Quelle: Archiv MG - BRD GEWERKSCHAFT BETRIEBSRAT - Institution des sozialen Friedens
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VORSICHT, BETRIEBSRAT!
Den, so hört man hüben wie drüben, muß es unbedingt und so bald
wie möglich auch in Halle und Rostock geben. Im maroden System
der DDR-Betriebe, so erfährt man, litten Arbeiter darunter, daß
sie nicht mitbestimmen konnten. Statt dessen fiel immer wieder
kostbare Arbeitszeit ausufernden Diskussionen der Belegschaft
über ihre Angelegenheiten im Betrieb zum Opfer. Sowas gilt als
Willkür und überhaupt untragbarer Zustand. Damit muß Schluß sein,
wenn demnächst das Kapital kommt.
Daß damit Schluß ist, dafür sorgt der Betriebsrat, der per Be-
triebsverfassungsgesetz der berufene Vertreter der Interessen der
Arbeiter im Betrieb ist. Seine Aufgabe ist es, alle betrieblichen
Maßnahmen dahingehend zu überprüfen, ob sie r e c h t e n s
sind. Und das sind sie dann, wenn der Unternehmer fristgemäß und
der Form des Betriebsverfassungsgesetzes entsprechend den Be-
triebsrat informiert, seine Mitsprache oder seine Zustimmung ein-
geholt hat. Erfolgt eine Kündigung rechtmäßig und rechtzeitig und
ist der Betriebsrat informiert worden, geht sie in Ordnung. Sind
Überstunden und Sonderschichten rechtzeitig beantragt und dem Be-
triebsrat mitgeteilt worden, werden sie abgeleistet. Er wacht
darüber, ob Arbeiter korrekt in ihre jeweilige Lohngruppe einge-
ordnet sind und paßt darauf auf, daß ein neuer Arbeitsplatz nicht
falsch bewertet wird.
Unternehmerwillkür ist damit ausgeschlossen, denn die Arbeiter
sind vertreten. Jede Überstunde, die Arbeiter so serviert krie-
gen, und jede Rationalisierung mitsamt den dabei fälligen
Lohneinbußen, Leistungsverdichtungen, Umsetzungen und Entlassun-
gen - all das geht dann in Ordnung, wenn der Betriebsrat gehört
wurde und zugestimmt hat.
Das nützt denen, die dadurch weniger Lohn bekommen, länger arbei-
ten müssen oder entlassen werden, natürlich einen Dreck. Aber:
Sie s i n d vertreten, der Betriebsrat hat seine Pflicht getan
und in ihrem Namen dem zugestimmt, was aufgrund der betrieblichen
Kalkulation anstand. Und diese Zustimmung des Betriebsrats, wie
immer zögerlich auch geleistet oder durch Arbeitsprozesse hinaus-
gezögert, orientiert sich an keinem einzigen Interesse, das ein
Arbeiter im Betrieb hat. Der Betriebsrat hält sich an Wort und
Geist des Betriebsverfassungsgesetzes und damit an seine
Vorschriften und Möglichkeiten. Einwände gegen die betrieblichen
Maßnahmen von Seiten der Arbeiter sind hinfällig, denn alles, was
rechtlich dagegen einzubringen ist, ist bereits im Betriebsrats-
büro auf seine Rechtmäßigkeit und Machbarkeit hin überprüft und
ins Werk gesetzt worden.
Wirklicher Streit mit dem Unternehmen ist der Vertretung der Be-
legschaft verboten:
"Maßnahmen des Arbeitskampfes zwischen Arbeitgeber und Betriebs-
rat sind unzulässig ... Arbeitgeber und Betriebsrat haben Betäti-
gungen zu unterlassen, durch die der Arbeitsablauf oder der Frie-
den des Betriebs beeinträchtigt werden." (Paragraph 74 (2)
Betriebsverfassungsgesetz)
Das heißt nicht, der Betriebsrat hätte nicht hin und wieder an
der Unternehmensleitung etwas auszusetzen. Er beschwert sich bei
der Firmenleitung über einen nicht hundertprozentig gelungenen
Einsatz der Belegschaft. Er kann sich vorstellen, daß bei
"verantwortungsvollerer Unternehmensplanung", bei "rechtzeitigen"
und "mutigen Maßnahmen des Betriebs" manche Opfer unter der Be-
legschaft, die jetzt "nicht mehr zu vermeiden sind", und denen er
jetzt leider zustimmen muß, überflüssig gewesen wären. So ist der
Betriebsrat die I n s t i t u t i o n d e s s o z i a l e n
F r i e d e n s im Betrieb.
In der DDR, das weiß jeder gebildete "Bild"-Leser, stehen späte-
stens mit der Währungsunion Entlassungen ins Haus. Das sind
Sternstunden eines Betriebsrats, besonders, wenn es sich dabei um
M a s s e n entlassungen und Betriebsschließungen handelt. Im So-
zialplan, den er eifrig für die zukünftigen Arbeitslosen ausar-
beitet, leistet er für sie einen letzten Dienst: Im Namen der
Entlassenen bescheinigt er dem Betrieb, daß es in Ordnung geht,
die für das Geschäft überflüssigen Arbeiter rauszuwerfen. Und
diejenigen, die dann zukünftig die Arbeitslosenstatistik berei-
chern, haben zu kapieren, daß mehr als die paar Tausender, die
der Betriebsrat mit dem Unternehmen ausgehandelt hat, für sie
nicht drin ist. Darüber wird mancher Betriebsrat zu einer öffent-
lichen Figur und darf im Fernsehen berichten, wie er in tiefer
Verantwortung für die Interessen der Beschäftigten in Rheinhausen
und anderswo die Arbeitsplätze gerettet hat, die gar nicht abge-
schafft werden sollten.
Und das soll den ehemaligen Werktätigen der DDR noch gefehlt ha-
ben: daß sie m i t einem ordentlichen Betriebsrat das Maul hal-
ten und arbeiten?
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