Quelle: Archiv MG - BRD GEWERKSCHAFT BETRIEBSRAT - Institution des sozialen Friedens
zurück
Betriebsräte stören sich an der
LEIHARBEIT
Es ist schon eigenartig. Ausgerechnet daran, daß mitunter oder
auch für längere Zeit ein Kapital Leiharbeiter beschäftigt, haben
Betriebsräte laufend etwas auszusetzen. Sie werden nicht müde,
von einem nur schwer erträglichen Mißstand zu reden - bloß weil
"ihr Arbeitgeber" auch noch Menschen "Arbeit gibt", die gar nicht
zu seiner Belegschaft zählen. Ja sie entdecken in all dem so et-
was Schreckliches wie "modernen Sklavenhandel" - bloß weil Leih-
arbeiter gar nicht bei der Firma auf der Lohnliste stehen, bei
der sie arbeiten, sondern bei der Verleihfirma.
Mit einem allerdings hat dieses betriebsrätliche Gezeter sehr we-
nig zu tun: Daß Leiharbeit einiges an Zumutungen mit sich bringt
für die, die damit ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen - das
wollen Betriebsräte nicht zu ihrem Kritikpunkt machen. Daß Leih-
arbeit mies bezahlt ist, daß Leiharbeiter ständig wechselnden
Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind, daß sie bald hier, bald da
und zu ständig anderen Arbeitszeiten eingesetzt werden - all das
ist es nicht, was einen Betriebsrat stört. Dagegen, daß mit der
Stammbelegschaft nach dem gleichen Prinzip verfahren wird, hat er
ja auch nichts! Im Gegenteil, nichts ist für einen Betriebsrat
selbstverständlicher als das feine Prinzip kapitalistischer Ra-
tionalität: Gezahlt wird, was an Arbeitskraft gerade gebraucht
wird fürs Geschäft. Und das schließt allemal wechselnde Arbeits-
zeiten, Überstunden und Sonderschichten ein oder aber Kurzarbeit.
Und manchmal beides abwechselnd. Gegen solche Be-
schäftigungsweisen hat kein Betriebsrat etwas einzuwenden. Nicht
einmal gegen befristete Arbeitsverträge oder Teilzeitarbeit, Jobs
eben, die ihren Mann nicht ernähren, aber dem Kapital erlauben,
jedes Quäntchen Arbeit nur dann zu bezahlen, wenn es tatsächlich
gebraucht wird! Aber Leiharbeit, die vom Kapital ebenfalls genau
dafür eingesetzt wird, - die finden Betriebsräte skandalös.
Ganz offenkundig also nicht deshalb, weil und wie mit Leiharbei-
tern umgesprungen wird. Nein, daß sie gar "nicht zum Betrieb ge-
hören", ist das Unrecht, das Betriebsräte entdecken. Leiharbeiter
sind für sie Menschen, die zwar in "unserer Firma" arbeiten, aber
zugleich einem fremden Herrn dienen, eben ihrer Verleihfirma. Und
das ist das Unglück - für sie und für "uns": Ihnen wird nämlich
das elementare Recht eines jeden Arbeiters vorenthalten, einer
echten Belegschaft anzugehören. D a s ist der Skandal, den
Betriebsräte in der Leiharbeit sehen wollen - und das ist die Zu-
mutung für den Rest der Belegschaft, wenn es Leiharbeiter in ei-
ner Firma gibt: Jeder von denen nimmt dann nämlich einem richti-
gen ordentlich dazugehörenden Arbeiter einen Arbeitsplatz weg.
Fragt sich nur: Wer hat davon eigentlich irgendeinen Schaden? Was
wäre eigentlich anders, wenn der Leiharbeiter gleich bei der
Firma eingestellt würde, bei der er arbeitet? Wer hätte davon
was?
Immerhin: Der B e t r i e b s r a t wäre dann in der glückli-
chen Lage, auch wirklich alle vertreten zu können, die in "seiner
Firma" arbeiten. Daß d a s nicht immer und überall so ist, das
soll also der Skandal bei der Leiharbeit sein? Daß die Leihar-
beiter insofern rechtlos sind - eben nicht durch den Betriebsrat
der Firma vertreten, bei der sie gerade arbeiten - d a s soll
ihr Unglück sein?
zurück