Quelle: Archiv MG - BRD GEWERKSCHAFT PARAGRAPH-116 - Vom Arbeitskampfrecht


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       Der Streit um die Neufassung des Paragr. 116 Arbeitsförderungsge-
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WOFÜR DAS ARBEITSKAMPFRECHT ALLES GUT IST

Eins muß man der Regierung lassen. Sie versteht es, mit den Ge- werkschaften umzuspringen. Mit jedem Streit über das Verhältnis von Politik und Arbeitervertretung, den sie ihnen zielstrebig er- öffnet, erwischt sie die Gewerkschaftspolitiker bei ihrem natio- nalen Verantwortungsgefühl: Zu ihrer Selbstbehauptung unter- schreiben sie einen reaktionären Maßstab nach dem anderen, der an sie herangetragen wird. Kaum waren die Christen ins Amt gekommen, schon haben die Wahl- prüfer der Einheitsgewerkschaft ihre Überparteilichkeit und ihren Kooperationswillen betont. Kaum hieß es Sparen, schon forderten die Sozialanwälte des kleinen Mannes gerechtes Sparen. Kaum war die Arbeitslosigkeit ein anerkanntes Staatsproblem, schon durfte nach dem Lohn für Beschäftigung nicht mehr gefragt werden. Und jetzt geht es ums Prinzip, und gleich um das heiligste der Ge- werkschaft, ihr "Streikrecht" - und schon wieder haben die Rech- ten Erfolg auf der ganzen Linie. Der Gegenstand der Auseinandersetzung ------------------------------------- ist eine vergleichsweise esoterische und ziemlich undurchsichtige Materie: Die geplante Änderung einer Unterbestimmung eines Ar- beitsrechtsparagraphen über die finanziellen Pflichten der Bun- desanstalt für Arbeit im Falle einer speziellen Arbeitskampfsi- tuation. Der Paragr. 116 regelt nämlich, wann die Bundesanstalt für ausgesperrte Arbeiter Kurzarbeitergeld (nicht) zahlen muß. Sie muß s o g u t w i e n i e zahlen - außer bei Produk- tionsstillstand in anderen Branchen und wenn die Unternehmer Streiks in einem Tarifbezirk einer Branche mit Aussperrungen in anderen Bezirken beantworten und die Gewerkschaft dort nach Mei- nung der Gerichte nicht dieselben Forderungen erhebt. Ansonsten ist auch bei Aussperrungen die G e w e r k s c h a f t in der Zahlungspflicht. Auf diese spezielle Regelung hatte die IG Metall ihre Streikstra- tegie für ihre "35-Stunden-Wochen"-Kampagne 1984 aufgebaut. Mit leicht abweichenden Forderungen in den verschiedenen Tarifbezir- ken und Streiks nur in bestimmten Bezirken - und dort nur in man- chen Betrieben - wollte sie bundesweit Wirkung erzielen. Prompt hat sie sich von U n t e r n e h m e r seite die zu erwartenden bundesweiten Aussperrungen - "durch Materialmangel erzwungene Produktionsausfälle" haben das die Unternehmer getauft - und einen anschließenden Rechtsstreit mit der B u n d e s- a n s t a l t eingefangen. Die hat sich nämlich, ähnlich zielstrebig wie die Unternehmer, zu zahlen geweigert; die nachfolgenden G e r i c h t s u r t e i l e, bei der vorliegen- den Rechtslage müßte die Anstalt zahlen, hatten dann schließlich, wie geplant, den G e s e t z g e b e r auf den Plan gerufen. Seitdem besteht beschlossenermaßen "politischer Handlungsbedarf", die "Neutralität des Staates" steht auf dem Spiel, die Rechtssi- cherheit ist hin, und die Arbeiter wissen laut Blüm nicht mehr ein noch aus. Und bei allem Geplänkel steht mit der Gesetzesvor- lage eines nun auch höchstoffiziell fest: Die Fälle, in denen Ar- beiter bei Aussperrungen öffentlich unterstützt werden, werden noch mehr eingeschränkt. Künftig hat die Gewerkschaft prinzipiell Mühe nachzuweisen, daß es nicht um "ähnliche", also nun als "gleich" geltende Forderungen geht, bei denen die Bundesanstalt nicht für Ausgesperrte zahlen darf. Ob da ein paar Lohnzehntel einen rechtserheblichen Unterschied machen oder nicht, das wird künftig die neue Basis für Sozialgerichtsstreitigkeiten. So esoterisch die Rechtsmaterie ist, so hart sind in dem Rechts- streit