten und unerwünschten Besu-
chern soll, nach dem Willen der Koalition, jetzt deren Zahlungs-
fähigkeit eingeführt werden: Wer ein Visum will, muß eine Kaution
hinterlegen, ungefähr in der Höhe der Kosten eines Asylverfahrens
inkl. Rücktransport. Damit ist immerhin garantiert, daß nur begü-
terte "Wirtschaftsasylanten" mit deutschem Boden in Berührung
kommen.
Das Anliegen, das internationale Verkehrswesen gegen mißliebige
Flüchtlingsbewegungen wasserdicht zu machen, schafft sehr viel
auswärtigen Regelungsbedarf. Die Herkunfts- und Transitländer
werden zu verstärkten Kontrollen aufgefordert; Sri Lanka hat sich
schon dazu verpflichtet, seine Tamilen nicht außer Landes zu las-
sen; die Türkei soll den "Schlepperorganisationen" das Handwerk
legen; die EG soll ein europaweites Asylrecht nach BRD-Geschmack
erlassen; und die UNO schließlich soll sich endlich um eine sau-
bere Flüchtlingsverwaltung an den passenden Plätzen und mit der
nötigen Aufsicht kümmern lauter Initiativen deutscher Politiker,
die zeigen, wie gut die beschränkte Aufnahmefähigkeit der BRD mit
ihrem unbeschränkten Anspruch auf eine polizeilich durchorgani-
sierte Weltordnung harmoniert.
Methode Nr. 3: Die Wahrnehmung des Rechts zur Strafe ausgestalten
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Nachdem zu Beginn der 80er Jahre mit dem Asylantenstrom der Ver-
dacht aufkam, daß unser großartiger Verfassungsartikel aus niede-
ren Motiven mißbraucht werden sollte, hat sich der subtile
Rechtsverstand der Republik 1982 ein A s y l v e r f a h-
r e n s g e s e t z zugelegt, das mit den Asylbewerbern eine
Gewissensprüfung härtesten Kalibers auf garantierten Jdealismus
veranstaltet. Um "Wirtschaftsflüchtlinge" gründlich zu ent-
täuschen, werden die Asylbewerber in sogenannten "Sammelunter-
künften" (neudeutsch für "Lager") zusammengepfercht, mit einem
zweijährigen Arbeitsverbot belegt, in ihrer Bewegungsfreiheit auf
den Bezirk ihrer zuständigen Ausländerbehörde beschränkt und mit
66 DM Sozialhilfe im Monat und Naturalien am Leben erhalten.
So erhalten sie erst gar nicht die Gelegenheit dazu, etwa per Ar-
beitsverhältnis Rechtsverhältnisse einzugehen, die ihrer weiteren
asylrechtlichen Behandlung in die Quere kommen könnten. Daß alle
diese Regelungen in voller Absicht zum Zweck der S c h i k a n e
erfunden worden sind, stellt für die Menschenrechtsbeflissenen
BRD-Politiker kein Problem dar: Sie verhandeln Sinn und Zweck
dieser Quälereien unter dem vertrauten Titel "Abschreckung" und
beschweren sich darüber, daß sie gegenüber diesen hartgesottenen
Hungerleidern immer noch nicht genügen. CSU-Matschl: "Es gilt,
die Spreu vom Weizen zu trennen." (Süddeutsche Zeitung, 31.7.)
Das geht am besten, indem, man den Zugereisten jede bürgerliche
Existenz unmöglich macht und sie auf die Rolle als Opfer unserer
Mildtätigkeit festlegt, auf daß das Volk sie dann als unnütze
Kostgänger beschimpfen kann. Daher will die Koalitionsregierung
das Arbeitsverbot auf fünf Jahre ausdehnen - mit der feinen Dif-
ferenzierung, daß auch das ungleich wertvollere Flüchtlingsmate-
rial aus dem Ostblock - erstmals - mit einem Jahr Arbeitsverbot
bedacht wird. Das ist allerdings auch konjunkturgemäß: Seitdem
Staaten wie Polen und Rumänien entdeckt haben, daß es auch seine
Vorteile hat, Leute ziehen zu lassen, ist man in Bonn darauf ge-
kommen, daß es nicht unser Anliegen sein kann, diese Länder zu
"entvölkern". Sie wollen vielmehr als ganze befreit werden. Bei
Rußlanddeutschen und berühmten Dissidenten gilt natürlich wieder
ein anderes Prinzip.
