Quelle: Archiv MG - BRD GEWERKSCHAFT MITBESTIMMUNG - Von der Mitbestimmung


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       Montan-Mitbestimmung bei Mannesmann
       

ZEHN AUFSICHTSRATSPOSTEN SICHERN DIE DEMOKRATIE

Seit dem 4. Juni 1980 gibt es in der bundesrepublikanischen Öf- fentlichkeit einen Streit um die Montan-Mitbestimmung bei der Mannesmann AG, den die Gewerkschaft als "Kampf um den Erhalt der Montan-Mitbestimmung" führt, die Unternehmer als "unbegründet" qualifizieren und den die "Parteien vor der Wahl" als Kampf um Wählerstimmen für sich in Beschlag nahmen. Ein eminent politisches Thema ----------------------------- Anlaß war eine Pressemitteilung der Mannesmann AG, sie beabsich- tige zur wirtschaftlichen Sicherung des Unternehmens die eigenen Hüttenwerke an die Mannesmannröhren-Werke AG zu verpachten. Die anvisierte betriebswirtschaftliche Lösung, durch Entlassung von ca. 3000 Arbeitern und Angestellten an die 50 Millionen Mark ein- zusparen - womit also deren Problem klargestellt wäre -, war aber keineswegs Grund für den Streit. Daß durch diese Rationalisie- rungsmaßnahmen auch ein paar gewerkschaftliche Aufsichtsratspo- sten verschwinden würden, weil nicht mehr das Montan-Mitbestim- mungsgesetz von 1951, sondern das Mitbestimmungsgesetz von 1976 Anwendung finden sollte, sorgte für große Aufregung auf seiten der Gewerkschaft. Empört war die IG-Metall zuerst über die "Form der Information" durch das Unternehmen, dann so aufgebracht über den möglichen Wegfall der Montan-Mitbestimmung - dieser "demokratischen Errungenschaft" -, daß sie sofort öffentlich ihre Entschlossenheit bekundete, "die betroffenen Arbeitnehmer seien nicht bereit, diesen Angriff auf den mitbestimmungspolitischen Besitzstand... hinzunehmen" (Metall Presse Dienst, 17.6.80) Und um die Ernsthaftigkeit ihrer Absicht und die eminent politi- sche Bedeutung dieses Themas zu unterstreichen, ließ die Gewerk- schaft flugs einige tausend Arbeiter streiken mit Protestresolu- tionen wie "Wehret den Anfängen" und Transparenten wie "Montan- Mitbestimmung sichert Demokratie". Anschließend bedankte man sich bei den Streikenden, daß sie so "solidarisch und kämpferisch" für die Gewerkschaft gestreikt hätten. Solcher Unruhe in der politi- schen Landschaft schenkten die gerade um Wählerstimmen buhlenden Volksvertreter natürlich ihre gebührende Beachtung. Herbert Weh- ner und die SPD versicherte den Gewerkschaften, daß die "Mitbestimmung ein Eckpfeiler unserer sozialen Wirtschaftsord- nung" sei, der nicht "ausgehöhlt" werden dürfe, und damit dieser Versuch, "Hand an den Nerv unseres Staates" zu legen, verhindert würde, präsentierte er eilfertigst einen "Gesetzentwurf zur Si- cherung der Montan-Mitbestimmung", der zwar nichts sicherer machte, aber zur Zufriedenheit der Gewerkschaften viel versprach. Die CDU/CSU, ganz um den Sieg ihres Kandidaten bemüht, setzte al- les daran, diese "Wahltaktik" des politischen Gegners, sich "als Retter der Montan-Mitbestimmung aufzuspielen", für sich nutzbrin- gend einzusetzen, indem sie an die Verdienste Konrad Adenauers (der so eine Ausdehnung von Streiks ohne Blutvergießen verhin- derte) um die Mitbestimmung erinnerte und F. J. Strauß sogar einen klassenkampfverdächtigen Spruch losließ: Er habe "keinen Grund, den Großunternehmern die Kohlen aus dem Feuer zu holen". Angesichts der Tatsache, daß dies alles im Streit darüber, wer am besten die gewerkschaftlichen Grundwerte sichern könne, mal deut- lich gesagt werden mußte, kamen der Presse sanfte Bedenken. Sie rief zur Mäßigung auf, zieh Vorstandschef Overbeck "taktischer Unklugheit", warnte die Gewerkschaft vor "eigenmächtigen Vorge- hen", forderte eine "Entlastung des Wahlkampfes" von diesem Thema, weil diese "Grundfrage