Quelle: Archiv MG - BRD INNENPOLITIK AUSLAENDER - Von der Sortierung der Leute
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ASYLANTEN RAUS! - EIN HOCH AUF DAS ASYLRECHT!
Flüchtlingen, die in die BRD kommen, um hier von "der einzigen
Bestimmung des Grundgesetzes, die ausschließlich fremden ein
Grundrecht garantiert" (Grundgesetzkommentar I. v. Münch), Ge-
brauch zu machen, bekommt dies in der Regel schlecht. Unangeneh-
merweise "erschöpft sich" nämlich das Asylrecht darin, "... daß
der Asylnehmende nicht an der Grenze abgewiesen werden darf"
(ebd.). Er darf also (eine Zeitlang) d a s e i n und sonst gar
nichts.
"So genießen (!) Ausländer nicht die Rechte der Freizügigkeit
(Art. 11), der Versammlungsfreiheit (Art. 8), der Vereinigungs-
freiheit (Art. 9 III S. 1) und der Berufsfreiheit (Art. 12)"
(ebd.).
Das wäre alles noch halb so schlimm, nur: mit den wirklichen
Genüssen des Lebens, auf die sich ein unwissender Asylant in der
"reichen BRD" gefreut haben mag, ist es auf dem Boden der FDGO
auch nichts.
Zunächst wird er in einem Sammellager untergebracht. Dabei hat er
noch Glück, wenn er z.B. zufällig nach München transportiert
wird, denn dort stehen ihm zusammen mit drei weiteren Schicksals-
genossen immerhin 18 qm zur Verfügung sowie das menschliche Ver-
ständnis der Stadträtin Geisbauer: "Die Leute leben schon sehr
eng aufeinander." (Münchner Stadtanzeiger) Wäre er nämlich nach
Landshut expediert worden, so hätte er sich mit 31 anderen 60 qm
teilen müssen (Stern 33/85). Weil sich sein "subjektiv - öffent-
licher Anspruch" auf Asyl - wie gesagt - im bloßen Aufenthalt er-
schöpft, ist es dem Asylsuchenden auch nicht erlaubt, sich einen
Job zu suchen, um sich vielleicht ein paar Kröten für eine weni-
ger schlimme Bleibe zu verdienen. Er unterliegt einem bislang
zweijährigen Arbeitsverbot, das durch neue Gesetzgebung auf die
gesamte Dauer des Asylverfahrens ausgedehnt werden soll, damit
nicht unversehens bürgerliche Rechtsverhältnisse entstehen. Die-
ses Verfahren kann bis zu vier Jahre dauern.
So lange unterliegt ein Asylbewerber der "Residenzpflicht", d.h.
er darf den Ort, an den er - selbstverständlich ohne gefragt zu
werden - "verbracht" wurde, nicht verlassen.
Die staatliche Sozialhilfe, von der er abhängig ist, "wird Asyl-
suchenden in der Regel um 10 bis 20 Prozent auf das sogenannte
'Unerläßliche' von monatlich ungefähr 270 Mark gekürzt" (Münchner
Stadtanzeiger), wobei diese nicht das Geld, sondern
"Sachleistungen" erhalten sowie als "Aufstockung" ein Taschengeld
von monatlich 61 Mark.
Bei der Sachleistung "Essen" besteht eine Drei-Tage-Ration in
München "aus zwei Päckchen gefrorener Erbsen, zwei halbgefrorenen
Wurstscheiben, einem Laib Brot sowie einem Stück vorgekochtem
Fleisch." Der Leiter Johannes Gunst (!) versichert, das Essen sei
"von Ernährungswissenschaftlern des Gesundheitsministeriums zu-
sammengestellt". Deshalb müssen auch für ein "Baby 10g Fencheltee
sowie 1000g Baby-Pulver drei Wochen lang" reichen (Münchner
Stadtanzeiger), wie es auch ernährungswissenschaftlich überflüs-
sig ist, einer ghanesischen Diabetes mit spezieller Nahrung zu
kommen, "auch wenn ein Arzt darauf besteht" (ebd.).
Die Lagerleitung verteilt sogar - einfühlsam wie sie ist - "aus
Rücksicht auf die verschiedenen Religionen nur Rindfleisch und
kein Schweinefleisch" und weiß auch, warum sie ihren Schutzbefoh-
lenen kein Geld in die Hand gibt: die gäben es ja doch nur "für
Schnaps und Zigaretten aus" (ebd.).
