Quelle: Archiv MG - BRD GEWERKSCHAFT BETRIEBSRAT - Institution des sozialen Friedens


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       Betriebsrat verweigert Zustimmung zu Entlassungen:
       

UNNÖTIG!

In einer Marktwirtschaft zählt es zu den Freiheiten der Betriebe, Leute ein- und auszustellen, ganz wie es das Geschäft verlangt. Wenn LDW 5 Leuten den Lebensunterhalt streicht, ist das ein all- täglicher betrieblicher Vorgang und gilt hierzulande keineswegs als Skandal. Fast schon ein kleiner Skandal wird daraus, wenn der Betriebsrat seine Zustimmung zu den Entlassungen verweigert. Wo er doch bisher so einvernehmlich mit dem Betrieb alle Entlassun- gen abgewickelt hat. Wie konnte es dazu kommen? Ein bedauerlicher Fehltritt gegenüber seinem Dienstherrn? Ein Ansatz zur Opposition gegen die fortlaufende Schädigung von Arbeitern durch den Be- trieb? Nichts von alledem. Alles wie gehabt; der Betriebsrat nimmt einfach seine Aufgabe sehr ernst: Keine Entlassung ohne guten Grund --------------------------------- Gegen die Entlassungen ist er, weil der Betrieb sie "o h n e B e g r ü n d u n g" ausgesprochen hat. Sollte es für den Be- triebsrat etwa ein Geheimnis sein, warum LDW Leute entläßt? Wegen dem Profit! Welchen Grund sollte es denn außer dem I n t e r e s s e von LDW geben, Leute dann und auch nur dann zu bezahlen, wenn sich ihre Beschäftigung rentiert. Andererseits ist der Betrieb deshalb auch nie darum verlegen, die gewünschten Begründungen nachzuliefern. Das Kündigungsschutzgesetz schützt ja keinen Arbeiter vor Entlassung, sondern enthält eine ganze An- sammlung von e r l a u b t e n, also a n e r k a n n t e n Gründen, weshalb ein Betrieb sich von Lohnzahlungen befreien will. Genau darauf ist der Betriebsrat scharf. Er ist nämlich nicht für oder gegen Entlassungen; bei ihm kommt es sehr auf die Begründung an. Da steigt er voll ein. Er paßt höllisch auf, daß das Kündi- gungsschutzgesetz auch eingehalten wird. Daß also niemand wegen seiner krummen Nase entlassen wird - das wäre Unternehmerwillkür. So verhindert der Betriebsrat alle Entlassungen, die es nicht gibt. Bei allen Entlassungen, die LDW will, ist das schon schwie- riger. "Betrieblichen Notwendigkeiten" kann und will der Be- triebsrat sich nicht verschließen. Er sorgt also dafür, daß 'n u r' dann entlassen wird, wenn die Profitrechnung gegen den Lohn spricht. Natürlich nach genauer Überprüfung, ob denn tatsächlich "betriebliche Notwendigkeiten" vorliegen. Da wird n a c h gerechnet; in der Regel kommt er zu demselben Ergebnis wie der Betrieb. Kein Wunder, wenn auch er es für die größte Selbstverständlichkeit hält, daß die Profitrechnung über den Lebensunterhalt der Leute entscheidet. Selbst dann ist er mit seinem Latein aber immer noch nicht zu Ende. Verzweifelt begibt er sich auf die Suche nach Alternativen, wie LDW ohne Entlassun- gen auch auf seinen Schnitt kommen kann. Wie das geht? Überstundenabbau statt Entlassungen Gegen die Entlassungen ist der Betriebsrat, weil "kein Ar- beits m a n g e l" vorliegt. Beweis: Überstunden werden in den Abteilungen gemacht, wo die Gekündigten bisher gearbeitet haben. Nun ist Arbeit weder einfach da, noch geht es im Betrieb um ihre bestmögliche Verteilung. Arbeit muß r e n t a b e l sein. Und für dieses Interesse verträgt sich das Nebeneinander von Beleg- schaftsabbau und Überstunden bestens: Der Betrieb hat beschlos- sen, daß sein Geschäft auch mit einer verminderten Stammbeleg- schaft abzuwickeln ist. Daß diese Stambelegschaft für Auftrags- spitzen usf. mit Überstunden einsteht, ist dabei fest einkalku- liert. Daß der Betrieb mit den Entlassungen seine Lohnsumme sen- ken will, ist der selbstverständlich gebongte Ausgangspunkt des Betriebsrats. A u f d i e s e r G r u n d l a g e macht er Alternativen auf: für Lohnkostensenkungen sind doch Entlassungen überflüssig, weil der L o h n a n a n d e r e r S t e l l e gestrichen werden kann. Bei denen, die Überstunden machen. Kurzarbeit verhindert Entlassungen ---------------------------------- Gegen die Entlassungen wendet der Betriebsrat ein, daß Kurzarbeit angemeldet ist. Bloß, für den Betrieb sind Kurzarbeit und Entlas- sungen keine sich wechselseitig ausschließenden Alternativen. Was man schon daran sieht, daß beides nebeneinander stattfindet. Der Betrieb bringt eben den Unterschied an, daß er einen Teil der Leute a u f D a u e r nicht mehr benutzen will, während er die anderen h i n u n d w i e d e r nur teilweise braucht. Und das heißt nach betrieblicher Rechnungsart: man spart sich für diese Zeit Lohnzahlungen, indem man Kurzarbeit verfügt. Der Betriebsrat hängt nun sehr an der Lüge, daß Kurzarbeit Ent- lassungen verhindert. Er hält nämlich die eine Methode des Be- triebs, Lohnkosten zu sparen, für ausgesprochen ar- beiterfreundlich; die andere hingegen für das Gegenteil. So haben die Arbeiter mit dem K u r z l o h n dann doch ihren Solidar- beitrag zur Erhaltung der Arbeitsplätze geleistet. Wie schön für sie! Wie gut, daß sie keiner danach gefragt hat. Und wenn der nicht reicht, plädiert ein Betriebsrat für noch ein wenig mehr Kurzarbeit statt noch mehr Entlassungen. Solidarität hat eben keine Grenzen. Der Betrieb richtet den Schaden an, der Betriebs- rat sorgt dafür, daß er gerecht verteilt wird. Hauptsache Arbeit! P.S. Die Gewerkschaft mischt sich auch ein. 1. Sie bietet den Entlassenen Rechtsschutz an. Eine Frechheit! Denn damit erklärt die Gewerkschaft s i c h für u n z u s t ä n d i g, den Lohn der Leute zu verteidigen. Die werden dem Arbeitsgericht überantwortet, wo das Interesse am Ein- kommen überhaupt nichts zählt, sondern die Frage entschieden wird, ob der Betrieb anerkannte Gründe für Entlassungen auf sei- ner Seite hat. 2. Was nicht heißt, daß umgekehrt die Arbeiter nicht etwas für die Gewerkschaft tun können. Beiträge zahlen nämlich. Da ist ih- rerseits schon eine kleine Erpressung angesagt, wenn sie unter den Entlassenen jemanden findet, der nicht Mitglied ist. Da wol- len Leute Rechtsschutz, ohne in der Gewerkschaft zu sein. Uner- hört! Wo doch jede Schädigung der Arbeiter durch den Betrieb be- weist, wie ungeheuer wichtig die Gewerkschaft ist. Wie ständen sie denn o h n e Gewerkschaft da? Da hätten die Arbeiter ja nur ihren ADAC. Und der ist doch für Schäden am Arbeitermaterial gar nicht zuständig! zurück