Die unwürdigen Asylanten aber haben ihren Antrag in den inzwi-
schen berühmt gewordenen Notunterkünften und Sammellagern abzubü-
ßen, als Anziehungspunkt für das Interesse der Bevölkerung und
gelegentliche Polizeirazzien. So bewährt sich dann auch wieder
die menschenrechtliche Überlegenheit der Demokratie: Private
Feldzüge von Ausländerfeinden werden öffentlich verstanden, aber
nicht gebilligt; private Schikanen sind nicht erlaubt. Aber mit
der Berufung auf das Ausländerproblem der Bevölkerung erläßt die
Regierung die Schikanen als Gesetz, dann sind sie legal und über
jeden Zweifel erhaben. Und untergeordnete Stellen nehmen sich
wieder ein bißchen mehr Freiheit bei der Anwendung der Gesetze,
so daß der "Spiegel" wieder Rechtsverletzungen aufspüren kann,
wenn sprachunkundige Asylbewerber laut deutschem Protokoll be-
hauptet haben sollen, sie hätten keinen Asylgrund.
Methode Nr. 4: Ein überflüssiges Grundrecht
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durch Neuformulierung abschaffen
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Teile der Koalition, angeführt von Franz Josef Strauß, verkünden
seit Wochen, daß die BRD ohne eine Verfassungsänderung mit den
Asylanten nicht fertig wird. Die Vorstellung ist zwar ziemlich
lachhaft, daß Tamilen und Eritreer durch die Lektüre unseres
Grundgesetzes dazu verführt worden wären, in die BRD auszureisen.
Gemeint sind aber auch andere Adressaten. Die Verfassungskritiker
in der Regierung halten es für einen unerträglichen Zustand, daß
mit Berufung auf i h r e Verfassung i h r e n p o l i t i-
s c h e n A b s i c h t e n überhaupt in rechtlicher Form
widersprochen werden kann, daß Anwälte Verfahren anstrengen
können durch alle Instanzen, daß sich die Urteile wechselseitig
korrigieren, daß also ihr Bedarf an Ausländersortierung dem
eigenen Rechtsgefüge "unterworfen" ist. Der Vorsitzende Richter
des Asylsenats, Korbmacher, hat da einen politischen Notstand
entdeckt:
"Eine derartige Entmündigung der Legislative auf einem staats-
und rechtspolitisch so elementaren und brisanten Gebiet wie dem
des Asylrechts steht weltweit einzigartig unter allen vergleich-
baren Rechtsordnungen da..." (Süddeutsche Zeitung, 28.7.)
Ein anderer Experte und Verfassungsrechtler weiß, daß sich mit
Artikel 16 "die Bundesrepublik ihrer Politikfähigkeit selbst be-
raubt" (Spiegel, 28.7.).
Als gäbe es die gesamten asylrechtlichen, asylverfahrensrechtli-
chen und sonstigen Festlegungen bis hinunter zu den kleinlichsten
Verwaltungsrichtlinien nicht, wird das Bild einer ohnmächtigen
Legislative ausgemalt, einer Bundesregierung, der gegenüber den
Millionen Flüchtlingen einfach die Hände gebunden sind. Solange
wie g e g e n die Absichten der politischen Macher die Verfas-
sung zur Berufungsinstanz gemacht werden kann, solange erklären
die Inhaber ihre Macht für pure Ohnmacht.
Das Bedürfnis, ihre Beschlüsse total u n w i d e r s p r e c h-
l i c h zu machen, erklärt daher die Verfassung zum Ärgernis:
Ihr Recht ist solange unvollkommen, wie es die Möglichkeit
rechtstechnischer Umstände für die reibungslose Abwicklung ihrer
Beschlüsse enthält. Am Argumentieren m i t der und g e g e n
die Verfassung zeigt sich die ganze Reife der bundesrepu-
blikanischen Demokratie: Während der Respekt vor der Verfassung
jedem Bürger als das Höchste der Gefühle eingebimst wird,
behandeln verantwortliche Politiker ihr Grundgesetz locker als
manipulierbares Werkzeug. Nix Heiligtum! Sie nehmen sich die
Freiheit, die Verfassung zu kritisieren mit keinem anderen Argu-
ment als mit ihrem Interesse, also der Machtvollkommenheit deut-
scher Politik. Die Prüfung des Grundgesetzes auf seine Tauglich-
keit für rassistischen Handlungsbedarf will sich jedenfalls keine
Partei nehmen lassen.