Das Geld für diese Genüsse dürfen sich die Asylanten anläßlich
der "Verpflichtung zur gemeinnützigen und sozialen Arbeit" ver-
dienen, "mit einem Stundenlohn von 1.10 bis 1.80 Mark" (ebd.).
Daneben haben sich Asylanten hierzulande noch auf alle möglichen
anderen deutschen Nettigkeiten einzurichten: An erster Stelle auf
monatelange Abschiebehaft in überfüllten Gefängnissen während ei-
nes streitigen Asylverfahrens, dann auf Auslieferung trotz
Asylanerkennung oder laufenden Asylverfahrens; wenn der Flücht-
ling nicht aus dem richtigen (einem Ostblockland), sondern aus
einem befreundeten Folterstaat kommt und dort z.B. "wegen eines
politischen Verbrechens gegen das Leben" gesucht wird (Paragr. 3
III Deutsches Auslieferungsgesetz), das sich zur Not auch türken
läßt.
Asylsuchende müssen gefaßt sein auf Bombenanschläge auf ihre
Quartiere aus Kreisen der besorgten Bevölkerung, die die Hinweise
ihrer Politiker geringfügig überinterpretieren und
"das Asylrecht als solches zwar bejahen, aber ohne jedes Ver-
ständnis sind, wenn der Staat durch Handlungsunfähigkeit und Re-
alitätsferne der Politik zum Opfer von Schmarotzern wird."
(Innensenator Lummer, Berlin, Opfer vom Dienst, in der Süddeut-
schen Zeitung)
Im übrigen, das ist schon kaum mehr der Rede wert, müssen sie
sich natürlich schon ab und zu eins mit dem Polizeiknüppel über-
ziehen lassen, damit sie beizeiten das ordentliche deutsche
Schlangestehen vor den Schaltern der Asylbehörden lernen. Am
Schalter müssen sie sich von jedem Beamtenarsch anscheißen und
von jedem Mediendödel anpöbeln lassen, der es "für eine gute Sa-
che hält, wenn keine Sri-Lanka-Leute mehr auf den Kurfürstendamm
latschen" ("Stachelschwein"-Afterclown Wolfgang Gruner).
Die geplante Verschärfung des Asylrechts gemäß den Gesetzentwür-
fen der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Berlin sieht noch
ein paar Rechtssicherheiten vor:
- die Erweiterung der "Unbeachtlichkeitsgründe" für Asylanträge
(wenn z.B. "offensichtlich ist, daß der Ausländer nur aus wirt-
schaftlichen Gründen oder um einer allgemeinen Notsituation oder
kriegerischen Auseinandersetzungen zu entgehen, eingereist ist"),
- die Verkürzung der Fristen für Asylanträge,
- die zwingende Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen nach
zwei bzw. drei Jahren.
1982 wurde das Asylverfahrensgesetz schon leicht novelliert:
"Kernstück dieser Reform ist die Regelung, daß ein Ausländer un-
verzüglich ausreisen muß, wenn sein Asylantrag als offensichtlich
unbegründet abgelehnt worden ist." (Bulletin, 2.10.84)
Für Qualität ist also gesorgt, so daß es nur noch um die Quanti-
tät zu tun ist. Dem Problem wurde mit warnenden Anzeigenkampagnen
in Ghana, Sri Lanka und anderswo zu Leibe gerückt. Der Erfolg war
so durchschlagend, daß die Zahl der Asylbewerber von 107.818 in
1980 auf 19.737 in 1983 sank (Angaben des Bundesministeriums des
Inneren). Das kam wieder der Qualität zugute. Es wurde möglich,
"die Hilfe für die politisch Verfolgten über das Asylrecht in
vollem Umfang sicherzustellen" (ebd.).
