Quelle: Archiv MG - BRD GEWERKSCHAFT IG-METALL - Gleiche Arbeit und Armut für alle


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       Robotron-Büromaschinenwerk "Ernst Thälmann":
       

EIN IG METALL-MODELL ZUR VERWANDLUNG VON VOLKSEIGENTUM IN KAPITAL

Wenn sich schon alle Politiker, Kapitalisten und kleinen bis mittleren Schieber die DDR unter den Nagel reißen, kann die Ge- werkschaft sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen, auch ein bißchen mitzumischen. Meint jedenfalls die IG Metall, die ihre Juristen in die DDR geschickt hat, damit sie solidarische Unter- stützung leisten beim Austüfteln von Modellen, wie man die dorti- gen VEBs samt Werktätigen in sozial-marktwirtschaftliche Ver- hältnisse überführt. Herausgekommen ist dabei ein Antrag des VEB Robotron-Büromaschinenwerks "Ernst Thälmann" auf Umwandlung in eine Aktiengesellschaft, bei deren Satzung die IG Metall West Pate gestanden hat, und die in der DDR als Mustersatzung von bei- den Gewerkschaften propagiert wird. K. H. Pitz, Jurist aus dem Vorstand der IG Metall Frankfurt, den es nicht kalt läßt, was mit den DDR-Kollegen passiert, erläutert dem Handelsblatt die Vor- teile des Modells wie folgt: "Mit einer solchen Satzung gelinge die Sicherung des Volkseigen- tums der DDR-Kollegen. Eine 'kalte Aussperrung' des Volkseigen- tums durch den Bund werde verhindert." (Handelsblatt, 28. 3.) Das klingt ja fast so, also sollten jetzt die DDR-Kollegen und nicht der Bund die Fabrik bekommen. Produktionsmittel in Arbei- terhand? Kommunismus, Sozialismus, Syndikalismus, was auch immer, jedenfalls das Gegenteil von Wiedervereinigung - und das aus der Gewerkschaftszentrale in Frankfurt am Main? Immerhin, in der Satzung sind die Arbeiter als die Hauptaktionäre vorgesehen. 75% der Aktien sollen bei Inkrafttreten der Satzung den Arbeitern des Werkes gehören, der Rest jener Treuhandge- sellschaft, die die Modrow-Regierung als Eigentümerin des damit verkäuflichen Staatseigentums erfunden hat. Und? Können die Ar- beiter nun vom Ertrag ihres Kapitals statt vom Lohn leben? Wo- möglich würden sie dann nicht mehr arbeiten müssen! So war das natürlich nicht gemeint. Völlig klar, ein Kapitalertrag ist nicht zum Verfressen da, son- dern dazu, vermehrt zu werden. Damit sich die Arbeiter da nicht vertun, hat es die Gewerkschaft auch gleich so eingerichtet, daß keine Mißverständnisse möglich sind. Die Belegschaftsanteile sind ein Eigentum, das nicht individuell genutzt werden darf. Die Sat- zung legt fest, daß Belegschaftsanteile weder individuell ver- kauft noch vererbt noch mitgenommen werden können, wenn man den Betrieb verläßt. Stolz weist der IGM-Experte darauf hin, die Mo- dellsatzung "habe die ursprünglich vorgesehene Individualisierung des Beleg- schaftskapitals abgewehrt. Durch die Einrichtung von Beleg- schaftsfonds werde die Auflösung und Zersplitterung des Kapitals unmöglich." (ebd.) So stellt die Gewerkschaft sicher, daß die Arbeiter nicht dis- funktional mit dem Anteilseigentum umgehen, sondern es seiner sachgemäßen Bestimmung zuführen, es dabei bleibt, daß arbeiten müssen Ausschluß vom Reichtum ist. Dazu die Satzung: "Der Verkaufserlös muß dem Unternehmen zugeführt werden, entweder als Gesellschaftsdarlehen oder als neues Kapital." (ebd.) Nun gut, aber wenn die Belegschaft schon - wenigstens beim Aus- gangspunkt - der Hauptaktionär ist, dann wird sie doch wohl was zu sagen haben in dem Laden. Schon wieder eine Klippe! Die IGM kriegt mit ihrem eigenen Modell das süße Problem, das Gewicht der Belegschaft, wenn sie, wie in der Satzung angenommen, der Haupt- aktionär ist, "m i l d e r n" zu müssen. "Von 16 Aufsichtsratmandaten würde die Belegschaft zusammen mit der Treuhand 8 Sitze über die Arbeitnehmerbank und 8 Sitze über die Anteilseignerbank erhalten. Das würde die totale Dominanz der Belegschaft im Aufsichtsrat bedeuten, die unerwünscht ist." (ebd.) Das wäre ja Arbeiterselbstverwaltung - so machen Alternative ih- ren Bio-Laden, aber nicht die Gewerkschaft Mitbestimmung im Auf- sichtsrat. Das Problem wurde gelöst. Die Anteilseignerbank wird mit "betriebsexternen Persönlichkeiten" wie Wissenschaftlern, Mana- gern usw. besetzt. Das garantiert, daß nur streng marktwirt- schaftlich entschieden wird. Die Belegschaft behält über ein Ver- hältniswahlrecht bei der Hauptversammlung der Aktionäre auch dann noch die Mehrheit im Aufsichtsrat, wenn sie nur noch 25 % der Ak- tien des Belegschaftsfonds hat. So soll gewährleistet sein, daß sie stets ausdrücklich ihr Einverständnis erklärt mit ihrer Be- nutzung für den Gewinn des Unternehmens. Das, meint die IG Me- tall, braucht es in der DDR. Ohne gewerkschaftlichen Einfluß ließe sich einfach kein anständiger Kapitalismus einführen. zurück