Die unumstrittenen Prinzipien demokratischer -------------------------------------------- Tarifauseinandersetzungen ------------------------- 1. S t r e i k i s t e i n e K a s s e n f r a g e. Auf- kommen kann ein solcher Rechtsstreit ja nur, wenn die Gewerk- schaft eine Taktik möglichst begrenzter, punktueller, ja stünd- licher und tageweiser (Warn-) Streiks - bis hin zu bloßen öffentlichen Demonstrationen - verfolgt und damit der anderen Seite Gelegenheit und Anlaß zur Eskalation bietet. Eine solche Taktik stellt die Arbeitsverweigerung - das einzige Mittel der Lohnabhängigen, den Unternehmern trotz ihrer Verfügungsmacht im Betrieb ökonomische Zugeständnisse gegenüber dem Kostenfaktor Arbeit abzutrotzen - unter ein dreifaches I d e a l s c h o n e n d e n G e b r a u c h s: Der W i r t s c h a f t soll möglichst wenig geschadet werden - also wird auch der kostenbewußte Unternehmerwille nicht möglichst gründlich und nachhaltig von einer kostenbewußten Arbeiterschaft unter Druck gesetzt. Die g e w e r k s c h a f t l i c h e n S t r e i k- k a s s e n sollen von Streikkosten möglichst verschont bleiben - ein Standpunkt, der einem staatlichen Finanzminister und seiner Sparsamkeit gegenüber dem steuerzahlenden Volk entspricht, nicht aber einer Gewerkschaft, die für das Durchstehen von Arbeits- kämpfen Beiträge sammelt. Drittens sollen auch die f i n a n- z i e l l e n E i n b u ß e n d e r A r b e i t e r nicht zu groß werden - auch nicht gerade ein materialistischer Gedanke: Schließlich rechnet die Arbeitervertretung mit Opfern der Mitgliedschaft, die ihre Streikbereitschaft behelligen könnten. Offensichtlich zielt diese Gewerkschaft nie und nimmer auf einen Einsatz der Streikkasse, der den Willen zum Arbeitskampf stärkt, und auf ein Streikergebnis, das die erbrachten Opfer für alle mehr als kompensiert. 2. T a r i f a u s e i n a n d e r s e t z u n g e n s i n d e i n e R e c h t s a n g e l e g e n h e i t. Arbeitskämpfe sind bis ins kleinste reglementiert und unterliegen striktester staatlicher A u f s i c h t. Wie die aussieht, zeigt nicht zu- letzt der gegenwärtige Streit um 'Neutralität'. Kaum kommen Ar- beiter bei unternehmerischen Kampfmaßnahmen in den Genuß, aus ih- ren Kassenbeiträgen an die Bundesanstalt etwas zurückzubekommen, schon gilt das als mögliche Parteilichkeit des Staates, als unge- bührliche Schonung der Gewerkschaftskasse und gefährliche Förde- rung von Streiks. Das ist keineswegs nur politische Ranküne der christdemokratischen Gewerkschaftsgegner, sondern entspricht den G r u n d s ä t z e n d e s A r b e i t s k a m p f r e c h t s auf der ganzen Linie. Schließlich dient die gesetzliche Regelung von Tarifauseinandersetzungen ja dazu, dem ökonomischen Gegensatz zwischen Existenzinteresse der Lohnarbeiter und Geschäftsinter- esse ihrer Anwender, der sich da unter Umständen sehr gewaltsam betätigt, eine staatsverträgliche friedliche Verlaufsform zu ge- ben, also mit der A n e r k e n n u n g der Gewerkschaft zugleich ihre Betätigung zu d i s z i p l i n i e r e n. Und was für die Ausgestaltung der A r b e i t e r vertretung zu ei- ner friedlichen Unterabteilung des S o z i a l s t a a t s al- les an Einschränkung erforderlich ist, das ist eben deswegen auch eine Frage politischer Konjunktur und Opportunitätsüberlegungen. Von wegen also "erkämpfte Rechte"! Heute setzt umgekehrt das Recht die Grenzen der Kampferlaubnis. Und das ganz und gar nicht überparteilich. Die staatliche Rechtshoheit über die Tarifpar- teien ist nämlich dem Grundsatz verpflichtet: 3. D a s R e c h t d e r U n t e r n e h m e r a u f ö k o n o m i s c h e E r p r e s s u n g i s t u n u m- s t r i t t e n. Die Herren der Wirtschaft sind nicht nur dank ihres Eigentums an den Produktionsmitteln und seines staatlichen Schutzes mit der Macht und den Mitteln