Quelle: Archiv MG - BRD GEWERKSCHAFT BETRIEBSRAT - Institution des sozialen Friedens
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Seit November letzten Jahres liegen die Mehrheitsfraktion im Be-
triebsrat einerseits, die Betriebsratsopposition samt Vertrauens-
leutekörper andererseits im Streit: Die Betriebsratsmehrheit hat
nämlich dem Vorhaben der Werft, die Duschzeiten und die We-
gezeiten vom Betriebstor zum Arbeitsplatz aus der bezahlten Ar-
beitszeit auszugliedern, zugestimmt. Demgegenüber fordert die Op-
position die Ablehnung dieser Maßnahmen. In diesen Streit hatte
Ende November die Geschäftsleitung mit einem Brief an die "lieben
Mitarbeiter" eingegriffen. Dieser Brief kommt daher als Enthül-
lungsschrift über die angeblichen bösen Absichten, die sich hin-
ter den Forderungen der Opposition verbergen sollen. Und die wä-
ren?
Wie darf man das verstehen? Wenn es der Opposition "nur" um die
geplanten zentralen Umkleide- und Duschräume ginge, dann würde
die Geschäftsleitung den Forderungen lässig nachgeben? Streit
gibt es nur deshalb, weil es den Kritikern darum gar nicht geht?
Hält die Geschäftsleitung die Arbeiter für bescheuert genug, ihr
diesen Schwindel abzunehmen?
Und worum soll es den Oppositionellen nun "eigentlich" gehen? Ach
so. Bloß "mehr Macht im Betriebsrat" wollen die Jungs und dafür
mißbrauchen sie "liebgewordene Gewohnheiten" der Arbeiter? Darf
man das so verstehen: Wer sich dafür einsetzt, den Arbeitern eine
unbezahlte Verlängerung der Arbeitszeit zu ersparen, der treibt
Schindluder mit ihren Interessen. In Ordnung geht Wahlwerbung
nämlich nur bei Leuten, die garantiert kein Arbeiterinteresse ge-
genüber dem Betrieb geltend machen wollen, sondern jede Schweine-
rei des Betriebes im Namen der Arbeiter mittragen? Und das soll
einem Arbeiter einleuchten?
Überhaupt: Für wie blöd hält eigentlich die Geschäftsleitung ihre
Belegschaft, wenn sie ihr weismachen will, es ginge nur um "lieb-
gewordene Gewohnheiten"? Das Interesse, morgens nicht eine halbe
Stunde früher aufzustehen - bloß eine "liebgewordene Gewohnheit",
auf die man genausogut verzichten kann? Wenn es bei dem Streit
sowieso nur um lächerlichen Kleinkram geht, dann soll die Ge-
schäftsleitung die Forderung der Opposition doch einfach erfül-
len!
Das kann die Geschäftleitung nicht, weil die Opposition ihre For-
derung nur erhebt, um der Werft an die Existenz zu gehen? Und wo
liegt der Beweis, daß diese böse Absicht vorliegt? Aha, wer Kri-
tik an den Werftplänen übt, der produziert einen jahrelangen
Streit und bringt so das Rationalisierungskonzept zu Fall. Ein
interessantes Beweisverfahren: Die Geschäftsleitung beweist die
Verwerflichkeit der Opposition mit nichts anderem als ihrer
e i g e n e n U n n a c h g i e b i g k e i t. Daß sie lieber
mit einem "jahrelangen" Streit droht, als nachzugeben, was zeigt
das? Daß es die K r i t i k e r auf nichts als Streit abgesehen
haben!
Damit auch keinem entgeht, wie abgrundtief böse die Absichten der
Opposition sind, bietet die Geschäftsleitung noch einige Klar-
stellungen "zur Sache": Wer ihre Maßnahmen ablehnt, dem kann es
nämlich gar nicht um ein Arbeiterinteresse gehen. Schließlich
gibt es mindestens fünf Instanzen, die zeigen, daß die Werft im
Recht ist mit ihrem Interesse an Lohnkostensenkung.
Da wäre zunächst die betriebliche Interessensvertretung der Ar-
beiter, deren Rechte voll gewahrt sind, wenn der Betrieb über
jede Schweinerei rechtzeitig i n f o r m i e r t. Und das be-
rechtigt den Betrieb natürlich, seine Maßnahmen durchzuziehen.
Denn mehr "Berücksichtigung" steht einem Arbeiter wirklich nicht
zu, als über den Betriebsrat rechtzeitig jede neue Frechheit mit-
geteilt zu kriegen!
Dann hätten wir da noch das Gewerbeaufsichtsamt und den Mantelta-
rifvertrag der Gewerkschaft. Beide bestätigen dem Betrieb, daß
die geplanten Maßnahmen voll im Rahmen dessen liegen, was einem
Arbeiter zusteht. Na bitte!
Nicht zu vergessen: der Steuerzahler. Auch dem ist es die Beleg-
schaft einfach schuldig, die Arbeitszeitverlängerung hinzunehmen!
Offenbar glaubt die Geschäftsleitung, daß Arbeiter nicht bis zwei
zählen können: Daß die Belegschaft in ihrer Eigenschaft als Steu-
erzahler bereits für das Rationalisierungsprogramm geblecht hat,
soll ihr einleuchtend machen, daß sie jetzt n o c h e i n m a l
für den Betriebserfolg Opfer bringen muß?
Und nicht zu vergessen: In anderen Betrieben ist längst üblich,
was die Seebeckwerft jetzt durchziehen will, Klar, wenn eine
Schweinerei üblich ist, dann ist es natürlich das gute Recht der
Werft, sie auch auf die Seebeckarbeiter auszudehnen!
Und die Moral von der Geschicht'?
Für ihr Interesse an unbezahlter Verlängerung der Arbeitszeit
kann sich die Werft auf alle herrschenden Instanzen bis hin zur
Gewerkschaft berufen. Sie hat sogar das gute Recht, Arbeitern die
Existenz zu ruinieren: "Es geht um den Arbeitsplatz eines jeden
einzelnen." Wer also meint, die Forderung, das Duschen müsse doch
in der Arbeitszeit abzuwickeln sein, sei eine harmlose Sache, die
mit Systemgegnerschaft nichts zu tun hat, der hat sich nach Auf-
fassung der Werft gewaltig geschnitten. Wer so etwas verlangt,
der muß eindeutig als "Ideologe", also Systemfeind eingestuft
werden!
Ein klares Wort: Kommunisten sind die einzigen, die sich für so
ein Interesse zuständig erklären!
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