Quelle: Archiv MG - BRD GEWERKSCHAFT BETRIEBSRAT - Institution des sozialen Friedens
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BETRIEBSRÄTE STÖREN SICH AN DER LEIHARBEIT
- und zwar so sehr, daß sie sogar von "modernem Sklavenhandel"
reden und den Unternehmern einen Vorwurf machen, der ihnen gegen
die Herren "Arbeitgeber" sonst gar nicht mehr einfallen will:
"Ausbeutung".
Mit einem allerdings hat dieses betriebsrätliche Gezeter sehr we-
nig zu tun: Daß Leiharbeit einiges an Zumutungen mit sich bringt
für die, die damit ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen - das
wollen Betriebsräte nicht zu ihrem Kritikpunkt machen. Daß Leih-
arbeit mies bezahlt ist, daß Leiharbeiter ständig wechselnden
Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind, daß sie bald hier, bald da
und zu ständig anderen Arbeitszeiten eingesetzt werden - all das
ist es nicht, was einen Betriebsrat stört. Dagegen, daß mit der
Stammbelegschaft nach dem gleichen Prinzip verfahren wird, hat er
ja auch nichts! Im Gegenteil, nichts ist für einen Betriebsrat
selbstverständlicher als das feine Prinzip kapitalistischer
Rationalität: Gezahlt wird, was an Arbeitskraft gerade gebraucht
wird fürs Geschäft. Und das schließt allemal wechselnde
Arbeitszeiten, Überstunden und Sonderschichten ein oder aber
Kurzarbeit. Und manchmal beides abwechselnd. Gegen solche Be-
schäftigungsweisen hat kein Betriebsrat etwas einzuwenden. Nicht
einmal gegen befristete Arbeitsverträge oder Teilzeitarbeit, Jobs
eben, die ihren Mann nicht ernähren, aber dem Kapital erlauben,
jedes Quentchen Arbeit nur dann zu bezahlen, wenn es tatsächlich
gebraucht wird! Aber Leiharbeit, die vom Kapital ebenfalls genau
dafür eingesetzt wird - die finden Betriebsräte skandalös.
Ganz offenkundig also nicht deshalb, weil und wie mit Leiharbei-
tern umgesprungen wird. Nein, daß sie gar "nicht zum Betrieb ge-
hören", ist das Unrecht, das Betriebsräte entdecken. Leiharbeiter
sind für sie Menschen, die zwar in "unserer Firma" arbeiten, aber
zugleich einem fremden Herrn dienen, eben ihrer Verleihfirma. Und
das ist das Unglück - für sie und für "uns": Ihnen wird nämlich
das elementare Recht eines jeden Arbeiters vorenthalten, einer
echten Belegschaft anzugehören. D a s ist der Skandal, den Be-
triebsräte in der Leiharbeit sehen wollen - und das ist die Zumu-
tung für den Rest der Belegschaft, wenn es Leiharbeiter in einer
Firma gibt: Jeder von denen nimmt dann einem richtigen ordentlich
dazugehörenden Arbeiter einen Arbeitsplatz weg.
So etwas hat nichts mit Interessenvertretung zu tun, sondern eher
mit betriebsrätlicher Pflege des Ideals einer, nämlich seiner
"Betriebsfamilie". Von diesem betrieblichen Lokalpatriotismus
profitiert nur einer: Der B e t r i e b s r a t wäre dann in
der glücklichen Lage, auch wirklich alle vertreten zu können, die
in "seiner Firma" arbeiten.
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