Quelle: Archiv MG - BRD GEWERKSCHAFT TARIFPOLITIK - Von Lohnrunden ohne Lohn
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TARIFABSCHLUSS BEI DEN ZEITUNGSREDAKTEUREN:
Endgültige Bereinigung des Mißverständnisses, bei der gewerk-
schaftlichen Arbeitszeitverkürzung ginge es um kürzere Ar-
beitszeit
Das "härteste und längste Ringen" seit IG Mediengedenken hat fol-
gendes Ergebnis gezeitigt:
1. 6,8% mehr Geld, also das, was beim bundesdeutschen Ge-
schäftserfolg abfällt;
2. eine tarifvertragliche Regelung der Volontärsausbildung. Womit
die Verleger endlich höchstoffiziell anerkannt haben, daß der Be-
ruf des Zeitungsschreibers nicht nur fürs Geschäft da ist - was
denen übrigens als Ausweis der Qualifikation vollkommen genügt -,
sondern auch noch als gesellschaftlich höchstbedeutend zu gelten
hat und deswegen ausbildungsmäßig ordentlich abzuwickeln ist.
3. die Einführung der 35-Stunden-Woche stufenweise bis 1998, also
4. reelle Arbeitszeitverkürzung keine!
Dieses Ergebnis bezeichnet die IG Medien als "Kompromiß", mit dem
"sie leben kann". Das ist immerhin erstaunlich angesichts dessen,
daß es so ziemlich das Gegenteil von dem beinhaltet, wofür die
Zeitungsredakteure gestreikt haben.
Die wollten wirklich kürzere Arbeitszeit, weswegen ihnen die For-
derung ihrer Gewerkschaft nach einer Umsetzung der 35-Stunden-Wo-
che in freie Tage als echtes Angebot und würdiges Streikziel er-
schien. Für die Redakteure stand nämlich fest: Eine Arbeitszeit-
verkürzung, die man "merkt", geht in ihrem Beruf bloß als freie
Tage; weil das Machen von Zeitungen nun einmal für Redakteure
einen beliebig langen und flexiblen Arbeitstag mit sich bringe.
Diese Auffassung ist falsch. Warum soll ein Redakteur nicht zu
einem vorher festgelegten Zeitpunkt den Griffel fallen lassen
können? Daß dies nicht vorgesehen ist, verdankt sich der Kalkula-
tion der Zeitung als Geschäftsmittel: Die legt nämlich fest, wie-
viele Redakteure wie lange an der Zeitungsherstellung zu arbeiten
haben. Und dieses Kalkül macht sich auch nicht abhängig von
journalistischer Ehre und demokratischer Informationspflicht,
sondern schreibt Arbeitsbereitschaft gleich in den Arbeitsvertrag
der Redakteure mit hinein.
Eben deshalb schalteten die Zeitungsverleger bei der Forderung
nach freien Tagen auf stur. Die hätten ihnen Kosten aufbebürdet,
die sie ja gerade mit der Organisation der Redaktionsarbeit nied-
rig halten wollen.
An diesem Geschäftskalkül wollte die IG Medien mit ihrer Forde-
rung nach "freien Tagen" gar nicht rütteln. Gleichzeitig wollte
sie es sich nicht nehmen lassen, auch für die Berufssparte der
Redakteure die 35-Stunden-Woche als g e r e g e l t e s V e r-
h ä l t n i s v o n A r b e i t s z e i t u n d F r e i-
z e i t tarifvertraglich festzuschreiben; und für dieses Anlie-
gen hielt sie die Forderung nach freien Tagen für das passende
Konzept. Deswegen fällt es ihr auch nicht schwer, diese Forderung
fallenzulassen, wenn die andere Seite erstens klarstellt, daß sie
hierin ihr Geschäftsinteresse schwer angegriffen sieht, und es
der Gewerkschaft zweitens erlaubt, die 35-Stunden-Woche als Titel
für den weiterhin flexiblen Einsatz der Redakteure in den
Tarifvertrag reinzuschreiben.
Mit der Formulierung, daß der "Freizeitausgleich möglichst inner-
halb der nächsten zwei Wochen" zu gewähren sei, ist der Gewerk-
schaft der Coup gelungen, den Zeitungsverlegern in der Sache
Recht zu geben und sich gleichzeitig bestätigen zu lassen, wie
berechtigt doch das Anliegen nach Freizeitausgleich w ä r e,
wenn es g i n g e!
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