Quelle: Archiv MG - BRD GEWERKSCHAFT ALLGEMEIN - Politik auf Kosten der Arbeiter
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Aufklärung über eine aktuelle Debatte
LOHNSENKUNG MIT ODER OHNE TARIFVERTRAG?
Nach und neben den Renten, der Gesundheitsversorgung, der Ar-
beitszeit haben Politiker jüngst auch den Lohn selbst zum Thema
gemacht und die grundsätzliche Frage aufgeworfen: Ist nicht der
Lohn zu hoch, weil tarifvertraglich und damit allgemeinverbind-
lich festgelegt? Seitdem debattiert von Haussmann bis Strauß,
"Bild" bis "Spiegel" die verantwortliche Nation den heißen Vor-
schlag, man solle auf Zeit und in bestimmten Fällen oder auch
überhaupt die Tarifbindung außer Kraft setzen - im Interesse von
"Beschäftigung", zugunsten "der Arbeitslosen", im Dienste des
"Rechts auf Arbeit". Eine Debatte so recht nach dem Geschmack der
Anhänger einer sparsamen und dienstbaren Volksgemeinschaft.
Die Befürworter einer "beschäftigungswirksamen" Gestaltung des
Lohns machen keinen Hehl daraus, daß sie Beschäftigung als einen
Vorzug ins Spiel bringen, für den man auf alle möglichen Ansprü-
che an das Arbeitsverhältnis verzichten muß, insbesondere auf den
einen entscheidenden: daß es finanziell etwas einbringt. Lieber
für wenig Geld beschäftigt, als für noch weniger gar nicht, heißt
das Argument, mit dem die Sozialhilfeverwalter, die schließlich
das größere Übel nach Kräften herstellen, auf die Selbstverständ-
lichkeit und Allgemeinverständlichkeit der Logik vom kleineren
Übel setzen. Das bemerkt ja sogar der Spiegel, wenn er ansonsten
teilnahmsvoll der aufgeworfenen Frage eine Titelgeschichte widmet
und so den aufgemachten Standpunkt einer nationalen Lohnkosten-
rechnung teilt. Doch davon einmal abgesehen!
Was leisten eigentlich Tarifverträge?
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Was hat es mit den Regelungen auf sich, denen da zum Vorwurf ge-
macht wird, sie seien wegen ihrer Rechtsverbindlichkeit schuld,
daß unternehmerische Kalkulationen nicht aufgingen, und denen um-
gekehrt zugutegehalten wird, sie seien wegen dieser Verbindlich-
keit das Mittel einer florierenden sozialen Marktwirtschaft? In
der rechtlichen Form gleicher Vertragspartnerschaft regeln solche
Verträge die einseitige ökonomische Abhängigkeit der Lohnarbeiter
von ihrem Anwender. Was der Vertrag festlegt, ist der Preis, den
der Unternehmer für die Arbeitsleistung zahlt, den der Arbeiter
erhält und von dem er zu leben hat. Diesen Preis aber auch nur
allgemein und grundsätzlich - als Berechnungsgrundlage und Aus-
gangspunkt nämlich für alle möglichen Zuschläge und Sonderzahlun-
gen für irgendeine Spezialität der Arbeit, für Betriebszugehörig-
keit, Betriebsergebnis usw. Von der Art und Dauer der Anwendung
sowie von der gesonderten betrieblichen Kalkulation hängt also
ab, was einer wirklich verdient. Der Tariflohn jedenfalls ist ein
Mindestlohn, von dem sich deswegen auch minder leben läßt.
Auf der anderen Seite kauft sich der Unternehmer für diesen Preis
die Freiheit ein, die Arbeitsleistung nach den Mitteln und Mög-
lichkeiten seines Eigentums zu gestalten. Die sind bekanntlich
nicht wenige, weil er über die Arbeitsmittel, ihren Gang und des-
sen Änderung verfügt, also die Arbeitsleistung innerbetrieblich
organisiert. Sie heißen 'Arbeitsplatz', weil der Arbeiter sie fix
und fertig, allerdings keineswegs für alle Zeiten, ohne sein Zu-
tun vorfindet.
