Quelle: Archiv MG - BRD GEWERKSCHAFT MITBESTIMMUNG - Von der Mitbestimmung
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Montan-Mitbestimmung bei Mannesmann
ZEHN AUFSICHTSRATSPOSTEN SICHERN DIE DEMOKRATIE
Seit dem 4. Juni 1980 gibt es in der bundesrepublikanischen Öf-
fentlichkeit einen Streit um die Montan-Mitbestimmung bei der
Mannesmann AG, den die Gewerkschaft als "Kampf um den Erhalt der
Montan-Mitbestimmung" führt, die Unternehmer als "unbegründet"
qualifizieren und den die "Parteien vor der Wahl" als Kampf um
Wählerstimmen für sich in Beschlag nahmen.
Ein eminent politisches Thema
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Anlaß war eine Pressemitteilung der Mannesmann AG, sie beabsich-
tige zur wirtschaftlichen Sicherung des Unternehmens die eigenen
Hüttenwerke an die Mannesmannröhren-Werke AG zu verpachten. Die
anvisierte betriebswirtschaftliche Lösung, durch Entlassung von
ca. 3000 Arbeitern und Angestellten an die 50 Millionen Mark ein-
zusparen - womit also deren Problem klargestellt wäre -, war aber
keineswegs Grund für den Streit. Daß durch diese Rationalisie-
rungsmaßnahmen auch ein paar gewerkschaftliche Aufsichtsratspo-
sten verschwinden würden, weil nicht mehr das Montan-Mitbestim-
mungsgesetz von 1951, sondern das Mitbestimmungsgesetz von 1976
Anwendung finden sollte, sorgte für große Aufregung auf seiten
der Gewerkschaft. Empört war die IG-Metall zuerst über die "Form
der Information" durch das Unternehmen, dann so aufgebracht über
den möglichen Wegfall der Montan-Mitbestimmung - dieser
"demokratischen Errungenschaft" -, daß sie sofort öffentlich ihre
Entschlossenheit bekundete,
"die betroffenen Arbeitnehmer seien nicht bereit, diesen Angriff
auf den mitbestimmungspolitischen Besitzstand... hinzunehmen"
(Metall Presse Dienst, 17.6.80)
Und um die Ernsthaftigkeit ihrer Absicht und die eminent politi-
sche Bedeutung dieses Themas zu unterstreichen, ließ die Gewerk-
schaft flugs einige tausend Arbeiter streiken mit Protestresolu-
tionen wie "Wehret den Anfängen" und Transparenten wie "Montan-
Mitbestimmung sichert Demokratie". Anschließend bedankte man sich
bei den Streikenden, daß sie so "solidarisch und kämpferisch" für
die Gewerkschaft gestreikt hätten. Solcher Unruhe in der politi-
schen Landschaft schenkten die gerade um Wählerstimmen buhlenden
Volksvertreter natürlich ihre gebührende Beachtung. Herbert Weh-
ner und die SPD versicherte den Gewerkschaften, daß die
"Mitbestimmung ein Eckpfeiler unserer sozialen Wirtschaftsord-
nung" sei, der nicht "ausgehöhlt" werden dürfe, und damit dieser
Versuch, "Hand an den Nerv unseres Staates" zu legen, verhindert
würde, präsentierte er eilfertigst einen "Gesetzentwurf zur Si-
cherung der Montan-Mitbestimmung", der zwar nichts sicherer
machte, aber zur Zufriedenheit der Gewerkschaften viel versprach.
Die CDU/CSU, ganz um den Sieg ihres Kandidaten bemüht, setzte al-
les daran, diese "Wahltaktik" des politischen Gegners, sich "als
Retter der Montan-Mitbestimmung aufzuspielen", für sich nutzbrin-
gend einzusetzen, indem sie an die Verdienste Konrad Adenauers
(der so eine Ausdehnung von Streiks ohne Blutvergießen verhin-
derte) um die Mitbestimmung erinnerte und F. J. Strauß sogar
einen klassenkampfverdächtigen Spruch losließ: Er habe "keinen
Grund, den Großunternehmern die Kohlen aus dem Feuer zu holen".
Angesichts der Tatsache, daß dies alles im Streit darüber, wer am
besten die gewerkschaftlichen Grundwerte sichern könne, mal deut-
lich gesagt werden mußte, kamen der Presse sanfte Bedenken. Sie
rief zur Mäßigung auf, zieh Vorstandschef Overbeck "taktischer
Unklugheit", warnte die Gewerkschaft vor "eigenmächtigen Vorge-
hen", forderte eine "Entlastung des Wahlkampfes" von diesem
Thema, weil diese "Grundfrage vor das Parlament" gehöre. Wo der
Streit die gemeinsame Absicht, den Staat als den besten Problem-
löser in Anspruch zu nehmen, deutlich machte, da war es ange-
sichts der noch ungeklärten Parlamentsverhältnisse eine von allen
Parteien als weise empfundene Entscheidung des Mannesmann-Auf-
sichtsrats, die Entscheidung über das Vorgehen des Konzerns auf
den November zu verschieben.