Methode Nr 5: Macht das Tor zu!
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Die patriotische Erregung, die anläßlich einiger Hundertschaften
Tamilen, Ghanesen und Iraner die Nation befiel, brauchte auf ih-
ren Lieblingsgegenstand nicht zu verzichten: Die "deutsche Frage"
war immer mit dabei und offener denn je! Die strikte Anwendung
des Verursacherprinzips auf die Verschmutzung der nationalen Um-
welt durch fremde Rassen führt nämlich geradewegs - nach Pankow!
Hitler nicht - Honecker ist aber durchaus "schuld an dem Schick-
sal von Irakern, Iranern und Tamilen". Insofern nämlich, als die
DDR erstens eine internationale Fluglinie unterhält, die gegen
Geld jedermann befördert, und zweitens in Berlin eine S-Bahn und
andere Verkehrsbetriebe, mit denen Ausländer aus der "Hauptstadt
der DDR" ausreisen dürfen. Das ist so ziemlich der letzte offene
Zugang für unerwünschte Ausländer in den Geltungsbereich
"unseres" wunderschönen Asylgrundrechts, nachdem die Bundesregie-
rung ansonsten ihren Grenzschutz bis in die auswärtigen Flug-
schalter aller hier landeberechtigten Fluglinien vorverlagert
hat. Überall klappt inzwischen die Vorneverteidigung gegen Asyl-
bewerber - nur eben über Berlin-Schönefeld, da klappt sie nicht.
Ein Skandal!
Das Schöne an diesem Skandal ist die Unverfrorenheit, die es
braucht, um die DDR dafür an den Pranger zu stellen. Der Stand-
punkt der antikommunistischen Staatsheuchelei der BRD würde näm-
lich, ernst genommen, gar keine Vorwürfe gegen drüben erlauben:
Soll denn nicht das Bonner Grundgesetz, eigentlich und im Grunde,
für die DDR mitgelten? Und vor allem: Soll denn nicht seit 25
Jahren "die Mauer weg", die Grenze zwischen der DDR und dem West-
berliner BRD-Anhängsel also praktisch ersatzlos entfallen? Jetzt
wird der DDR vorgeworfen, daß sie ihre eigene Grenze zu durchläs-
sig handhabt. Natürlich wäre dieses Manko von westlicher Seite
aus einfach zu beheben, wenn es darauf ankäme: Nichts leichter
als eine fertig eingerichtete Grenze von der anderen Seite her so
undurchlässig zu machen, wie man es haben will. Das genau will
aber der Westen nicht: Der zur juristischen Prinzipienreiterei
ausgestaltete Anspruch, daß der DDR im Grunde gar keine eigenen
Grenzen zustehen, schon gar nicht gegen Westberlin, würde in der
peinlichsten Weise "ausgehöhlt", wollte man sich gegen Asylbewer-
ber auf den Standpunkt der Vorteile stellen, die eine innerstäd-
tische Staatsgrenze bietet; und eine Blamage wäre es schon auch
ein bißchen für die Ideale der Freizügigkeit, in denen doch an-
geblich das Reich der Freiheit sich so unendlich positiv vom
"sowjetischen Völkergefängnis" unterscheidet. Also wird kaltlä-
chelnd von der DDR verlangt, sie solle für den bundesdeutschen
Rassismus an ihren selbstdefinierten Grenzen die Drecksarbeit er-
ledigen, damit man diesseits der Mauer erstens das "Problem" los
ist, zweitens ohne sich und seiner Hetze gegen die DDR und der
Leugnung wirklicher voller Souveränität dieses Staates, auch über
seine Grenzen, etwas zu vergeben. Und weil man drüben keinen
Grund und schon gar keine Eile hat, diesem unverschämten Ansinnen
zu willfahren, haben die Saubermänner der Bonner Politik den un-
gemein delikaten Vorwurf in Umlauf gebracht:
"Es geht der DDR offenbar darum, uns mit Hilfe unserer eigenen
Grundsätze ad absurdum zu führen." (SPD-Fraktionschef Vogel,
laut. "FAZ" vom 23.7.)