Das deutsche Gemüt - leicht überfordert
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Unklar ist bei alledem, wieso man sich diese Leute überhaupt im
Lande leistet, wenn sie doch niemand will. -,
Der gewöhnliche Volksrassismus hat offenbar nicht zu entscheiden,
denn ginge es nach ihm, käme kein einziger Asylant über die Gren-
zen. Er ist der Auffassung, daß die Segnungen eines deutschen
Sammellagers eine steuergeldverschwendende Wohltat
- "die werden doch von uns gemästet und schlafen bis zwölf"
für undankbare und berechnende Kanaken seien
- "ja was wolln die denn eigentlich noch mehr? Wir wären doch
froh gewesen, wenn wir damals so eine Unterkunft gehabt hätten" -
,
die diese gar nicht verdienen
- "die sollt man doch gleich in die Isar schmeißen oder zurück-
schicken zum Khomeini,... eh alles nur Wirtschaftsflüchtlinge" -,
Denn sie teilen nicht von Geburt an die deutsche Scheiße, die
auch gar nicht beschissen wäre, sondern eigentlich für deutsche
Eingeborene eine einzige Chance, wenn nicht pflichtvergessene Po-
litiker ständig den Ausländern, für die unser Staatswesen gar
nicht eingerichtet ist, das Geld in den Hintern bliesen und den
braven Deutschen die Arbeit überließen:
"Wenn wir hier arbeiten wie die Affen im Käfig und die Asylanten
flanieren draußen auf unseren Straßen - da stimmt doch was
nicht!" (diverse Volksstimmen aus Niederbayern, Stern 33/85).
Die idiotischen Gesichtspunkte, von denen aus noch jeder Zukurz-
gekommene sich den Klassenstaat als dauernd scheiterndes Wohl-
fahrtsunternehmen um seinet- statt um ausländischer Untertanen
willen vorstellen will, sind selbstverständlich nicht die der
stattfindenden Ausländerpolitik und verpflichten diese auch zu
nichts. Die moralischen Faschistereien der demokratischen Staats-
bürger, die sich ja gerade nicht um den wirklichen Umgang mit
Gastarbeitern und Asylanten kümmern, werden allenfalls von der
Politik nach Gutdünken benützt, indem ihnen durch offizielle Pro-
blematisierung ihre Konjunktur und den politischen Maßnahmen eine
Berufungsinstanz verschafft wird:
"Der Zustrom von Menschen aus den Entwicklungsländern muß im In-
teresse der Ausländer selbst wie auch des sozialen Friedens unter
allen Umständen eingedämmt werden... Lassen Sie die Arbeitslosen-
zahlen noch etwas steigen: das gibt Klassenhaß." (L. Späth in der
Süddeutschen Zeitung)
So wurde in den letzten Jahren jedem aufrechten Deutschen bestä-
tigt, was er schon immer wußte, und zwar von oben:
"Das Asylantenproblem ist nicht mehr zu bewältigen." (der bayri-
sche Innenminister)
Dabei wurde zunehmend unklar, ob den politischen Anheizern oder
den deutschen Stammtischfaschisten der erste Preis für die
schärfste Ausländerhetze gebührt:
"Berlin ertrinkt im Asylantenstrom!" (Berliner Morgenpost)
"...wenn sich die Situation in Neukaledonien zuspitzt, haben wir
bald die Kanaken im Land..." (Strauß)
"Wir haben ein Asylrecht, da kann die ganze Rote Armee kommen und
das KGB dazu. Wenn die an unserer Grenze nur das Wort 'Asyl' sa-
gen, können wir sie nicht zurückschicken!" (Lummer)
"Bei den einreisenden Ghanesen überwiegen nach Meinung von Fach-
leuten Zuhälter mit ihren Dirnen..." (Bloehmecke, CDU-MdL in
Stuttgart)
Diese vernichtenden Ermittlungsergebnisse geben dem offiziellen
Rassismus in jeder Hinsicht recht. Der sortiert gewöhnlich die
Menschheit säuberlich mittels Asyl-, Ausländer- und Staatsangehö-
rigkeitsrecht in solche, auf die er per angeborener Untertanenei-
genschaft setzen mag, wenn's ihm drauf ankommt, und die anderen.
Bei denen fällt es erschwerend ins Gewicht, wenn sie sich durch
Flucht ausgerechnet in deutsche Lande die Rettung ihrer Haut ver-
sprechen.
"Die BRD ist kein Einwanderungsland" ist der Standpunkt der demo-
kratischen Rassereinheit, der, ganz einig mit dem individuell-mo-
ralischen Faschismus, ins Geifern gerät.
Eine demokratische Zierde - vor Gebrauch zu schützen
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Offensichtlich ist dem Staat durchaus am Asylrecht, keineswegs
aber an den Asylanten gelegen. Daß es ihm einfach "zu viele" wä-
ren, gemessen an den aufzubringenden Mitteln für Unterbringung
und Versorgung dieser Leute, wäre angesichts des ansonsten regie-
rungsseitig verbratenen Reichtums eine lächerliche Lüge, auch in
Anbetracht dessen, daß die BRD mit ca. 1,5 Promille Anteil von
Flüchtlingen auf die Gesamtbevölkerung am Ende der europäischen
asylgebenden Staaten rangiert.
