Quelle: Archiv MG - BRD GEWERKSCHAFT PARAGRAPH-116 - Vom Arbeitskampfrecht
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Neuauslegung des Paragr. 116 Arbeitsförderungsgesetz
STREIT UM DIE RECHTE UND PFLICHTEN EINER STAATSGEWERKSCHAFT
Mit allem erdenklichen Propagandarummel geht eine Auseinanderset-
zung zwischen Regierung, Unternehmern und Gewerkschaften vorläu-
fig zu Ende, bei der nach Auskunft beider Seiten elementarste de-
mokratische Güter auf dem Spiel stehen: das Streikrecht, der so-
ziale Friede, die rechtsstaatliche Demokratie, weil man der Ge-
werkschaft glauben will; die Neutralität des Staates, die Gleich-
berechtigung von Kapital und Arbeit, die Rechtssicherheit, so man
sich den Politikern um Blüm und den Unternehmern, anschließen
will.
Der Gegenstand der Auseinandersetzung
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ist eine vergleichsweise esoterische und ziemlich undurchsichtige
Materie: Die geplante Änderung einer Unterbestimmung eines
A r b e i t s r e c h t s p a r a g r a p h e n über die finan-
ziellen Pflichten der Bundesanstalt für Arbeit im Falle einer
speziellen Arbeitskampfsituation. Der 116 regelt nämlich, wann
die Bundesanstalt für ausgesperrte Arbeiter Kurzarbeitergeld zah-
len muß. S o g u t w i e n i e - außer für "indirekt vom
Streik Betroffene in anderen Tarifgebieten"; d.h. auf gut
Deutsch: wenn die Unternehmer Streiks in einem Tarifbezirk mit
Aussperrungen in anderen beantworten, in denen die Gewerkschaft
nicht dieselben Forderungen erhebt. Ansonsten ist auch bei Aus-
sperrungen die Gewerkschaft in der Zahlungspflicht. Auf diese
spezielle Regelung hatte die IG Metall ihre Streikstrategie für
ihre "35-Stunden-Wochen"-Kampagne 1984 aufgebaut. Mit leicht ab-
weichenden Forderungen in den verschiedenen Tarifbezirken und
Streiks nur in bestimmten Bezirken - und dort nur in manchen Be-
trieben - wollte sie bundesweit Wirkung erzielen. Prompt hat sie
sich von U n t e r n e h m e r s e i t e die zu erwartenden
bundesweiten Aussperrungen - durch Materialmangel "erzwungene
Produktionsausfälle" haben das die Unternehmer getauft - und
einen anschließenden Rechtsstreit mit der B u n d e s-
a n s t a l t eingefangen. Die hat sich nämlich, ähnlich ziel-
strebig wie die Unternehmer, zu zahlen geweigert; die nach-
folgenden G e r i c h t s u r t e i l e, bei der vorliegenden
Rechtslage müßte die Anstalt zahlen, hatten dann schließlich, wie
geplant, den G e s e t z g e b e r auf den Plan gerufen.
Seitdem besteht beschlossenermaßen politischer Handlungsbedarf,
die "Neutralität des Staates" steht auf dem Spiel - und bei allen
Vorgeplänkeln und unterschiedlichen Interpretationen, wer sich
bei den Verhandlungen zwischen den Kontrahenten nun wie bewegt
habe, steht e i n e s f e s t: Die Fälle, in denen bei Aus-
sperrung Arbeiter Kurzarbeitergeld bekommen, werden noch mehr
eingeschränkt. So esoterisch die Rechtsmaterie ist, so hart sind
in dem Rechtsstreit
Die unumstrittenen Prinzipien
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demokratischer Tarifauseinandersetzungen
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1. Streik ist eine Kassenfrage.
Aufkommen kann ein solcher Rechtsstreit ja nur, wenn die Gewerk-
schaft eine Taktik möglichst begrenzter, punktueller, ja stündli-
cher und tageweiser (Warn-)Streiks - bis hin zu bloßen öffentli-
chen Demonstrationen - verfolgt und damit der anderen Seite Gele-
genheit und Anlaß zur Eskalation bietet. Eine solche Taktik
stellt die Arbeitsverweigerung - das einzige Mittel der Lohnab-
hängigen, den Unternehmern trotz ihrer Verfügungsmacht im Betrieb
ökonomische Zugeständnisse gegenüber dem Kostenfaktor Arbeit ab-
zutrotzen - unter ein dreifaches I d e a l s c h o n e n d e n
G e b r a u c h s: der Wirtschaft soll möglichst wenig geschadet
werden - also wird auch der kostenbewußte Unternehmerwille nicht
möglichst gründlich und nachhaltig von einer kostenbewußten Ar-
beiterschaft unter Druck gesetzt. Die g e w e r k s c h a f t-
l i c h e n S t r e i k k a s s e n sollen von Streikkosten
möglichst verschont bleiben - ein Standpunkt, der einem staat-
lichen Finanzminister und einer Sparsamkeit gegenüber dem
steuerzahlenden Volk entspricht, nicht aber einer Gewerkschaft,
die für das Durchstehen von Arbeitskämpfen Beiträge sammelt.