ausgestattet, Arbeiter mit ihrer Lohnabhängigkeit, also der Abhängigkeit vom betrieblichen Arbeitsplatz und seinem Besitzer, zu erpressen. Neben der Freiheit, Arbeitskämpfe ihrerseits g e s c h ä f t l i c h zu kalkulieren, haben sie durch die Erlaubnis, mit "gleichen Waffen " zu kämpfen, also auszusperren, auch r e c h t l i c h freie Hand, diese Macht gegen die Arbeiter in Anschlag zu bringen und der rücksichtsvollen Gewerkschaftstaktik ihrerseits entschieden rücksichts l o s zu begegnen. Sie können durch Aussperrungen die Streikkassen über das hinaus bluten lassen, was die Arbeitskampfleitung vorgesehen hat. Umgekehrt riskieren sie selber gar keine zusätzlichen Kosten, sondern haben höchstens den Ausfall lohnender Kosten zu beklagen. Egal, wie die Neufassung des Paragr. 116 endgültig aussehen wird, sie wird auf jeden Fall die Möglichkeit zur Aussperrung, die die Gewerkschaftskasse trifft, noch ausweiten, die V e r s c h ä r f u n g von Arbeitskämpfen also geradezu zum politischen Auftrag an die Unternehmerschaft erheben. Die Gewerkschaft darf dann neu kalkulieren, wieweit ihr Ideal allseits verträglicher Arbeitskämpfe durchführbar ist. Daß sie den Spieß umdreht, ihrerseits Streik und Streikergebnis zu einer teuren Angelegenheit für die U n t e r n e h m e r macht, stand nicht zu erwarten. Die Verwandlung von I n t e r e s- s e n v e r t r e t u n g g e g e n d a s K a p i t a l in ein streng hoheitlich überwachtes Verhältnis von R e c h t e n, v.a. aber P f l i c h t e n g e g e n ü b e r d e m S t a a t hat sie ja auch noch nie angreifen wollen. Den Arbeitervertretern war es noch nie ein Problem, daß das "Streikrecht" nicht die E r l a u b n i s zum erfolgreichen K a m p f, sondern die Pflicht zum staats- und wirtschafts d i e n l i c h e n G e- b r a u c h der Gewerkschaftsmacht ist. Diesen Gebrauch haben sie sich im Gegenteil selbst zum A n l i e g e n gemacht und halten sich darauf viel zugute. Die Antwort der Gewerkschaft wird deshalb wie erwartet ausfallen. Sie klagt das Recht auf i h r e S o r t e verantwortlicher Ta- rifauseinandersetzung ein. Mit der propagandistischen Gleichung: die Streik t a k t i k der "neuen Beweglichkeit" wird teurer, also "geht S t r e i k e n nicht mehr", also ist das "Streik r e c h t in Gefahr", also steht "die D e m o- k r a t i e" auf dem Spiel, bekennen sich die Arbeiter- funktionäre ihrerseits zu den verlangten Prinzipien verantwortlicher Gewerkschaftspolitik ------------------------------------------------ 1. Wenn Politiker das Arbeitsrecht a n t i gewerkschaftlich aus- gestalten, beharrt die Arbeitervertretung auf dem gegenteiligen Standpunkt, das Recht sei eine einzige und die einzige Bedingung der M ö g l i c h k e i t gewerkschaftlicher Macht. Ihre Macht will sie also nicht anders und zu nichts anderem betätigen, als das Gesetz ihr vorschreibt. Offensichtlich versteht sie sich gar nicht als A r b e i t e r v e r t r e t u n g, die ihre Macht auf die Mitglieder und deren gute Gründe, sich gegen Kapital und Obrigkeit zusammenzuschließen, gründet, sondern als eine quasi- staatliche I n s t i t u t i o n, die durch die Obrigkeit gesi- chert, mit Einfluß ausgestattet und zu genau der Rolle berufen ist, die ihr die Demokratie rechtlich zuweist. 