Quelle: Archiv MG - BRD GEWERKSCHAFT BETRIEBSRAT - Institution des sozialen Friedens
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Der Betriebsrat:
ZÄHES RINGEN UM DIE BETRIEBSFRIEDLICHE ABWICKLUNG
VON ZUMUTUNGEN DES KAPITALS
Die Verlängerung des Arbeitstages und der Arbeitswoche einfach
abzulehnen, weil sie ein Schaden für die Arbeiter sind, kommt ei-
nem Betriebsrat einfach nicht in den Sinn. Daß es sich um nichts
als eine Zumutung für die Arbeiter handelt, weiß er genau. Davon
seine Stellungnahme abhängig zu machen, damit würde er seiner
Verantwortung als Interessenvertetung nicht gerecht.
Eine saublöde Frage:
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ist länger arbeiten notwendig?
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Wenn der BR sich mit der beantragten Verlängerung des Arbeitsta-
ges und der Arbeitswoche befaßt, kommt er zu dem Befund,
"daß vor dem Hintergrund der im wesentlichen nicht zu bestreiten-
den Begründungen für diese Mehrproduktion eine Ablehnung des An-
trages nicht zu vertreten ist."
Wer will denn auch die Begründungen von Daimler bestreiten?
Schichtverlängerung und Samstagsarbeit sind im Geschäftsinteresse
wohlbegründet. Und das geht auf Kosten der Arbeiter. Deshalb
stellt sich für die Arbeiter überhaupt nur eine Frage: ob sie
sich das bieten lassen bzw. wie dieser Angriff auf ihre Lebensum-
stände zu verhindern geht. Der BR wirft eine g a n z
a n d e r e F r a g e auf: er überprüft nochmals die Maßnahme,
kommt zu wenig erstaunlichen Ergebnis, daß sie geschäftsdienlich
ist und hält damit das Anliegen von Daimler im Namen der Arbeiter
für u n w i d e r s p r e c h l i c h. G e g e n den Arbeits-
zeitbedarf von Daimler zählt kein Freizeitinteresse von Arbei-
tern! Als gäbe es überhaupt nur einen Einwand gegen die Verlänge-
rung des Arbeitstages, nämlich daß sie für Daimler unnötig sind.
Auf diesen Gesichtspunkt legt der Betriebsrat sich fest. Und da-
mit steht für die Arbeiter schon alles fest. Nichts bleibt ihnen
erspart. Der Betriebsrat verhindert unnötigen Schäden, also alle,
die es eh nicht gibt. Alle Schädigungen, die ihren Grund im Pro-
fit haben, die müssen sein! Der Betriebsrat unterschreibt und be-
kräftigt den betrieblichen Anspruch, daß die Arbeiter für das
Florieren des Geschäfts mehr Arbeitszeit abzuliefern haben.
Dennoch sollen die Arbeiter auf den Betriebsrat setzen, wenn ih-
nen die Forderung von Daimler nicht paßt.
"Wir stellten uns aber(!) die Frage, wie letztlich ein für beide
Seiten vertretbares Ergebnis aussehen könnte."
Wie soll das denn gehen? Wo Daimler aus seinem Geschäftsinteresse
heraus darauf beharrt, den Arbeitern das Leben schwerer zu ma-
chen. Und dem Betriebsrat das schwer einleuchtet. Aber das ist
die Lebenslüge des Betriebsrats, daß wenn die Interessen der Ar-
beiter den Maßstäben des Geschäfts untergeordnet werden, der
Schaden der Arbeiter nicht ausgemachte Sache ist. Der Betriebsrat
begibt sich auf die Suche nach einem Kompromiß, wo es gar keinen
geben kann, weil Daimler mit der Schichtverlängerung und der
Samstagsarbeit einen handfesten Gegensatz zu den Arbeitern auf-
macht. Mit dem Betrieb einen Streit darüber anzufangen, fällt dem
Betriebsrat im Traum nicht ein.
Ein Betriebsrat fordert.
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Leistungssteigerung!
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Der Betriebsrat fordert die Werksleitung auf,
"alles vertretbare zu tun hat, was eine höhere Ausbringung in der
Normalarbeitszeit ermöglicht."
Der Vorschlag ist so überflüssig wie ein Kropf. Als ob Daimler in
dieser Hinsicht jemals etwas unterlassen hat. Interessant aller-
dings, was ein Betriebsrat unter "Interessenausgleich" versteht.
Ein feiner Kompromiß: Daimler wird angeboten, daß der Betrieb
a u f a n d e r e W e i s e an höhere Stückzahlen kommt. Daim-
ler werden k e i n e Abstriche von seinem Interesse abverlangt,
dem Betrieb wird etwas gleichwertiges geboten. Für die Arbeiter
sieht das anders aus. Wer nicht länger länger im Betrieb malochen
will, der muß härter ranklotzen. Ihnen bleibt gar kein Schaden
erspart. Der e i n e S c h a d e n wird durch einen
a n d e r e n e r s e t z t. So sieht für den Betriebsrat der
einzig gangbare Weg aus, wie die Arbeiter vielleicht ein Stück
weit um die Verlängerung der Arbeitszeit herumkommen könnten.
Ein Betriebsrat macht Angebote:
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wieviel zusätzliche Arbeitszeit darfs denn sein?
