Quelle: Archiv MG - BRD GEWERKSCHAFT BETRIEBSRAT - Institution des sozialen Friedens
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Arbeitsplatzbewertungssystem für Angestellte in der Chemie-In-
dustrie
WAS IST WICHTIGER: LOHN ODER EINGRUPPIERUNG
Eine doofe Frage. Oder? Schließlich lebt der Mensch, sofern er
Arbeiter ist, von seinem Lohn und nicht von der Gerechtigkeit.
Und trotzdem: die Frage wird höchst selten als doof zurückgewie-
sen - s i e ist immer schon e n t s c h i e d e n: zugunsten
der Lohngerechtigkeit. Und das tut dem Lohn nicht gut.
Ein Beispiel gefällig? Die "Lohnfindung" bei der Hüls AG in Marl:
Der Betriebsrat hat dort Anfang März mit der Unternehmensleitung
die Betriebsvereinbarung "Arbeitsplatzbewertungssystem für Ange-
stellte" abgeschlossen. Warum? Das war "notwendig im Zusammenhang
mit der Umsetzung des Entgelttarifvertrags vom Jahre 1988"
(Hülsblatt der IG Chemie), jenes "Jahrhundertwerks" der Gewerk-
schaft, mit dem sie eine einheitliche Regelung der Bezahlung von
Arbeitern und Angestellten festschreiben ließ. Die beziehen seit-
her statt Lohn bzw. Gehalt ein E n t g e l t, sind also - ob
Arbeiter oder Angestellter - unterschiedslos in die dafür neu ge-
schaffenen Entgeltgruppen einsortiert. Der gewerkschaftliche
Drang nach Gleichberechtigung hatte sich dabei nicht daran ge-
stört, daß die Arbeiter zu wenig kriegen, sondern daß die Ange-
stellten v e r g l e i c h s w e i s e d a m i t zu viel krie-
gen - was so mancher von den Gleichberechtigten an seinem Geld-
beutel zu spüren bekommt. Die Lohn- und Gehaltsgruppen heißen
seither Entgeltgruppen und erschließen den Unternehmen einige
neue Möglichkeiten: beim Ein- und Umgruppieren am Lohn, pardon:
Entgelt, immerzu ein bißchen zu drehen, mit eindeutiger Tendenz
des betrieblichen Lohnniveaus nach unten.
Umgruppierung - "durchschaubar" gemacht!
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So weit, so gerecht. Und - was fiel der Gewerkschaft an der üppi-
gen Umgruppierungspraxis bei der Hüls AG auf? Daß bei der
"Umsetzung des Entgelttarifvertrags" noch etwas fehlte: "Auch
alle Angestellten-Arbeitsplätze sollen bewertet werden..., damit
der Arbeitnehmer weiß, wenn er auf einen Arbeitsplatz kommt, wel-
che Wertigkeit dieser Arbeitsplatz hat". So hat sich der Be-
triebsrat drangemacht - in Zusammenarbeit mit der Geschäfts-
leitung -, etwa 60 verschiedene Arbeitsplätze zu u n t e r-
s c h e i d e n, und zwar nach von ihnen ausgedachten Kriterien
("Ausbildung", "Verantwortung", "Beanspruchung" usw.); auf diese
Weise soll jeder Arbeitsplatz einer bestimmten Entgeltgruppe
zugeschlagen werden. Warum das Ganze? Zwecks der Gerechtigkeit,
schon wieder. Wenn der Mensch schon eingruppiert ist, dann - so
der gewerkschaftliche Wahn - soll es für jedermann einsichtig,
begründet und ausgesprochen gerecht erscheinen, daß er in der
Entgeltgruppe XY gar nicht mehr verdienen k a n n, als er
verdient, also vom Betrieb gezahlt kriegt. Das liegt nämlich dann
nicht am kostenbewußten Interesse des Kapitals, sondern - so die
programmatische Lüge - am bestimmten Arbeitsplatz, der einfach so
beschaffen ist, daß ihm der gezahlte Lohn "entspricht". Und wenn
umgruppiert wird, dann wissen die Betroffenen auch gleich, warum
sie am neuen Arbeitsplatz anders, häufig genug schlechter,
bezahlt werden. Der Beweis: andere Tätigkeit, andere Kriterien,
andere Bezahlung!
Der Betriebsrat trifft den Nagel auf den Kopf, wenn er über den
Nutzen seiner Aktion, jetzt auch für Angestellte ein Arbeits-
platzbewertungssystem hingekriegt zu haben, folgendes zu vermel-
den weiß: "Damit soll ein weiterer Schritt erfolgen, die Umgrup-
pierungspraxis bei der Hüls AG durchschaubarer zu machen".
Denn merke: Nicht der Arbeiter/Angestellte hat Lohnansprüche zu
stellen, sondern der Arbeitsplatz, an den er gestellt wird,
"begründet" welche - und zwar die, die der Betrieb dafür vorsieht
und die er mit den Betriebsräten verabredet hat. Unanfechtbar ob-
jektiv und gerecht, für jedermann zu "durchschauen", also einzu-
sehen, also wegzustecken. So siegt die Gerechtigkeit - über den
Lohn.
PS.: Jetzt tritt die Bewertungskommission ihre Tätigkeit an, um
gemäß der jetzt vereinbarten Kriterien die Bewertung und damit
Zuordnung der einzelnen Arbeitsplätze vorzunehmen. Kein Zufall,
sondern Prinzip, daß der Betrieb dem gewerkschaftlichen Anliegen
Rechnung trägt, indem er diesen Bewertungszirkus an sein Lohn-
spar-Interesse knüpft, wie der Betriebsrat schon im voraus weiß:
"... es muß im wesentlichen (!) ermöglicht werden, Arbeitsplätze
so zu bewerten, daß eine Abwertung (gegenüber der bisherigen Pra-
xis) nicht erfolgt. Ausnahmen können nicht die Regel sein."
Ja klar doch. Wenn man die betriebliche Kalkulation mit dem Lohn
immer nur als "Ausnahme" registriert (und unterschreibt), dann
wird man sein Lebtag nicht mehr die Regel zur Kenntnis nehmen.
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