Montan-Mitbestimmung - ein gewerkschaftlicher Symbolwert
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Den politischen Streit um die Mitbestimmung inszeniert die Ge-
werkschaft, weil es ihr um die Wahrung eines "sozialen Besitz-
stands" geht, der ihr gesetzlich zugestanden wurde. Im Montan-
Mitbestimmungsgesetz von 1951 ist festgelegt, daß im Aufsichtsrat
eines Montan-Unternehmens die Gewerkschaft ebensoviele Posten be-
setzen kann wie die Kapitalseite ("Paritätische Mitbestimmung").
Entsprechende Bestellungsmodalitäten sorgen dafür, daß nur ge-
werkschaftstreue Leute diese Posten einnehmen können. Auch das
"neutrale Mitglied", bei Kampfabstimmungen mit entscheidender
Stimme, ist nur mit Zustimmung der Gewerkschaft im Amt. Der Ar-
beitsdirektor, zuständig für das betriebliche Personalwesen, ist
ebenfalls von der gewerkschaftlichen Zustimmung abhängig. Dieser
Einfluß auf die Politik des Betriebes wäre nun mit dem Mitbe-
stimmungsgesetz von 1976 nicht mehr gegeben. Die Gewerkschaft
könnte nur noch ein knappes Drittel der Aufsichtsratsposten mit
eigenen Leuten besetzen. Die restlichen Vertreter werden von den
Arbeitern, den Angestellten und den leitenden Angestellten des
Betriebes selber bestimmt. Auch der Arbeitsdirektor unterliegt
nicht mehr der Zustimmung seitens der Arbeitnehmervertreter. Der
Unterschied zwischen beiden Mitbestimmungsformen liegt nun darin,
daß die Gewerkschaft nach dem Gesetz von 1951 alle betriebsnot-
wendigen Entscheidungen mittragen mußte, während es in dem Gesetz
von 1976 auf gewerkschaftliche Zustimmung nicht mehr ankommt.
Aber gerade darauf, daß ihre Zustimmung zur Abwicklung des Ge-
schäftes eingeholt werden muß, kommt es der Gewerkschaft an. Dazu
braucht sie die entsprechende Zahl an Aufsichtsratsposten, nicht
aber wegen der sicherlich nicht mickrigen Vergütungen. Die pari-
tätische Besetzung von Aufsichtsratsposten ist für die Gewerk-
schaft der Beweis, daß nur so gewerkschaftliche Macht die Siche-
rung der Demokratie gewährleisten kann. So verrückt es auch sein
mag, eine Rationalisierungsmaßnahme inklusive Sozialplan als eine
demokratische Leistung zu bewerten und nicht als eine profitabler
Kapitalverwertung dienende Maßnahme, so ernsthaft verfolgen diese
modernen Arbeitnehmervertreter diese ihre mitbestimmungspoliti-
schen Ideale. So lästig demnach manchen Kapitalisten die gewerk-
schaftlichen Aufsichtsräte sein mögen, weil deren Hauptproblem
immer darin liegt, ob ihre Zustimmungs- und Informationskompeten-
zen auch gebührend respektiert worden sind, so einig wissen sie
sich mit ihnen in der Durchsetzung ihrer profitablen Zwecke. Die
Untersuchungsergebnisse verschiedener Kommissionen sprechen da
eine eindeutige Sprache:
- In "keinesfalls seltenen, aber auch nicht zu häufigen Fällen"
habe die paritätische Mitbestimmung zwar "zu Verzögerungen des
Entscheidungsprozesses bei Kapazitätseinschränkungen oder Stille-
gungen nicht aber zur endgültigen Ablehnung der Vorschläge und
Ziele der Unternehmensleitung geführt". (Ergebnisse der
"Biedenkopf"-Kommission )
- "Die unternehmenspolitischen Konzeptionen, die von der Unter-
nehmensleitung für richtig befunden wurden, haben sich ungeachtet
der Mitbestimmung der Arbeitnehmer auch im Montanbereich im Er-
gebnis stets verwirklichen lassen." (Erfahrungsbericht für die
Bundesregierung, 1970)
Daß solche Untersuchungen von dem Mißtrauen getragen werden, die
Mitbestimmung könne die Maßnahmen des Kapitals behindern, stößt
bei Gewerkschaftern auf entrüsteten Widerspruch:
"Niemand kann behaupten, wir hätten uns jemals gesperrt, wenn es
darum ging, Rationalisierungsmaßnahmen in den Unternehmen durch-
zuführen oder Kosten einzusparen." (R. Judith, IG-Metall Vor-
stand)
Daß solche Leute sich trauen, mit ihrer Leistung, die Entlassung
tausender Arbeiter im Stahlbereich in den letzten Jahren mitbe-
stimmt zu haben, zu prahlen, ist zwar eine Frechheit, aber eben
diesen Leuten kein Problem.