Wegen der ständigen Leistungssteigerung und wegen der laufenden
Entwertung des Lohns durch die steigenden Preise findet jährlich
in den Tarifverhandlungen eine Neufestsetzung des Preises der Ar-
beit statt, und es hängt von Entschlossenheit und Geschlossenheit
der Gewerkschaft ab, wieweit sie dabei eine Kompensation für die
doppelte Schädigung ihrer Klientel erstreitet, die auf Grundlage
der Lohnfestsetzung tagtäglich voranschreitet.
So weit, so schlecht. Mit einem Schutz der Arbeiterschaft oder
einer grundsätzlichen Schranke für Unternehmerfreiheit ist diese
allgemeinverbindliche Verpflichtung zur variablen Leistung für
fixen Preis nur dann zu verwechseln, wenn - ja wenn an Unterneh-
merfreiheit ohne ihre sozialstaatlichrechtliche Grundlage gedacht
wird, wenn also die 'individuellen Arbeitsverträge ohne tarifver-
traglichen Schutz' der guten alten Zeit in Erinnerung gebracht
werden, also das Ideal eines frei 'nach Marktlage' ausbaldowerten
Lohnverhältnisses zum Maßstab dient. Aber eben so haben die FDP-
Diskussionspartner den Arbeitsvertrag jetzt in Frage gestellt mit
der Behauptung, er lege den Lohn fest, erlaube deshalb kein Un-
terschreiten und zementiere auf diese Weise ein grundsätzlich zu
hohes Lohnniveau.
Was Tarifverträge hierzulande noch alles leisten
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Gerade das ist aber mit den geltenden Tarifverträgen ganz und gar
nicht der Fall - und zwar wegen ihrer Allgemeinverbindlichkeit
gleich gesamtgesellschaftlich durchgesetzt und höchstoffiziell
besiegelt. Daß es nicht so ist, ist gar kein Geheimnis, sondern
die beleidigte und entrüstete Auskunft, die ausgerechnet die Ge-
werkschaften bei der Zurückweisung der neuen Vorschläge erteilen.
Empört bekennen sich Breit, Mayr und Co. zu Lohnverzichtsrunden;
in der Pose von Aufklärern verweisen sie darauf, daß große Teile
des Lohn außertariflich festgelegt, also der freien unternehmeri-
schen Kalkulation anheimgestellt sind und längst dem Geist der
Zeit und der Wucht der vielen Arbeitslosen entsprechend gesenkt,
gestrichen oder mit neuen Leistungsanforderungen versehen sind.
Und geradezu mit Hohn bemängeln sie das fehlende Wissen, daß
längst und immer schon nach Branchen, Regionen, Betrieben und
Konjunkturen fein differenziert gelöhnt wird. Die Einheitsgewerk-
schaft hat eben kein Problem mit der bitteren Wahrheit und mit
der Kundgabe ihrer Leistungen, wenn sie sich darauf als Dokument
nationaler Verantwortung berufen will.
Es stimmt ja wirklich, daß - Gewerkschaft sei Dank! - hierzulande
die Lohnsumme selbst eine nach unten flexible Größe ist, und das
gleich in mehrfachem Sinn. Nicht umsonst geht es unter dem Dach
des DGB streng branchenspezifisch pluralistisch zu. So einheit-
lich die Rücksichtnahme auf den wirklichen oder eingebildeten
Konkurrenzstand der verschiedenen Unternehmungen ist, sie gestal-
tet sich gerade deshalb zu einer ganzen Palette von Lohnver-
zichtsregelungen und gewerkschaftlichen Touren, kritische Verant-
wortung gegenüber ihrer jeweils betreuten Wirtschaftssparte an
den Tag zu legen - und das gleich auch noch innerhalb der Einzel-
gewerkschaften regional unterschieden. An einer Anspruchshaltung
der Arbeitervertretung leiden alle Branchen jedenfalls nicht; um-
gekehrt ist der jährlich, inzwischen ja auch schon mehrjährig
festgelegte Lohn die Manövriermasse bei allen Fährnissen der Kon-
kurrenz, die gewerkschaftlich als Notwendigkeit eingesehen sind,
kaum daß die Unternehmer sie ausgemacht haben. Berufs- und Bran-
chenstolz haben die Gewerkschaften also längst in gerechte Lei-
stung und billigen Lohn für die nationale und internationale Be-
währung des jeweiligen Industriezweigs übersetzt. Kein Wunder,
daß sich gesamtnational eine Lohnsenkungsrunde an die andere
reiht.