vor das Parlament" gehöre. Wo der Streit die gemeinsame Absicht, den Staat als den besten Problem- löser in Anspruch zu nehmen, deutlich machte, da war es ange- sichts der noch ungeklärten Parlamentsverhältnisse eine von allen Parteien als weise empfundene Entscheidung des Mannesmann-Auf- sichtsrats, die Entscheidung über das Vorgehen des Konzerns auf den November zu verschieben. Montan-Mitbestimmung - ein gewerkschaftlicher Symbolwert -------------------------------------------------------- Den politischen Streit um die Mitbestimmung inszeniert die Ge- werkschaft, weil es ihr um die Wahrung eines "sozialen Besitz- stands" geht, der ihr gesetzlich zugestanden wurde. Im Montan- Mitbestimmungsgesetz von 1951 ist festgelegt, daß im Aufsichtsrat eines Montan-Unternehmens die Gewerkschaft ebensoviele Posten be- setzen kann wie die Kapitalseite ("Paritätische Mitbestimmung"). Entsprechende Bestellungsmodalitäten sorgen dafür, daß nur ge- werkschaftstreue Leute diese Posten einnehmen können. Auch das "neutrale Mitglied", bei Kampfabstimmungen mit entscheidender Stimme, ist nur mit Zustimmung der Gewerkschaft im Amt. Der Ar- beitsdirektor, zuständig für das betriebliche Personalwesen, ist ebenfalls von der gewerkschaftlichen Zustimmung abhängig. Dieser Einfluß auf die Politik des Betriebes wäre nun mit dem Mitbe- stimmungsgesetz von 1976 nicht mehr gegeben. Die Gewerkschaft könnte nur noch ein knappes Drittel der Aufsichtsratsposten mit eigenen Leuten besetzen. Die restlichen Vertreter werden von den Arbeitern, den Angestellten und den leitenden Angestellten des Betriebes selber bestimmt. Auch der Arbeitsdirektor unterliegt nicht mehr der Zustimmung seitens der Arbeitnehmervertreter. Der Unterschied zwischen beiden Mitbestimmungsformen liegt nun darin, daß die Gewerkschaft nach dem Gesetz von 1951 alle betriebsnot- wendigen Entscheidungen mittragen mußte, während es in dem Gesetz von 1976 auf gewerkschaftliche Zustimmung nicht mehr ankommt. Aber gerade darauf, daß ihre Zustimmung zur Abwicklung des Ge- schäftes eingeholt werden muß, kommt es der Gewerkschaft an. Dazu braucht sie die entsprechende Zahl an Aufsichtsratsposten, nicht aber wegen der sicherlich nicht mickrigen Vergütungen. Die pari- tätische Besetzung von Aufsichtsratsposten ist für die Gewerk- schaft der Beweis, daß nur so gewerkschaftliche Macht die Siche- rung der Demokratie gewährleisten kann. So verrückt es auch sein mag, eine Rationalisierungsmaßnahme inklusive Sozialplan als eine demokratische Leistung zu bewerten und nicht als eine profitabler Kapitalverwertung dienende Maßnahme, so ernsthaft verfolgen diese modernen Arbeitnehmervertreter diese ihre mitbestimmungspoliti- schen Ideale. So lästig demnach manchen Kapitalisten die gewerk- schaftlichen Aufsichtsräte sein mögen, weil deren Hauptproblem immer darin liegt, ob ihre Zustimmungs- und Informationskompeten- zen auch gebührend respektiert worden sind, so einig wissen sie sich mit ihnen in der Durchsetzung ihrer profitablen Zwecke. Die Untersuchungsergebnisse verschiedener Kommissionen sprechen da eine eindeutige Sprache: - In "keinesfalls seltenen, aber auch nicht zu häufigen Fällen" habe die paritätische Mitbestimmung zwar "zu Verzögerungen des Entscheidungsprozesses bei Kapazitätseinschränkungen oder Stille- gungen nicht aber zur endgültigen Ablehnung der Vorschläge und Ziele der Unternehmensleitung geführt". (Ergebnisse der "Biedenkopf"-Kommission ) - "Die unternehmenspolitischen Konzeptionen, die von der Unter- nehmensleitung für richtig befunden wurden, haben sich ungeachtet der Mitbestimmung der Arbeitnehmer auch im Montanbereich im Er- gebnis stets verwirklichen lassen." (Erfahrungsbericht für die Bundesregierung, 1970) Daß solche Untersuchungen von dem