Drittens sollen auch die f i n a n z i e l l e n E i n-
b u ß e n d e r A r b e i t e r nicht zu groß - nicht gerade
ein materialistischer Gedanke: Schließlich rechnet die Arbei-
tervertretung mit Opfern der Mitgliedschaft, die ihre Streik-
bereitschaft behelligen könnten. Offensichtlich zielt diese
Gewerkschaft nie und nimmer auf einen Einsatz der Streikkasse,
der den Willen zum Arbeitskampf stärkt, und auf ein Streik-
ergebnis, das die erbrachten Opfer für alle mehr als kompensiert.
2. Tarifauseinandersetzungen sind eine Rechtsangelegenheit.
Arbeitskämpfe sind bis ins Kleinste reglementiert und unterliegen
striktester staatlicher A u f s i c h t. Wie die aussieht,
zeigt nicht zuletzt der gegenwärtige Streit um 'Neutralität'.
Kaum kommen Arbeiter bei unternehmerischen Kampfmaßnahmen in den
Genuß, aus ihren Kassenbeiträgen an die Bundesanstalt etwas zu-
rückzubekommen, schon gilt das als mögliche Parteilichkeit des
Staates, als ungebührliche Schonung der Gewerkschaftskasse und
gefährliche Förderung von Streiks. Die staatliche Rechtshoheit
über die Tarifparteien ist nämlich dem Grundsatz verpflichtet:
3. Das Recht der Unternehmer auf ökonomische Erpressung ist unum-
stritten.
Die Herren der Wirtschaft sind nicht nur dank ihres Eigentums an
den Produktionsmitteln und seines staatlichen Schutzes mit der
Macht und den Mitteln ausgestattet, Arbeiter mit ihrer Lohnabhän-
gigkeit, also der Abhängigkeit vom betrieblichen Arbeitsplatz und
seinem Besitzer, zu erpressen. Neben der Freiheit, Arbeitskämpfe
ihrerseits g e s c h ä f t l i c h zu kalkulieren, haben sie
durch die Erlaubnis, mit "gleichen Waffen" zu kämpfen, also aus-
zusperren, auch r e c h t l i c h freie Hand, diese Macht gegen
die Arbeiter in Anschlag zu bringen und der rück-
sichts v o l l e n Gewerkschaftstaktik ihrerseits entschieden
rücksichts l o s zu begegnen. Egal, wie der angestrebte
"Kompromiß" beim 116 aussehen wird, er wird auf jeden Fall die
Möglichkeit zur Aussperrung, die die Gewerkschaftskasse trifft,
noch ausweiten, die V e r s c h ä r f u n g von Arbeitskämpfen
also geradezu zum p o l i t i s c h e n A u f t r a g an die
Unternehmerschaft erheben.
Die Gewerkschaft darf dann neu kalkulieren, wieweit ihr Ideal
allseits verträglicher Arbeitskämpfe noch durchführbar ist. Daß
sie den Spieß umdreht, ihrerseits Streik und Streikergebnis zu
einer teuren Angelegenheit für die U n t e r n e h m e r macht,
stand nicht zu erwarten. Die Verwandlung von
I n t e r e s s e n v e r t r e t u n g g e g e n d a s
K a p i t a l in ein streng hoheitlich überwachtes Verhältnis
von R e c h t e n, v.a. aber P f l i c h t e n gegenüber dem
Staat hat sie ja auch noch nie angreifen wollen. Den Arbeiter-
vertretern war es noch nie ein Problem, daß das "Streikrecht"
nicht die E r l a u b n i s zum erfolgreichen Kampf, sondern
die P f l i c h t zum staats- und wirtschafts d i e n-
l i c h e n G e b r a u c h der Gewerkschaftsmacht ist. Diesen
Gebrauch hat sie sich selbst zum Anliegen gemacht. Die Antwort
der Gewerkschaft ist wie erwartet ausgefallen. Sie klagt das
Recht auf ihre Sorte verantwortliche Tarifauseinandersetzung ein.
Mit der propagandistischen Gleichung: Die Streiktaktik der "neuen
Beweglichkeit" wird teurer, also "geht Streiken nicht mehr", also
ist das "Streikrecht in Gefahr", also steht "die Demokratie" auf
dem Spiel, bekennen sich die Arbeiterfunktionäre ihrerseits zu
den verlangten
Prinzipien verantwortlicher Gewerkschaftspolitik
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1. Wenn Politiker das Arbeitsrecht a n t i gewerkschaftlich aus-
gestalten, beharrt die Arbeitervertretung auf dem gegenteiligen
Standpunkt, das Recht sei eine einzige und die einzige Bedingung
der M ö g l i c h k e i t gewerkschaftlicher Macht, und
schwingt sich zum Verteidiger des Status quo auf. Ihre Macht will
sie also nicht anders und zu nichts anderem betätigen, als das
Gesetz ihr vorschreibt.
