Quelle: Archiv MG - BRD GEWERKSCHAFT PARAGRAPH-116 - Vom Arbeitskampfrecht


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       IG Metall erfindet neue Kampfform:
       

DER WECHSELSTREIK

Erfinderisch in Sachen Kampfformen war die Gewerkschaft ja immer schon. Da dürfen die Arbeiter z.B. "Druck machen", indem sie sich auf öffentlichen Straßen und Plätzen die Beine platt stehen. Oder sie werden zur Arbeitsverweigerung in der Mittagspause gebeten, was dann "Warnstreik" heißt. Für die Tarifrunde 89/90 denkt die Gewerkschaft nun öffentlich über neue Kampfformen nach: Zur "Rückgewinnung von Handlungsfähigkeit" (DGB) unter dem neuen Pa- ragraph 116 hat sich die Gewerkschaft den "Wechselstreik" ausge- dacht. "Die IG Metall erwägt für den Fall eines Arbeitskampfes ihre For- derungen nach der 35-Stundenwoche und nach mehr Lohn mit Hilfe eines "Wechselstreiks von Betrieb zu Betrieb durchzusetzen. ... Zwickel erläuterte: Es kann eine große Zahl von Betrieben einbe- zogen werden, aber eben in Wechselfolge. Es streiken jeweils ein paar Betriebe. Die Belegschaften unterbrechen nach einer bestimm- ten Zeit, dann gehen andere in den Streik." Die Wechselstreiks sollten eine Antwort auf den neuen Paragraphen 116 des Arbeits- förderungsgesetzes sein, der verbietet, daß Beschäftigte außer- halb des Tarifgebiets Kurzarbeitergeld bekommen, wenn sie, wie 1984 in der Autoindustrie, aus Mangel an Zulieferteilen, kurzar- beiten müssen." (WK 3.11.89) Eine interessantes Problem: Als die Autoindustrie 1984 unter Be- rufung auf durch den Streik entstandenen Materialmangel bundes- weit aussperrte, sprach die Gewerkschaft von einem V o r w a n d. Nie würden sie einem Unternehmen Schaden zufügen - aber der Schein war durch das Wort Streik eben doch entstanden. Das will die Gewerkschaft ändern. Nie wieder soll ein Streik anderswo zu Materialmangel führen, oder auch nur den Unternehmen als Vorwand für Gegenmaßnahmen die- nen können. Die neuen Wechselstreiks sind absolut "unschädlich" - jedenfalls für Unternehmer und da könnten die Unternehmer der Ge- werkschaft doch ein bißchen öffentlichkeitswirksames Kampfgetöber lassen, ohne gleich mit dem großen Hammer Aussperrung antworten zu "müssen", meint die IG Metall. Und falls die Arbeitgeberseite hinausposaut, daß sie dennoch auf Aussperrung setzt, ist auf je- den Fall der schwarze Peter eindeutig bei ihr: Die Gewerkschaft hat schließlich schon im Vorfeld alles getan, um solche Eskala- tion zu vermeiden! Und warum das? So könne man bei Öffentlichkeit und Mitgliedern "Akzeptanz" für die gewerkschaftlichen Kampfformen "zurück- gewinnen" meint die Gewerkschaft. Denn dann könne keiner mehr die Gewerkschaft verantwortlich machen für bundesweite Aussperrung - auch nicht die Mitglieder, die Ausperrung nach dem neuen §116 mit vollem Lohnverlust trifft, weil das Arbeitsamt nicht mal mehr Kurzarbeitsgeld zahlt. Man sieht: Die Gewerkschaft denkt auch diesmal nicht im Traum daran, Löhne durchzusetzen, die den Arbeitern was bringen. Daß die Tarifrunde den Leuten, die von Gewerkschafts- oder Unter- nehmerseite in den Streit reingezogen werden, n i c h t s a l s K o s t e n bringen wird, ist ihr selbstverständlich. Daß die Mitglieder ihr diese Kosten, für deren Minimierung ihr d i e "S t r e i k k a s s e" v i e l z u s c h a d e ist, z u r L a s t l e g e n könnten, d a s möchte sie vermeiden. Also plant und diskutiert sie mögliche Streiks schon im Vorfeld - nicht als M i t t e l zur Durchsetzung von L o h n, nein: als Mittel zur K l ä r u n g der S c h u l d f r a g e. Die fäl- ligen Opfer sollen von der Basis auf das Konto der Arbeitgeber gebucht werden. Und in der Öffentlichkeit will die Gewerkschaft den Sieg einheimsen, sie sei nun wirklich der Letzte, der die Ta- rifautonomie mißbraucht und den man deshalb mit einem Paragraph 116 bestrafen müsse. Eine schöne Perspektive für gewerkschaftliche Streiks, so sie denn im neuen Jahr angesetzt werden: Gestreikt wird dann zu dem Zwecke, gewerkschaftlich etwas in den Betrieben h e r z u- m a c h e n und d a b e i die Wirkung zu v e r m e i d e n, auf die Streiks vernünftigerweise berechnet sind: Produktionsaus- fälle, die Lieferfristen verzögern, darf es nicht geben, damit die Gewerkschaft zweifelsfrei beweisen kann, daß sie den Fortgang der Gewinnproduktion an keiner Stelle behindert hat. Da weiß der Arbeitsmann doch wenigstens, was er vom Tarifkampf zu erwarten hat. zurück