Quelle: Archiv MG - BRD GEWERKSCHAFT HERBST-85 - Wenn die Gewerkschaft protestiert
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Der Streit um das Arbeitskampfrecht
EIN TRAGISCH-KOMISCHES STAATSSCHAUSPIEL
Vorspiel:
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Bei der Gründung und in den Urzeiten der Republik haben weitsich-
tige heimische und Besatzungspolitiker sich gedacht, es sei das
Beste, die Anliegen von Lohnarbeitern und ihre Vertretung gleich
unter staatliche Obhut zu nehmen. Sie haben dem Staatswesen eine
Gewerkschaft und ein Arbeitsrecht verpaßt, das Streiks nur nach
Ablauf einer Friedenspflicht, nach einer Urabstimmung mit 75% Ja-
Stimmen, unter strenger Berücksichtigung der ökonomischen Inter-
essen der Gegenseite und nur mit dem Ziel einer baldigen Einigung
erlaubt.
Die Gewerkschaft hat das für eine gewaltige Errungenschaft ange-
sehen, ihre demokratische Anerkennung genossen, sich entsprechend
konstruktiv gezeigt und päpstlicher als der Papst an die Gebote
und Verbote gehalten. Tarifrunden fanden immer umstandsloser mit
dem erklärten Ziel statt, daß Arbeitgebern und Staat gemäß den
empfindlichen Maßstäben eines durchgesetzten sozialen Friedens-
und wirtschaftlichen Wachstumsklimas nicht geschadet, sondern Re-
spekt abverlangt werden sollte. Betroffen sollten sie sich zeigen
und den gewerkschaftlichen Anliegen Berechtigung bescheinigen.
Erfolg in ihren Auseinandersetzungen mit Wirtschafts- und Staats-
führern war den Arbeitervertretern also immer dann beschieden,
zufriedengestellt waren sie immer dann, wenn die Gegenseite ein
gewisses Entgegenkommen signalisierte. Das verbriefte Recht der
Gewerkschaft auf Tarifautonomie und ihre Anerkennung als gleich-
berechtigte und verantwortliche Kraft mußte am Ende der jährli-
chen Tarifstreitigkeiten wieder einmal als verteidigt ausgegeben
werden können.
Diese billige Sorte Respektierung der 'stärksten demokratischen
Kraft' im Lande wurde unter sozialdemokratischer Regierung zu ei-
nem perfekt ausgefeilten Ritual, das den Unternehmern die sozial-
friedlichsten Wachstumszeiten, den Arbeitern eine magere Lohn-
runde nach der anderen und der Öffentlichkeit immer mehr gewerk-
schaftliche "Öffentlichkeitsarbeit" im Fernsehen und in den Fuß-
gängerzonen eingebracht hat. Über den streitenden Parteien aber
residierten demonstrativ neutral die politischen Herren; sie
konnten sich ja darauf verlassen, daß die Auseinandersetzungen
unter ihren Rechtsfittichen angemessen verliefen, und sich des-
halb aus parteitaktischen Gründen aus den Streitigkeiten
'heraushalten'.
Erster Akt
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Des Vorspiels eingedenk kommt die "Wende"-Mannschaft, schließlich
mit 'Gürtel-enger-schnallen'- und 'Saustall-ausmisten'-Parolen an
die Macht gelangt, auf die Idee, dem mehr sozialdemokratisch ori-
entierten Gewerkschaftsverein die gesellschaftspolitische Mitwir-
kungsrolle demonstrativ zu beschneiden, und Tarifauseinanderset-
zungen ausdrücklich unter ein gewerkschaftliches Friedensgebot zu
stellen. Christ-liberale Politiker sehen deshalb plötzlich al-
lenthalben die 'Neutralität' des Staates im Arbeitskampf und die
'Parität' der streitenden Parteien zu Lasten der Unternehmer ver-
letzt.
Im Zuge dieser Kampagne bestellen sie sich ein Rechtsgutachten
und lassen sich den Ausbau des Arbeitsrechts nach der (jetzt
Blümschen) Devise empfehlen: "Arbeitskampfrecht muß Frieden stif-
ten!" Danach sollen erstens Warnstreiks erlaubt sein, um "ins
Stocken geratene oder zögernde Tarifverhandlungen. zu beschleuni-
gen", also im Klartext: nur so, wie die Gewerkschaften sie immer
schon geführt haben, nämlich um größere Streiks zu vermeiden.
Zweitens soll das unternehmerische Kampfmittel gegen Streiks, die
Aussperrung, ausgebaut werden. Nach der Logik 'je mehr Erpres-
sungsmittel die Kapitalisten, von denen die Arbeiter abhängig
sind, einsetzen können, um so schneller muß die andere Seite
nachgeben!' soll der Arbeitskampf rechtlich genau so ausgestaltet
werden, wie Kapitalisten ihn führen wollen. Drittens soll, damit
das Arbeitskampfmittel der Unternehmer durchschlägt und ans Hei-
ligste der Gewerkschaft, an ihre Streikkasse, geht, für mittelbar
vom Streik betroffene Arbeiter kein Kurzarbeitsgeld mehr gezahlt
werden. Unternehmer sollen also die Auseinandersetzung nach ihrem
Gutdünken führen und die Gewerkschaft die Kosten tragen lassen
können.
Außerdem hat die Regierungsmannschaft jüngst richterlich bestä-
tigt bekommen, daß sie Beamte bei Streiks im öffentlichen Dienst
anstelle streikender Arbeiter und Angestellter zwangsweise ein-
setzen und damit dem Streik jede Wirkung nehmen darf. So gesche-
hen bei der Post und vor Gericht gebracht von der Gewerkschaft.
