Quelle: Archiv MG - BRD GEWERKSCHAFT TARIFPOLITIK - Von Lohnrunden ohne Lohn
zurück
Kein Kampf um die Arbeitszeit - bloß ihre Regelung
TARIFRUNDE ALS UNTERNEHMEROFFENSIVE
Kapitalistische Unternehmer sind Aktivisten in Sachen Arbeits-
zeit. Sie bezahlen Arbeitsstunden, revolutionieren ihre Maschine-
rie und damit die Leistungsansprüche und überwachen, daß sie an
den Arbeitsplätzen entsprechend bedient werden. Wo es sich lohnt,
organisieren sie Überstunden, Schichtarbeit und Dauerbetrieb -
und mit steigenden Auslagen lohnt es sich immer mehr. So wird die
Arbeitsfähigkeit der Belegschaften, werden Kraft, Nerven und Ge-
sundheit nicht zu knapp beansprucht, und mit dem unaufhaltsamen
Fortschritt der Technik nimmt die Bequemlichkeit der Arbeitsum-
stände keineswegs zu die Anwesenheit an der Arbeitsstätte keines-
wegs ab.
Arbeitszeitverkürzung ist daher ein bleibendes Bedürfnis der Ar-
beiterschaft. Weniger Arbeitsstunden und eine Änderung des Stun-
denlohns damit der Verdienst nicht sinkt, verbessern die Lage der
arbeitenden Klasse und begrenzen ihren kapitaldienlichen Ver-
schleiß, bzw. sichern eine gewisse Entschädigung. Das ist das
eine.
Was die Metall- und andere Gewerkschaften gegenwärtig fordern,
worum die Tarifparteien wirklich streiten, ist das andere.
Die paradoxe Alternative: kürzer oder verfügbarer
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Es ist eigenartig. Die IG Metall fordert "Arbeitszeitverkürzung"
- die Unternehmer antworten mit dem Ruf nach
"Arbeitszeit f l e x i b i l i s i e r u n g". Die IG Metall
verlangt nach e n g e r e n Grenzen von Arbeitstag und Arbeits-
woche die Unternehmer setzen dagegen, die Arbeitskräfte müßten
v e r f ü g b a r e r sein. Die IG Metall nennt als Ziel "3 5 -
S t u n d e n - W o c h e" - die Unternehmer halten nicht
"Vierzig Stunden und keine weniger" dagegen, sondern den Grund-
satz: Immer gerade soviel Stunden, wie d e r B e t r i e b
b r a u c h t. Dem bezifferten gewerkschaftlichen Wunsch nach
Neu f e s t s e t z u n g begegnen sie mit dem Verlangen, jede
Festsetzung a u ß e r K r a f t zu setzen. Um kürzere Arbeits-
zeiten wird bei einem solchen Gegensatz nicht gestritten. Die
konkreten Forderungen und Angebote beider Seiten belegen, daß an-
deres zur Debatte steht. Die Metallgewerkschaft bietet einerseits
mit einigen Rechenkunststücken bei ihrer 'Lohnberechnungsformel'
Lohnverzicht gegen Arbeitszeitverkürzung an; andererseits ist sie
bereit, mehr Flexibilität gegen weniger Arbeitsstunden aufzurech-
nen. Die Unternehmer bieten für einen freieren Umgang mit der Ar-
beitszeit eine Verkürzung um eine halbe Stunde pro Woche an. Wie
die wirkliche Arbeitszeit aussehen soll, ist in beiden Fällen
nicht ausgemacht. Nur soviel ist klar: Mit der Normalarbeitszeit
stimmt sie in keinem Fall überein; die soll nämlich zu einer rei-
nen Durchschnittsgröße gemacht werden. Um die Modalitäten wird
gestritten.