Wo allerdings diese "Mitverantwortung für die Demokratisierung
der Wirtschaft" durch Abzug einiger Aufsichtsratsposten einge-
schränkt werden soll, unterstellt man dem Vorstandschef Overbeck,
"daß es ihm nicht um eine vernünftige Lösung betriebswirtschaft-
licher Probleme, sondern um die Abschaffung der Montan-Mitbestim-
mung" (E. Loderer)
ginge. Man muß also nur Rationalisierungsmaßnahmen in einen An-
griff auf die Mitbestimmung umdichten und sofort liegt deren Bös-
artigkeit nicht mehr darin, daß Arbeiter auf die Straße gesetzt
werden, sondern daß die bessere "betriebswirtschaftliche Ver-
nunft" der Gewerkschaften nicht mehr zum Zuge kommt. Eine Ver-
nunft, die sich praktisch in nichts anderem betätigt hat, als
diesselben Maßnahmen gutzuheißen, die ein Overbeck eh und je zum
Wohl des Unternehmens durchgesetzt hat: "Er hat seinen Konzern
gut hingekriegt". (Loderer über Overbeck). Wo also die Gewerk-
schaft mit ihren Mitbestimmungssprüchen eines klarstellt, daß das
Wohlergehen des Betriebes sich nicht der Mitbestimmung, sondern
handfesten Kosten-Nutzenüberlegungen verdankt, die sie fleißig
mitträgt, da liegt die Bedeutung der Mitbestimmung darin, wie
weit sie als Beitrag zur "Sicherung der Demokratie" vom Staat an-
erkannt ist. Der Grad der Anerkennung bemißt sich dabei an der
vom Gesetz eingeräumten Anzahl an gewerkschaftlichen
Aufsichtsratsposten.
Ein Lohn für viel Leistung
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Die paritätische Mitbestimmung ist demnach für die Gewerkschaft
eine ordnungspolitische Leistung ersten Ranges. Worin diese Lei-
stung bestehen soll, darauf verweist sie angesichts einer Gefähr-
dung ihres "sozialen Besitzstandes" mit Nachdruck, indem sie der
Öffentlichkeit ihr einzigartiges Beweismittel vorlegt: die deut-
schen Arbeiter. Da wirbt der "alte Mitbestimmungsmann", Heinz
Oskar Vetter, der die Mitbestimmung
"in der IG-Bergbau von der Pike auf gelernt" ("Süddeutsche Zei-
tung") hat, für die Berechtigung der Montan-Mitbestimmung, weil
"die deutschen Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften einen histo-
risch begründeten politischen - und moralischen - Anspruch auf
eine gleichberechtigte Mitbestimmung im Montanbereich" (in: Die
Quelle 9/80, S. 458)
hätten. Ein solch gewerkschaftlicher Heilsarmist argumentiert mit
höheren Weihen des Arbeiterdaseins, weil ihm um die Legitimation
seines selbstgestellten gewerkschaftlichen Auftrages keine Lüge
zu schade ist. Und wo solche hehren Ansprüche auf Anerkennung
drängen, da fehlt auch nicht der gewerkschaftliche Hinweis auf
erbrachte Leistungen:
"Die Montan-Mitbestimmung ist die Gesetz gewordene Anerkennung
für die Leistung, die von Arbeitnehmern und ihren Gewerkschaften
beim Wiederaufbau von Wirtschaft und Gesellschaft nach dem Zwei-
ten Weltkrieg erbracht wurde." (H. O. Vetter, ebd., S. 457)
Daß die Arbeiter Fabriken aufgebaut haben, die ihnen nicht gehö-
ren und in die sie heute ihre Kinder schicken dürfen, solche Lei-
stungen verdienen in den Augen der Gewerkschaft gesetzliche Aner-
kennung. Und selber, gar nicht faul, nehmen sie die Leistung
"ihrer Arbeiter" her, um daraus ein Recht auf die paritätische
Besetzung von Aufsichtsratsposten zu drechseln. Eine Gewerk-
schaft, die sich so mit Leistungen brüstet, die denen, die sie
erbracht haben, viel Arbeit und wenig Lohn eingebracht haben,
sorgt auch dafür, daß etwaige materielle Ansprüche ihrer Schutz-
befohlenen immer schön hinter den politischen Ansprüchen zurück-
