Quelle: Archiv MG - BRD GEWERKSCHAFT ALLGEMEIN - Politik auf Kosten der Arbeiter
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DER DGB - GEWERKSCHAFT PERFEKT
Die deutschen Gewerkschaften, die heute im DGB zusammengeschlos-
sen sind, haben nie gewerkschaftliche Anliegen oder "Prinzipien
verraten". Sie haben auch nicht bei der gewerkschaftlichen Inter-
essenvertretung falsche Wege eingeschlagen oder "gekniffen". Im
Gegenteil: Sie machen eine nach Form und Inhalt vollendete Ge-
werkschaftspolitik.
Gewerkschaftspolitik beruht auf der Ableitung eines Rechts, das
den Lohnarbeitern im Kapitalismus zufallen soll, weil sie mit der
F r e i h e i t zum Verkauf ihrer Arbeitskraft ausgestattet sind
und ihre Arbeit g e b r a u c h t wird.
Gewerkschaftliches Argumentieren und Organisieren lebt von
e i n e m Grundsatz: Lohnarbeit, d i e Quelle des bürgerlichen
Reichtums, schließt den Segen ein, denen als Lebensmittel zu die-
nen, die sie machen.
Zur Leitlinie einer b e s o n d e r e n Organisation der arbei-
tenden Klasse ist diese Vorstellung freilich nur geworden, weil
sie im kapitalistischen Betrieb und auf dem Markt nichts gilt.
Deshalb wird aus der Lohnarbeit auch kein Lebensmittel, wenn sich
die Arbeiterklasse eine Gewerkschaft leistet, die ihre gar nicht
vorhandenen Rechte wirkungsvoll vertritt.
Umgekehrt stacheln alle mit de Beruf der Lohnarbeit verbundenen
Opfer den gewerkschaftlichen Fortschritt an.
Der Ausgangspunkt: Vereinigung der Lohnarbeiter
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zum kollektiven (Tarif-)Vertragspartner -
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Beschränkung der Konkurrenz im Dienst der Konkurrenz
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Die Gewerkschaft ist Vertragspartner in Sachen Lohnarbeit. Sie
hat für die "Arbeitnehmer" die Aushandlung von gewissen Arbeits-
bedingungen und von Löhnen übernommen. Die von ihr geschlossenen
Kollektivverträge gelten ähnlich einer Rechtsnorm für alle indi-
viduellen Verträge im Bereich der jeweiligen Branchen, Berufe und
Regionen.
Der kollektive Vertragsabschluß per Gewerkschaft gibt sich als
Korrektur der von Lohnarbeitern erfahrenen Tatsache, daß ihre
vielgepriesene individuelle Freiheit als Vertragspartner eines
"Arbeitgebers" nicht dafür taugt, das Lohnarbeitsverhältnis
durchzustehen. Sie haben ja nichts weiter geltend zu machen als
ihre Bereitschaft, dem Geschäftserfolg eines Unternehmens zu die-
nen. Ihr einziges Mittel, sich einen Lebensunterhalt zu sichern,
ist das paradoxe, für jede verlangte Leistung zu dem dafür gebo-
tenen Lohn zur Verfügung zu stehen - noch bereitwilliger womög-
lich als andere Lohnarbeiter; und ob solche Willigkeit überhaupt
auszunutzen ist und gewürdigt wird, liegt wiederum ganz bei der
Firma.
Den "Arbeitgebern" beschert diese Situation einige Freiheiten bei
der Verfolgung ihres Zwecks, den Gewinn aus der Anwendung ent-
lohnter Arbeitskräfte zu steigern. Dieser Freiheit setzen Arbei-
ter mit ihrer Vereinigung zur Gewerkschaft, die insofern ihre
Konkurrenz gegeneinander unterbricht, das Druckmittel der Ge-
schäftsschädigung durch kollektive Arbeitsverweigerung bzw. die
Drohung damit - entgegen. Und zwar mit dem erklärten Zweck, sich
unter neu festgesetzten Bedingungen verfügbar zu machen.
Die Macht des gewerkschaftlichen Zusammenschlusses richtet sich
also weder gegen das kapitalistisch fungierende Eigentum und des-
sen ökonomisches Sachgesetz, Arbeitskräfte als Mittel seiner kon-
kurrenztüchtig expandierenden Vermehrung - seiner Akkumulation -
zu verwenden, noch gegen die Eigentumslosigkeit, der benutzten -
oder auch nicht gebrauchten - Lohnarbeiter, die diesen den Status
einer verfügbaren Manövriermasse des Kapitals verleiht. Wenn
"Gewerkschaft" angesagt ist, geht es nicht - auch nicht insge-
heim, "eigentlich" oder "objektiv" in der Form eines "ersten
Schritts" - um das Vorhaben, daß Lohnarbeiter das Verhältnis des
Entlohnt- und Benutzt-Werdens aufkündigen und sich zum Subjekt
und Nutznießer ihrer produktiven Tätigkeit machen. Das Lohnsystem
ist unterstellt, abgehakt und ein bleibender Anlaß zu seiner Ver-
besserung. So wird mit ihm Frieden geschlossen. In der fraglosen
Überzeugung, bei gerechter Gewichtung der gegensätzlichen Inter-
essen von Lohnarbeitern und "Arbeitgebern" müßte Lohnarbeit doch
beide Seiten zufriedenstellen, werden gewisse Auswirkungen der
kapitalistischen Geschäftspraxis so genommen, als wären sie le-
diglich Konsequenzen einer zu schwächlichen V e r h a n d-
l u n g s position der Lohnarbeiter.
Der Gesichtspunkt, unter dem die gewerkschaftliche Macht aktiv
wird, ist dementsprechend der des ungerechtfertigten Vorteils der
anderen Seite bzw. der einer Übervorteilung der eigenen, die aus
der Natur der Lohnarbeit nicht abzuleiten sei, auf alle Fälle
also der Gesichtspunkt des M i ß s t a n d s.
Diese Kategorie aus der Vorstellungswelt eines konformistischen
Gerechtigkeitsgefühls, des Vertrauens aufs Recht als Lebensmit-
tel, hebt aus den Konsequenzen des Lohnarbeitsverhältnisses sol-
che heraus, die der gewerkschaftlichen Gegenmacht als zu weitge-
hende Ausnutzung der unternehmerischen Freiheit erscheinen. Gegen
diese richtet sie sich.
Um das tun zu dürfen und von den Unternehmern als Verhandlungs-
macht anerkannt zu werden, hatten die Gewerkschaften in ihrer ein
Jahrhundert zurückliegendcn Gründungsphase - und haben sie noch
heute in Nationen, deren Wirtschaftsweise mehr auf Lohnsklaverei
als auf freier Lohnarbeit beruht - einige von oben eröffnete
Kämpfe durchzustehen. Von seiten der Gewerkschaft jedenfalls war
ihre Gegenwehr stets s o gemeint: als Kampf um das Recht aufs
Verhandeln im Namen der Arbeiter und um die kontrollierte Ein-
haltung der geschlossenen Verträge.
Diese Zwecksetzung macht aus der bloßen anerkannten Existenz ei-
ner Gewerkschaft bereits deren ersten und entscheidenden Erfolg.
Denn damit ist schon einmal im Prinzip und ohne eine Korrektur an
der Ausbeutung der Rechtszustand hergestellt, dessen Fehlen der
Grund für alles sein soll, was an der Lohnarbeit und ihrer Ein-
richtung gerechterweise auszusetzen sei. Die Lohnarbeiter sind
nicht länger o h n m ä c h t i g der W i l l k ü r ihrer
"Arbeitgeber" ausgeliefert. Die Arbeiter verfügen über eine
G e g e n m a c h t, mit der sich die "Arbeitgeber" nun s y-
s t e m a t i s c h auseinandersetzen.
An der Sicherstellung dieses noch arg formellen "Erfolgs" liegt
einer Gewerkschaft viel. In den Betrieben ist der Kampf gegen un-
ternehmerische Willkür überhaupt die wichtigste Beschäftigung ih-
rer Aktivisten, insbesondere der hauptberuflichen: der "Shop Ste-
wards" bzw. der in anderen Ländern erkämpften und gesetzlich vor-
geschriebenen Betriebsräte; erst recht revisionistische Arbeiter-
freunde finden da ein garantiert ehrenwertes Betätigungsfeld im
Dienst der "Millionen gegen die Millionäre". An der bleibenden
Notwendigkeit einer dauernden Abwehr unternehmerischer "Über-
griffe" zeigt sich zwar, daß die Lohnarbeiter es hier keineswegs
mit den Launen von Vertretern des gewerkschaftlich geächteten und
zurückgewiesenen "Herr-im-Haus-Standpunkts" zu tun haben. Es
gehört zum regulären Konkurrenzkampf kapitalistischer Un-
ternehmen, daß je nach Geschäftsgang Lohnsenkungen, Leistungser-
höhungen, Einsparungen bei den Arbeitsbedingungen usw. als Mittel
zur Erzielung von Extra-Profiten eingesetzt werden. Zum Gang der
"Marktwirtschaft" gehört es auch, daß die "technischen Sach-
zwänge" des betrieblichen Erfolgs wie Mißerfolgs immer wieder die
gewohnten und tarifvertraglich geregelten Arbeitsleistungen und
Löhne überflüssig machen, was stets zur Verringerung und Durch-
sortierung der entlohnten Mannschaft, zu Entlassungen und Abgrup-
pierungen usw. Anlaß gibt. Diesen unausbleiblichen Maßnahmen des
kapitalistischen Geschäftsgangs will die gewerkschaftliche Gegen-
macht das in ihren Augen Irreguläre, Willkürliche nehmen. Der
Lohnarbeiter soll wissen, "woran er ist" und womit er gerechter-
weise zu rechnen hat. Die Sicherstellung von Löhnen und Arbeits-
bedingungen gegen Erfolg und Mißerfolg der "Arbeitgeber" in der
Konkurrenz wird nie zum Zweck gewerkschaftlichen Verhandelns; als
Ideal wird es aber heftig hochgehalten.