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Ganz auf jeden Fall nicht. Der Betriebsrat bietet die Verlänge-
rung der Spätschicht an und lehnt die Verlängerung der Früh-
schicht "ganz entschieden" ab. Für die Arbeiter ist abends eine
Stunde länger genauso ungemütlich wie morgens. Aber darauf kommt
es dem Betriebsrat ja auch nicht an. Viel mehr beeindruckt ihn,
daß der Betrieb mit seinem Angebot nicht zufrieden ist. Er bes-
sert sein Angebot nach und legt ein paar Samstage drauf. Stell-
vertretend für die Arbeiter zieht er die Spendierhosen an. Eine
Schranke in dem, was man Arbeitern zumuten kann, kennt der Be-
triebsrat nicht. Gegen den Bedarf von Daimler stellt er sich an
keiner Stelle. Der wird kleingearbeitet. Es wird so lange verhan-
delt, bis der Arbeitszeitbedarf von Daimler gedeckt ist. Wenn
Daimler noch die Einführung einer Dauernachtschicht in einigen
Bereichen verlangt, fällt dem Betriebsrat gegen diese weitere Zu-
mutung für Arbeiter kein Einwand ein. Wenn Daimler noch ein paar
Samstage mehr verlangt, lehnt er auch nicht dankend ab, sondern
will die Regelung auf Mitte 1991 verschieben. Wenn die Geschäfts-
lage es dann immer noch erfordert, ja dann...
Ein vertretbares Ergebnis,
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weil der Betriebsrat es vertritt
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Was der Betriebsrat mit der Geschäftsleitung an Schichtverlänge-
rung und Samstagsarbeit ausgehandelt hat, hält er für ein wenig
erklärungsbedürftig:
"Liebe Kolleginnen und Kollegen, niemand von Euch und von uns ist
für Überstunden, aber die Situation zwingt uns zur Befassung mit
dem Thema. Und unser Ziel ist, das Bestmögliche daraus zu machen.
Wir hoffen, daß unser Kompromißvorschlag, wie er in etwa auch
mehrheitlich von Euch als Ergebnis angedeutet wurde und erwartet
wird, von der WL akzeptiert wird, denn damit hätten wir die Ge-
fahr eines größeren Volumens durch die Eingungsstelle abgewendet,
zusätzlich andere Probleme gelöst, und den Druck auf das Unter-
nehmen für alternative Produktionssteigerungen erhalten."
Im Klartext:
1. Es ist ja nicht zu übersehen. Die Interessen der Arbeiter
bleiben auf der Strecke, wenn der Betriebsrat sie vertritt.
2. Das darf ihm keiner übelnehmen. Der Betriebsrat hat es sich
nämlich schwer gemacht. Keiner weiß so gut wie er, daß eine Ar-
beitszeitverlängerung kein Zuckerschlecken ist. Keiner hat so
viel Verständnis für die Sorgen und Nöte der Arbeiter wie er.
Darüber soll man glatt vergessen, daß er sie den Arbeitern ge-
meinsam mit dem Betrieb aufhalst.
3. Die Arbeiter müssen doch einsehen, daß mehr nicht drin war.
Dabei hat er gar nicht probiert, etwas für sie herauszuholen. Wie
schön für ihn, daß die Ausgangsforderung von Daimler höher war
als das gemeinschaftlich ausgehandelte Ergebnis. So spendet er
den Arbeitern den billigen Trost, daß alles hätte noch schlimmer
kommen können.
4. Die Regelung ist "ein letztlich für beide Seiten vertretbares
Ergebnis". Für die Arbeiter so ziemlich das Letzte. Aber der Be-
triebsrat vertritt es. Also sind die Arbeiter bestens bedient.
Für die Frage, was einem Arbeiter zuzumuten ist, ist nämlich der
Betriebsrat zuständig. Und nicht die Arbeiter.
Unzufriedenheit verstößt gegen den Betriebsfrieden
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Unzufriedenheit mit dem Ergebnis verbittet er sich. Wenn Be-
triebsrat und Werksleitung kurz vor der Einigung stehen, haben
die Arbeiter sich auf den kommenden Schaden einzustellen. Wenn 80
Leute dagegen protestieren, daß sie demnächst mehr Zeit in der
Fabrik zu verbringen haben, werden sie vom Betriebsrat zurechtge-
wiesen:
"Das geht nicht vom Betriebsrat aus. Ich weiß zwar noch nicht,
wer dahintersteckt, aber das scheinen Strömungen zu sein, die am
Chaos interessiert sind." (stellvertretender Betriebsratsvorsit-
zender Ullmann im Weser Kurier)
Protestiert wird nur auf Kommando. Wenn der Betriebsrat sich von
den Arbeitern "den Rücken stärken läßt", um gegenüber der Ge-
schäftsleitung zu unterstreichen, daß er für die Regelung der Ar-
beitszeit mitzuständig ist. Dann dürfen sie auch schon mal ihre
Unzufriedenheit äußern. Wenn der Betriebsrat sich mit der Ge-
schäftsleitung handelseinig geworden ist, haben sie gefälligst
das Maul zu halten und zu arbeiten. Weitere Äußerungen von Unzu-
friedenheit gelten als Störung des Betriebsfriedens und solche
Leute bekommen es mit dem Betriebsrat zu tun. Daß bei allen Zumu-
tungen des Betriebes der Betriebsfrieden gewahrt bleibt, ist die
Hauptaufgabe des Betriebsrates. Wenn Ullmann die Leute vor ar-
beitsechtlichen Konsequenzen warnt, ist das kein Fehlgriff der
Arbeiterbertretung, sondern bitter ernst gemeint.
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