Ob das der DDR nicht schon gelungen ist? Haben sich die Grund-
sätze der Freizügigkeit in ganz Berlin und der asylrechtlichen
Großherzigkeit nicht längst kräftig blamiert: Fürs gut erzogene
westlich-demokratisch-rassistischantikommunistische Publikum je-
denfalls nicht! Da ist die Gegenrechnung viel beliebter: "Tamilen
lassen sie raus, ihre eigenen Bürger nicht!" - als wäre das ganz
furchtbar ehrenrührig im Vergleich zu dem bundesdeutschen Stand-
punkt, nur dort auf dem Niederreißen von Grenzzäunen zu bestehen,
wo das ein schönes Mittel ist, um einer verhaßten Regierung ihre
Hoheit zu bestreiten und ihre Untertanen streitig zu machen. So-
gar die DDR-Vorwürfe gegen kommerzielle Fluchthilfeunternehmen in
der BRD und Westberlin - "krimineller Menschenhandel", "inter-
nationale Schlepperbanden" - wurden auf einmal, gegen die DDR
gerichtet, zum neuen Bestandteil der westlichen Hetze. Das ist
eben das Schöne an einem nationalistischen Standpunkt: Sein
oberster moralischer Grundsatz lautet, daß er im Recht ist.
Objektiv bleibt jedenfalls festzuhalten, daß die DDR-Regierung in
dem von Bonn ausgerufenen "Asylantenproblem" die Chance entdeckt
hat und wahrnimmt, ihren Rechtsstandpunkt in der Berlinfrage vor-
zuführen: Sie geht mit ihrer innerstädtischen Grenze souverän um;
und sie betrachtet Westberlin nicht als Teil des Bundesgebiets.
Für dieses hat sie der Bonner Regierung nämlich schon die ge-
wünschten Handlangerdienste gegen Asylbewerber zugesagt und voll-
streckt: Sie liefert niemanden an, der kein BRD-Visum vorzuweisen
hat. Gleiche Dienste für Westberlin will sie sich zumindest poli-
tisch bezahlen lassen - eine recht mickrige Gegenerpressung gegen
den Anspruch der BRD daß man ihr überall die falschen Asylanten
vom Hals hält. Auch und gerade an der "Schandmauer"!
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Die schwierige Doppelmission christlicher Rumänen
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mit deutschem Stammbaum
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"Zu denjenigen, die gegenüber der Auswanderung der Rumäniendeut-
schen eine zwiespältige Haltung einnehmen und sogar so weit ge-
hen, das Verlangen nach höheren Ausreisequoten als fragwürdig zu
beurteilen, gehört die Evangelische Kirche in Deutschland. Sie
möchte offensichtlich, daß dieser 'Vorposten' des Luthertums in
Südosteuropa, den die Siebenbürger Sachsen zweifellos darstellen,
unter allen Umständen gehalten wird. Da es aber eine Kirche ohne
Menschen nicht geben kann, möchte sie wohl die Siebenbürger Sach-
sen möglichst an dem Ort festhalten. Sie bemüht sich, durch ihre
Stellungnahmen von Versuchen abzulenken, welche das Recht zu
freien persönlichen Entscheidungen zur Auswanderung fördern sol-
len. Damit schafft sie nicht nur in der Bundesrepublik und in den
Bonner Ämtern Verwirrung, sondern arbeitet praktisch den rumäni-
schen Behörden in die Hände. Sie verübelt es der Landsmannschaft
der Siebenbürger Sachsen, daß diese aus bitterer Erkenntnis der
Realitäten vor allem auf Auswanderung setzt. In einer Stellung-
nahme des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland
heißt es, daß 'die Absprachen zwischen der Bundesregierung und
Rumänien ohne Beiziehung der unmittelbar Betroffenen' erfolgt
seien. Die Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen tat gut
daran, auch das Auswärtige Amt darauf festzulegen, daß die beab-
sichtigte 'Überlebenshilfe' nicht von dem Wunsch nach Erleichte-
rung der Ausreise und vor allem nach freier Entscheidung für je-
den einzelnen ablenken dürfe." (FAZ, 8.8.)
Daß die EKD "den rumänischen Behörden in die Hände" arbeitet, ist
schon ein starkes Stück, aber auch wieder kein Fall von Landes-
verrat. Die Absicht geht nämlich in Ordnung, weil wir drüben gar
nicht genug Vorposten haben können. Diesen Beruf des Vorpostens
scheinen diese Saxo-Rumänen aber nur unter der Bedingung ausüben
zu wollen, daß es ihnen ordentlich schlecht geht. Also sind men-
schliche Erleichterungen dosiert fällig, als "Überlebenshilfe"
nämlich, die das Stänkern als leibhaftiger deutscher Rechtsan-
spruch vor Ort mit dem Drang nach einem Wirtschaftsasyl in der
BRD glücklich vereinen. Bonn und die Bischöfe werden's schon
richten.