Die "Schranke", die die gewerkschaftliche Verhandlungsmacht der
Arbeiter damit der 'Freiheit der Unternehmer setzt, nimmt sich
von deren Seite her wenig hinderlich aus. Sie bemerken, daß sie
"Willkür" gar nicht - nötig haben und in ihren Kalkulationen
halbwegs zuverlässig von den erzielten Übereinkünften ausgehen
können, ohne im Zuständigkeitsbereich ihres Tarifpartners mit
allzu schwerwiegenden "Wettbewerbsverzerrungen" rechnen zu müs-
sen.
Den Arbeitern erspart dieser Erfolg keineswegs ihre wohlbegrün-
dete Sorge, mit ihrer Einkommensquelle, dem nützlichen Dienst, an
den freien Dispositionen der Nutznießer ihrer Dienste zu schei-
tern. Deren Macht, Bedingungen für die Benutzung von Lohnarbei-
tern vorzugeben und eine Konkurrenz um deren optimale Erfüllung
einzurichten, ist ja keineswegs gebrochen, sondern anerkannt. Die
gewerkschaftlichen Kollektivverträge wirken daran mit, Maßstäbe
für die unternehmerischen Leistungsansprüche und den betriebli-
chen Leistungsvergleich festzulegen. Gemeinsame Verhandlungsmacht
wird hergestellt und solidarisch geltend gemacht, u m deren
rechtsförmliches Ergebnis über sich ergehen zu lassen.
Der Lohnkampf: Sorge um gerechte Verhältnisse in der Lohnarbeit
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Die Einkommensquelle, deren Verbesserung die Arbeiter sich mit
ihrem gewerkschaftlichen Zusammenschluß zum Anliegen machen,
schließt nach zwei Seiten hin den Ruin derer ein, die darauf an-
gewiesen sind: durch die verlangte Leistung mitsamt ihren Neben-
umständen sowie durch den Zwang zum Sich-Einteilen, durch Armut
in der Sphäre der individuellen Reproduktion. Als Gewerkschaft
stellen die Betroffenen sich nicht gegen dieses Verhältnis, son-
dern suchen ihm Chancen und Vorteile abzugewinnen. Sie beziehen
sich positiv auf die vom Kapital vorgenommenen Differenzierungen
bei Lohn und Leistung, an denen sie keineswegs die Maßstäbe und
Techniken des Kapitals wahrnehmen, die arbeitsteiligen Leistungen
möglichst billig einzustreichen. Vielmehr eröffnen sich dem ge-
werkschaftlichen Blick lauter Probleme der gerechten Entlohnung
unterschiedlich zu bewertender Arbeiten.
In manchen Ländern ist der gewerkschaftliche Erfindungsgeist dar-
auf verfallen, sich die Eigentümlichkeiten proletarischer Jobs
zum Anliegen zu machen, so als handelte es sich um bürgerliche
Berufe oder ehrbare Handwerke. Sie tun alles dafür, daß bestimmte
Tätigkeiten ein Monopol des von der jeweiligen Gewerkschaft ver-
tretenen "Standes" bleiben und die für diesen ausgehandelten Kon-
ditionen sich vom Standard anderer Berufsgruppen abheben. Auch
die Einheit "Betrieb" eignet sich dazu, gewerkschaftlich eine
herausgehobene Position der dort gebrauchten Arbeiter anzustreben
und durchzusetzen. So werden aus Besonderheiten des jeweiligen
"Beschäftigungsverhältnisses" lauter Modifikationen des Verhält-
nisses von Lohn und Leistung, auf die es fortan ankommen soll,
viel mehr jedenfalls als auf Nutzen und Nachteil dieses Verhält-
nisses selbst.
Die Gewerkschaften anderer Länder erreichen gleiche Ergebnisse
mit wissenschaftlicheren Methoden. Die Vereine im DGB etwa nehmen
die Ideologie vom Leistungslohn ernst, wonach jede besondere Ar-
beit ihre besondere Geldsumme wert sein soll, und berechnen in
ihren Manteltarifverträgen peinlich genau für besondere Leistun-
gen oder sonstigen besonderen Aufwand besondere Lohnansprüche.
Dabei beugen sie sich nicht den pragmatischen Kriterien betriebs-
wirtschaftlicher Kalkulation, die für knappe oder gute Kräfte ei-
niges Geld übrig hat. Eher wägen sie die beiden unerfreulichen
Seiten der Lohnarbeit - Verschleiß und Armut - gegeneinander ab
und verrechnen einen Schaden mit dem andern. Einem Mehr an Ver-
schleiß und gesundheitlichem Ruin, auch durch Arbeitszeiten über
das als Normalmaß Vereinbarte hinaus, soll eine dosierte Verrin-
gerung des Geldmangels entsprechen. Zur sachgerechten Durchfüh-
rung dieses Ideals, alle Ansprüche des Kapitals in spezielle Ver-
dienstchancen zu übersetzen, braucht der erlittene Verschleiß we-
der individuell noch im Durchschnitt ermittelt zu werden. Ge-
feilscht wird um den Geldwert "objektiver Tätigkeitsmerkmale" -
wieviele Kilopond, wie hoch..., gebückt oder aufrecht..., mit Ge-
stank, Lärm, Giften... verbunden -, die dem "gesunden Menschen-
verstand" als Indiz für "leichte" oder "schwere" Arbeit einleuch-
ten mögen und allemal für acht bis fünfzehn unterschiedliche
Lohngruppen gut sind. Daneben tragen auch die deutschen Gewerk-
schaften sämtlichen Gesichtspunkten Rechnung, unter denen Arbeit
sich gerecht und sachlich lohnwirksam differenzieren läßt. Die
Traditionen der beruflichen Ausbildung sind bei ihnen gut aufge-
hoben, selbst wenn die Lehrzeit in gar nichts anderem als
schlecht bezahlter Arbeitszeit besteht und von den "erworbenen
Qualifikationen" nur die Disziplin des Aushaltens je verlangt
wird. Einem DGB-Funktionär glänzen die Augen, wenn er sich in ei-
ner Rationalisierungsdebatte für die "Facharbeiter" stark macht,
die gerade überflüssig gemacht werden. Den betrieblichen Grund-
satz, Aufsichtsfunktionen höher zu schätzen als die beaufsich-
tigte Arbeit, respektieren die Gewerkschaften unter dem Ehrenti-
tel "Verantwortung". Im Endergebnis stellen die Manteltarifver-
träge der bürgerlichen Berufshierarchie, die angenehmere Tätig-
keiten mit höherem Einkommen belohnt, ein proletarisches Gegen-
stück an die Seite, das um so weniger Lohn vorsieht, je kraftrau-
bender, entnervender und geisttötender eine Arbeit ist.
So wird mit gewerkschaftlicher Vcrhandlungsmacht die Schädigung
der Lohnarbeiter durch ihre Einkommensquelle zu einer bunten
Vielfalt von Verdienst- und Karrierechancen aufbereitet. Dem Wil-
len der konkurrierenden Lohnarbeiter, ihren Nutzen über Extra-
"Vorteile" zu bewerkstelligen - und dafür allemal Extra-Leistun-
gen zu erbringen und Extra-Erschwernisse auf sich zu nehmen -,
bietet sich eine Welt voller Gelegenheiten. Die schönen Chancen
besitzen zwar den Nachteil, daß sie nur für eine kleine Minder-
heit jemals wahr werden; die Masse der Lohnarbeiter treibt sich
in den Lohngruppen 4e bis 6c bzw. entsprechenden "Berufen" herum.
Aber es gibt sie, die tarifvertraglich festgeschriebene Lohnhier-
archie, die Sonderkonditionen für rivalisierende Berufsverbände
und Betriebsbelegschaften, die "soziale Aufwärts-Mobilität". Und
das genügt vollauf, um dir benutzten Leute auch noch moralisch an
ihrer Benutzung zu beteiligen, ihnen die Ausbeutung als Folge ih-
rer individuellen Leistung bzw. ihres Unvermögens vor Augen zu
stellen.
Befriedigt wird nämlich auf alle Fälle der Glaube an die zweifa-
che Bedeutung des Wortes "Verdienst". Und damit ist jenseits al-
ler Konkurrenzerfolge im einzelnen der allgemeine Gesichtspunkt
für proletarische Zufriedenheit festgelegt. Lohn und Leistung
gehen allemal in Ordnung, wenn sie zueinander im tarifvertrag-
lich, berufs- oder betriebsspezifisch vereinbarten Verhältnis
stehen. Das Lohnarbeiterinteresse, das sich in Gewerkschaften or-
ganisiert, geht eben nie auf das Ziel, einen Lohn zu erreichen,
der für alle Lebensbedürfnisse reicht und darin sein Maß hat; der
Kampf für einen solchen Lohn wäre per se einer gegen das Lohnsy-
stem selbst, nämlich gegen die damit etablierten Kriterien des
Gebrauchs und des davon abhängigen Unterhalts von Arbeitern. Ge-
werkschaftlich ist dagegen die Sorge, ob der Lohn auch die
g e r e c h t e Höhe hat. Dank gewerkschaftlichem Kampf verfügen
die Arbeiter heutzutage direkt "vor Ort" über Anwälte
d i e s e r Sorge: Wenn jemandem sein Lohn zu niedrig vorkommt,
schlagen Shop Steward oder Betriebsrat ihre Tabellen auf...
Den Unternehmern gibt die Ausarbeitung des Lohnverhältnisses zu
einem System der Lohngerechtigkeit ein bequemes Mittel zur be-
trieblichen Personal-Bedarfsplanung und -lenkung sowie den
Rechtstitel auf damit einhergehende Lohneinsparungen an die Hand.
"Abgruppierung", kritisch: "Dequalifizierung", heißt eine Kehr-
seite der Karrierechancen, die das gewerkschaftliche Herumwirt-
schaften mit Lohngruppen, Zuschlägen usw. eröffnet.
Die periodischen Tarifrunden: Konservative Lohnpolitik
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Ihrem Erfolg bei der Stiftung einer hochdifferenzierten und schon
damit als ungemein gerecht ausgewiesenen Ordnung im Lohnarbeits-
verhältnis entnehmen die Gewerkschaften die Gewißheit, aus dem
proletarischen Dienst am kapitalistischen Eigentum im Prinzip ein
taugliches Lebensmittel für die Arbeiter gemacht zu haben. Es
geht ihnen darum, das Erreichte zu sichern.