Mißtrauen getragen werden, die Mitbestimmung könne die Maßnahmen des Kapitals behindern, stößt bei Gewerkschaftern auf entrüsteten Widerspruch: "Niemand kann behaupten, wir hätten uns jemals gesperrt, wenn es darum ging, Rationalisierungsmaßnahmen in den Unternehmen durch- zuführen oder Kosten einzusparen." (R. Judith, IG-Metall Vor- stand) Daß solche Leute sich trauen, mit ihrer Leistung, die Entlassung tausender Arbeiter im Stahlbereich in den letzten Jahren mitbe- stimmt zu haben, zu prahlen, ist zwar eine Frechheit, aber eben diesen Leuten kein Problem. Wo allerdings diese "Mitverantwortung für die Demokratisierung der Wirtschaft" durch Abzug einiger Aufsichtsratsposten einge- schränkt werden soll, unterstellt man dem Vorstandschef Overbeck, "daß es ihm nicht um eine vernünftige Lösung betriebswirtschaft- licher Probleme, sondern um die Abschaffung der Montan-Mitbestim- mung" (E. Loderer) ginge. Man muß also nur Rationalisierungsmaßnahmen in einen An- griff auf die Mitbestimmung umdichten und sofort liegt deren Bös- artigkeit nicht mehr darin, daß Arbeiter auf die Straße gesetzt werden, sondern daß die bessere "betriebswirtschaftliche Ver- nunft" der Gewerkschaften nicht mehr zum Zuge kommt. Eine Ver- nunft, die sich praktisch in nichts anderem betätigt hat, als diesselben Maßnahmen gutzuheißen, die ein Overbeck eh und je zum Wohl des Unternehmens durchgesetzt hat: "Er hat seinen Konzern gut hingekriegt". (Loderer über Overbeck). Wo also die Gewerk- schaft mit ihren Mitbestimmungssprüchen eines klarstellt, daß das Wohlergehen des Betriebes sich nicht der Mitbestimmung, sondern handfesten Kosten-Nutzenüberlegungen verdankt, die sie fleißig mitträgt, da liegt die Bedeutung der Mitbestimmung darin, wie weit sie als Beitrag zur "Sicherung der Demokratie" vom Staat an- erkannt ist. Der Grad der Anerkennung bemißt sich dabei an der vom Gesetz eingeräumten Anzahl an gewerkschaftlichen Aufsichtsratsposten. Ein Lohn für viel Leistung -------------------------- Die paritätische Mitbestimmung ist demnach für die Gewerkschaft eine ordnungspolitische Leistung ersten Ranges. Worin diese Lei- stung bestehen soll, darauf verweist sie angesichts einer Gefähr- dung ihres "sozialen Besitzstandes" mit Nachdruck, indem sie der Öffentlichkeit ihr einzigartiges Beweismittel vorlegt: die deut- schen Arbeiter. Da wirbt der "alte Mitbestimmungsmann", Heinz Oskar Vetter, der die Mitbestimmung "in der IG-Bergbau von der Pike auf gelernt" ("Süddeutsche Zei- tung") hat, für die Berechtigung der Montan-Mitbestimmung, weil "die deutschen Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften einen histo- risch begründeten politischen - und moralischen - Anspruch auf eine gleichberechtigte Mitbestimmung im Montanbereich" (in: Die Quelle 9/80, S. 458) hätten. Ein solch gewerkschaftlicher Heilsarmist argumentiert mit höheren Weihen des Arbeiterdaseins, weil ihm um die Legitimation seines selbstgestellten gewerkschaftlichen Auftrages keine Lüge zu schade ist. Und wo solche hehren Ansprüche auf Anerkennung drängen, da fehlt auch nicht der gewerkschaftliche Hinweis auf erbrachte Leistungen: "Die Montan-Mitbestimmung ist die Gesetz gewordene Anerkennung für die Leistung, die von Arbeitnehmern und ihren Gewerkschaften beim Wiederaufbau von Wirtschaft und Gesellschaft nach dem Zwei- ten Weltkrieg erbracht wurde." (H. O. Vetter, ebd., S. 457) Daß die Arbeiter Fabriken aufgebaut haben, die ihnen nicht gehö- ren und in die sie heute ihre Kinder schicken dürfen, solche Lei- stungen verdienen in den Augen der Gewerkschaft gesetzliche Aner- kennung. Und selber, gar nicht faul, nehmen sie die Leistung "ihrer Arbeiter" her, um daraus ein Recht auf die paritätische Besetzung von Aufsichtsratsposten zu drechseln. Eine