2. Kaum soll die Aussperrung noch durchschlagender gemacht wer-
den, vergißt die Gewerkschaftsmafia ihre alte Propagandaparole:
"Verbot der Aussperrung", stellt sich auf die neuen politischen
Absichten ein und tritt nur noch mit der untertänigen Bitte an:
Kann nicht alles so bleiben wie bisher? Wenn Politiker entschie-
den Partei ergreifen für die Unterordnung gewerkschaftlicher Ak-
tivitäten unter den störungsfreien Gang der Wirtschaft, dann aus-
gerechnet pflegen die Interessenvertreter der Arbeiterschaft den
Schein von Ü b e r p a r t e i l i c h k e i t der Politik. Und
die sehen sie schon vorbildlich verwirklicht, wenn Arbeiterbei-
träge auch mal ausnahmsweise dazu verwendet werden, daß der Staat
die Gewerkschaftskasse ein bißchen entlastet von den Folgen einer
Unternehmerreaktion auf die kostensparende Streiktaktik der Ge-
werkschaft.
3. Je mehr Politiker und Unternehmer Streiks erschweren wollen,
umso mehr agitiert die Gewerkschaft mit Hinweis auf ihre Kasse
selber g e g e n Arbeitskampf. Wie ein Finanzbuchhalter, der
Soll und Haben pingelig aufrechnet, lamentiert sie über Ausgaben
für Opfer, die doch die Unternehmer zu verantworten hätten. In
dem Wissen, daß sie ihre Mitglieder für die Gewerkschaftspolitik
nur damit werben kann, daß sie sie ein wenig gegen die opfer-
vollen Streiks versichert, kündigt sie schwere Zeiten an und för-
dert so den antigewerkschaftlichen Grundsatz: S t r e i k e n
l o h n t n i c h t.
4. Je härter der A n g r i f f von oben, um so mehr führen sich
die Oberdemokraten um Breit als untertänige
B i t t s t e l l e r und öffentliche Beschwerdeführer in
g e m e i n s a m e r Sache auf. Sie werben bei Öffentlichkeit
und Bevölkerung mit der dummen Beschwerde, die Gegenseite stelle
die "Systemfrage" und vergehe sich am Allgemeinwohl. So erkennt-
lich unernst diese Warnungen vor der Zerstörung der Demokratie
auch sind; die Gleichsetzung von Gewerkschaft mit Demokratie wird
ersterer postwendend als P f l i c h t zum Gehorsam und zur ge-
werkschaftlicher Zurückhaltung reingewürgt - und friedlich ge-
schluckt.
Die praktische "Verteidigung der Demokratie und des Streikrechts"
durch die "fortschrittliche Kraft" der Gewerkschaft könnte denn
auch der politologischen Phantasie eines Sozialkundelehrers mit
Hang zum erzieherischen Rollenspiel entsprungen sein: Musterpro-
zesse vor Sozialgerichten; Gesprächsrunden mit Blüm, Esser, Kohl;
Adressen an Bundestagsabgeordnete - und ein bißchen Öffentlich-
keitsspektakel nach der Devise: 'Mündige Bürger melden sich brav
zu Wort, verantwortliche Politiker müßten doch eigentlich darauf
hören.'
Die Regierung läßt sich nicht Lumpen und macht kräftig mit beim
wahlwirksamen parteipolitischen Streit um die Rolle der Gewerk-
schaft als demokratischer Institution. Um so profane und staats-
gefährdende Dinge wie ein A r b e i t e r a u s k o m m e n und
seine D u r c h s e t z u n g ist es ja von Anfang an nicht ge-
gangen. Da läßt sich zwischen den Verantwortlichen gut streiten.
P.S. Die Gelegenheit zu einem garantiert staatstreuen Protest ha-
ben sich Erlanger Soz/Pol-Dozenten nicht entgehen lassen. Von
Mangold bis Krosigk stellen sie in einer Zeitungsanzeige markig
fest: "Die Existenz freier Gewerkschaften muß im Interesse der
Demokratie gesichert bleiben." Die Demokratie! Kein Zweifel,
schon gar nicht von gewerkschaftlicher Seite, ist an dieser herr-
lichen Staatsform aufgekommen - und doch soll man sich selbst
beim dümmsten Streit nur die einzige Sorge machen, ob dieser
Staat denn noch "vom Volksganzen getragen" wird (DGB-Böckler lt.
Anzeige). Darauf kommt es wohl um so mehr an, je weniger irgend-
wer davon hat!
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