Daß sie sogar mit diesem bescheidenen Programm beständig zu tun
haben, könnte darauf aufmerksam machen, wessen Zwecke in der Welt
der Lohnarbeit die herrschenden sind, nach wie vor der gewerk-
schaftlichen Intervention. Ohne Verstoß gegen die abgeschlossenen
Tarifverträge steigern konkurrenztüchtige Unternehmen fortwährend
den Wirkungsgrad der eingesetzten Arbeit durch technische Neue-
rungen; sie machen dadurch Arbeitskräfte überflüssig, ganze Be-
rufszweige, lohnsteigernde Qualifikationen und Extra-Einsätze
weitgehend hinfällig, beanspruchen dafür die Leistungsfähigkeit
der verbleibenden Arbeitskräfte in der Regel noch einseitiger und
vollständiger; so verändern sie das vertragsgemäße Lohn-Lei-
stungs-Verhältnis zu Ungunsten der Lohnarbeiter. Daneben haben
Konkurrenz und Kredit in einer modernen, staatlich beaufsichtig-
ten "Marktwirtschaft" den als Inflation bekannten Effekt, daß ge-
nießbare Lebensmittel und anderweitige Artikel des proletarischen
Bedarfs, Versicherungen und Wohnungen beständig teurer werden. Am
Lohn- und Gehaltsempfänger, der in seiner Eigenschaft als
"Endverbraucher" weder Steuern noch Preissteigerungen "über-
wälzen" kann, bleiben die Nachteile der Inflation hängen: ein
marktwirtschaftliches Sachgesetz der permanenten Lohnsenkung, das
ganz ohne eine allgemeine Verringerung der den einzelnen aus-
gezahlten Lohnsummen allgemein seine Wirkung tut.
Die Gewerkschaften "bewältigen" diesen "Automatismus" durch peri-
odische Tarifverhandlungen und die Neufestsetzung der Lohnbe-
träge. Sie verteidigen nichts Geringeres als die überholten Ver-
hältnisse des jeweils vorigen Tarifabschlusses. Dabei orientieren
sie sich an durchschnittlichen Prozentsätzen des Produktivitäts-
zuwachses und der Teuerung, vor allem aber an sämtlichen umlau-
fenden Gerüchten über die Konjunkturen des Kapitals. Einen Aus-
gleich für die mittlerweile erlittenen und hingenommenen Schädi-
gungen bringen sie kaum je in Anschlag; so kommen sie auch ganz
ohne eine Bestandsaufnahme der gewohnheitsmäßigen und der zusätz-
lichen Spar- und Verschuldungsmanöuer proletarischer Haushalte
aus. Ebensowenig machen sie den Unternehmern eine Rechnung auf
über die fortschreitend intensivere Benutzung des Geschäftsarti-
kels "Arbeitskraft", die den Zwang zur "Flexibilität" mit dem zur
Vereinseitigung und Borniertheit so perfekt verknüpft. Lohnforde-
rungen werden bis hinters Komma aus gewerkschaftlich errechneten
volkswirtschaftlichen Gesamtgrößen sowie aus dem Willen zur Un-
terscheidung von rivalisierenden Berufsverbänden abgeleitet und
in Verhandlungen auf das Maß zurückgenommen, das die Gegenseite
für "realistisch " erklärt.
Gewerkschaftliche Zufriedenheit stellt sich spätestens mit dem
größeren zeitlichen Abstand ein. Das läßt sich z.B. von den an-
sehnlichen Leistungssteigerungen an Lohnarbeitsplätzen absehen,
die einen 12-stündigen Arbeitstag undurchführbar machen; und wenn
die Erfindung und Ausweitung der Wechselschichtarbeit sowie die
eine oder andere Million Überstunden auch noch vergessen wird,
bleiben im Rückblick auf Jahrzehnte der Tarifpolitik lauter Fort-
schritte bei der Arbeitszeitverkürzung übrig. Ebenso verwandeln
sich die mit den Arbeitsbedingungen gründlich veränderten Repro-
duktionsnotwendigkeiten in die gestiegenen finanziellen
"Möglichkeiten" einer Lohnarbeiterfamilie; und die Einbeziehung
der Frauen in die Lohnarbeit kommt durchaus als Emanzipation da-
her. Genug Stoff jedenfalls für eine werbewirksame gewerkschaft-
liche Erfolgsbilanz. Noch jede Veränderung, die in der Fabrik und
in der Lohntüte aufgrund kapitalistischer Kalkulation vollzogen
wird, erscheint da als Resultat eines gewerkschaftlichen Kampfes.
Solche Bilanzen, zusammen mit der gewerkschaftseigenen Reform-
und ; Fortschrittsphraseologie, dokumentieren - nichts anderes
als den konservativen Standpunkt modernen Gewerkschaftlertums,
den "Ausgleich" zwischen kapitalistischen Geschäftsinteressen und
proletarischen Lebensbedürfnissen erzielt zu haben und bewahren
zu müssen.
Mit diesem Zweck ist auch vorgegeben, wie die Gewerkschaft mit
ihrem Druckmittel, dem Streik bzw. der verhandlungstaktischen
Drohung damit, verfährt. Es geht ja nie darum, den Unternehmern
die Verfügung über Arbeit zu ihrem Vorteil und zu ihren Bedingun-
gen streitig zu machen, sondern um Gerechtigkeit gegen die Be-
reitschaft, dem Geschäftsgang zu dienen. Damit verbietet sich von
vornherein jede Absicht, durch Verweigerung der Arbeit die Gegen-
seite mit ihren Geschäftsinteressen eher zu ruinieren als sich
selbst.
Streiks dienen der Festlegung auch der Unternehmerseite auf das
Ideal des "Ausgleichs". Sie sollen keine neuen Bedingungen in die
Welt der Lohnarbeit einführen, sondern das alte Einvernehmen her-
stellen, damit Konkurrenz und Dienst weitergehen können.
"Erpressen" sollen sie die "Arbeitgeber" zu gerechter
R ü c k s i c h t n a h m e und das ist, wie auch immer es dar-
gestellt und von der Gegenseite beschimpft wird, ein
P r o g r a m m d e r O h n m a c h t: Der ökonomische Zweck
der Gegenseite wird als maßgeblich anerkannt; unter dieser Bedin-
gung wird "gefordert".
Mittlerweile verfügen die Gewerkschaften aller zivilisierten Län-
der über genügend Erfahrungen, um ihre Streikaktionen garantiert
unschädlich fürs Unternehmerinteresse als bloße Demonstrationen
aufzuziehen; wo sie dafür noch nicht reif genug sind, hilft ge-
setzlicher Zwang nach - andernfalls kodifizieren Gesetze und
Richtersprüche das Maß an Behutsamkeit, das eine demokratisch ge-
reifte Gewerkschaft längst von allein aufbringt. Auch in der gol-
denen Vergangenheit, in der manche Freunde einer militanten Ar-
beiterbewegung sich eher zu Hause fühlen als in der schnöden Ge-
genwart, sind nur schwer Streiks ausfindig zu machen, die dem be-
streikten Kapital mehr geschadet hätten als den Arbeitern.
Streiks zum Zwecke der Mahnung - oder besser: der Abmahnung -
sind eben kein auf die Niederlage des Gegners berechneter Kampf.
Die Rücksichtslosigkeit, die zu einem solchen gehört, bleibt ganz
den Unternehmern überlassen, die sich auf das Druckmittel der
Aussperrung, die Erpressung mit der Überlebensnotwendigkeit wei-
tergehender Lohnzahlungen für eine nicht vorbereitete Arbeiter-
schaft, bestens verstehen. Selbst wenn die Ergebnisse eines Ar-
beitskampfes dem Schaden, den die Arbeiter in seinem Verlauf auf
sich genommen haben, noch so sehr Hohn sprechen, betrachten Ge-
werkschaftler ihn allerdings noch lange nicht für schlicht und
einfach verloren. Ganz im Sinne ihres Anliegens gewinnen sie noch
dem schlechtesten Ergebnis eine gute Seite ab; und sei es nur
die, daß eine angebliche Weigerung der Gegenseite, überhaupt zu
verhandeln oder Kompromißbereitschaft zu zeigen, "gebrochen wer-
den konnte", oder sogar bloß, daß die eigene Moral ungebrochen
geblieben sei. So wird noch einmal im Nachhinein klargestellt,
w a s der Tarifpartner Gewerkschaft mit seinem Kampf tatsächlich
gewollt hat und was er gar nicht will.
Der Ruf nach Arbeitsplätzen:
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Von der Tarifpartnerschaft zum Staatsdienst
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Der Wille - den Lohnarbeiter in ihrem gewerkschaftlichen Zusam-
menschluß betätigen -, die Lohnarbeit als prinzipiell taugliches
Mittel für sich und ihren "Berufs"-Erfolg zu nehmen, besteht re-
gelmäßig dann seine Bewährungsprobe, wenn auch noch ein außeror-
dentlich angewachsener Anteil von Arbeitslosen mal wieder die Mär
von einem sicheren Lebensunterhalt im Dienst des Kapitals wider-
legt. Gewerkschaften radikalisieren in einer solchen Lage ihr
Selbstverständnis und ihr Auftreten als Arrangeur und Aufsichts-
behörde gerechter Lohnarbeiterverhältnisse. Sie erstrecken diesen
selbstgeschaffenen Auftrag auf die erste Voraussetzung ihres ta-
rifvertraglichen Wirkens: die "Versorgung" der lohnarbeitenden
Menschheit mit Arbeitsplätzen - an denen ja dank gewerkschaftli-
cher Obhut längst keine Ausbeutung mehr stattfindet, sondern
"Arbeitgebern" wie "Arbeitnehmern" gleichermaßen Gutes geschieht.
Ihre Zufriedenheit mit der Lohnarbeit versteigt sich bis zu deren
Deutung als "knappes Gut" und zu dem Projekt, es per "Arbeits-
zeitverkürzung" gleichmäßiger auf die Köpfe des arbeitswilligen
Volkes zu verteilen: eine überaus produktive "Desillusionierung"
über den Arbeitsmarkt des Kapitals!
