Quelle: Archiv MG - BRD GEWERKSCHAFT TARIFPOLITIK - Von Lohnrunden ohne Lohn


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ZUM TARIFSTREIT UM DEN "DIENSTLEISTUNGSABEND"

1. Die Bundesregierung hat ein Gesetz verabschiedet, das den Han- delskapitalisten an einem Tag der Woche die Ausdehnung der Ge- schäftszeit von 18.30 auf 20.30 erlaubt. Ein Feierabend der Ver- käufer soll also in Arbeitszeit verwandelbar sein. Der Rahmen, innerhalb dessen die Arbeitskraft dem Kapital zur flexiblen An- wendung zur Verfügung steht, soll also an einem Wochentag ausge- dehnt werden. D.h. für das Verkaufpersonal: Ein Feierabend der Woche steht infrage. Sich d a g e g e n zu wenden ist e i n e Sache. 2. Eine a n d e r e Sache ist die G e w e r k s c h a f t s- p o l i t i k mit diesem "Dienstleistungsabend". Denn die HBV vertritt gar nicht einfach das Anliegen, das Verkaufspersonal vor dem kapitalistischen Zugriff auf ein Stück Freizeit zu bewahren. Das kann man schon an den Argumenten sehen, mit denen die Gewerkschaft gegen den "Dienstleistungsabend" antritt: Diese Ausdehnung der Geschäftszeit sei nicht nur unzumutbar für die Beschäftigten, sondern auch vom Geschäftsstandpunkt aus völlig unnötig, da dadurch die abschöpfbare Kaufkraft auch nicht mehr werde, meint die HBV. Und das meint die HBV bitter ernst: Verteidigen will sie den Feierabend der Leute nur dann können, wenn keine geschäftliche Notwendigkeit das Opfern dieser Freizeit nötig macht. Konsequenterweise denkt man in der HBV bereits über Kompromißlinien mit den Arbeitgebern nach. Ins Spiel gebracht wurde da folgendes Modell, wie man im "Spiegel" nachlesen kann: Wenn die Handelskapitalisten bereit wären, den Geschäftsschluß von 18.30 vetraglich festzuschreiben, könnte ihnen dann nicht die Gewerkschaft mit einer "Öffnungsklausel" entgegenkommen? Einer Klausel nämlich, die innerbetriebliche Vereinbarungen über eine V e r l ä n g e r u n g der Geschäftszeit auf 20.30 g e s t a t t e t, wenn ein Betrieb das für nötig hält, um gegen Konkurrenten zu bestehen, die nicht unter den Tarifvertrag fallen, also das neue Gesetz zu ihren Gunsten ausnutzen können. An solchen "Konfliktlösungsmodellen", wie sie in der HBV diskutiert werden, sieht man: Das Konkurrenzinteresse eines Kaufhauses wiegt eben für die Gewerkschaft schwerer als das Interesse eines Beschäftigten an seiner Freizeit. 3. Die ganze gewerkschaftliche Aufregung über das neue Ladenschluß- gesetz hat denn auch eine ganz andere Quelle als das Interesse einer Verkäuferin, spätestens um 19.00 Arbeitsschluß zu haben. Sauer ist die Gewerkschaft, daß sich die Regierung über den Kopf der Gewerkschaft hinweg in einen Bereich eingemischt hat, den die Gewerkschaft für ihr orginäres Betätigungsfeld hält. Ihre Z u s t ä n d i g k e i t für Arbeitszeitregelungen sieht sie angegriffen. Und diesem Problem ist in der Tat Rechnung getragen, wenn die Geschäftsleute der Gewerkschaft ihre Zuständigkeit für betriebliche Arbeitszeitregelungen schriftlich geben; wenn die Handelskapitalisten also zugestehen, daß Verlängerung der Ge- schäftszeit nur unter betriebsrätlicher Mitwirkung zu haben ist. Dann ist die Gewerkschaft auch bereit, den Feierabend der Leute als Kompromißlinie in die Waagschale zu werfen. Das Anliegen ei- nes Beschäftigten, die Infragestellung eines Feierabends nicht hinzunehmen, ist bei dieser Gewerkschaft sicher nicht in guten Händen. zurück