Gewerk- schaft, die sich so mit Leistungen brüstet, die denen, die sie erbracht haben, viel Arbeit und wenig Lohn eingebracht haben, sorgt auch dafür, daß etwaige materielle Ansprüche ihrer Schutz- befohlenen immer schön hinter den politischen Ansprüchen zurück- stehen. Dafür sitzt man ja schließlich als Gewerkschaftler im Aufsichtsrat von Mannesmann. Und neben das Lob der Leistung der Arbeiter stellt eine solche Gewerkschaft das Lob auf das Kapital, nennt das einen gelungenen "Interessensausgleich", weil sie sich beides, Leistung und Resultat, zugute hält: "Die deutsche Stahlindustrie verfügt immerhin über die modernsten Produktionsstätten Europas." (H. O. Vetter) Wer so dem deutschen Staat die "Leistungen der Arbeitnehmer und ihrer Gewerkschaft" unter die Nase reibt, der versagt sich auch nicht die fiktive Drohung mit Klassenkämpfen, die dann eine "ohnmächtige" Gewerkschaft nicht verhindern könne. Daß die Arbei- ter dazu Grund haben könnten, gibt die Gewerkschaft dabei auch noch zu, wenn sie ihr schwieriges Geschäft, den "Betroffenen" den Verlust ihres Arbeitsplatzes zugemutet zu haben, anführt. Eine Zumutung, die mit einer "Herr-im-Hause-Manier" natürlich kein Ar- beiter akzeptiert hätte. Denn: "Dann hätten sich die Arbeitnehmer einige Freiheiten herausgenom- men, die nicht nur die Chefetagen an Rhein und Ruhr erschüttert hätten." (H. O. Vetter, ebd.) Weil Vetter solcher Mißbrauch der Freiheit äußerst zuwider ist, sorgt er auch dafür, daß sich die Arbeiter an den rechten Ge- brauch von ihrer Freiheit machen = fürs Kapital arbeiten und streiken für die Gewerkschaft. Solcher Taten rühmt sich Eugen Loderer bei Mannesmann, wo er zur "Verbesserung der Kostensituation" (was sind Arbeiter anderes als Kosten!) fleißig beigetragen hat und dies ausgibt als "Musterbeispiele dafür, wie Schwierigkeiten, mit unserer Hilfe ohne größere soziale Konflikte überwunden werden konnten. In je- dem anderen Land - in dem es keine Mitbestimmung gibt - hätte die Mehrzahl der genannten Fälle zu Arbeitsniederlegungen von größe- rem Ausmaß geführt. Die betriebswirtschaftlichen Folgen sind be- kannt. ... Wir sind ebenso wie Sie (Kapitalseite) am Gewinn in- teressiert. Nur ein ertragstarkes Unternehmen sichert langfristig (!) die Arbeitsplätze." (E. Loderer vor dem Mannesmann Aufsichts- rat) "Langfristig" - das soll die Hoffnung bei den Betroffenen blei- ben, weil Loderer ja kurzfristig mithalf, die Leute auf die Straße zu setzen. So wenig die Gewerkschaft ausgebliebene Ar- beitskämpfe als ihren Erfolg verbuchen kann - wo doch die Arbei- ter keine Automaten sind! -, so sehr agitiert sie dafür, daß die Mitbestimmung das beste Mittel sei, den Klassenkampf nicht statt- finden zu lassen. Die Gewerkschaft macht denn auch die praktische Absicherung ihres Anspruches von diesem Staat abhängig, an dem ihr ja soviel liegt: "Der Vorstand der IG-Metall hält daran fest, daß eine dauerhafte Sicherung der Montan-Mitbestimmung nur auf gesetzlichem Wege mög- lich ist." Und welche Möglichkeiten realistisch sind, das werden die Par- teien nach ausführlichen Debatten ganz im Interesse unseres Staa- tes gesetzlich festlegen. Der Kompromiß mag ausfallen wie er will, der DGB wird sich in seinem Ideal von der Mitbestimmung be- stätigt sehen. Und wann immer die Arbeiter als die "Betroffenen" dastehen, da redet ihnen die Gewerkschaft ein, daß sie, um dies zu verhindern, die paritätische Mitbestimmung notwendig bräuch- ten. Nur noch eines: Von diesem Streit um die Sicherung der Montan- Mitbestimmung sind die Arbeiter ausnahmsweise mal nicht betrof- fen, weswegen sie sich daran nur dann beteiligen, wenn es ihnen die Gewerkschaft anempfiehlt. Mit dem nötigen Nachdruck, versteht sich. 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