Quelle: Archiv MG - BRD GEWERKSCHAFT 35H-WOCHE - Neue Freiheiten für Unternehmer
zurück Da strahlt die 35-Stunden-Sonne9-STUNDENTAG UND 45-STUNDENWOCHE - KEIN STREITGEGENSTAND MEHR!
Neun Stunden Arbeit am Tag, und das fünf Tage hintereinander - jeder weiß, was es bedeutet, solche Arbeitszeiten regelmäßig abzuleisten. Und jeder weiß auch, daß die dazwischengeschobenen Freischichten nie und nimmer die Belastung in der Arbeitszeit ausgleichen können. Obendrein kann sich niemand aussuchen, wann und wie er seine Freizeiten haben will; die fallen an, wie der Betrieb es regelt. Das alles wissen auch Unternehmer, die die Arbeitszeiten anset- zen, Betriebsräte, die sie mitregeln, und Gewerkschaften, die vorgeben, Arbeitszeitverkürzung zur Tendenz des Jahrhunderts zu machen. Aber offensichtlich ist ihnen das ziemlich gleichgültig, was solche Arbeitszeiten für Arbeiter bedeuten. Bei Daimler-Benz jedenfalls ging der Streit nicht darüber, weder zwischen IG Me- tall und Arbeitgeber noch vor dem Arbeitsgericht. Die neun Stun- den täglich und fünfundvierzig Stunden die Woche, die Daimler- Benz als Normalarbeitszeit haben will, wurden nämlich nicht des- halb in 1. Instanz abgewiesen, weil solche Normalitäten für Ar- beiter unzumutbar wären, sondern weil der Betrieb sich mit der neuen Arbeitszeitregelung auch noch die Mehrarbeitszuschläge spa- ren wollte. Deshalb, weil dieses letzte Ansinnen Daimlers noch geltendem Tarifrecht widerspricht, bekam die AG nicht recht. Dabei ist es kein Treppenwitz, sondern es gehört zur Realität der bundesdeutschen Arbeitswelt, daß Daimler durch den Tarifver- trag zur Arbeitszeitverkürzung darauf gekommen ist, wie sich die AG Überstundenzuschläge sparen kann. Wenn die geltende kürzere Arbeitszeit als halbjährlicher Durchschnitt gerechnet wird, dann liegt der Gedanke ja nahe, daß Arbeitszeiten, die pro Tag oder pro Woche über dem Durchschnitt liegen, keine Mehrarbeit bedeuten - also auch nicht so zu bezahlen sind -, sondern unter die durch- schnittliche Normalarbeitszeit fallen. Man braucht sich aber nicht zu wundern, wenn demnächst ein Ar- beitsgericht entscheidet, daß der Nichtanfall von bezahlter Mehr- arbeit sich rechtlich zwingend aus dem Inhalt des Tarifvertrags über Arbeitszeitverkürzungen ergibt. zurück