Auch die allergerechtesten Lohnabstufungen - nach unten nämlich -
sind immer schon fester Inhalt der ach so starren Tarifverträge.
Ein geregelter 'Leistungslohn' gehört nämlich zu den Errungen-
schaften moderner Tarifpolitik, auf die sich die Gewerkschaften
besonders viel zugutehalten. Arbeitswissenschaftlich ausgekno-
belt, gewerkschaftlich unterstützt und tarifvertraglich besiegelt
sind nämlich heutzutage Lohngruppen, denen Arbeitsplatzmerkmale
zugeschrieben sind. Und die zeichnen sich nur durch eins aus:
Eine ganze Menge vorgestellter und dem Arbeitsplatz zugeschriebe-
ner Merkmale betriebsnützlicher Tätigkeit muß der gute Arbeits-
platzbesitzer erfüllen, will er einen höheren Platz in der Lohn-
hierarchie einnehmen. Die Mehrzahl und zunehmend mehr müssen dank
der "Vereinfachung" der Arbeiten - Fachausbildung hin oder her -
mit Arbeitsplätzen vorliebnehmen, denen es an "Verantwortung",
"Belastung", "Kooperation" und einigen anderen Bewertungskrite-
rien und damit an einem einträglichen Grundlohn fehlt. Das Ab-
gruppieren ganzer Abteilungen im Zuge betrieblicher Rationalisie-
rungsmaßnahmen ist da genauso wenig schwierig und "objektiv" ge-
regelt wie die allgemeine Minderbezahlung von Frauen ohne jede
Diskriminierung - Lohngruppen sei Dank. Und wo sich die Ar-
beitsplätze weniger durch technischen Zwang, großbetriebliche Or-
ganisation und betriebsrätliche Vertretung auszeichnen, in
"mittelständischen Unternehmen" und der "Kleinindustrie", wie es
so schön heißt, da ist es immer noch und immer wieder guter
Brauch, mit Tarifvertrag oder gegen ihn, auf jeden Fall aber ge-
duldet bis gefördert, vom Tariflohn abwärts zu zahlen und zu heu-
ern und zu feuern ohne öffentliche Massenentlassungsspektakel und
Sozialpläne. Von den heilsamen lohnsenkenden Möglichkeiten der
Teilzeitarbeit, Arbeit auf Abruf, Leiharbeit, Schwarzarbeit gar
nicht zu reden, die direkt oder indirekt gewerkschaftlich mitver-
treten werden.
Was Politiker auszusetzen haben
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Wohlgemerkt, die Freiheit der Leistungssteigerung zum festen
Preis, die kleinen und großen 'Ausnahmen', welche die unternehme-
rische Kalkulation erzwingt, die Maschinerie ermöglicht und der
Tarifvertrag deshalb für Arbeitsstunde, -tag, -woche und -leben
erlaubt, das alles steht ja gerade sowieso nicht zur Debatte, we-
der der Gewerkschaft, noch ihrer werten Diskussionspartner aus
den Parteirängen. Diese Freiheit gilt weder als starr, noch zu
groß, sondern wird als Gratisgabe des Tarifvertrags stillschwei-
gend unterstellt, wenn das Stirnrunzeln über die Lohnhöhe und das
demokratische Vorschlagswesen zu seiner niveauvollen Senkung an-
fängt. Und auch darauf, daß der Lohn längst freigemacht ist von
der Rücksichtnahme auf die Lebensbedürfnisse desjenigen oder der-
jenigen, die jeweils von der Summe abhängen, verlassen sich die
Diskutanten.
