Quelle: Archiv MG - BRD GEWERKSCHAFT TARIFPOLITIK - Von Lohnrunden ohne Lohn
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Tarifabschlüsse in der DDR:
LOHN ALS BEWÄHRUNGSHILFE
Die erste Tarifrunde der DDR ist gelaufen. Die Ergebnisse, die
die Einzelgewerkschaften erzielten, - zuletzt war die ÖTV dran -,
stimmen weitgehend überein. Die Regelungen betreffen den Lohn,
die Arbeitszeit und den Umgang mit Entlassungen. Ausgehandelt
wurden:
- Lohnerhöhungen zwischen 250,- und 350,- DM
- die 40-Stunden-Woche
- ein Entlassungsschutz bis zum 1.7.91
- Kurzarbeitergeld in Höhe von 85-90% des Nettolohns für diejeni-
gen Arbeitnehmer, die von ihren Betrieben nicht mehr beschäftigt
werden können.
Wie sind die Gewerkschaften eigentlich darauf gekommen, daß DDR-
ler durchschnittlich 300,- DM mehr zum Leben brauchen? Haben sie
sich an den Kassen der Kaufhallen bei den Hausfrauen erkundigt?
Haben sie ausgerechnet, Daß 300,- DM Zuschlag auf den durch-
schnittlichen 1200,- DM DDR-Lohn das sind, was man braucht für
Edeka-Lebensmittelpreise, den Eisschrank und die neue Reise-
freiheit in die Alpen? Das kann ja wohl nicht sein! Das glauben
auch die Gewerkschaften nicht, daß 300,- DM Zuschlag so etwas wie
einen gesicherten Lebensunterhalt für DDR-Arbeiter abgeben.
Die Frage, was DDRler an Lohn zum Leben b r a u c h e n, hat
bei den Lohnforderungen der Gewerkschaften keine Rolle gespielt;
diesen Maßstab haben sie in der DDR ebensowenig angelegt wie sie
es in der BRD zu tun pflegen. Hier wie dort sehen sie sich beru-
fen mitzuentscheiden, was den Leuten an Lohn berechtigterweise
und nach Abwägung aller politischen und ökonomischen Umstände so
z u s t e h t.
"Nettolohngarantie"
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hieß der großartige Anspruch, den die Gewerkschaften im Falle der
DDR für gerade richtig hielten. Lange vor Abschluß der Me-
talltarifrunde wußte Steinkühler:
"Wenn mit dem 1. Juli nur die jetzigen DDR-Löhne in DM umgewech-
selt würden, dann hätten die Arbeitnehmer in der DDR einen Real-
lohnverlust von schätzungsweise 25%. Es fängt damit an, daß die
Arbeiter und Angestellten bislang kaum Steuern und Sozi-
alversicherungsbeiträge gezahlt haben. Diese Abgaben und Steuern,
die nun fällig werden, müssen durch eine pauschale Lohn- und Ge-
haltserhöhung ausgeglichen werden." (Spiegel 25/90)
Ein interessanter Standpunkt! Für einen deutschen Gewerkschafts-
führer ist die Geldsumme, die die Regierung den DDR-Arbeitern mit
dem 1:1-Umtausch d i k t i e r t hat, ab sofort der "Reallohn".
Zu gut deutsch: der gilt nun einmal, und damit ist er auch für
die Gewerkschaft der M a ß s t a b, an dem sich ihr Korrektur-
bedarf in Sachen Lohn orientiert. Mit ihren Forderungen einen An-
griff auf dieses Diktat zu fahren - das kommt ihr gar nicht erst
in den Sinn.
Auf ihre Weise teilt nämlich die Gewerkschaft das nationale Dogma
über die Lebensverhältnisse, die in der DDR seit Einführung der
DM herrschen. Das heißt: ein Lohnniveau wie das der BRD - das
g e h t in der DDR noch gar nicht. Das "geht" nur dort, wo das
Kapital die Arbeitskraft anwendet und aus dem Einsatz der Ar-
beitskraft f ü r s i c h ordentlich Gewinn schlägt. Nur dort
haben Arbeiter überhaupt eine Chance, zu einem geregelten Le-
bensunterhalt zu kommen; und solange das in den DDR noch nicht
der Fall ist, kann diesem Dogma zufolge auch eine Gewerkschaft
keinen Lohn herausholen, der diesen Namen verdient. Da kann das
"Lohnfinden" gar nicht anders gehen, als daß die P o l i t i k
erst einmal ein "Lohnniveau" vorschreibt. Die weiß ja schließlich
am besten, was die Nation an Arbeitereinkommen so verträgt, und
deshalb muß sich verantwortliche gewerkschaftliche Lohnpolitik
auch daran orientieren. Daß gerade der Einzug der DM in die DDR
dafür gesorgt hat, daß der vordem gesicherte Lebensunterhalt der
DDRler jetzt massenhaft infragesteht, stört die Gewerkschaft in
ihrem Dogma überhaupt nicht. Das Kapital ist nun einmal das ein-
zige Lebensmittel für Arbeiter, das sie kennen will. In dessen
gedeihlichem Wirken sieht sie die feste Basis für sich, "im In-
teresse der abhängig Beschäftigten" tätig zu werden; und deswegen
definiert sie ihre Lohnpolitik in der DDR gleich als
Bewältigung einer Notlage.