Als streitende Tarifpartei will und darf der christlich geführte
Staat also seine hoheitliche Sonderstellung parteilich in die
Waagschale werfen und kündigt damit auch hier eine der Spielre-
geln auf, nach denen die frühere Regierung an dem Tarifrundenri-
tual mitgewirkt und die tragende Rolle der Gewerkschaft in diesem
Staat öffentlich honoriert hat.
Zweiter Akt
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Die Gewerkschaft zeigt sich "tief enttäuscht" über Gerichte und
Regierung, beklagt den "Rückfall in längst überholtes Klassen-
kampfdenken"; die höchsten Werte sieht sie geopfert: Parität und
Neutralität sind verletzt, die Verfassung mit Füßen getreten, das
Arbeitsrecht ausgehöhlt, der soziale Friede bedroht... kurz: Die
marktwirtschaftlich-demokratische Grundordnung ist in Gefahr,
weil ihr glühendster Verfechter angegriffen wird:
"Wer um den Sozialstaat und die Tarifautonomie wirklich besorgt
ist, muß verhüten, daß selbst eine so große und starke Gewerk-
schaft wie die IG Metall durch die Aussperrungspraxis der Unter-
nehmer kampfunfähig gemacht wird." (Mayr, IG Metall)
Und wie verteidigt sie ihre Kampfkraft? Indem sie vor Gericht
geht bis zur letzten Instanz und indem sie der Regierung mit dem
härtesten Kaliber droht, das eine demokratische Untertanenmann-
schaft kennt: "massiv für andere Mehrheiten in der Bundesrepublik
zu werben".
Im übrigen weisen die kämpferischen Arbeitervertreter jeden Ver-
dacht der Arbeitskampfmentalität gegen sich entschieden zurück;
sie wissen ja auch gar keine Gründe für Streik:
"Eine Veränderung des Arbeitskampfrechts zu Lasten der Gewerk-
schaft ist überflüssig." (Mayr, IG Metall)
"Der Gutachter tut so, als müsse in der BRD eine geradezu über-
bordende Arbeitskampfpraxis diszipliniert werden. Da muß man doch
fragen: Wo leben wir denn eigentlich? " (Hensche, IG Druck)
Ja, wo eigentlich? Offenbar in einem Land, wo nicht um Lohn und
Leistung gestritten, sondern munter darüber diskutiert wird, ob
ein Streik mehr konstruktiv oder eher hinderlich ist bei der Su-
che nach einer 'tragbaren Einigungsformel'; ob Kapitalisten von
Rechts wegen Arbeiter vor, während, nach Streiks oder in diesem
Fall überhaupt nicht außer Lohn setzen dürfen; ob es gerecht oder
ungerecht ist, wenn Ausgesperrte (k)ein Geld vom Staat bekommen.
Und vor allem in einem Land, wo Gewerkschafter sich dagegen ver-
wahren, in solchen Fragen je einen anderen als einen gesetze-
streuen Standpunkt eingenommen zu haben. Wie sollte auch ein ein-
ziger rechtlicher Federstrich der Gewerkschaft "die einzige
Waffe, nämlich die gemeinsame Arbeitsniederlegung, aus der Hand
schlagen " (Hensche), wenn die es sich nicht längst selbst als
Ehrentitel anrechnen täte, die Erlaubnis zum Streiken nie miß-
braucht zu haben!
Dritter Akt
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Die Diskussion läuft. Somit steht eins auf jeden Fall fest: Es
besteht 'Handlungsbedarf'. Die Regierung hat ihn angemeldet, die
Gewerkschaft bestritten, die Opposition zurückgewiesen. Alle
stellen sich also seelisch darauf ein, daß es Änderungen geben
wird. Allen voran die Gewerkschaft - sie hat ja jetzt schon die
Maßstäbe unterschrieben, die künftig gelten sollen, und mitge-
teilt, daß sie sich an jede neue Bestimmung eisern halten 'muß'.
Bis dahin beschwert sie sich, daß die Regierung eine "andere Re-
publik" schaffen wolle, um dann diese andere Republik samt Regie-
rung wieder als die ihre zu verteidigen.
Die Politiker treiben in aller parteipolitischen Freiheit derweil
munter Wahlkampf mit dem Arbeitskampfrecht. Gipfel der politi-
schen Debatte, wie man am staatsdienlichsten mit der Arbeiterver-
tretung umspringt: Der SPD-Innenminister von Nordrhein-Westfalen,
Beamtendienstherr aus dem Lager der Gewerkschaftsfreunde, hat
hoch und heilig versprochen, er werde im Gegensatz zur CDU Beamte
nicht einfach zu Streikbrecherarbeiten abkommandieren also der
Gewerkschaft weiterhin das Recht zugestehen, staatliche Instanzen
durch ihre Streikaktionen betroffen zu machen. Er will also Ar-
beitskämpfe als Spielwiese gewerkschaftliche, Selbstdarstellung
von höchster Stelle gnädigst erlauben. Postler dürfen in NRW wie
bisher verantwortlich streiken, damit Arbeiter und fortschrittli-
che Menschen Rau zum Kanzler machen; in anderen Ländern dürfen
ordnungsliebende Bürger CDU wählen, weil die sich von der Gewerk-
schaft nichts bieten läßt. So bekommt jeder sein Recht.
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