Nun passen nicht einmal die wohlmeinenden Arbeitsumverteilungs-
konzepte zu den Kriterien, nach denen tatsächlich über Lohnarbeit
und Lohnarbeiter verfügt wird. Das Kapital täuscht sich nicht
darin und es macht auch keine Abstriche davon, daß es keine Ver-
dienstchancen auszuteilen, sondern preiswerte Leistung zu organi-
sieren hat. Eine Verhandlungsmacht, die "Kompromisse" erzwingen
könnte, besitzen Gewerkschaften in dieser Angelegenheit von vorn-
herein nicht. Für mehr "Beschäftigung" zu streiken, also den Ar-
beitsplätzen fernzubleiben, die man als hohes Gut definiert hat
und in größerer Anzahl wünscht, ist ein Widerspruch, den gewerk-
schaftlich aktive Arbeiter sich zwar leisten. Sie vollführen da-
mit aber nur die ohnmächtige Demonstration ihrer Bereitschaft,
die eigenen Kalkulationen mit Verdienstchancen - höher vergütete
Überstunden stehen hier obenan - gänzlich zurückzustellen und im
Namen vermehrter Einstellungen allerhand mit sich machen zu
l a s s e n, wenn das denn schon die "solidarische" Schlußfolge-
rung aus einer wachsenden Arbeiter-Reservearmee sein soll. Das
Kapital, das Überstunden und dergleichen ohnehin nie aus Entge-
genkommen gegenüber proletarischen Konkurrenzbemühungen anordnet
oder streicht, ist durch solche Demonstrationen naturgemäß wenig
zu beeindrucken.
So kommen die Gewerkschaften nicht umhin, ihre Ohnmacht als
Rechtsanwalt der Lohnarbeit zu konstatieren. Allerdings tun sie
das auf ihre Weise, in Treue zu ihren Grundsätzen. Angetreten als
eine Art Rechtsaufsicht über ordentliche Verhältnisse in der Welt
der Lohnarbeit, vermissen sie schmerzlich die verbindliche Ge-
walt, die im kapitalistischen Gemeinwesen ansonsten für rechtmä-
ßige Verhältnisse sorgt. Es fehlt ihnen an Befugnis, die Ar-
beitsplätzeverteilungsbehörde der kapitalistischen Ökonomie zu
machen.
Mit dieser Problemdefinition ist auch schon der gewerkschaftliche
Lösungsweg fix und fertig vorgezeichnet. Die vereinigte Arbeiter-
klasse wird zum Bittsteller bei der wirklichen Instanz rechtset-
zender und -bewahrender Gewalt, beim Staat. Dessen obrigkeitliche
Intervention möge unter dem Titel "Beschäftigungspolitik" bewerk-
stelligen, was die Gewerkschaften mangels rechtlicher Kompetenz
nicht zustandebringen an "sozialer Gerechtigkeit".
Für diesen Übergang vom notwendigen Scheitern konstruktiven Ver-
handelns um Tarife zu Anträgen an die Verwalter des klassenstaat-
lichen Gemeinwohls - ohnehin nicht als zeitlicher Fortgang vorzu-
stellen! hat es immer beliebig viele andere Anlässe gegeben: das
Massenelend der Alten, den katastrophalen Gesundheitszustand des
proletarischen Nachwuchses usw. Moderne Gewerkschaften wie der
DGB beherrschen diesen Übergang vor- und rückwärts an jedem An-
liegen, das der Fanatismus einer total ordentlichen Lohnarbeit
hervorgebracht hat: bei der "Humanisierung der Arbeitswelt"
ebenso wie bei der "beruflichen Aus- und Fortbildung". Sein reak-
tionärer Gehalt ist aber selten so unverkennbar wie im Falle des
gewerkschaftlichen Antrags auf gerechtere Arbeitsplätzevertei-
lung. Hier geht es ganz ausdrücklich und ungeschminkt um die ab-
surde Forderung, der Staat solle dafür sorgen, daß dem proletari-
schen Willen, sich fürs kapitalistische Geschäft nützlich zu ma-
chen, besser entsprochen werde. Die Entschlossenheit, mit der
Lohnarbeit zurechtzukommen, hat sich da vollständig von jeder Un-
zufriedenheit mit den Arbeits- und Entlohnungsbedingungen emanzi-
piert, deren gerechte Korrektur doch Punkt Eins auf der gewerk-
schaftlichen Tagesordnung gewesen war.
Der Wunsch, die Staatsgewalt möge das gewerkschaftliche Gerech-
tigkeitsideal an irgendwelchen Punkten zu geltendem Recht machen,
richtet sich an Behörden und Politiker, die durchaus andere Sor-
gen haben. Darüber sind Gewerkschaften manchmal in eigentümlicher
Weise radikal geworden. Sie sind auf den Programmpunkt verfallen,
die Staatsgewalt solle die direkte Verantwortung für die Gestal-
tung der Arbeitswelt übernehmen und sich selbst zum Generalunter-
nehmer machen. Dieser gewerkschaftseigene Vorschlag von Verstaat-
lichungen bezeugt ein wirklich unverbrüchliches Vertrauen in eine
nahtlose Übereinstimmung dessen, was der Klassenstaat als Gemein-
wohl festlegt, mit dem Ideal nahrhafter und wohltuender, weil ge-
recht geregelter Lohnarbeit. Dieses Vertrauen ist allerdings auch
da kein bißchen geringer, wo eine Gewerkschaft solche
"Experimente" ablehnt und auf "Mitbestimmung" am kapitalistischen
Geschäftsgang dringt. Dessen Blüte soll unter gewerkschaftlicher
Betreuung Wirkungen zeitigen, die er nie gehabt hat; Wirkungen,
die einzig und allein in dem gewerkschaftlichen Standpunkt exi-
stieren, eine flotte Konjunktur müßte doch auch dem Menschenmate-
rial des Kapitals zugutekommen.
Dieses Vertrauen schließt von vornherein aus, daß gewerkschaft-
lich organisierte Arbeiter sich ihrerseits den staatlichen Sorgen
versagen, in deren Namen ihre Verbesserungsvorschläge zurückge-
wiesen oder relativiert werden. Selbst wo sie vom Standpunkt ei-
nes bitter enttäuschten und verletzten Rechtsempfindens aus in
eine Konfrontation mit der Regierung geraten wie z.B. die briti-
sche Bergarbeiter-Gewerkschaft -, ist es ihrem Standpunkt total
fremd - und zwar gerade in einem solchen Konfliktfall -, von sich
aus einen Gegensatz gegen die verpflichtenden nationalen Ziele
aufzumachen oder auch nur zuzugeben, daß ihre Anliegen sich damit
nicht vertragen könnten. Wo die Staatsgewalt dem gewerkschaftli-
chen Gerechtigkeitsempfinden nicht Recht gibt, bemüht eine Ge-
werkschaft sich nur um so angelegentlicher, ihre selbsterkorenen
Ordnungsaufgaben als Forderungen der Nation und Dienst an ihrem
Erfolg darzustellen. Wie sonst niemand nehmen Gewerkschaften die
offizielle Lüge für bare Münze, Arbeitslose wären ein volkswirt-
schaftliches Problem; ihre Experten rechnen der wenig interes-
sierten Öffentlichkeit den Schaden vor, der dem Gemeinwesen aus
entgangenen Lohnsteuern und Versicherungsbeiträgen sowie aus dem
Durchfüttern arbeitsfähiger und -williger Proleten ohne Arbeits-
platz entstehen. Während sie in diesen kritischen Klagen d a s
G e l d und seinen geschäftsmäßigen Einsatz fürs "Wachstum" und
den Staatshaushalt als Maß aller Dinge anerkennen, ist ihnen das
Rechnen in Mark und Pfennig in anderen Bemühungen um moralische
Überzeugungskraft auch einmal gleichgültig: Sie können sich nütz-
liche P r o d u k t e vorstellen, die wegen brachliegender Ar-
beitskraft nicht zustande kämen. Wiederum g e l d orientiert,
verfertigen sie seit Jahrzehnten aus ihrer Sorge um die Erhaltung
der proletarischen Kaufkraft eine volkswirtschaftliche Kreislauf-
theorie, die den Konsum der Massen als notwendigen Dienst am ka-
pitalistischen Geschäftsgang und am staatlichen Umsatzsteuerauf-
kommen verbucht, und leiten daraus Rezepte für eine
"antizyklische Konjunkturpolitik" ab. Ihre Tarifvertragspolitik
wollen sie als Beitrag zur staatlichen Regional-, Struktur- und
Regionalstrukturpolitik, zum staatlichen Ausbildungs- und Gewer-
beaufsichtswesen, zum staatlichen Kampf gegen Schwarzarbeit und
für die Volksgesundheit gewürdigt wissen. Die Machenschaften der
ausländischen Konkurrenz lassen sie sich als Problem einleuchten,
dessen Bewältigung allerlei Opfer verlangt - von den Lohnarbei-
tern; ebenso natürlich die Inflation und die nationale Währung,
den Export und den Ölpreis, die Umwelt und den Rentnerberg. Ihre
eigenen Spezialanliegen wollen sie nicht angemeldet haben, ohne
sie sorgfältig in ein konstruktives Verhältnis zu jedem anerkann-
ten Ideal und Erfordernis ihres imperialistischen Klassenstaats
gesetzt zu haben.
Und das ist ihnen nicht zu bestreiten: Mit ihren Vorschlägen zur
Lösung der von oben angesagten nationalen "Probleme" ist es ihnen
nicht weniger ernst als mit all den "Problemen" der Lohngerech-
tigkeit, die sie selbst aufgebracht und ins politische Leben der
Nation einbringen wollen.
Sofern es sich nicht gleich überhaupt andersherum verhält, und
eine oder sogar mehrere politische Parteien, die um die Macht im
Staat konkurrieren, die Organisatoren eines entsprechend ausge-
richteten Gewerkschaftswesens sind. Es gehört zum Begriff gewerk-
schaftlicher Interessensvertretung, daß sie konstruktiv politisch
wird; also führt in der Welt demokratischer Vielfalt der prakti-
sche Weg gerade so gut von einem blühenden Gewerkschaftswesen zur
Gründung einer "Labour Party" wie umgekehrt von einem sozialdemo-
kratischen, linksradikalen oder katholisch-sozialreformerischen
Parteiprogramm zur proletarischen Massenorganisation, die dann -
in Konkurrenz zu den anderen - die Aufgaben eines Tarifpartners
übernimmt.