Jede Betriebsnotwendigkeit ein Unternehmerrecht
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Eigentlich sind es die A r b e i t e r v e r t r e t e r, die
in Tarifrunden auf Änderungen des Tarifvertrags aus sind, weil
sie die legalen Fortschritte korrigieren wollen, welche die Un-
ternehmer unter dem alten Vertrag bei Leistung, Produktivität und
Preisen zu Lasten der Arbeiter erzielt haben. Der laufende Tarif-
streit um die Arbeitszeit dreht sich dagegen darum, daß die Un-
ternehmer unzufrieden sind - und zwar mit den Grundsätzen für die
Einrichtung der Arbeitszeiten. Wenn sie für mehr Verfügbarkeit
der Arbeiterschaft eintreten, bekunden sie ihren Unwillen, die
bisherigen Touren, über Arbeitsstunden zu bestimmen, weiter gel-
ten zu lassen. Der 8-Stunden-Normalarbeitstag, die 5-Tage-Normal-
woche - Einrichtungen, die nicht die Arbeitszeit begrenzen, son-
dern die längere oder kürzere Beschäftigung als Überstunde Son-
derschicht, Kurzarbeit, Teilzeitarbeit definieren und preislich
regeln - erklären sie zu starren Vorschriften, die der lohnenden
Verwendung von Arbeitskräften im Betrieb untragbare Schranken
auferlegen. Das stimmt zwar nicht, kennzeichnet aber ihr
Interesse, der Arbeitszeit den rechtlichen Schein einer
a l l g e m e i n e n, f e s t e n Regelung zu nehmen, von der
es je nach Betriebsbedürfnis lauter A u s n a h m e n gibt. Sie
streiten darum, ob nicht der Tarifvertrag ihrem Interesse wider-
spricht, die Belegschaft oder Teile davon kürzer oder länger an-
treten zu lassen, und melden das Ideal an, daß das Ta-
rif r e c h t mit den wechselnden B e t r i e b s n o t-
w e n d i g k e i t e n zur Deckung gebracht und die freie
Einteilung von Arbeitsstunden, -tagen -wochen zum gültigen
Grundsatz erhoben werden soll.
Die entsprechenden Änderungen im Tarifrecht, die sie kategorisch
fordern, sind einerseits reine Formsache. Wenn der Rahmen des
Normalarbeitstages, bzw. der Normalarbeitswoche weiter gesteckt
werden soll, dann ändert sich die Berechnungsweise. Der Samstag
gilt wieder als Normalarbeitstag, Überstunden fallen nicht so
schnell an, Arbeitsstunden können innerhalb längerer Zeiträume
zur Durchschnittsarbeitszeit ausgeglichen werden kurz: Die be-
triebsgenehme Unregelmäßigkeit ist tarifvertragliche Regel, ent-
sprechend anders sehen die anerkannten Ausnahmen aus. So soll
rechtlich einer betrieblichen Praxis Rechnung getragen werden,
die längst Schichtarbeit vielfältigster Art, wechselnde Arbeits-
länge je nach Auftragslage und Betriebsgegebenheiten und Wo-
chenendarbeit in verschiedenem Ausmaß zur Selbstverständlichkeit
gemacht hat. Andererseits ergeben die neuen Richtlinien, was als
durchschnittliche 'Normal'arbeitszeit' zu gelten hat, einen ge-
wissen m a t e r i e l l e n Ertrag für die Unternehmer. Manche
Überstundenzahlung fällt dem Ausgleichswesen zum Opfer, mancher
Zuschlag verbilligt sich und Zeiten der Überbeschäftigung ver-
rechnen sich gegen verordnete Freitage zum passenden Zeitpunkt.
So bekommen die Arbeiter dann zu spüren, daß es doch keine bloße
Formsache ist, ob täglich ein Zeitraum bis zu 10 oder 8 Stunden
als normale variable Verfügungsmasse gilt, ob in zwei Monaten
oder in längerer Zeit der Durchschnitt errechnet sein muß.
