Quelle: Archiv MG - BRD GEWERKSCHAFT TARIFPOLITIK - Von Lohnrunden ohne Lohn
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Der Tarifabschluß bei den ostdeutschen Metallern:
ANGLEICHUNG AN WESTLÖHNE - SCHRITTWEISE
Der "wegweisende Tarifabschluß" für die ostdeutsche Wirtschaft
ist vor etwa einem Monat für die Metallindustrie Mecklenburg-
Vorpommern abgeschlossen worden. Er ist von den Gewerkschaften,
den Arbeitgeberverbänden und der Presse als "vorbildliche Grund-
lage" für alle anderen Tarifverhandlungen gelobt worden: "West-
Löhne ab 1994 gesichert". Der ostdeutsche Lohnarbeiter ist also
dem westdeutschen gleichgestellt - in Abstufungen innerhalb eines
Zeitraumes von drei Jahren jedenfalls.
Die Angleichung...
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Das Bedürfnis der schrittweisen Angleichung haben sich die Tarif-
politiker der Gewerkschaft selbst geschaffen. Einerseits dadurch,
daß sie national ö k o n o m i s c h denken und vor kaum einem
halben Jahr in einer konzertierten Aktion zusammen mit Staat und
Unternehmerverband den Ostlohn auf etwa die Hälfte des Westnive-
aus festsetzten. Das hatte damals seine guten gewerkschaftlichen
Gründe und die werden auch durch die jetzigen Bestrebungen zur
Angleichung der Löhne an die westdeutschen keineswegs zurückge-
nommen. Die Arbeitervertretung im Kapitalismus anerkennt das
arbeiterfeindliche Grundprinzip dieser Wirtschaft: Zuerst kommt
der Profit, dann der Lohn. Sie findet es ganz normal, daß kein
Lohn bezahlt werden kann, wo es keinen Profit gibt. In der Ex-DDR
kann der "wirtschaftlichen Vernunft" der Gewerkschaft zufolge ei-
gentlich überhaupt kein Lohn bezahlt werden, und Westlohn vertra-
gen die paar wackeligen Geschäfte, die überhaupt gehen, schon
gleich nicht. Nach wie vor will und verordnet die Gewerkschaft
die "Vorleistung" eines Billiglohnes für das Wirtschaftswachstum
im Osten.
Andererseits kennt der d e u t s c h e Gewerkschaftsbund eben
auch noch n a t i o n a l e neben den nationalökonomischen Ge-
sichtspunkten: Kaum war das Niedriglohngebiet Ost beschlossen,
hatte die IG Metall ihre neue Aufgabe: die Beseitigung der Lohn-
differenz. Sie litt sofort an der Aufspaltung ihres Tarifgebiets.
So wenig sie nämlich gegen die erheblichen Lohndifferenzen zwi-
schen Lohngruppe 2 und 10 einzuwenden hat, die s i e organi-
siert und überwacht, so wenig sie gegen die Verschiedenheit des
Lohnniveaus zwischen der BRD und dem A u s l a n d einzuwenden
hat - so unerträglich findet sie es als Gewerkschaft, die
a l l e D e u t s c h e n in Arbeit vertreten will, wenn sich
die allfälligen Unterschiede in Lohn und Leben nicht ihrem Tun,
sondern einer i n n e r d e u t s c h e n, u n ö k o n o m i-
s c h e n S c h e i d e l i n i e verdanken. D a s wider-
spricht eindeutig der Einheit der deutschen Gewerkschaft und
ihrer Mitgliedschaft.
Das Ärgernis einer ostzonalen Sonderbehandlung wurde nun aufge-
löst in einem Tarifvertrag, der den Ostlohn durch seinen Bezug
auf einen einheitlichen deutschen Metalltarif definiert: Er ist
heuer 62,5%, nächstes Jahr 71%, dann 82% und schließlich 100% vom
nationalen Tariflohn.