Die Vollendung ist übrigens auch hier im DGB erreicht. Ohne hi-
storische Durchsetzungskämpfe von den alliierten Besatzungsmäch-
ten als überparteiliche antifaschistische. Einheitsgewerkschaft
ins Leben gerufen, repräsentiert er sogar noch mit seiner Entste-
hungsgeschichte die Wahrheit, daß zum modernen kapitalistischen
Staatswesen eine Arbeiterschaft, die sich durch Gewerkschaften
vertreten läßt und ansonsten überhaupt nicht auffällt, ganz ein-
fach dazugehört.
Die kapitalistische Demokratie -
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gewerkschaftlich beglaubigte Heimat des Proletariats
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Gewerkschaftlich entwickelte Lohnarbeiter betrachten die Klassen-
gesellschaft, in der sie leben, und deren Staatswesen ohne Vorbe-
halt als ihre Heimat. Daß die Obrigkeit ihren speziellen Gerech-
tigkeitsvorstellungen grundsätzlich verpflichtet sei, glauben sie
fest; und wenn deren Taten nicht so recht dazu stimmen, dann er-
hält das staatsbürgerliche "müßte doch" und "eigentlich" den ent-
täuschten guten Glauben aufrecht. Umgekehrt organisieren Gewerk-
schaften das massenhafte Echo auf jedes von oben bekanntgegebene
Anliegen. Sie mahnen zum Frieden und entdecken ihre Gemeinsamkeit
mit der nationalen Wehrmacht: Auch die ist eine Säule der Demo-
kratie - wie die Gewerkschaft. Ihre Mitglieder führen sie an den
offiziellen Kulturbetrieb heran; selber vergeben sie Literatur-
preise und passen auf die öffentlich-rechtlichen Medien auf. Ei-
gene genossenschaftliche Unternehmungen machen die Republik für
Lohnarbeiter wohnlich; und wenn die Ergebnisse nichts als die Ar-
mut der Glücklichen widerspiegeln, erschüttert das die gute Ab-
sicht kein bißchen. In kapitalistischen Großunternehmen sitzen
Gewerkschaftler im Aufsichtsrat; große und kleine Gemeinden wer-
den von Gewerkschaftlern repräsentiert; im Ausland dürfen Gewerk-
schaftler an der Selbstdarstellung ihrer Heimatnation mitwirken -
die Gewerkschafts-Honoratioren sind einfach nicht wegzudenken aus
dem Erscheinungsbild einer modernen kapitalistischen Demokratie.
Erfolg ist dem Gewerkschaftswesen also nicht zu bestreiten. In
der Staatsgewalt hat die gewerkschaftlich orientierte Arbeiterbe-
wegung schon längst keinen Gegner mehr Alle modernen Demokratien
haben ihren konstruktiven Einsatz anerkannt und mit einer quasi-
öffentlich-rechtlichen Stellung belohnt. Auf dieser Grundlage
gibt es eine ganz neue Art von Gewerkschafts-"Feindschaft": Ver-
treter anderer Interessensverbände und Parteipolitiker, die auf
deren Einfluß spekulieren, entdecken bei Gelegenheit ein
"Übergewicht" von Gewerkschaftlern, erklären den "gesellschaft-
lichen Proporz" für "verzerrt" und äußern gegenüber den
freiwilligen Staatsgewerkschaften den Verdacht, die Nation solle
in einen "Gewerkschaftsstaat" umgewandelt werden. Die Ge-
werkschaften ihrerseits nehmen diesen Verdacht als Vorwurf, den
sie energisch zurückweisen. Demokratisch definieren sie ihr poli-
tisches Auftreten als Bereicherung des gesellschaftlichen Plura-
lismus und als legitime Teilnahme an der allseits offenen Konkur-
renz der "sozialen Gruppen" und politischen Standpunkte um
E i n f l u ß.
Diesen Konkurrenzkampf führen Gewerkschaften, die sich nicht ex-
plizit auf die Unterstützung einer Partei festgelegt haben bzw.
von einer solchen "gelenkt" werden, sondern "Einheit" statt
"Richtung" in ihr Grundsatzprogramm geschrieben haben, um so ge-
nauer nach den Regeln der parlamentarischen Demokratie. Zu jeder
Wahl statten sie ihre Mitglieder und Sympathisanten mit
"Prüfsteinen" aus, die keiner zu studieren braucht, weil ihre
Zielrichtung von vornherein genauso eindeutig ist wie die ent-
sprechenden "Hirtenbriefe" fürs christkatholische Kirchenvolk.
Vernachlässigt eine Regierung, womöglich demonstrativ, gewerk-
schaftliche Vorschläge für eine bessere Politik, dann "droht" ihr
eine demokratische Gewerkschaft mit widriger Stimmungsmache zum
nächsterreichbaren Wahltermin: Das Ideal, über die Lohnarbeiter
als eindrucksvollen Stimmenblock, als hauseigene Manövriermasse
in der Parteienkonkurrenz verfügen zu können, ist ihr wertvoll-
stes "Argument". Das kriegen umgekehrt auch die Mitglieder ser-
viert, wenn eine Regierung den Gewerkschaftseinfluß bekämpft und
das öffentliche Ansehen der Arbeitervertretung herabsetzt: Das
Stimmvieh wird für das parlamentarische Kräfteverhältnis verant-
wortlich gemacht, das die schönsten Gewerkschaftsinitiativen -
bis zur nächsten Wahl! - zur Wirkungslosigkeit verurteilt.
Eine reife Gewerkschaft bezieht sich auf ihre Leute also gar
nicht mehr als Lohnarbeiter, die den gesellschaftlichen Reichtum
schaffen und damit immerhin der Möglichkeit nach über ein auch
politisch wirksames Druck- und Erpressungsmittel verfügen. Sie
nimmt sie als Untertanen, die die Gewohnheit des Sich-Fügens um
eine einzige Sorte "Kritik" bereichert haben: um den Vergleich
von Führungsalternativen wie ihn der demokratische Apparat peri-
odisch abfragt. Dabei läßt sie sich noch nicht einmal dadurch ir-
ritieren, daß sich Nationalisten bei der Sorge um gute Führung
von ganz anderen Kriterien leiten lassen als vom Entgegenkommen
der Regierung gegenüber der Arbeitervertretung. Gewerkschaftliche
Politik sieht weniger den geschädigten Arbeiter als den
berechtigten Bürger, mündet also in die Pflege der Kreatur, zu
der die moderne Demokratie sich ihre Leute hingebogen hat und auf
der ihre Herrschaft sicher beruht. Das vollständig entwickelte
Gewerkschaftsmitglied ist nichts weiter als - W ä h l e r.
Die Gewerkschaftsorganisation: Das Paradox einer Quasibehörde
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auf der Basis freiwilliger Mitgliedschaft
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Wenn sich der Wille von Lohnarbeitern zu gewerkschaftlicher In-
teressensvertretung folgerichtig in Wahlaufrufen der Organisation
an ihre Mitglieder erfüllt, dann ist auch das Vereinsleben unver-
meidlich von demokratischen (Unter-)Ordnungsprinzipien be-
herrscht. Schon mit dem Anliegen, als Vertragspartner des Kapi-
tals eine konkurrenzunabhängige und zugleich konkurrenzfördernde
Gerechtigkeit in die Lohnarbeit hineinzubringen, treten die bei-
den Momente des Zusammenschlusses: die kollektive Aktion als sol-
che und die vereinigten und betroffenen Lohnarbeiter selbst, in
zwei ziemlich verselbständigte Seiten auseinander. Die geschaf-
fene Organisation will ein Stück R e c h t s s t a a t - "von
unten" - sein, so etwas wie eine Instanz, die mit der Autorität
der von ihr abgeschlossenen Tarifverträge zulässige Rechtsansprü-
che der Unternehmer - aber auch der Arbeiter - von unzulässigen
Übergriffen scheidet; eine Instanz, die die Einhaltung des ober-
sten gewerkschaftlichen Grundsatzes "Ein gerechter Lohn für ein
gerechtes Tagewerk!" überwacht; die dieses Anliegen in das poli-
tische Leben der Gesellschaft einbringt; usw. Zu den Lohnarbei-
tern, deren Konkurrieren damit an feste Unterscheidungen und Re-
geln gebunden wird, stellt ihre eigene Organisation sich damit
gleichfalls wie eine Behörde, die ihre Klientel mit Vorschriften
glücklich macht. Und umgekehrt wird der Wille zu gewerkschaftli-
cher Solidarität nicht frustriert, sondern sachgerecht erfüllt,
wenn die Lohnarbeiter ihn gar nicht erst groß aufbringen müssen,
damit es ihren Verein gibt, sondern wenn sie ihn als fertigen
quasi-obrigkeitlichen Apparat, seine Werke als bindende Rechts-
vorschriften vorfinden. Das Anliegen, die Lohnarbeit und die Kon-
kurrenz der Lohnarbeiter durch lauter Gesichtspunkte des gerech-
ten Vergleichs zu verbessern, läuft eben auf eine aparte
A d m i n i s t r a t i o n d e r L o h n g e r e c h t i g-
k e i t hinaus. Eine solche Institution kann die Bereitschaft
der Betroffenen, ihr zuzugehören und sie mit Finanzen und einem
dauerhaften Verhandlungsmandat auszustatten, nur als T u g e n d
gebrauchen; als nachträglichen Idealismus, der das Sich-Fügen als
ureigenste gute Tat interpretiert und praktiziert.
Das für Gewerkschaften charakteristische Gegenüber von "Führung"
und "Basis" bedeutet also nicht und hat auch nicht darin seinen
Grund, daß eine der beiden Seiten oder beide es an demokratischem
Engagement fehlen ließen. Es hat aber auch nicht die Trivialität
zum Inhalt, daß ein zweckmäßiger Zusammenschluß Dauerhaftigkeit
besitzen und von den Launen seiner Mitglieder unabhängig existie-
ren können muß. Der gewerkschaftliche Zweck, die Konkurrenz der
Lohnarbeiter auf die Grundlage fester rechtsförmlicher kollekti-
ver Abkommen zu stellen, ist selber paradox und nur in der Weise
zu realisieren, daß die Arbeiter sich freiwillig einem Verein an-
schließen, dessen Aktivitäten sie andererseits genauso wenig in
Auftrag gegeben haben und auch genauso wenig unter ihre wirkliche
Kontrolle zu bringen gedenken wie all die anderen Instanzen einer
gerechten Lebensführung, zu denen die Ideologie verkündet, deren
Subjekt wären letztlich ganz freiwillig "wir alle". Nur ist eben
dieser freie Wille bei der Gewerkschaft nicht bloß Schein; nicht
die Staatsgewalt sorgt für Mitglieder - diese wollen geworben
sein. Werben wiederum heißt hier etwas anderes als Leuten ihre
Lage erklären und sie darüber zu zweckmäßigen Aktivitäten veran-
lassen. Gewerkschafter appellieren an die Moral, die es verbie-
tet, Wohltaten umsonst einzustecken, und stellen sich als histo-
rischen Glücksfall für die Arbeiterklasse dar, der jedes Mitglied
dieser "Gesellschaftsschicht" eine Dankesschuld zu erstatten
hätte. Dem Materialismus ihrer Leute kommen sie mit der interes-
santen Drohung entgegen, Nicht-Mitglieder hätten im Arbeitskampf-
fall keinen Anspruch auf Lohnersatzleistungen, - also mit einer
Art Versicherungsschutz vor den Folgen gewerkschaftlichen Auftre-
tens.