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Was machen unsere Tamilen in Kanada?
"Wir bauen uns ein Häuschen, ein Casetta in Kanada..."
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Diese naheliegende Erklärung war völlig ausgeschlossen in dem
"mysteriösen Fall", dessen Aufklärung die Öffentlichkeit in der
letzten Woche gespannt beiwohnen durfte. Vor der kanadischen Kü-
ste wird ein Haufen Tamilen in Rettungsbooten aufgefischt. Sie
erzählen eine "wirre Geschichte". Erste "Verdachtsmomente" stel-
len sich ein, dann werden sie "überführt" und "gestehen". Und was
liegt vor? Was haben sie eigentlich verbrochen? In der BRD hatten
sie Asylanträge gestellt, waren in den entsprechenden Unterkünf-
ten kaserniert und durften ihr Verfahren abwarten. Über dessen
Ausgang konnten sie sich keinerlei Illusionen machen, weil Tami-
len nach der deutschen Rechtslage grundsätzlich nicht als Asylbe-
rechtigte anerkannt werden. Sie haben also versucht, nach Kanada
abzuhauen, um da ihr "Glück" von neuem zu versuchen, und haben
noch einmal Geld zusammengekratzt für einen Nacht-und- Nebel-
Transport. Zurück in ihre Heimat wollten sie nicht, weil ihres-
gleichen da am laufenden Band totgeschlagen wird.
Wo liegt das V e r b r e c h e n?
Unerlaubte Entfernung aus dem Lager? Störung eines Asylableh-
nungsverfahrens? Unbefugtes Verlassen einer BRD, die froh ist,
wenn sie sie los ist?
Beim besten Willen ist kein Verbrechen zu finden. Der Fall ist
überhaupt nur als Fall aufgebauscht worden, weil er das passende
Material für die Asylantenhetze abgibt, die die Bundesregierung
zur Zeit veranstaltet. Man soll daran sehen können, um was für
ein u n d a n k b a r e s Gesindel es sich da handelt, das mit
unserem großherzigen Asylrecht n i c h t zufrieden ist, sich
n i c h t glücklich schätzt, wenn es sich zu 10 Mann pro Zimmer,
einem Toastbrot und einem Topf Rama aufhalten darf, bis es abge-
schoben wird. Statt unsere Gnade einfach dankend in Empfang zu
nehmen, wollen die einfach eigene Dinger drehen und sich woan-
dershin absetzen! Damit war das erste Beweisziel erledigt: Solche
Figuren v e r d i e n e n überhaupt keine asylrechtliche Be-
handlung!
Dann erfolgte der Aufklärung 2. Teil, und auf einmal gab's
furchtbar viel Mitleid mit diesen armen Menschen, die "wie Vieh
über den Ozean transportiert worden waren". Jetzt ging es nämlich
um den Verbrecher, der sie hinausgeschleust hat. Den hat man auch
sehr schnell gefunden, einen Kapitän, der einen - nach allen Re-
geln des Geschäfts - hervorragenden Handel abgeschlossen hat. Und
schon wieder: Eine Gesetzesübertretung ist beim besten Willen
nicht auszumachen. Zugegeben, die Preise, die er verlangt hat,
waren ein bißchen extrem und der Service auf seinem Schiff unter
aller Kritik - aber seit wann ist es in der Geschäftswelt verbo-
ten, aus Notlagen einen Extragewinn zu ziehen?! Also schon wieder
kein Kriminalfall, sondern nur der zweite moralisch erwünschte
Beweis, daß das ganze "Asylantenproblem" bloß wegen solcher
"Schlepper" und ihrer Geschäftemacherei entstanden sein soll.
Denen muß man das Handwerk legen, und schon sind die Welt und das
einwandfreie Gewissen der Bundesrepublik wieder in Ordnung.
Drittens kann da der Verdacht nicht ausbleiben, daß Schlepper und
Asylanten unter einer Decke stecken. Vermutet wird nichts Gerin-
geres als der Mißbrauch von Almosen zur Eröffnung eines flotten
Waffengeschäfts.
