Quelle: Archiv MG - BRD GEWERKSCHAFT BETRIEBSRAT - Institution des sozialen Friedens


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       Seit November  letzten Jahres liegen die Mehrheitsfraktion im Be-
       triebsrat einerseits, die Betriebsratsopposition samt Vertrauens-
       leutekörper andererseits  im Streit: Die Betriebsratsmehrheit hat
       nämlich dem  Vorhaben der  Werft, die  Duschzeiten  und  die  We-
       gezeiten vom  Betriebstor zum  Arbeitsplatz aus der bezahlten Ar-
       beitszeit auszugliedern, zugestimmt. Demgegenüber fordert die Op-
       position die  Ablehnung dieser  Maßnahmen. In diesen Streit hatte
       Ende November die Geschäftsleitung mit einem Brief an die "lieben
       Mitarbeiter" eingegriffen.  Dieser Brief  kommt daher als Enthül-
       lungsschrift über  die angeblichen bösen Absichten, die sich hin-
       ter den  Forderungen der Opposition verbergen sollen. Und die wä-
       ren?
       
       Wie darf  man das  verstehen? Wenn es der Opposition "nur" um die
       geplanten zentralen  Umkleide- und  Duschräume ginge,  dann würde
       die Geschäftsleitung  den Forderungen  lässig  nachgeben?  Streit
       gibt es  nur deshalb, weil es den Kritikern darum gar nicht geht?
       Hält die  Geschäftsleitung die Arbeiter für bescheuert genug, ihr
       diesen Schwindel abzunehmen?
       Und worum soll es den Oppositionellen nun "eigentlich" gehen? Ach
       so. Bloß  "mehr Macht  im Betriebsrat" wollen die Jungs und dafür
       mißbrauchen sie  "liebgewordene Gewohnheiten"  der Arbeiter? Darf
       man das so verstehen: Wer sich dafür einsetzt, den Arbeitern eine
       unbezahlte Verlängerung  der Arbeitszeit  zu ersparen, der treibt
       Schindluder mit  ihren Interessen.  In Ordnung  geht  Wahlwerbung
       nämlich nur bei Leuten, die garantiert kein Arbeiterinteresse ge-
       genüber dem Betrieb geltend machen wollen, sondern jede Schweine-
       rei des  Betriebes im  Namen der Arbeiter mittragen? Und das soll
       einem Arbeiter einleuchten?
       Überhaupt: Für wie blöd hält eigentlich die Geschäftsleitung ihre
       Belegschaft, wenn sie ihr weismachen will, es ginge nur um "lieb-
       gewordene Gewohnheiten"?  Das Interesse, morgens nicht eine halbe
       Stunde früher aufzustehen - bloß eine "liebgewordene Gewohnheit",
       auf die  man genausogut  verzichten kann?  Wenn es bei dem Streit
       sowieso nur  um lächerlichen  Kleinkram geht,  dann soll  die Ge-
       schäftsleitung die  Forderung der  Opposition doch einfach erfül-
       len!
       Das kann die Geschäftleitung nicht, weil die Opposition ihre For-
       derung nur  erhebt, um der Werft an die Existenz zu gehen? Und wo
       liegt der  Beweis, daß diese böse Absicht vorliegt? Aha, wer Kri-
       tik an  den Werftplänen  übt, der  produziert  einen  jahrelangen
       Streit und  bringt so  das Rationalisierungskonzept  zu Fall. Ein
       interessantes Beweisverfahren:  Die Geschäftsleitung  beweist die
       Verwerflichkeit der  Opposition  mit  nichts  anderem  als  ihrer
       e i g e n e n   U n n a c h g i e b i g k e i t.   Daß sie lieber
       mit einem  "jahrelangen" Streit droht, als nachzugeben, was zeigt
       das? Daß es die  K r i t i k e r  auf nichts als Streit abgesehen
       haben!
       
       Damit auch keinem entgeht, wie abgrundtief böse die Absichten der
       Opposition sind,  bietet die  Geschäftsleitung noch  einige Klar-
       stellungen "zur  Sache": Wer  ihre Maßnahmen ablehnt, dem kann es
       nämlich gar  nicht um  ein Arbeiterinteresse  gehen.  Schließlich
       gibt es  mindestens fünf  Instanzen, die zeigen, daß die Werft im
       Recht ist mit ihrem Interesse an Lohnkostensenkung.
       
       Da wäre  zunächst die  betriebliche Interessensvertretung der Ar-
       beiter, deren  Rechte voll  gewahrt sind,  wenn der  Betrieb über
       jede Schweinerei  rechtzeitig   i n f o r m i e r t.  Und das be-
       rechtigt den  Betrieb natürlich,  seine Maßnahmen  durchzuziehen.
       Denn mehr  "Berücksichtigung" steht einem Arbeiter wirklich nicht
       zu, als über den Betriebsrat rechtzeitig jede neue Frechheit mit-
       geteilt zu kriegen!
       Dann hätten wir da noch das Gewerbeaufsichtsamt und den Mantelta-
       rifvertrag der  Gewerkschaft. Beide  bestätigen dem  Betrieb, daß
       die geplanten  Maßnahmen voll  im Rahmen dessen liegen, was einem
       Arbeiter zusteht. Na bitte!
       Nicht zu  vergessen: der Steuerzahler. Auch dem ist es die Beleg-
       schaft einfach schuldig, die Arbeitszeitverlängerung hinzunehmen!
       Offenbar glaubt die Geschäftsleitung, daß Arbeiter nicht bis zwei
       zählen können: Daß die Belegschaft in ihrer Eigenschaft als Steu-
       erzahler bereits  für das Rationalisierungsprogramm geblecht hat,
       soll ihr einleuchtend machen, daß sie jetzt  n o c h  e i n m a l
       für den Betriebserfolg Opfer bringen muß?
       Und nicht  zu vergessen:  In anderen Betrieben ist längst üblich,
       was die  Seebeckwerft jetzt  durchziehen will,  Klar,  wenn  eine
       Schweinerei üblich  ist, dann ist es natürlich das gute Recht der
       Werft, sie auch auf die Seebeckarbeiter auszudehnen!
       Und die Moral von der Geschicht'?
       
       Für ihr  Interesse an  unbezahlter Verlängerung  der  Arbeitszeit
       kann sich  die Werft  auf alle herrschenden Instanzen bis hin zur
       Gewerkschaft berufen. Sie hat sogar das gute Recht, Arbeitern die
       Existenz zu  ruinieren: "Es  geht um den Arbeitsplatz eines jeden
       einzelnen." Wer also meint, die Forderung, das Duschen müsse doch
       in der Arbeitszeit abzuwickeln sein, sei eine harmlose Sache, die
       mit Systemgegnerschaft  nichts zu tun hat, der hat sich nach Auf-
       fassung der  Werft gewaltig  geschnitten. Wer  so etwas verlangt,
       der muß  eindeutig als  "Ideologe", also  Systemfeind  eingestuft
       werden!
       Ein klares  Wort: Kommunisten  sind die einzigen, die sich für so
       ein Interesse zuständig erklären!

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