Die Dienste, die die Organisation umgekehrt von ihren Mitgliedern
verlangt, sind mit dem Beitritt und der Beitragszahlung, die die
Gewerkschaft nicht zufällig am liebsten als automatischen Vor-Ab-
zug vom Lohn abwickelt wie der Staat seinen Lohnsteuereinzug, im
wesentlichen bereits erledigt. Mitglieder muß es geben, und zwar
vor allem anderen möglichst viele, damit die Gewerkschaftsführung
sich für ihr quasi-behördliches Ordnungs-, Überwachungs- und po-
litisches Konkurrenzgeschäft als autorisierter Sachwalter der Ar-
beiterklasse vorstellen kann. Die Berufung auf die Mitglieder ist
ja ihr demokratischer Ersatz für einen offiziellen, von der
Staatsgewalt erteilten Rechtstitel; diese Berufung beglaubigt
nichts als eine große Mitgliederzahl. Der nötige Nachwuchs an Ak-
tivisten ist über die Karrierechancen innerhalb des Apparats al-
lemal zu rekrutieren. So ist also nicht bloß die Mitgliedschaft
mit einer Führung angemessen bedient, die mit viel Moral und ein
paar Vergünstigungen für das Vereinsleben Reklame macht. Auch die
Organisation hat an einer Unmasse von Karteileichen genau die Ba-
sis, die sie braucht.
Aktivisten auf eigene Faust jedenfalls, engagierte Anwälte ge-
werkschaftlicher Ideale ohne Auftrag von oben, kann sie nicht ge-
brauchen. Zu Recht vermutet die Führung in einer von ihr nicht
bestellten Einsatzfreude ihrer Mitgliedschaft andere Zwecke als
die ihren am Werk. In der Regel rührt sich da eine linke Gewerk-
schaftsopposition, die sich mit dem reichlich abstrakten Befund,
daß Gewerkschaften nun einmal die proletarischen Massenorganisa-
tionen seien und schon deswegen ein unverzichtbares Aktionsfeld
im Kampf um günstigere "Kräfteverhältnisse" darstellten, über al-
les täuscht, w a s in den Gewerkschaften anzutreffen ist.
Die sind nämlich erstens nie in dem Sinn politisch "neutral", daß
sie für den Zweck einer Gesellschaftsveränderung im realsoziali-
stischen Sinn, geschweige denn für eine kommunistische Revolu-
tion, genauso empfänglich wären wie für Tarifpartnerschaft und
politisch verantwortungsvolle Beratungsverhältnisse mit Regierung
und Kapital. Allenfalls finden sozialistische Ideale neben
christlichen und reformerischen im gewerkschaftlichen Wertehimmel
ihren gleichberechtigten Platz. Manchen linken Parteien reicht
das ja immerhin als "Verankerung in den Massen".
Was die Massen betrifft, so kann zweitens gar nicht davon die
Rede sein, daß "die Basis" oder auch nur eine nennenswerte Zahl -
geschweige denn ansprechbarer Arbeiter am gewerkschaftlichen Ver-
einsleben teilnähme. Kaum, daß die Führung zu ausgewählten Anläs-
sen eine respektable Mitgliederzahl auf einen Marktplatz zitieren
kann. Die "Kämpfe" an der "Basis", die Linke so gerne entdecken
und mit ihrer Solidarität sowie heftigen Vorwürfen an die abwie-
gelnde Führung ehren, sind meist letzte Beschwerdeaktionen einer
Belegschaft, die sich durch eine Betriebsschließung um ihre Hei-
mat im Reich der Lohnarbeit betrogen sieht, also von einem reak-
tionären Moralismus getragen - was wohlmeinende Linke, die da et-
was Radikalismus beimischen wollen, auch durchaus zu spüren krie-
gen. Diejenigen, die den "Marsch durch die Institution" Gewerk-
schaft eingeschlagen haben, verwenden denn auch, ebenso folge-
richtig wie aussichtslos, ihren Reformeifer weniger auf eine Kri-
tik der Führung als auf Erwachsenenbildungsprogramme für die Ba-
sis, die sie gerne "aktiver", "spontaner" und "engagierter" hät-
ten: auch eine Art, von der sozialistischen Idealisierung der
"Massen" Abstand zu nehmen, ohne sie preiszugeben. Der leninisti-
sche Lehrsatz jedenfalls, daß in den Gewerkschaften immerhin die
bewußtesten Teile der Arbeiterklasse beisammen wären, hat längst
seine ironische Korrektur erfahren: Die "Bewußtheit", die da er-
zeugt wird, besteht in der Festlegung auf ein proletarisches Ge-
rechtigkeitsgefühl, das nicht revolutionär, sondern um so faschi-
stischer wird, je mehr es sich beleidigt sieht, und im übrigen
auf demokratisches Mitmachen bzw. Geschehen-Lassen hinausläuft.
Und "beisammen", als Masse präsent, ist die Arbeiterklasse allen-
falls in der Kartei.
Deswegen haben moderne Gewerkschaften auch noch nicht einmal mit
einem Murmeln der Basis zu rechnen, wenn ihre Führung jede Oppo-
sition - und das heißt keineswegs bloß: jede kommunismusverdäch-
tige "Zelle " oder Person, sondern manchen auffälligen Aktivi-
sten, dessen Ehrgeiz nicht durch eine Organisationskarriere zu
befriedigen ist - so behandelt, wie es sich für eine Behörde ge-
hört, nämlich verbietet. Sie wäre keine anerkannte demokratische
Institution, würde sie ihren Zweck der Förderung der Lohnarbeit
und ihre einschlägigen Unternehmungen ohne rechtsförmliche Kon-
trolle den Mitgliedern zur Diskussion stellen.
Die vollendete Gewerkschaft:
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Der Unfug einer proletarischen Korporation
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So haben es die Lohnarbeiter in der Demokratie zu dem Widerspruch
einer Korporation des Proletariats gebracht.
Korporationen sind die Organisation eines anerkannten gesell-
schaftlichen Interesses, das in wirklicher "substanzieller" Über-
einstimmung mit den materiellen Erfordernissen der höchsten Ge-
walt steht. Sie übernehmen staatliche Kontrollaufgaben für ihren
Zuständigkeitsbereich, und dabei haben sie nicht in einen prinzi-
piellen Konflikt mit dem materiellen Interesse zu geraten, das
sie organisieren; das geht auch, wenn die gesetzlichen Einschrän-
kungen, mit denen die Vertretenen zurechtkommen müssen, als
ebenso nützlich wie natürlich gelten. Sie bringen umgekehrt die-
ses Interesse zur Geltung, ohne dabei auf eine Gegnerschaft oder
grundsätzliche Beschränkungen seitens der Staatsgewalt zu stoßen:
Mehr als ohnehin a n e r k a n n t e Interessen vertritt eine
Korporation nie.
Die Übereinstimmung zwischen dem besonderen gesellschaftlichen
Interesse und dem Standpunkt des klassenstaatlichen Gemeinwohls
liegt entweder in dem Beruf des korporativ organisierten Standes,
der die Ausübung staatlicher Herrschaft zum Inhalt hat, oder in
dessen ökonomischer Funktion, die in der staatlich erlaubten und
gewünschten geschäftsmäßigen Mehrung privaten Eigentums besteht.
Denn im Privateigentum ist der Materialismus der begüterten
Stände als unbedingt schutzwürdiges Recht auf Bereicherung durch
reguläre Geschäfte anerkannt; seinen eigenen Anteil am gesell-
schaftlichen Reichtum will ein moderner Staat sich per Teilhabe
an den reichtumschaffenden geschäftlichen Transaktionen, also in
Abhängigkeit von deren Gelingen beschaffen. Die Bewährung des
Privateigentums als Einkommensquelle und seine
"Sozialpflichtigkeit" fallen prinzipiell zusammen.
Anerkannt, staatsnützlich, mit entsprechenden Befugnissen ausge-
stattet, also Korporationen wollen auch die Gewerkschaften sein.