2. Kaum soll die Aussperrung noch durchschlagender gemacht wer- den, vergißt die Gewerkschaftsmafia ihre alte Propagandaparole: "Verbot der Aussperrung", stellt sich auf die neuen politischen Absichten ein, schwingt sich bloß noch zum Verteidiger des S t a t u s q u o auf und tritt mit der untertänigen Bitte an: Kann nicht alles so bleiben, wie bisher; es hat sich doch für a l l e so gut bewährt! Wenn Politiker entschieden Partei ergreifen für die Unterordnung gewerkschaftlicher Aktivitäten unter den störungsfreien Gang der Wirtschaft, dann ausgerechnet pflegen die Interessenvertreter der - Arbeiterschaft den Schein von Ü b e r p a r t e i- l i c h k e i t der Politik. Und die sehen sie schon vorbildlich verwirklicht, wenn Arbeiterbeiträge auch mal ausnahmsweise dazu verwendet werden, daß der Staat die Gewerkschaftskasse ein bißchen entlastet von den Folgen einer kostspieligen Unternehmer- reaktion auf die kostensparende Streiktaktik der Gewerkschaft. Hinterher, wenn das neue Recht erst einmal verabschiedet und All- tag ist, halten sie sich dann peinlichst an die neuen Errungen- schaften der Demokratie und ihre in einem Jahrhundert erkämpften Menschen- und Gewerkschaftsrechte. 3. Je mehr Politiker und Unternehmer Streiks erschweren wollen, um so mehr agitiert die Gewerkschaft mit Hinweis auf ihre Kasse selber gegen Arbeitskampf. Wie ein Finanzbuchhalter, der Soll und Haben pingelig aufrechnet, lamentiert sie über Ausgaben für Op- fer, die doch die Unternehmer zu verantworten hätten. In dem Wis- sen, daß sie ihre Mitglieder für die Gewerkschaftspolitik nur da- mit werben kann, daß sie sie ein wenig gegen die opfervollen Streiks versichert, die sie veranstaltet, kündigt sie schwere Zeiten an und fördert so den antigewerkschaftlichen Grundsatz: S t r e i k e n l o h n t n i c h t. In den ökonomischen Erpressungsmitteln der Unternehmer sieht eine deutsche demokratische Arbeitervertretung also nicht mehr den Grund, daß sich Arbeiter zusammenschließen und dagegen wehren müssen, sondern ein einziges H i n d e r n i s, daß überhaupt in diese Richtung ohne Rechtsbeistand noch etwas "geht". Im Staat entdeckt sie also auch nie und nimmer den Förderer u n t e r- n e h m e r i s c h e r Freiheiten auch beim Arbeitskampf, son- dern im Prinzip den Helfer aus g e w e r k s c h a f t l i- c h e r Not. 4. Je härter der A n g r i f f von oben, um so mehr führen sich die Oberdemokraten um Breit als untertänige B i t t s t e l- l e r und öffentliche Beschwerdeführer in g e m e i n s a m e r Sache auf. Sie werben bei Öffentlichkeit und Bevölkerung mit der dummen Beschwerde, die Gegenseite stelle die "Systemfrage" und vergehe sich am Allgemeinwohl. Wie jede gute demokratische Institution beherrschen also auch sie die Heuchelei, sich im e i g e n e n Interesse auf ein verletz- tes ü b e r g e o r d n e t e s zu berufen und mit dem Hinweis auf die guten Dienste für dasselbe bei der Obrigkeit Entgegenkom- men für das eigene Anliegen einzufordern. Bloß daß in diesem Fall der Dienst ausgerechnet darin besteht, Arbeiterbedürfnisse ord- nungsgemäß mitzuverwalten, also u n t e r z u b ü g e l n; bloß daß hier das eigene Anliegen in der selbsttätigen Fortführung dieses D i e n s t e s, also in der Beteiligung an der sozial- politischen Verantwortung besteht. So erkenntlich unernst diese Warnungen vor der Zerstörung der De- mokratie auch sind; die Gleichsetzung von Gewerkschaft mit Demo- kratie wird ersterer postwendend als P f l i c h t zum Gehorsam und zu gewerkschaftlicher Zurückhaltung reingewürgt - und fried- lich geschluckt. Schließlich kämpft man im fertigen Rechtsstaat nicht um ein Recht, sondern man streitet um es vor allen rechtli- chen, politischen und moralischen Instanzen. 5. Die praktische "Verteidigung der Demokratie und des Streik- rechts" durch die "fortschrittliche Kraft" der Gewerkschaft könnte denn auch der politologischen Phantasie eines Sozialkunde- lehrers mit Hang zum erzieherischen Rollenspiel entsprungen sein: Musterprozesse vor Sozialgerichten; Gesprächsrunden mit Blüm, Es- ser, Kohl; Adressen an Bundestagsabgeordnete - und ein bißchen Öffentlichkeitsspektakel nach der Devise: 'Mündige Bürger melden sich brav zu Wort, verantwortliche Politiker müßten doch eigent- lich darauf hören.' Auffälliger denn je blühen im gewerkschaftli- chen Protest das Schwarz-Rot-Gold und die Bebilderungen des Op- fers, zu dem der