Drittens greift dieses Unternehmerprogramm die Arbei-
ter v e r t r e t u n g an - in ihren tarifvertraglich festge-
legten Rechten nämlich, laufend ein entscheidendes Wort mitzure-
den, wenn betriebsgenehme Arbeitszeiten eingerichtet werden. Mit
den Zeiten, die ein gewerkschaftlich Vertretener im Betrieb zu-
bringen muß, hat das nichts zu tun; die stehen ja längst nicht
mehr zur Debatte, wenn Gewerkschaftsrechte in Frage gestellt wer-
den. Strittig ist die Arbeitervertretung in ihrer Rolle als In-
stitution, die Arbeitszeitregelungen m i t b e s t i m m t, die
zuständig ist für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit unternehme-
rischer Zeitansprüche, die im Betrieb als Betriebsrat Überstunden
und Sonderschichten extra genehmigen muß, an deren ständige Mit-
wirkung also die Arbeitszeitsouveränität der Unternehmer gebunden
ist. Das Unternehmer'angebot' in der Metalltarifrunde zielt dar-
auf, diese Sorte Tarifpartnerschaft einzuschränken, und zwar dop-
pelt: Erstens durch die Forderung nach flexiblen Arbeitszeitbe-
stimmungen, welche die gewerkschaftliche und betriebsrätliche Be-
teiligung ein Stück weit erübrigen; zweitens dadurch, daß das An-
gebot von einer halben Stunde weniger durchschnittlicher Wochen-
arbeitszeit an die Verpflichtung gebunden ist, bis 1991 das Thema
"Arbeitszeitverkürzung" nicht mehr in die Tarifverhandlungen ein-
zubringen, sowie die Lohnsenkung gleich auf zwei Jahre auszuhan-
deln. Entscheidungs f r e i h e i t für die Unternehmer und
Dauer v e r p f l i c h t u n g e n für die Arbeitnehmer - so
passen Festigkeit auf der einen und Flexibilität auf der anderen
Seite zusammen.
Für jedes Unternehmerrecht - aber mitbestimmt!
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Mit ihrer Tarifforderung reagiert die IG Metall auf das Ansinnen,
die Unternehmerfreiheit neu im Tarifrecht zu verankern, haargenau
so, wie es sich für eine I n s t i t u t i o n gehört, die den
ordnungsgemäßen Gebrauch der Arbeitskräfte mitentscheiden darf
und will. Sie verteidigt s i c h - und zwar als kundigen und
verantwortlichen Kontrapart, der hier wie sonst für die Auffas-
sung einsteht, Arbeitervertretung bestünde in der schwierigen
Aufgabe, brauchbare soziale und wirtschaftliche Verhältnisse im
Lande mitzugestalten, eben in "Arbeitszeit p o l i t i k". Daß
Arbeiter von den Stunden, die sie im Betrieb zubringen, also auch
von den gewandelten Tarifrechtsansinnen der Unternehmer unange-
nehm betroffen sind, wissen und vermelden die Funktionäre zwar -
ihre veröffentlichten Listen der widrigen Umstände, die gewerk-
schaftlich mitgestaltete Arbeitszeit unter den geltenden Bestim-
mungen einschließt, sind ansehnlich genug -, aber ein Argument
für G e g e n w e h r wird daraus nicht; vielmehr ein Argument
dafür, daß die Arbeitervertreter den Kapitalbedürfnissen doch
schon immer e n t s p r o c h e n haben und deshalb ganz zu Un-
recht eingeschränkt werden sollen. Zielstrebig ordnen Steinküh-
ler und andere Gewerkschaftsradikale die verlangte Rechtsrevision
und ihre Folgen für das Arbeitsmaterial, das da tarifvertragsge-
mäß flexibel und regelmäßig zugleich in die Fabriken latscht, dem
O r g a n i s a t i o n s interesse unter; ihre rechtliche Kompe-
tenz darf nicht leiden. Sie verfallen erst gar nicht auf die
Idee, durch bedingungslose Arbeitszeitverkürzung mit einem
Schlage die ganze geplante Reform der Arbeitszeiteinrichtungsver-
fahren hinfällig zu machen. Statt dessen entdecken sie in dem un-
ternehmerischen Ansinnen wieder einmal nur den Hang zum
'Manchesterkapitalismus' und zurück, ins 19. Jahrhundert', in dem
die Unternehmerschaft ganz allein fürs Regeln zuständig und alles
willkürlich war, weil die gewerkschaftliche Mitgestaltung gefehlt
hat - so interpretieren Arbeitervertreter heute die gewerkschaft-
lichen Kämpfe von damals. Freilich, auch dieser Vorwurf ist nicht
so ernst gemeint. Schließlich klagen die gewerkschaftlichen Mit-
manager un-willkürlicher Ausbeutungsverhältnisse nur ihr Recht
ein, am gesellschaftlichen Auftrag: 'Wachstum und/für Ar-
beitsplätze, Arbeitsplätze und/für Wachstum' beteiligt zu sein.
