Quelle: Archiv MG - BRD GEWERKSCHAFT ALLGEMEIN - Politik auf Kosten der Arbeiter
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Tarifvertrag über die Gleitzeit
WENN SCHON FLEXI, DANN AUCH GLEITZEIT!
So sagt das die IG Metall natürlich nicht. Aber heraus kommt es
schon aus ihrem neuen "Positionspapier" zur Gleitzeit. Und der
erste Tarifvertrag, den die IG Metall bei VW zur Gleitzeit abge-
schlossen hat, läßt schon gar keinen Zweifel daran aufkommen, daß
von allen Tarifpartnern die Gleitzeit als Mittel zum
f l e x i b l e n u n d k o s t e n s p a r e n d e n E i n-
s a t z d e r A r b e i t s k r a f t v o n A n g e-
s t e l l t e n akzeptiert ist.
Da kann man noch so viele Bedingungen an die Gleitzeit knüpfen,
etwa daß die "Frage der Mehrarbeit geregelt sein müsse", daß
trotz Gleitzeit "die Arbeitszeitverkürzungen spürbar sein müß-
ten", daß "für Gleitzeitguthaben Höchstgrenzen festgelegt" werden
müßten und die Guthaben z.B. nicht "im nachhinein ausgezahlt"
werden dürften... Gleitzeit bleibt eben Gleitzeit. Und die be-
steht nun einmal in der V e r l ä n g e r u n g d e r
b e t r i e b l i c h e n A r b e i t s z e i t auf 9 1/2 oder
10 Stunden täglich, in welcher die Angestellten dann das jeweils
f e s t g e l e g t e A r b e i t s p e n s u m "selbst-
bestimmt" zu erledigen haben. Für den Betrieb ergeben sich daraus
einige Freiheiten im Umgang mit dem Arbeitseinsatz im Ange-
stelltenbereich:
Erstens ist so sichergestellt, daß auf jeden Fall für die verlän-
gerte Betriebsdauer immer ausreichend Personal zur Verfügung
steht - und zwar ohne Bezahlung eines einzigen Überstundenzu-
schlags. Auf diese Weise lassen sich etwa Betriebsmittel länger
pro Tag nutzen oder auch Arbeiten, etwa am Monatsende und bei
Terminsachen, in kürzerer Frist erledigen.
Zweitens "dürfen" die Angestellten dann ihre Zeitguthaben
"abfeiern", wenn sowieso weniger Arbeit anfällt. Das erspart dem
Betrieb die Bezahlung von Arbeitszeit, die ohnehin nicht voll mit
Leistung angefüllt ist. So werden Schwankungen im Arbeitsanfall
kostengünstig ausgeglichen. Und dazu muß der Betrieb seine Ange-
stellten gar nicht groß herumkommandieren. Das fällt ganz in die
"Freiheit" der Kollegen, ihre wechselnden Anwesenheitszeiten un-
tereinander so zu regeln, daß immer ausreichend Leute da sind und
die Arbeit auf jeden Fall geschafft wird.
Und drittens spart sich der Betrieb die eine oder andere Ausfall-
zeit durch Behördengänge oder Arztbesuche: bei so flexibler Ar-
beitszeit können die ja auch in der Freizeit erledigt werden!
Alles in Allem also eine absolut moderne Arbeitszeitregelung, die
allen Anforderungen eines mit Lohn sparsam, mit Leistung groß-
zügig kalkulierenden Betriebes entspricht und es deswegen ver-
dient hat, in den Rang eines anerkannten Flexibilisierungsmodells
erhoben zu werden.
Arbeitszeitverlängerung in Arbeitszeitverkürzung umrechnen
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- wie geht das?
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Mustergültig ist in dem ersten Tarifvertrag zur Gleitzeit bei VW
auch das Problem gelöst, wie bei einer V e r l ä n g e r u n g
der b e t r i e b l i c h e n Arbeitszeit für die Beschäftigten
i n d i v i d u e l l die Arbeitszeit v e r k ü r z u n g
"spürbar" wird. Um die bei VW tariflich vereinbarte 37-Stundenwo-
che mit der Gleitzeitregelung in Übereinstimmung zu bringen, wur-
den die Taschenrechner angeworfen und folgendes Modell ausgekno-
belt:
- Erstens wurde die Gleitzeitspanne um eine halbe Stunde von frü-
her 10 1/2 auf jetzt 10 Stunden reduziert.
- Zweitens wurde für die tägliche "Sollarbeitszeit" eine durch-
schnittliche Dauer von 7 Stunden und 24 Minuten errechnet. Das
sagt zwar absolut gar nichts darüber aus, wie lange ein Ange-
stellter d e f a c t o im Büro hocken muß, wann er anzutreten
hat und wann er abtreten kann. Das regelt selbstverständlich der
jeweilige Arbeitsanfall in den Büros. Aber auf dem Papier ist für
die IG Metall alles in Butter: "Sollarbeitszeiten" stimmen "im
rechnerischen Durchschnitt". Zumal die IG Metall darauf gedrungen
hat, daß
- drittens die 17 festen Freischichten, welche nach der alten Ar-
beitszeitregelung aufgrund der Differenz zwischen 40 Stunden Re-
gelarbeitszeit und 38 Stunden tariflicher Wochenarbeitszeit an-
fielen, wegfallen. Stattdessen gibt's die Möglichkeit, ein
Gleitzeitguthaben von 8 Stunden pro Monat abzufeiern. Das ver-
steht sich nämlich für die IG Metall von selbst: Ihre tarifliche
Arbeitszeitverkürzung darf auf keinen Fall zu einer Einschränkung
der flexiblen Benutzung der Arbeitskraft führen. Und wenn dann
eine Verteilung der Arbeitszeit ohne 17 freie Tage besser zu ih-
rer Gleitzeit paßt - dann werden sie eben kurzerhand gestrichen.
Das mag den Angestellten passen oder nicht. Ihr Interesse an Ar-
beitszeit, Freizeit und Geld wird sowieso nicht verhandelt, wenn
die IG Metall Gleitzeitabkommen auskocht.
Gegen Mißbrauch
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dieser Abkommen ist die IG Metall deswegen auch ganz schwer. Sie
hat sich geschworen, darüber zu wachen, daß
"das Gleitzeitsystem nicht zum Ansparen von Arbeitszeit etwa mit
dem Zweck der Urlaubsverlängerung mißbraucht werden kann".
Das konnte es zwar bisher auch noch nie. Aber hier sieht man im-
merhin, wie notwendig die gewerkschaftliche Kontrolle ist: Ohne
Gewerkschaftsaufsicht - so mutmaßt sie - könnten Leute doch glatt
auf die ausgefallene Idee kommen, Arbeitszeitregelungen für in-
dividuelle F r e i z e i t- u n d U r l a u b s k a l-
k u l a t i o n e n zu m i ß b r a u c h e n.
Wo soviel Mißbrauch wird verwehrt - das ist schon einen Tarifver-
trag wert!
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