Die "substanzielle " Übereinstimmung des von ihnen vertretenen
gesellschaftlichen Interesses mit den materiellen Forderungen des
allgemeinen Wohls existiert allerdings nur als bedingungsloses
Angebot von ihrer Seite her - also nicht wirklich. So wenig sich
der Wunsch nach umfassender Gerechtigkeit in Lohndingen gegen
staatliche Anliegen richtet, so wenig vermag doch eine demokrati-
sche Regierung darin ihre eigenen unverzichtbaren Ansprüche wie-
derzuerkennen. Sicher ist auch die Lohnarbeit eine anerkannte Er-
werbsquelle, und das macht einigen Aufwand an "sozialer Gerech-
tigkeit" nötig, wie Gewerkschaften sie beantragen. Von Wohltaten
auf diesem Sektor wird ein Staat aber weder reicher noch mächti-
ger. Das wissen auch die Anwälte der Lohnarbeit und sie richten
sich danach. Sie pflegen negativ zu argumentieren: Sie machen die
Vorteile des "sozialen Friedens" im Vergleich zu Aufruhr und
Klassenkampf vorstellig, warnen vor "sozialem Sprengstoff", erin-
nern an Hitlers Wahlerfolge, die einer zählebigen Legende zufolge
auf die seinerzeitige Massenarbeitslosigkeit zurückzuführen sein
sollen. Verantwortliche Staatsmänner allerdings wissen in ihrer
Regierungspraxis allemal zwischen der Schädigung und Verelendung
von Lohnarbeitern einerseits und einer Gefährdung ihrer politi-
schen Herrschaft andererseits zu unterscheiden - als Drohung sind
die Warnungen der gewerkschaftlichen Arbeiterrepräsentanz ja auch
kaum mißzuverstehen. Politiker kennen die demokratische Werbe-
wirksamkeit des "Mutes zu unpopulären Entscheidungen" und verkün-
den ungeschminkt die Unvereinbarkeit wirtschaftspolitischer
"Vernunft" mit sozialreformerischem Idealismus. Ganz zu schweigen
von Lohnansprüchen aller, selbst noch der bescheidensten Art: Vom
Standpunkt des nationalen Wohls aus beurteilt, fallen Lohnzahlun-
gen immer unter die Rubrik der volkswirtschaftlichen Unkosten,
der Erschwernisse für erfolgreiches Konkurrieren, der Abzüge vom
eigentlichen Reichtum; so gilt gegen Lohnforderungen, egal wie
sie bemessen sind, und was sie bezwecken, prinzipiell der Ver-
dacht, an ihrem Ende stände doch die Umwertung aller gesell-
schaftlichen Prioritäten im Klassenstaat. Insofern ist das Prole-
tariat ein für allemal kein 'Stand': Sein Materialismus wäre per
se staatsfeindlich, und sein gewerkschaftlicher Gerechtigkeits-
wahn ist zwar gut gemeint, deswegen aber noch lange kein
"essential" des Staatsmaterialismus.
Den Gewerkschaften ist auch das nicht unbekannt: Auch danach
richten sie sich. Wenn sie auf die Staatsdienlichkeit ihres Ver-
tretungsgeschäfts und auf die politische Ehrbarkeit der Lohnar-
beit pochen, dann erinnern sie selbst an den Gegensatz zwischen
öffentlichem Wohl und proletarischem Nutzen - und verweisen auf
die durch die Tat bewiesene Bereitschaft ihrer Leute, sich mit
ihren materiellen Anliegen den Staats-"Notwendigkeiten" allezeit
u n t e r z u o r d n e n.
Die einschlägigen Bekenntnisse sind bei einer modernen Staatsge-
werkschaft nicht Ausdruck eines schlechten, sondern eines radikal
guten Gewissens. Sie rühmt die eigenen Leistungen und die der
vertretenen Klasse gerade darin, daß sie ein Beitrag zu den
höchsten Anliegen der Nation sind. Das Lob gilt dem Nutzen der
Lohnarbeit, den nicht die Lohnarbeiter haben. Die Bedeutung des
"Standes" liegt in der Bescheidenheit und Leistung, durch die er
sich auszeichnet. Und das Recht, das er sich mit seiner Selbstlo-
sigkeit verdient hat, besteht in der höchstoffiziellen Anerken-
nung seiner Organisation als gesellschaftlicher Kraft, der Mit-
sprache zusteht.
So weit ist es nun ja gekommen. Dank gewerkschaftlicher Macht
sind die Proleten zu Bürgern aufgestiegen. Was tut es da noch zur
Sache, daß sie Proleten geblieben sind.
***
Schadensverhütung
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"Zunächst hat er (Haussmann) davon geredet, Arbeitslose außerhalb
der geltenden Tarife zu beschäftigen. Wer das vorschlägt, macht
zwei Denkfehler, die dem Generalsekretär der FDP nicht passieren
dürften. Ein solches Vorgehen hätte nämlich zur Konsequenz, daß
die Arbeitnehmer ohne tariflichen Schutz auch nicht der Friedens-
pflicht unterliegen. Damit würde eine ganz wichtige Errungen-
schaft der Tarifpolitik unterlaufen. Zweitens würde eine solche
Praxis gegen das Gleichbehandlungsprinzip verstoßen. Deshalb ha-
ben sich auch die Arbeitgeber gegen Ihre Vorschläge ausgespro-
chen, Herr Haussmann. Denn sobald ein Arbeitnehmer unter Tarif
beschäftigt wird, geht er vor Gericht und würde jederzeit recht
bekommen."
Ein Politiker bringt den originellen Vorschlag zu Gehör, die
Lohnkosten zu senken, weil man für dasselbe Geld dann mehr Leute
für die liebe Wirtschaft schaffen lassen kann, wenn diese Leute
billiger sind. Ganz im Sinne des bewährten Gedankens, daß Lohn zu
hoch und schuld, wenn nix Arbeitgeben.
Was fällt einem deutschen Gewerkschafter dazu ein? Er meint, dann
würden sich die bislang braven Leute ziemlich viel herausnehmen.
Kampf und Recht würden plötzlich zum Mittel der Arbeitnehmer. Und
das wollen wir doch alle nicht, gell? Was wir auch den Arbeitge-
bern, den Kronzeugen für alle Anliegen der Lohnabhängigen, hoch
anrechnen.
"Ich bestreite ja überhaupt nicht, daß unsere Lohn- und Gehalts-
politik die Unternehmer gezwungen hat, mehr Technik einzusetzen.
Das hat doch positive wirtschaftliche Folgen. Die deutsche chemi-
sche Industrie hätte heute keine so führende Stellung in der
Welt, wenn sie nicht so rationell produzieren würde. Aber natür-
lich kann ich Betriebe mit 40 oder 60 Prozent Lohn- und Gehalts-
anteil nicht genauso belasten wie etwa die Mineralölindustrie mit
einem Personal-Kostenanteil von drei Prozent. Denn was nützt es
mir, wenn alle Arbeitnehmer den gleichen Lohnzuwachs bekommen,
aber einzelne Unternehmen im November das Weihnachtsgeld nicht
bezahlen können.
...Wir wären durchaus bereit, entsprechend der Wirtschaftskraft
der Betriebe unterschiedliche Verträge mit den Arbeitgebern zu
beschließen."
Am meisten kann man die armen Betriebe belasten, denen die Last,
Löhne zu zahlen, zugemutet werden kann, weil ihr Lohnkostenanteil
0 (in Worten Null) Prozent beträgt. Ansonsten bleibt es dabei,
daß Lohnpolitik eine etwas langfristig angelegte Strategie des
DGB darstellt, der deutschen Wirtschaft die Vorteile des techni-
schen Fortschritts nahezubringen.
Wir sind also durchaus bereit, unter der Anerkennung folgender
Lehrsätze jedem Mist zuzustimmen:
a) es gibt Arbeitslose wegen der Technik;
b) schuld an der Technik sind die teuren Arbeiter;
c) die Technik ist aber gut für die deutsche Wirtschaft;
d) und d i e zahlt Weihnachtsgeld, nicht die Japaner. Also ma-
chen wir die Arbeit in diesem Sinne auch schon mal billig!
***
Soziologisch-gewerkschaftliche Probleme mit der Zeitenrechnung -
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dem Mund der Massen abgeschaut
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"Bei der 4- (und später vielleicht 3-) Tage-Woche steigt die Ge-
fahr des Auseinanderklaffens zwischen 'Lebenszeit' und
'Arbeitszeit', der Spaltung der Gesellschaft und der geringeren
Gegenwehr gegen unmenschliche Berufs- und Arbeitsstrukturen, weil
jeder nur noch auf den zurückliegenden oder bevorstehenden Frei-
zeitblock schaut. Die individuelle 4- oder 3-Tage-Woche
(vielleicht noch mit einem zehnstündigen Arbeitstag) würde sich
sehr rasch mit der gesellschaftlichen 6- oder 7-Tage-Woche ver-
binden. Ein gemeinsamer sozialer Lebensrhythmus und eine solida-
rische Alltagskultur wären dann wesentlich erschwert." (Diese
Worte sprechen Hans Janßen und Klaus Lang, IG Metall, in einem
Buch: "Existenz sichern, Arbeit ändern, Leben gestalten".)
Das Leben würde zur Hölle, wenn die Arbeit, jene Spenderin der
solidarischen Alltagskultur, bloß noch Lebensmittel wäre! Die
Leute würden ja glatt machen, was sie wollen - und der soziale
Lebensrhythmus, den der Taktstock der Fabrik so human trommelt,
wäre im Arsch. Soweit darf es nicht kommen.
***
Das Ideal eines gewerkschaftlichen Betriebsrats
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hat seinen Sitz in München, bei BMW. Kollege Kurt hat so gut wie
alles erreicht, was ihm und der Gewerkschaft alle Ehre macht -
und wovon die lieben Kollegen Mitarbeiter im Betrieb nichts ha-
ben. Wär ja auch noch schöner! Dies seine Meriten:
"Der Vorsitzende dieses Betriebsrates war, auch unternehmerisch,
viel weitsichtiger und auch mutiger als sein ganzer damaliger
Vorstand. Deshalb wandte er sich auch mit Verve gegen eine soge-
nannte Sanierung "seiner" Firma, die letzten Endes bloß darauf
hinausgelaufen wäre, die Bayerischen Motoren Werke AG, München,
für ein Butterbrot zur Montagefabrik von Daimler-Benz zu machen.
So war das Ende 1959, und wir sprechen von Kurt Golda, der am
heutigen 21. September 60 Jahre alt wird.
Im Ringen um die Selbständigkeit von BMW erwies sich Golda, 1949
bei BM eingetreten und bereits 1956 zum Vorsitzenden des Be-
triebsrates gewählt, als der Partner Herbert Quandts auf der
Seite der Arbeitnehmer. Golda wußte, daß auch für die ständig
wachsende BMW-Belegschaft, die ihm immer wieder ihr Vertrauen
schenkt, allein noch von einem erstens noch existenzfähigen und
zweitens auch florierenden Unternehmen etwas zu gewinnen ist. BMW
blüht heute. Und die Rechnung ging auch für die Belegschaft auf,
wie das Beispiel der Mitarbeiter-Beteiligung am Unternehmenser-
folg zeigt.
Seit 1979 ist Golda auch stellvertretender Vorsitzender des BMW-
Aufsichtsrats, dem er seit 1957 angehört. Er ist ein mit dem Un-
ternehmen verbundener Betriebsratsvorsitzender nach Maß, wie es
ihn in der Bundesrepublik, natürlich auch Dank der BMW-Geschichte
der fünfziger und sechziger Jahre, wohl kaum noch gibt."