Es ist ja auch gar keine freidemokratische wahlkampfbewußte Ex-
tra-Frechheit oder gar Unwissen über die kapitaldienliche Tarif-
vertragsfreiheit, die die Hauss- und Bangemänner die Tauglichkeit
des Tarifvertragssystems theoretisch infragestellen läßt. Und es
ist ja auch gar nicht so, daß sie das tarifvertragliche Regelwerk
überhaupt ad acta legen und zu den bösen alten Zeiten frühkapita-
listischer Klassenauseinandersetzungen und Unternehmerwillkür zu-
rückkehren wollen, wie die Gewerkschaft als Anwalt demokratischer
Lohnarbeitszustände weismachen möchte bzw. berechnend tut. Weil
die geltenden Tarifverträge als Instrumente nationaler Arbeitsor-
ganisation im internationalen Konkurrenzmaßstab so tauglich sind,
denken Politiker auch über sie hinaus, beklagen ihre Rechtsförm-
lichkeit und verlangen die Abschaffung ihrer generellen Gültig-
keit. Das Ideal der freidemokratischen Unternehmerfreunde ist die
Freiheit zur konjunkturnützlichen Ausnahme, und zwar als aner-
kannte Rechtsregel auf der Grundlage, daß die Verbindlichkeit
allgemein niedriger Lohnabschlüsse für die andere Seite gerade
bestehen bleibt. Weil sie den ökonomischen Zwangscharakter des
Arbeitslosendaseins kennen und sich den noch lohnsenkender vor-
stellen können als über den Weg gewerkschaftlich erwiesener Lohn-
zurückhaltung und gesamtwirtschaftlicher 'Vernunft angesichts von
über zwei Millionen Arbeitslosen', schlagen sie das Prinzip der
Ausnahme vor und fordern "mehr Flexiblität" des Lohns, also ein
immer und überall unternehmergenehmes Lohnfestlegungsverfahren.
Natürlich ist das keine Verfahrensfrage und schon gar nicht eine
Frage der 'Differenzierung', sondern das ziemlich schlichte In-
teresse an Lohnsenkung. Dem dienen die Arbeitslosen bloß als Ver-
anschaulichung und ihr Recht auf Arbeit und ein bißchen mehr Geld
als der allseits bekannte geheuchelte Ehrentitel. Und weil es da-
bei ums Prinzip geht, kümmern sich die Vordenker außertariflicher
Lohnabschlüsse auch gar nicht weiter um den Inhalt von Tarifver-
trägen, sondern bemängeln nichts als den Vertragscharakter.
Was Gewerkschafts- und andere Politiker verteidigen
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Genau darauf, auf das Prinzip der Vertragsverbindlichkeit, stürzt
sich auch die Gewerkschaft - unterstützt von Unternehmerverbän-
den, SPD und CDU und CSU und FDP-Politikern und der Presse, die
süffisant vermeldet, daß die Unternehmer schon wissen, was sie an
den Gewerkschaften haben Die Tarifautonomie, dieses höchste ge-
werkschaftliche Gut, steht nämlich zur Debatte, und zwar das, was
die Gewerkschaft daran allein so verteidigenswert findet: das
Vertretungsmonopol der Arbeiterschaft, ob organisiert oder unor-
ganisiert - also die demokratische Zwangsvertretung. Deswegen
führen die Oberfunktionäre und Gewerkschaftspolitiker den natio-
nalverantwortlichen Gebrauch dieser Freiheit als Beweis dafür ins
Feld, wie überflüssig und vom ordnungspolitischen Gesichtspunkt
aus schädlich und sozialfriedensstörend ein solcher Angriff sei
womit die beschworene Gefahr auch erledigt ist. Anders als ver-
waltet, und zwar durch die Gewerkschaften im Verein mit Unterneh-
mern und Politik, mögen sich die Gewerkschaftspolitiker den Lohn
nicht denken, und sie können sich dabei der allerallgemeinsten
Unterstützung sicher sein: Vertragsmäßig und allgemeinverbind-
lich, also unter Benutzung gewerkschaftlicher Ordnungsmacht, muß
das Lohnsenken vonstatten gehen, also die Flexibilität des Tarif-
vertragswerks allgemein benutzt und ausgebaut werden. So finden
die Gewerkschaftsoberen und ihre breite politische Anwaltschaft
den rechten Wendeton: gegen den Lohn pro DGB und die nationale
Lohnverwaltung.