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Entsprechend wurden die Gewerkschaften denn auch in ihren DDR-Ta-
rifrunden tätig. Ihre Kritik an der Durchführung des 1:1-Diktats
hieß: wenn der DDR-Lohn politisch diktiert ist und sich noch gar
nicht dem gewinnbringenden Wirken des Kapitals verdankt - dann
kann man von ihm auch nicht noch die Sozialkassenbeiträge abzie-
hen. Das ist nämlich das zweite Dogma der Gewerkschaften: daß ein
ordentlicher Lohn es auch schaffen muß, nicht nur den privaten
Lebensunterhalt der Arbeiter zu bewerkstelligen, sondern auch für
die Finanzierung der Zwangsabgaben aufzukommen, mit denen der
Staat der Arbeiterklasse die Kosten für Arbeitslosigkeit, Krank-
heit und Alter aufhalst. Wo, wie in der BRD, die Löhne vom Ka-
pital gezahlt werden, also i h m das Geschäft sichern, dann
geht das laut Gewerkschaft auch prinzipiell schon immer in Ord-
nung. Dann ist auch in einem 450-DM-Lohn Marke BRD noch ein
Sozialversicherungsbeitrag drin! In der DDR bedarf es dazu nach
Auffassung der Gewerkschaft einer "Nettolohngarantie". Deshalb
wurde sie hier in der DDR ganz radikal: mit ihren 25%-Forderungen
verlangte sie, daß die Arbeitgeber in der DDR einen Solidarbei-
trag leisten zur Herstellung der neuen, funktionsfähigen Ar-
beiterklasse auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Die fanden sich
in aller Regel ohne viel Widerstreben dazu bereit. Und den DDR-
Arbeitnehmern wird so die unschätzbare Erfahrung zuteil, daß ihre
850,- bis 1200,- DM noch erheblich weniger gewesen wären, wenn
davon 25% abgezogen worden wären, und daß so gesehen 300,- DM
ganz schön viel sind.
Was die Gewerkschaft den DDR-Arbeitnehmern in dieser Tarifrunde
als Lohn festschreibt, ist also so etwas wie eine
n a t i o n a l e S o z i a l h i l f e. Das ist ein Geld, auf
das die DDRler als d e u t s c h e Arbeiter Anspruch haben:
nicht, weil sie es sich a l s A r b e i t e r im Dienst am Ka-
pital "verdient" hätten, sondern weil sie als neue deutsche
S t a a t s b ü r g e r ein Recht auf Betreuung haben, solange
sie sich noch nicht in ihrem eigentlichen Beruf nützlich machen
dürfen. Daß eine solche "Betreuung" die Mittel fürs blanke Durch-
kommen nicht übersteigen kann und darf - da sind sich die
Gewerkschaften mit den Machern des Anschlusses völlig einig. Der
R e i c h t u m der neuen deutschen Nation ist ja schließlich
nicht zum Verfüttern an die Leute da: der soll als das Kapital
privater Geschäftsleute und als staatliche Hilfen für dessen
Eigentümer seine segensreichen Wirkungen entfalten. Also muß die
drübige Arbeiterklasse solange auf A r m u t festgelegt werden,
wie das in der DDR nicht so gut läuft wie hier. Die Gewerkschaf-
ten wirken bei dieser Festlegung mit, indem sie der Armut die
s o z i a l e K o m p o n e n t e verleihen. Damit sorgen sie
auf ihre Weise mit für die Befestigung des Vorurteils, daß Not
herrschen m u ß, wo das Kapital (noch) nicht ordentlich aus-
beuten w i l l, und daß man deshalb dem Staat dafür dankbar zu
sein hat, daß er wenigstens fürs Nötigste sorgt. Womit auch klar
ist: wenn das Kapital auch in der ehemaligen DDR erst ordentlich
herumfuhrwerkt, dann geht jeder Lohn in Ordnung, den es mit der
Gewerkschaft aushandelt. Welcher ehemalige DDRler dann mehr, we-
niger oder genausoviel zum Leben haben wie jetzt - das wird sich
dann zeigen. Auf jeden Fall gilt dann: die Bezeichnung "Armut"
hat kein Lohn verdient, den die Gewerkschaft absegnet!