(Süddeutsche Zeitung, 21./22.Sept. '85)
Von wegen, "kaum noch gibt"! Solche erfolgreichen DGBler vor Ort
gibt es überall da, wo der Geschäftserfolg stimmt. Und das ist in
der Bundesrepublik wahrlich keine Seltenheit. Kann man die Lo-
sung: "Gewerkschafter in den Aufsichtsrat!" nicht auch einmal
weitsichtiger und umsichtiger formulieren? Etwa so: "Die Arbeiter
sind der Gewerkschaft ihr Kapital" Oder so: "Das Kapital ist die
gewerkschaftliche Basis der Arbeiter." Oder...
***
Erfolge im Stillen
------------------
"BREIT: Wir werden weiter auf Arbeitszeitverkürzungen setzen. Wir
haben inzwischen für gut die Hälfte aller Arbeitnehmer die 38-
Stunden-Woche in der Republik. Das ist vielen Leuten überhaupt
nicht bewußt, aber es ist so."
Merke: Je weniger die Arbeitnehmer davon merken, um so erfolgrei-
cher war ihre Gewerkschaft. Weil darauf setzt sie weiterhin.
***
Ungerecht
---------
"Wir bieten zum Beispiel für Jugendliche ohne Hauptschulabschluß
und junge Ausländer zwei Tarifverträge an und sagen: Wenn ihr,
Arbeitgeber, solche Problemfälle einstellt, braucht ihr ihnen im
ersten Jahr nur soviel zu bezahlen wie einem Auszubildenden. Das
ist weit weniger als in der Lohngruppe 1 vorgesehen ist. Die Ta-
rifpartner differenzieren sehr wohl nach Qualifikation."
"Bei allem Geschrei über zu hohe Tariflöhne wird die wahre Situa-
tion in den Betrieben vergessen. Da sieht es oft so aus, daß die
Arbeitgeber nach einer Tarifrunde bis zu 30 Prozent zusätzlich
drauflegen. Wenn Sie, Herr Haussmann, differenzieren wollen,
sollten Sie den Unternehmern vorschlagen, oben etwas wegzukappen,
wenn es die wirtschaftlichen Verhältnisse erfordern." (IG-Chemie-
Vorstand Mettke in "Industriemagazin", Juli 1985)
Es ist schon ein Jammer. Da zeigt der DGB, wie billig er Arbeiter
anzubieten bereit ist, wenn es der Beschäftigung dient. Und was
machen die anderen, verantwortungslos, wie sie sind, und ohne
jegliches Gespür für das Machbare? Sie zahlen Löhne in der Höhe
und da, wie und wo es ihnen paßt. Oder auch nicht. Undank ist der
Welt Lohn!
***
Generelles + Spezielles = Steinkühler
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"Wir sind auch generell gegen Überstunden. Trotzdem werden durch
unsere Betriebsräte Überstunden vereinbart, weil die Betriebsräte
sehr wohl differenzieren können zwischen der generellen Grundhal-
tung und den betriebsspezifischen Notwendigkeiten. Wir sind gene-
rell gegen Zeitarbeitsverträge, - und zwar nicht erst, seit es
das Beschäftigungsförderungsgesetz gibt. Trotzdem gibt es auch
Betriebsräte, die Zeitarbeitsverträge abgeschlossen haben, weil
sie sehr genau differenzieren konnten - zwischen der Generallinie
und den darunter sich abzeichnenden betrieblichen Bedürfnissen."
( Steinkühler, IG Metall, in der ZEIT vom 5. Juli 1985)
Ob nicht die betrieblichen Bedürfnisse und Notwendigkeiten in
diesem unserem Lande doch das Generelle sind, lieber Steinkühler?
Und das Spezielle liegt es nicht vielleicht ganz auf seiten des
DGB und seines Strickmusters für Phrasen? Zwei Ideale links,
beide fallen lassen!
***
The worst he can think,
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"Rappe forderte die Bundesregierung auf, über zusätzliche staat-
liche Finanzhilfen zum Abbau der Arbeitslosigkeit nachzudenken.
Er warnte davor, mit einer Verschärfung des Arbeitskampfrechts
die Tarifkompetenz der Gewerkschaften zum Nachteil der Arbeitneh-
mer einzuschränken. Wenn dies geschähe, drohten in der Auseinan-
dersetzung zwischen den Tarifparteien 'englische Verhältnisse'."
(Süddeutsche Zeitung, 7./8. Sept.'85)
but impossible in Germany
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"Ich glaube nicht, daß eine Gewerkschaft mutwillig Tarifstreiks
gemacht hat. Und die Frage des politischen Streiks gegenüber ei-
ner Regierung steht überhaupt nicht zur Debatte." (Rappe im Saar-
ländischen Rundfunk)
Was denn nun, Lord Rappe? Hat das unverschärfte Arbeitskampfrecht
die überall lauernde Unvernunft in Arbeiterkreisen gebremst? Oder
würde das verschärfte Recht, wo weniger erlaubt ist, die Jungs
erst auf den Geschmack bringen? Oder steht außer dem Anstand der
Gewerkschaft und ihrer anerkennenswerten Staatstreue überhaupt
nichts zur Debatte?
***
Was hat der Mann falsch gemacht?
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"Anzeige
'Armer Schlucker' machte Riesenumsätze!
Berlin - Das Mitleid seiner Nachbarn war dem 57jährigen Sozial-
hilfeempfänger Bernhard M. sicher: Armselig gekleidet und stets
am Stock humpelnd, mimte er den unschuldig in Not geratenen. Da-
bei litt er keineswegs Not, wie jetzt herauskam. Seit Jahren heu-
erte er illegal Ausländer an und "vermietete" sie für 22 Mark die
Stunde an Handwerksbetriebe. Die Ausländer speiste er mit 7 Mark
ab. Selbstverständlich zahlte er weder Steuern noch Sozialabga-
ben. Auf Bernhard M. wartet nun eine empfindliche Freiheits-
strafe. Derartige Praktiken lohnen sich nicht. Aber sie schaden
uns allen.
Aktionsgemeinschaft Ehrliche Arbeitsplätze
Bundesanstalt für Arbeit * Bundesministerium für Arbeit und So-
zialordnung * Bundesministerium der Finanzen * Die Arbeitsmini-
ster und Senatoren für Arbeit der Länder * Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände * Zentralverband des Deutschen
Handwerks * Deutscher Gewerkschaftsbund * Deutsche Angestellten-
Gewerkschaft * Spitzenverbände der Sozialversicherung"
1. Daß er als eigentlich zu den "armen Schluckern" Gehöriger
"riesige Umsätze" gemacht hat, obwohl das doch nur die "reichen
Säcke" machen dürfen?
2. Daß er seine Ausländer mit 7 Mark netto, statt mit 7 Mark
brutto abgespeist hat, wo doch der Ministersatz heißt: "Mit 7
mark b r u t t o ist immer noch besser als mit 5 Mark arbeits-
los"?
3. Alles beide?
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Arbeitersache
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"Sowohl aus technologischen als auch aus export-politischen über-
legungen kann sich die Bundesrepublik weder aus der Ver- noch aus
der Entsorgung der Kernkraftwerke ausklinken und diesen Teil des
Brennstoffkreislaufs ausländischen Anbietern überlassen. Eine
bundesdeutsche Selbstbeschränkung als politische Auflage an die
Nuklearmächte führt zu Nachteilen für die Volkswirtschaft, die
Technologie und die Sicherheit der Arbeitsplätze." (Hermann
Rappe, Vorsitzender der IG Chemie )
Wegen ihres Arbeitsvolks und seinen Plätzen kann sich die Bundes-
republik aber auch gar keinen Verzicht leisten. Darauf paßt je-
denfalls die Gewerkschaft auf.
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IG -Henker
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"STERN: ...auf der einen Seite die IG Metall sagt, wir wollen
keinen Export von Waffen in die Dritte Welt, und dieselben IG-Me-
tall-Mitglieder, die dies fast einstimmig auf den Kongressen be-
stätigen, machen Stimmung für den Export von U-Booten nach Chile
oder Argentinien.
BREIT: Sagen Sie da lieber nicht die Gewerkschaften, sondern die
Menschen, die ihre Arbeitsplätze damit in Verbindung bringen und
denen man keine Alternative bieten kann, wenn das U-Boot nicht
nach Chile geht. Das bringen Sie mal einem Menschen bei. So ein-
fach ist das nicht.
STERN: Mit dem Argument hat ja auch der Henker für die Beibehal-
tung der Todesstrafe gefochten.
BREIT: Wenn er keine andere Arbeit angeboten bekommen hat, dann
kann er sehr leicht in eine solche Lage geraten sein." (Stern, 8
Aug. '85)
Aber freilich. Wenn Leute für Rüstung oder fürs Aufhängen ge-
braucht werden, sind sie für beides schwer zu begeistern. Ihre
Abhängigkeit rechtfertigt die Gewerkschaft mit dem scharfsinnigen
Hinweis, das wäre nicht so einfach, wenn keine Alternative. In so
eine Lage kann ein DGB ganz leicht geraten.
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Kennen wir nur noch Deutsche oder
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Wenn der DGB der Arbeitnehmerschaft mit Weltpolitik
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den Rücken stärkt
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"Bezweifelt werden muß auch die Bereitschaft der USA, die erwar-
teten technologischen Kenntnisse und Fähigkeiten an andere Länder
weiterzugeben und damit ihre zivile Nutzung erst zu ermöglichen.
Die Europäer sollen offensichtlich vor allem zur Finanzierung der
teuren Weltraumträume beitragen. Ungeschicklichkeit und politi-
sches Unvermögen machen es der Bundesregierung offenbar schwer,
dem amerikanischen Druck standzuhalten. Die Entscheidung für eine
Beteiligung an der Weltraumrüstung ist eine Entscheidung nicht
nur gegen die Interessen der Arbeitnehmer, sondern auch gegen
Frieden, Entspannung und Abrüstung." ( IG-Metall-Chef Hans Mayr
in metall 10/85)
Immer wenn die Regierung dem Druck nicht standhält, der vom
Ausland kommt, fallen dem DGB die "Interessen der Arbeitnehmer"
ein; das Paradies des deutschen Arbeiters ist allemal ein
starkes, unabhängiges, keinem Druck nachgebendes Vaterland! Woher
kennt man das bloß?
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