Der Nutzen der Debatte
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liegt damit auf der Hand. Nach der Arbeitszeitauseinandersetzung
wird nun unter dem Titel 'Beschäftigung' ein weiteres Herzstück
gewerkschaftlicher Selbstdarstellung und anerkannter Zuständig-
keit zur Diskussion gestellt und ein politischer Anspruch an den
Lohn bekräftigt. Offenbar wissen es die Wendepolitiker nur zu gut
und machen es sich zunutze, was es heißt, wenn die Gewerkschaft
'Tabus' benennt, die man über ihren 'entschiedensten Widerstand'
hinweg brechen darf. Damit stellen die Tarifpolitiker nämlich
selber irgendeines der bisher geltenden Prinzipien der Lohnar-
beitsorganisation zur Diskussion und sortieren dann säuberlich,
daß sie in der Sache, dem materiellen Anliegen der Unternehmer-
seite, alles nachgeben, nicht aber die gewerkschaftliche Mitzu-
ständigkeit. Deswegen macht sich inzwischen die Politik ganz be-
wußt und methodisch daran, gegen die Gewerkschaft Ansprüche in
die Diskussion zu bringen, an denen die sich dann umso bescheide-
ner abarbeitet, je mehr sie sich dabei nicht respektiert sieht.
Kein Wunder: Wenn die Gewerkschaft die Arbeitslosen zum Anlaß ge-
nommen hat, 'Beschäftigungs'-Tarifrunden mit Lohnsolidaritätsop-
fern zu veranstalten und unter dem Titel 'Arbeitszeitverkürzung'
die Freiheit der Unternehmer im Umgang mit der Arbeitszeit fle-
xibler zu fixieren, dann bedarf es wirklich keiner übermäßigen
politischen Raffinesse, um die 'Ausnahmesituation' der hohen Ar-
beitslosigkeit zum Argument für 'ungewöhnliche' und 'zeitweilige'
Lohnsenkungsmaßnahmen von höchster Stelle in die Debatte zu brin-
gen. Egal, wie diese Debatte ausgeht, man weiß vorab, daß der
neue Maßstab gilt: Wirtschaftsgerechte, flexible Löhne, das geht
vor und über ihre rechtliche Absicherung - das hat also auch
Prinzip ihrer rechtlichen Regelung zu sein. Damit ist zugleich
der Gesichtspunkt in Mode gebracht - und zwar gleich tarifrecht-
lich prinzipiell -, daß unter dem Existenzminimum zu arbeiten ein
zwar leidiges, aber immerhin ein Glück ist. Der Tariflohn, dieses
von Rücksichtnahme auf Lebensnotwendigkeiten freie Ergebnis ge-
werkschaftlicher Tarifpolitik, das erst durch betriebliche Zu-
satzzahlungen zum 'Normallohn' wird, gilt, ob bei Kritikern oder
Verteidigern, ganz offiziell als ein mögliches Beschäftigungshin-
dernis, über dessen Beseitigung kontrovers diskutiert werden
darf. So wird die Arbeiterschaft aufgeklärt und mündig gemacht
und ist bei Rente, Gesundheit, Mutter, Kind und Papi von Sonntag
bis Samstag und nun auch wieder mal beim Lohn durch nichts mehr
zu überraschen. Der 'politische Handlungsbedarf' steht vor jeder
Handlung fest. Also kommen solche Debatten der Ankündigung ent-
sprechender Handlungen gleich. Es sind ja auch gar keine Streit-
gespräche.
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