Quelle: Archiv MG - BRD GEWERKSCHAFT PARAGRAPH-116 - Vom Arbeitskampfrecht
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NEUE ARMUT
"Städte befürchten Belastungen durch neuen 'Streikparagraphen'
Vor einer zusätzlichen finanziellen Belastung der Kommunen bei
einer Änderung des sogenannten Streikrechtsparagraphen 116 des
Arbeitsförderungsgesetzes hat der deutsche Städtetag gewarnt. Auf
einer Präsidiumssitzung in Karlsruhe wies der kommunale Spitzen-
verband darauf hin, daß die Städte und Landkreise zu möglicher-
weise erheblichen Sozialhilfeleistungen verpflichtet sind, wenn
mittelbar von Streiks betroffenen Arbeitnehmern künftig das Kurz-
arbeitergeld verweigert wird." (Süddeutsche Zeitung, 30.1.)
Kaum streicht man den Proletariern ein Almosen aus der Bundesan-
stalt für Arbeit, haben sie auch schon wieder Anspruch auf die
Sozialkassen der Gemeinden. Das verschärft die Widersprüche im
Lager der Bourgeoisie.
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