Der neue Vertrag ist der Kompromiß, der beiden Gesichtspunkten
der gewerkschaftlichen Lohnfindung für den Osten gerecht wird:
der Billiglohn als proletarische Vorleistung zum Investitionsan-
reiz muß sein, aber die Einheitlichkeit des deutschen Lohnsystems
auch: Einerseits wird der Lohnunterschied im Verhältnis zum We-
sten für die nächsten Jahre festgeschrieben, andrerseits nur
übergangsweise. Tarifpolitisch ist das "Ostlohnproblem" damit er-
ledigt. Was die Leute davon haben, ist eine ganz andere, die Ge-
werkschaft nicht groß interessierende Frage.
...was sie in den Geldbeutel bringt...
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In 4 Jahren verdienen diejenigen, die dann einen Job haben, das
im Westen Übliche. Das ist auch nicht ganz das, was man will oder
was man braucht, sondern halt, was die Gewerkschaft im Westen
festgesetzt hat. Das definiert, was sich Deutsche leisten können,
und auf dieses Normalmaß haben beschäftigte Ossis in 4 Jahren
auch ein Recht.
Vorläufig aber nicht: Erst einmal bekommt man laut Tarifvertrag
zwei Drittel des im Westen Üblichen. Die Angleichung besteht in
einer P e r s p e k t i v e. Für einige Jahre wird man sich an
der Aussicht erwärmen dürfen, statt des gegenwärtigen Hungerlohns
demnächst einmal echten Westlohn zu verdienen.
Allerdings nicht jeder: Die Angleichung an das westliche Tarifsy-
stem bedeutet nämlich vor allen Dingen das Ende aller sozialisti-
schen Gleichheit in der Bezahlung: Während Meister und Ingenieure
die im Kapitalismus höhere Wertschätzung ihrer Aufsichtstätigkeit
am Geldbeutel ablesen dürfen, wird die große Mehrheit der norma-
len Lohnabhängigen feststellen, daß die Prozenterhöhungen des
E c k l o h n e s sich für die lohngruppenmäßig niedrig Ein-
gestuften relativ lohnsenkend auswirkt.
Für die Mehrheit der Metaller im Osten aber bringt der Vertrag
ganz etwas anderes: sie wird auch den jetzt vereinbarten mickri-
gen Lohn nicht einstreichen. Die Mehrheit der Metaller nämlich
wird ab 1. Juli (oder verlängert ab 1.1.92.?) arbeitslos sein und
Arbeitslosengeld beziehen. Die Eingliederung in das westdeutsche
Tarifsystem wird für sie nur die Berechnungsgrundlage des Ar-
beitslosengeldes verändern - wenn sie Glück haben und es nicht
doch noch nach dem alten Lohn berechnet wird. Als echte gesamt-
deutsche Arbeitslose bekommen sie dann gut 2/3 von knapp 2/3 des
Westlohnes. Die Eingliederung in das gesamtdeutsche Ar-
beitslosenheer - mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten -
das ist die vorläufige Hauptleistung des neuen Tarifvertrags.
...was sie also leistet
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Mit diesen Tarifverträgen, die jetzt abgeschlossen werden, wird
die trostlose Situation der ostdeutschen Arbeiter eingeordnet in
die normalen deutschen Tarif- und Sozialversicherungs-
verhältnisse. Ohne daß sich ihre Lage groß ändert, haben sie
jetzt das Recht, abgestuft, aber dafür deutschen Lohn bzw. deut-
sches Arbeitslosengeld zu beziehen. Damit sind nun endgültig alle
Ansprüche abgegolten, die sich aus der n a t i o n a l e n
Z u g e h ö r i g k e i t ergeben. Das Versprechen der Einheit,
die rechtliche Gleichstellung der DDR-Bürger mit den anderen
Deutschen zu verwirklichen, ist perspektivisch eingelöst; die
Klage von den "Deutschen Zweiter Klasse" ins Unrecht gesetzt. Mit
diesem Vertrag sind die Ossis r e c h t l i c h so gleich-
gestellt, wie es nur möglich ist. Was das materiell heißt, ist
eine andere Frage. Aber darum geht es ja sowieso nicht.
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