Daß es zu viele Asylanten gibt, gemessen an den Mitteln, die man
zur Pflege des Asylrechts und der ihm Unterworfenen aufbringen
w i l l; daß der Politik das Asylrecht nicht soviel wert ist,
wie sie derzeit trotz schärfster Restriktionen noch ausgibt: das
kommt der Sache schon näher.
"Das Asylrecht lebt davon, daß es nicht in Anspruch genommen
wird." (Ein Berliner Senatsdirektor Conen in der Frankfurter
Rundschau)
Tatsächlich braucht es das Asylrecht als weltöffentlichen Beweis
dafür, daß man nunmehr als Staat endgültig auf der besseren
Seite, dem moralisch maßgeblichen Lager des freiheitlichen Impe-
rialismus angekommen ist; auch als offizielle Mahnung gegen über-
zogenen, weil manchmal unpassenden Rassismus des eigenen Volks.
Dafür braucht es aber keinen einzigen Asylanten, sondern nur den
Beschluß des Parlamentarischen Rats über den Art. 16 II S. 2
Grundgesetz. Für die Praktizierung des Asylrechts als gewöhnli-
cher Unterabteilung imperialistischer zwischenstaatlicher Bezie-
hungen
- "...im Völkerrecht (wird ) das Asylrecht... weitgehend als
Recht eines Staats gegenüber einem anderen Staat aufgefaßt... "
(I. v. Münch, GG-Kommentar) -,
bei denen (auch) mit seiner Hilfe die außenpolitische Zuständig-
keit zur Beobachtung und Sortierung fremder Staaten wahrgenommen
wird, wären allenfalls drei bis fünf Asylanten pro Jahr aus den
richtigen Staaten vonnöten: als Repräsentanten der unerträglichen
Unterdrückung in ihren Staaten, p o l i t i s c h e D e m o n-
s t r a t i o n s o b j e k t e "unserer" Güte und "unserer"
Ansprüche.
Das Pech der armseligen Menschenmassen, die durch die globalen
Erfolge des Imperialismus mit Geschäft und Gewalt weltweit in Be-
wegung gesetzt werden, ist es, daß sie in der Menge für diesen
politischen Dienst an der Außenpolitik der imperialistischen Na-
tionen zu viele sind. Außerdem ist dieser Dienst auch schon erle-
digt, wenn sie im Asylland eingetroffen und dem dortigen Asyl-
recht unterworfen sind. Ab diesem Zeitpunkt sind sie nichts an-
deres mehr als lästiger Schrott; und so werden sie auch behan-
delt.
Asylanten haben freilich auch Fürsprecher. Sie stehen zur Repu-
blik und ihrem Recht, und sie halten es für unwürdig, wenn ein
Negerkind gemäß offiziellem Beschluß unter das Verdikt gerät, die
Interessen der BRD zu beeinträchtigen. Diese Menschenfreunde nö-
tigen den Politikern und der Öffentlichkeit den sinnreichen
Streit darüber auf,
- ob die BRD schon ein "volles Rettungsboot" sei oder noch ei-
nige/viele (wieviele denn?) Asylanten vertragen könne (so der re-
publikanische Anwaltsverein);
- ob den Deutschen, vor allem aber den Berlinern, eine
"Blutauffrischung" durch Ausländer zum Vorteil gereicht oder
nicht (so - bejahend - die Jury des Flüchtlingsrats);
- ob schon die "Umvolkung" drohe oder nur "die Grenzen unserer
Leistungsfähigkeit" erreicht sind, wenn noch mehr Ausländer kom-
men (so Theo Sommer in Die Zeit);
- ob die Asylpolitik überhaupt ein "Ruhmesblatt" ist oder nicht,
für die BRD, die man so gerne ruhmreich sähe (so verneinend - Die
Zeit).
So schnell ist man als "Freund der bedrohten Völker" und des ei-
genen Staatswesens dabei, die Maßstäbe der offiziellen Politik zu
teilen und als alternativer Nationalist und Rassist für gar
nichts weiter zu plädieren als für deren großzügige Auslegung.
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