Deswegen fühlen sie sich auch verpflichtet, den neuen Ansprüchen
an den Manteltarifvertrag in der Doppelrolle entgegenzukommen,
durch die sie sich schon immer die Teilhabe redlich verdient ha-
ben: als sachverständiger Anwalt der Betriebsnotwendigkeiten und
als Kontrollinstanz, die zwischen diesen und unternehmerischer
Willkür wohl zu unterscheiden weiß, wenn sie allen Notwendigkei-
ten zustimmt und dabei Rücksicht auf die Arbeiterschaft anmahnt.
Erstens leuchtet den Fortschrittsmenschen schwer ein, daß flexi-
ble Arbeitszeiten, also ein neues Tarifrecht sein muß, wenn Un-
ternehmer so dringlich danach verlangen. Zweitens aber darf der
Unterschied zwischen Willkür und Notwendigkeit nicht verloren ge-
hen, den Gewerkschaftler beim Mitgestalten ausfindig machen und
durch ihre Unterschrift ausräumen. Also legen sie eigene Vor-
schläge für f l e x i b l e Arbeitszeiten vor, natürlich mit
'sozialer Komponente'; also machen sie den im Prinzip freien,
aber natürlich auch für notwendige Arbeit zur Verfügung zu stel-
lenden Samstag zum Streittitel, an dem sich das berechtigte Be-
triebsanliegen, die teuren Anlagen auszulasten, von der Unterneh-
merwillkür gegenüber Arbeitslosen und Arbeitenden scheiden läßt.
In abweichenden Eckdaten und Berechnungsweisen tarifvertraglicher
Arbeitszeit tragen ihre Tarifexperten dem angemeldeten Unterneh-
merbedürfnis Rechnung, klagen aber einen rechnerischen Ausgleich
für die totale Verfügbarkeit der Belegschaften ein, knüpfen daran
das Ideal und die Propaganda, so würde gesamtgesellschaftlich Ar-
beit umverteilt zugunsten der Arbeitslose - und melden mit alle-
dem eigentlich nur ihren Anspruch an, weiterhin über Regel und
Ausnahme m i t b e f i n d e n zu wollen.
Zum Beweis, daß gewerkschaftliche Rechenkünstler in den neu er-
öffneten Anforderungen der (Arbeits-)Zeit schon wieder ein loh-
nendes Feld für ihren Mitgestaltungswahn entdeckt haben, legen
sie gleich einen ganzen K a t a l o g von "Arbeitszeitmodellen"
vor, die sich aus ihren vorgeschlagenen Rahmenbedingungen fle-
xibler verkürzter Normaldurchschnittsarbeitszeit erfinden lassen.
Dagegen profiliert sich die IG Chemie vorsorglich damit, daß sie
den Fünf-Schicht-Betrieb und zusätzliche Samstagsschichten, also
ein denkbares Unternehmerprogramm, als Selbstverständlichkeit ge-
gen die IG Metall ins Feld führt und ihren Anspruch anmeldet, ge-
nau dieses Programm mitfestlegen zu wollen. Mit solchen Kunst-
stücken gewerkschaftlich zugestandener Unternehmensfreiheit ist
die Gegenposition zur willkürlichen Unternehmerfreiheit genügend
bekundet - und der S t r e i t u m d i e M o d a l i t ä-
t e n d e r T a r i f r e c h t s r e f o r m in die richtigen
Bahnen gelenkt.