Dem Anliegen, die Überführung der DDR-Arbeiterklasse in ihre
marktwirtschaftliche Benutzung s o z i a l u n d g e o r d-
n e t zu gestalten, verdanken sich auch die übrigen Errungen-
schaften der Tarifrunde.
Kündigungsschutz als Schonfrist,
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in der sich das Arbeitermaterial sortiert
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Mit der Vereinbarung eines Kündigungsschutzes bis zum 1.7.91 hat
die Gewerkschaft einerseits geholfen, einen weitergehenden
Rationalisierungsschutz, den noch die Modrow-Regierung als Gesetz
festgelegt hatte, zu beseitigen. Daß man dem Kapital dort, wo es
die Arbeitskraft b e n u t z e n will, keine Schranken in den
Weg legen darf, hat ihr offenbar eingeleuchtet. Andererseits will
sie vermeiden helfen, daß die Umstellung der DDR-Betriebe auf
Marktwirtschaft, die erst einmal als massenhaftes Zusammenbrechen
bisheriger Produktion und Versorgung stattfindet, zu "unnötigen"
Massenentlassungen führt. Die IG Metall (Ost) etwa steht auf dem
Standpunkt, daß die Betriebe bis zum Juli des nächsten Jahres
herausgefunden haben sollen, wieviele und welche Arbeitskräfte
sich gewinnbringend anwenden lassen, und wer bei echt marktwirt-
schaftlicher Rechnungsführung von der Lohnliste gestrichen ge-
hört. Also hat sie mit den Ost-Arbeitgebern ein Entlassungsverbot
bis Mitte nächsten Jahres ausgehandelt. Danach soll dann alles
seinen üblichen geregelten kapitalistischen Gang gehen, wo be-
kanntlich alle Entlassungen das gewerkschaftliche Placet bekom-
men, die sich - nach gewerkschaftlicher Überprüfung, versteht
sich - für den Gewinn nicht bezahlt machen.
Und weil über die Leute, die j e t z t von keinem DDR-Betrieb
und keiner Verwaltung benutzt werden, ein endgültiges Urteil in
Sachen Brauchbarkeit nicht gefällt sein soll, heißen sie nicht
Arbeitslose, sondern Kurzarbeiter, und kriegen erst einmal
Kurzarbeitergeld, bis endgültig entschieden ist, welchen Platz
ihnen das Kapital in seiner Reservearmee zuweist.
Fazit :
Eines haben die Gewerkschaften mit ihren ersten DDR-Tarifrunden
bewiesen: auch die "Umstellung" der DDR-Wirtschaft auf Kapitalis-
mus geht nicht o h n e s i e. Wer sonst sollte Staat und Kapi-
tal mahnend in Erinnerung rufen, daß eine ehemalige DDR-Arbeiter-
klasse, die sich demnächst nützlich machen soll für den Reichtum
der Nation, ein Mindestmaß an sozialer Zuwendung braucht, um ihre
eigene Umstellung zu bewerkstelligen? Wem sonst fällt ein, daß
das neue Arbeitskräftematerial Anspruch hat auf Betreuung durch
seine Herren - jedenfalls solange, wie es seinem eigentlichen
Dienst nicht nachkommen kann? Eben das bekommen die DDRler jetzt.
Damit sind sie endlich nicht mehr von SED und FDGB gegängelte,
unterdrückte Unterhaltsempfänger; aber auch nicht bloße Opfer
"kapitalistischen Wildwuchses". Sondern eben freie deutsche
Lohnarbeiter: mit einem Lohn, der nicht mehr ein von der Bundes-
regierung beschlossenes Diktat, sondern frei gewerkschaftlich
ausgehandelt ist, und einer "sozialen Absicherung", die ihnen das
Recht zugesteht, sich in ihre neuen Dienstverhältnisse hinein-
zufinden. Wer wollte da noch danach fragen, wozu Lohn und Arbeit
sonst noch taugen!
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