"Radio Bremen: Tamilen kamen nicht als Asylbewerber
Unter Berufung auf Polizeikreise berichtete der Sender am Montag,
die Tamilen gehörten ausnahmslos der Organisation 'Liberation Ti-
gers of Tamil Eelam' an. Sie seien in die Bundesrepublik gekom-
men, um Sozialhilfe zu kassieren, mit Rauschgift zu handeln und
das Geld an Mittelsmänner für Waffe käufe weiterzugeben... Die in
der vergangenen Woche von der Hamburger Polizei genannte Summe
von 700000 Mark, die der Kapitän des Transportschiffes Aurigae
erhalten habe, sei auf diesem Weg gewaschen worden." (Süddeutsche
Zeitung, 19.8.)
Auch wenn sich der Verdacht nicht bestätigt hat, bleibt er doch
bestehen und gibt dem Volksmund wieder einmal recht: Erst zu
Hause rumstänkern, dann bei uns auf Sozialhilfe und Asyl machen,
das können bloß Verbrecher sein.
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Regierungssprecher will die BRD schlechtmachen
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Die Tagesthemen haben einen Mitschuldigen am Asylantenproblem
aufgespürt: Die deutschen Goethe-Institute im Ausland preisen in
Hochglanzheftchen ausschließlich die Vorzüge der Bundesrepublik!
Dabei darf es nicht bleiben. Die Bundesregierung steht in der
Verantwortung:
"Ost will eine gezielte Aufklärungskampagne im Ausland über die
deutsche Asylpraxis. Dabei soll auch auf Tatsachen hingewiesen
werden, die gegen die positiven Eindrücke über die Situation im
Bundesgebiet sprächen. Es komme darauf an, Illusionen über die
Bundesrepublik abzubauen. Gedacht ist vor allem an Veröffentli-
chungen im Iran, in der Türkei, im Nahen Osten, in Indien, Paki-
stan, Bangla Desh, Sri Lanka, Afghanistan und Ghana."
(Süddeutsche Zeitung, 2.8.)
Künftig soll also die Wahrheit über DIE KOSTEN DER FREIHEIT auf
Steuerzahlerkosten in fremdländischen Zeitungen nachzulesen sein?
Das kann doch nicht wahr sein.
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Pro und contra - Nationalisten unter sich
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"Viele Anzeichen sprechen dafür, daß die Zahl der zu Recht Asyl
Begehrenden in den nächsten Jahren rasch steigen wird. Wenn es
eines Tages in China wieder eine Unterdrückung nach Art der
'Kulturrevolution' geben, wenn in Indonesien oder Bangladesh, in
Pakistan oder Nigeria ein Unterdrückungsregime mit blutiger Ge-
walt wüten sollte, könnten leicht Millionen verfolgter Chinesen
und Ostbengalen, Pakistaner und Nigerianer bei uns politisches
Asyl verlangen. ... Bewahrt uns also nur Zufall oder Mangel an
Reisemöglichkeiten davor, daß wir in wenigen Jahrzehnten ein we-
gen Überfüllung von sozialen, nationalen, religiösen Konflikten
erschüttertes Land mit asiatisch-afrikanischer Bevölkerungsmehr-
heit werden?... Diese Vorschrift könnte eines Tages von unserem
Staat unendlich mehr verlangen, als er zu leisten imstande ist.
Sie könnte ihn sogar zwingen, die deutsche Nation im westlichen
Teil Deutschlands aufzugeben." (Johann Georg Reißmüller in der
'Frankfurter Allgemeinen')
"Denkt denn niemand mehr daran, daß deutsche Kunst, Musik, Archi-
tektur, Literatur nach der Nazi-Barbarei kaum noch existierten -
wenn nicht fremde Länder die Verfolgten aufgenommen hätten?...
Was haben wir Deutschen nicht alles gelernt von Leuten, denen wir
Asyl gewährten. Die Elbmarschen hinter Hamburg... von Asylanten
aus Holland. Die Refugies in Alt-Württemberg, die Hugenotten in
Berlin, die Zuckerbäcker aus dem Tessin...: Wie viele Techniken,
wieviel Kultur und Gesittung, wieviel schön Fremdes haben sie
alle mitgebracht und uns vermacht." (Rolf Michaelis in der
'Zeit')
Ein Vorschlag zur Einigung: Die Asylbehörden nehmen nur solche,
die der deutschen Nation eine nachweisbar nützliche Dienstlei-
stung mitbringen.
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