Die Strategie der IG Metall:
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Billige Warnungen mit kalkulierten Opfern
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Weil es darum geht, die Mitzustänzdigkeit glaubwürdig zu behaup-
ten, weil also irgendein Stück tarifpolitische Forderung durchge-
setzt und ein 'Kompromiß' erzielt werden muß, machen die Funktio-
näre die Metaller aktiv. Der B a s i s, die sie ansonsten ver-
walten, muß das Regelwerk ihrer Vertretung allerdings erst einmal
verständlich gemacht und ans Herz gelegt werden, damit man sie
dafür a n t r e t e n l a s s e n kann. Deshalb interpretieren
die Tarifexperten ihr Werk in eine sozialpolitische Errungen-
schaft für die Arbeiterschaft um. Daß sie die Verfügbarkeit der
Arbeitskräfte neu definieren, läuft unter dem Firmenschild:
'Arbeitszeitverkürzung hat ihren Preis'; daß mit ihrer Zustimmung
Arbeit zugeteilt wird, und zwar nicht zu knapp und teuer, heißt:
'Umverteilung der Arbeit zugunsten der Arbeitslosen'. O p f e r
werden also nicht ganz verschwiegen, aber für ziemlich
l o h n e n d erklärt.
Dasselbe gilt, wenn den Gewerkschaftsmassen deren geplante Akti-
vitäten schmackhaft gemacht werden. Die Arbeitskampfstrategen der
IG Metall mache den Betroffenen klar, daß ohne Kampfmaßnahmen
keine Forderung berücksichtigt wird, Aktionen also sein müssen,
aber sie einigermaßen teuer zu stehen kommen. Sie machen sie mit
der Dialektik vertraut, daß Arbeitskampf wegen seiner neuen
rechtlichen Umstände k a u m e r f o l g r e i c h zu führen
ist, gleichwohl aber gerade deswegen s t a t t f i n d e n
soll; n i c h t v i e l b r i n g t, aber dafür
e i n i g e s k o s t e t - und zwar nicht an Gewerkschaftsgel-
dern. Bereit, sich einsetzen zu lassen, aber ohne ernsten An-
spruch, es müsse auch etwas Lohnendes dabei herauskommen - so muß
eine Gewerkschaftsbasis für die Tarifpolitik beschaffen sein.
Die Strategie der Warnstreiks und demonstrativen Überstunden-Ver-
weigerungen ist insofern ein einziger wohlkalkulierter T e s t
auf die Bereitschaft der Belegschaften, diese Sorte s e l b s t-
l o s e r S o l i d a r i t ä t auf Kommando zu beweisen. Damit
überprüfen die gewerkschaftlichen Planer vorsorglich, wie weit
den Mitgliedern auch härtere Belastungen zuzumuten sind, wenn es
die Tarifrundentaktik gebietet, und wecken gleichzeitig das
Bedürfnis, von einer 'härteren Gangart' verschont zu bleiben.
Mit diesen 'Kampf'formen reagiert auf der anderen Seite eine ver-
antwortliche und auf ihr Recht pochende Arbeitervertretungsbe-
hörde darauf, daß sie n e u e R e c h t s u m s t ä n d e der
Tarifauseinandersetzung verpaßt bekommen hat, die ihre taktischen
Berechnungen einschränken. Sie hat sich auf den Paragraphen 116
eingestellt - der Kampf dagegen findet gerechterweise vor dem
Verfassungsgericht statt - und führt den Nachweis, daß gewerk-
schaftliches Treiben auch unter dem neuen Paragragraphen noch
geht, ohne die Gewerkschaftskassen ungebührlich zu belasten, wenn
die Mitmacher die Zeche bezahlen. Ein Nachweis, der allerdings
der anderen Seite jeden Schein von Schädigung erspart; aber daran
ist sowieso nicht gedacht, wenn Arbeiter Lohn opfern dürfen, weil
ihre Organisation ihren partnerschaftlichen Vertretungsanspruch
anmelden will.