stehen. Dafür sitzt man ja schließlich als Gewerkschaftler im
Aufsichtsrat von Mannesmann. Und neben das Lob der Leistung der
Arbeiter stellt eine solche Gewerkschaft das Lob auf das Kapital,
nennt das einen gelungenen "Interessensausgleich", weil sie sich
beides, Leistung und Resultat, zugute hält:
"Die deutsche Stahlindustrie verfügt immerhin über die modernsten
Produktionsstätten Europas." (H. O. Vetter)
Wer so dem deutschen Staat die "Leistungen der Arbeitnehmer und
ihrer Gewerkschaft" unter die Nase reibt, der versagt sich auch
nicht die fiktive Drohung mit Klassenkämpfen, die dann eine
"ohnmächtige" Gewerkschaft nicht verhindern könne. Daß die Arbei-
ter dazu Grund haben könnten, gibt die Gewerkschaft dabei auch
noch zu, wenn sie ihr schwieriges Geschäft, den "Betroffenen" den
Verlust ihres Arbeitsplatzes zugemutet zu haben, anführt. Eine
Zumutung, die mit einer "Herr-im-Hause-Manier" natürlich kein Ar-
beiter akzeptiert hätte. Denn:
"Dann hätten sich die Arbeitnehmer einige Freiheiten herausgenom-
men, die nicht nur die Chefetagen an Rhein und Ruhr erschüttert
hätten." (H. O. Vetter, ebd.)
Weil Vetter solcher Mißbrauch der Freiheit äußerst zuwider ist,
sorgt er auch dafür, daß sich die Arbeiter an den rechten Ge-
brauch von ihrer Freiheit machen = fürs Kapital arbeiten und
streiken für die Gewerkschaft.
Solcher Taten rühmt sich Eugen Loderer bei Mannesmann, wo er zur
"Verbesserung der Kostensituation" (was sind Arbeiter anderes als
Kosten!) fleißig beigetragen hat und dies ausgibt als
"Musterbeispiele dafür, wie Schwierigkeiten, mit unserer Hilfe
ohne größere soziale Konflikte überwunden werden konnten. In je-
dem anderen Land - in dem es keine Mitbestimmung gibt - hätte die
Mehrzahl der genannten Fälle zu Arbeitsniederlegungen von größe-
rem Ausmaß geführt. Die betriebswirtschaftlichen Folgen sind be-
kannt. ... Wir sind ebenso wie Sie (Kapitalseite) am Gewinn in-
teressiert. Nur ein ertragstarkes Unternehmen sichert langfristig
(!) die Arbeitsplätze." (E. Loderer vor dem Mannesmann Aufsichts-
rat)
"Langfristig" - das soll die Hoffnung bei den Betroffenen blei-
ben, weil Loderer ja kurzfristig mithalf, die Leute auf die
Straße zu setzen. So wenig die Gewerkschaft ausgebliebene Ar-
beitskämpfe als ihren Erfolg verbuchen kann - wo doch die Arbei-
ter keine Automaten sind! -, so sehr agitiert sie dafür, daß die
Mitbestimmung das beste Mittel sei, den Klassenkampf nicht statt-
finden zu lassen. Die Gewerkschaft macht denn auch die praktische
Absicherung ihres Anspruches von diesem Staat abhängig, an dem
ihr ja soviel liegt:
"Der Vorstand der IG-Metall hält daran fest, daß eine dauerhafte
Sicherung der Montan-Mitbestimmung nur auf gesetzlichem Wege mög-
lich ist."
Und welche Möglichkeiten realistisch sind, das werden die Par-
teien nach ausführlichen Debatten ganz im Interesse unseres Staa-
tes gesetzlich festlegen. Der Kompromiß mag ausfallen wie er
will, der DGB wird sich in seinem Ideal von der Mitbestimmung be-
stätigt sehen. Und wann immer die Arbeiter als die "Betroffenen"
dastehen, da redet ihnen die Gewerkschaft ein, daß sie, um dies
zu verhindern, die paritätische Mitbestimmung notwendig bräuch-
ten.
Nur noch eines: Von diesem Streit um die Sicherung der Montan-
Mitbestimmung sind die Arbeiter ausnahmsweise mal nicht betrof-
fen, weswegen sie sich daran nur dann beteiligen, wenn es ihnen
die Gewerkschaft anempfiehlt. Mit dem nötigen Nachdruck, versteht
sich.
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