Quelle: Archiv MG - BRD GEWERKSCHAFT TARIFPOLITIK - Von Lohnrunden ohne Lohn
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ZUM TARIFSTREIT UM DEN "DIENSTLEISTUNGSABEND"
1.
Die Bundesregierung hat ein Gesetz verabschiedet, das den Han-
delskapitalisten an einem Tag der Woche die Ausdehnung der Ge-
schäftszeit von 18.30 auf 20.30 erlaubt. Ein Feierabend der Ver-
käufer soll also in Arbeitszeit verwandelbar sein. Der Rahmen,
innerhalb dessen die Arbeitskraft dem Kapital zur flexiblen An-
wendung zur Verfügung steht, soll also an einem Wochentag ausge-
dehnt werden. D.h. für das Verkaufpersonal: Ein Feierabend der
Woche steht infrage. Sich d a g e g e n zu wenden ist e i n e
Sache.
2.
Eine a n d e r e Sache ist die G e w e r k s c h a f t s-
p o l i t i k mit diesem "Dienstleistungsabend". Denn die HBV
vertritt gar nicht einfach das Anliegen, das Verkaufspersonal vor
dem kapitalistischen Zugriff auf ein Stück Freizeit zu bewahren.
Das kann man schon an den Argumenten sehen, mit denen die
Gewerkschaft gegen den "Dienstleistungsabend" antritt: Diese
Ausdehnung der Geschäftszeit sei nicht nur unzumutbar für die
Beschäftigten, sondern auch vom Geschäftsstandpunkt aus völlig
unnötig, da dadurch die abschöpfbare Kaufkraft auch nicht mehr
werde, meint die HBV. Und das meint die HBV bitter ernst:
Verteidigen will sie den Feierabend der Leute nur dann können,
wenn keine geschäftliche Notwendigkeit das Opfern dieser Freizeit
nötig macht. Konsequenterweise denkt man in der HBV bereits über
Kompromißlinien mit den Arbeitgebern nach. Ins Spiel gebracht
wurde da folgendes Modell, wie man im "Spiegel" nachlesen kann:
Wenn die Handelskapitalisten bereit wären, den Geschäftsschluß
von 18.30 vetraglich festzuschreiben, könnte ihnen dann nicht die
Gewerkschaft mit einer "Öffnungsklausel" entgegenkommen? Einer
Klausel nämlich, die innerbetriebliche Vereinbarungen über eine
V e r l ä n g e r u n g der Geschäftszeit auf 20.30
g e s t a t t e t, wenn ein Betrieb das für nötig hält, um gegen
Konkurrenten zu bestehen, die nicht unter den Tarifvertrag
fallen, also das neue Gesetz zu ihren Gunsten ausnutzen können.
An solchen "Konfliktlösungsmodellen", wie sie in der HBV
diskutiert werden, sieht man: Das Konkurrenzinteresse eines
Kaufhauses wiegt eben für die Gewerkschaft schwerer als das
Interesse eines Beschäftigten an seiner Freizeit.
3.
Die ganze gewerkschaftliche Aufregung über das neue Ladenschluß-
gesetz hat denn auch eine ganz andere Quelle als das Interesse
einer Verkäuferin, spätestens um 19.00 Arbeitsschluß zu haben.
Sauer ist die Gewerkschaft, daß sich die Regierung über den Kopf
der Gewerkschaft hinweg in einen Bereich eingemischt hat, den die
Gewerkschaft für ihr orginäres Betätigungsfeld hält. Ihre
Z u s t ä n d i g k e i t für Arbeitszeitregelungen sieht sie
angegriffen. Und diesem Problem ist in der Tat Rechnung getragen,
wenn die Geschäftsleute der Gewerkschaft ihre Zuständigkeit für
betriebliche Arbeitszeitregelungen schriftlich geben; wenn die
Handelskapitalisten also zugestehen, daß Verlängerung der Ge-
schäftszeit nur unter betriebsrätlicher Mitwirkung zu haben ist.
Dann ist die Gewerkschaft auch bereit, den Feierabend der Leute
als Kompromißlinie in die Waagschale zu werfen. Das Anliegen ei-
nes Beschäftigten, die Infragestellung eines Feierabends nicht
hinzunehmen, ist bei dieser Gewerkschaft sicher nicht in guten
Händen.
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