Arbeitsmann in den Augen seiner Vertreter k ü n f t i g gemacht werden soll: Gefesselt, mal an den Para- graphen, mal aneinander; geknebelt; unter dem Damoklesschwert sitzend - das soll Aufruf zur Gegenwehr sein? Oder ist es nicht doch eher genau die Sorte unterwürfiger B i t t s t e l- l e r e i, zu der die streikberechtigten Kämpfer nach eigenen Aussagen erst noch schändlicherweise verdammt werden sollen. Die öffentliche Erledigung -------------------------- Da hat's die Regierung leicht mit ihrem Versprechen, sich "dem Druck der Straße" keinesfalls zu beugen. Sie läßt sich nicht lum- pen und macht kräftig mit bei der öffentlichen Inszenierung eines wahlwirksamen parteipolitischen Streits um die Rolle der Gewerk- schaften in unserer Republik. Ob der Bangemann gezielt die ge- werkschaftlichen Gesprächspartner brüskiert - ob die sich partout nicht von ihrer Gesprächsbereitschaft abbringen lassen; ob die gesamte Regierung gar nicht verstehen kann, warum sich überhaupt so aufgeregt wird, wo doch eigentlich alles beim Alten bleibt; oder die SPD-Gewerkschaftler sich gar nicht genug empören können über die "Systemveränderer in Bonn" - eines ist unübersehbar: So profane und staatsgefährdende Dinge wie die L o h n f r a g e stehen da nicht zur Debatte. Da streiten sich demokratische Poli- tiker um ihre P o l i t i k e r i n t e r e s s e n, und das Volk darf sich unter öffentlicher Anleitung fragen, wer dabei besser aussieht. *** Der kleine Unterschied zwischen Recht und Systemveränderung ----------------------------------------------------------- 1. Da lacht den Streikrechtsfreunden das kämpferische Herz: " Paragr. 116 AFG (1) Durch die Gewährung von Arbeitslosengeld darf nicht in Ar- beitskämpfe eingegriffen werden..." "Neutralitäts-Anordnung Paragr. 4 Der Anspruch des nichtbeteiligten Arbeitnehmers (Paragr. 1) auf Arbeitslosengeld ruht, wenn der Arbeitnehmer seine Beschäftigung in einem Betrieb verloren hat, weil in einem anderen Betrieb ein Arbeitskampf geführt wird, sofern 1. dieser Arbeitskampf auf die Änderung von Arbeitsbedingungen eines Tarifvertrages gerichtet ist und der Betrieb, in dem der Arbeitslose zuletzt beschäftigt war, zwar nicht dem räumlichen, aber dem fachlichen Geltungsbereich des in Frage kommenden Tarif- vertrages zuzuordnen und 2. die Gewerkschaften für den Tarifvertragsbereich des arbeitslo- sen, nicht beteiligten Arbeitnehmers nach Art und Umfang gleiche Forderungen wie für die am Arbeitskampf beteiligten Arbeitnehmer erhoben haben und mit dem Arbeitskampf nach Art und Umfang glei- che Arbeitsbedingungen durchgesetzt werden sollen." 2. Das aber ist der Untergang der rechtsstaatlichen Demokratie hier in unserem Gewerkschaftslande: "...daß mittelbar von Arbeitskämpfen betroffene Arbeitnehmer der- selben Branche in einem anderen Tarifgebiet dann von Arbeitslo- senunterstützung durch die Bundesanstalt für Arbeit ausgeschlos- sen werden, wenn die Gewerkschaftsforderungen in dem umkämpften Bereich nach Art und Umfang annähernd gleich sind." (Neuentwurf nach Arbeitsminister Blüm) *** Na endlich! ----------- "Bessere Meinung von Arbeitslosen Die Bundesbürger haben eine bessere Meinung von Arbeitslosen als noch vor acht Jahren, ergab eine Repräsentativbefragung des Sam- ple-Instituts in Mölln. Danach bescheinigen achtzig Prozent der Befragten den Arbeitslosen den grundsätzlichen Willen zu arbei- ten. 1977 hatten diese Ansicht nur 61 Prozent vertreten. Aller- dings meinen noch 19 Prozent der Befragten, die Mehrzahl der Er- werbslosen sei an geregelter Arbeit überhaupt nicht interessiert. 1977 hatten noch 36 Prozent diese Auffassung angegeben." (Süddeutsche Zeitung, 12. Dezember 1985) Wenn die restlichen 19% auch noch überzeugt werden, dann können die Arbeitslosen in Ruhe weiter stempeln. Dann fehlt ihnen wirk- lich nichts mehr! zurück