Die Mobilisierung für die neuerliche Etappe im 'Jahrhundertkampf'
erschöpft sich deshalb auch in der I n s z e n i e r u n g ei-
ner gewerkschaftlichen Massenbewegung, die es nicht gibt, weil
sie gar nicht von einem gemeinsamen Anliegen getragen wird. Ge-
werkschaftsfunktionäre können da beweisen, daß sie nicht nur
wirtschaftlichen Sachverstand und soziales Engagement besitzen,
sondern auch die I d i o t i e n d e m o k r a t i s c h e r
S e l b s t d a r s t e l l u n g und Werbung beherrschen. Sie
agitieren, indem sie für lauter kindische Methoden einer Öffent-
lichkeitsarbeit von unten werben und gleichzeitig selber in ihren
Zeitungen die Öffentlichkeit spielen, in der aktive Gewerkschaft-
ler ihre demonstrativen Taten gewürdigt finden. So soll der
Schein einer Bewegung aufkommen, an dem die Öffentlichkeit nicht
vorbei kann. In diesem gespielten Protestzirkus sind Gewerk-
schaftler also m ü n d i g e D e m o k r a t e n, die an das
öffentliche Beschwerdewesen und gleichzeitig an die politischen
und wirtschaftlichen Sachzwänge glauben, gegen die auch berech-
tigte Beschwerden nichts ausrichten können. Je nachdem lassen sie
sich mobilisieren oder nicht.
Drittens hat die kämpferischste deutsche und größte Einzelgewerk-
schaft der Welt ihren Arbeitskampf von vornherein auf einen
Rechtsstreit um das R e c h t a u f W a r n s t r e i k s
ausgerichtet - auf den Streit um das Ende der Friedenspflicht und
die Aussperrungserlaubnis nämlich. Sie beansprucht für sich,
jetzt schon und mindestens zwei Monate lang immer wieder mit
stündlichen Arbeitsniederlegungen auf sich aufmerksam machen zu
dürfen. Mit ihrer neuen Strategie, unter dem neuen Paragraphen
116 eine unendliche Warnstreikbewegung zu entfalten, hat sie erst
einmal offiziell Recht bekommen, unter anderem mit dem feinen Ar-
gument, der Schaden für die Unternehmer sei für ein gerichtliches
Eingreifen einfach zu gering. Den demnächst anstehenden Aussper-
rungen begegnet sie schon jetzt damit, daß sie Material für ihre
Unrechtmäßigkeit sammelt. Solche Nachweise sind der IG Metall
Lohnopfer wert.
Die Spitze des Arbeitskampfes: PR
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Der stattfindende 'Arbeitskampf' ist also in jeder Hinsicht eine
heuchlerische Veranstaltung. Die Plakate, Sprüche und Argumente
für die "35-Stunden-Woche" stehen für etwas anderes, für Arbeits-
zeitmitverwaltung der Gewerkschaft; die symbolischen Kampfmaßnah-
men drohen nicht wirkliche an, sondern symbolisieren gewerk-
schaftliche Öffentlichkeitsarbeit. Nicht nur die Tarifrundenpla-
ner, auch die anderen Beteiligten an diesem Stück Öffentlich-
keitsarbeit verwechseln die g e w e r k s c h a f t l i c h e
S a c h e nicht mit den R e q u i s i t e n, mit denen sie in
Szene gesetzt wird. Die Basis mag von den Flexi-Modellen ihrer
Führung keine Ahnung haben, die Tarifpolitik nicht durchschauen
und soll das auch gar nicht - wenn sie mit Transparenten mit der
lachenden Sonne durch Fußgängerzonen latscht und den flammenden
Reden ihrer Funktionäre lauscht, dann weiß sie, daß sie damit
nichts e r z w i n g t, sondern für ihren Verein
d e m o n s t r i e r t; dann weiß sie auch, daß es nicht um
i h r Bedürfnis nach weniger Arbeit, sondern um einen Streit un-
ter Zuständigen für die höheren Sphären des Tarifrechts geht; sie
weiß auch, daß sie nicht 'a k t i v', sondern die
b e t r o f f e n e Mannschaft ist, über die entschieden wird -
und muß das alles i n O r d n u n g finden. Deswegen zieht sie
hinter ihren Funktionären her oder auch nicht.
Der g e w e r k s c h a f t l i c h e E r f o l g solcher
'Kämpfe' bemißt sich nicht an irgendwelchen 'Errungenschaften' -
und seien es auch nur die versprochenen 'sozialen', die ein schä-
biger Tarif'kompromiß' repräsentiert; der käme auch ohne das zu-
stande. Er bemißt sich vielmehr am G r a d a l l g e m e i-
n e r B e l i e b t h e i t, derer sich die Organisation
erfreut. Und der wächst nach ihrem Geschmack immer dort am
ehesten, wo nicht nur die Einsicht in die Sachnotwendigkeiten des
Kapitals, das Vertrauen in die Verantwortlichkeit der politisch
Zuständigen blüht, sondern auch noch das Bedürfnis nach
B e t r e u u n g d e r u n a u s b l e i b l i c h e n
O p f e r wächst, weil diese selbst zunehmen. Das Ideal gewerk-
schaftlichen Protestwesens wird da Wirklichkeit, wo Arbeiter
nicht mehr lohnend angewandt, sondern ausgestellt werden, wo sie
empört, aber machtlos sind - und wo sich die Öffentlichkeit ihrer
annimmt, weil sie in ihnen ein lokales, regionales oder nationa-
les Problem entdeckt.
Dieser wahrgewordene Traum der IG Metall heißt gegenwärtig Hat-
tingen und Oberhausen und sieht so aus:
60.000 entrüstete Menschen aus den im Geiste vereinigten Stahl-
standorten der BRD treffen sich vorm Rathaus in Oberhausen mit
Steinkühler und jeder Menge Politprominenz, von allen Kirchen
dröhnen die Glocken, und Pfaffen beider Konfessionen versichern
den Stahlarbeitern, daß der Herr Jesus für sie volles Verständnis
hat. In der Bundeshauptstadt zieht die IG Metall eine "Mahnwache"
ab und überreicht dem Kanzleramtsminister Schäuble eine Resolu-
tion, der sich Hans-Jochen Vogel für die Opposition ausdrücklich
anschließt. Und "Bild" rückt am gleichen Tag einen Kommentar ein,
in dem den Stahlkochern bescheinigt wird, daß sie jederzeit für
Deutschland ihre Knochen hingehalten haben.
Mit seinem Diensteifer und seiner Betroffenheit gewürdigt zu wer-
den; den Gebrauch dieser Tugenden einklagen und anklagen zu dür-
fen; die Abhängigkeit als Recht fordern zu können; eine breite
Debatte aller Zuständigen einschließlich der Gewerkschaft dar-
über, welchen Schaden ungenutzte Arbeitskräfte tür die Gemein-
schaft bedeuten, über sich ergehen zu lassen und für die Notwen-
digkeiten bemitleidet zu werden - das ist das o b e r s t e
Recht eines Arbeitsbürgers, das Gewerkschaftler vertreten. Das
eint die radikale IG Metall mit Kirche, Kohl und "Bild". Wo ihre
Propaganda im Namen der Betroffenen, die sie mit schafft und ver-
waltet, so Gehör findet, da ist die Arbeitervertretung restlos
zufrieden. Das ist ihre Republik, in der für sie die Glocken läu-
ten.
zurück