Quelle: Archiv MG - BRD DEMOKRATISCHES-LEBEN WAHLEN - Wählen ist verkehrt!
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Das Wahlgesetz für die Bundestagswahl
EINE DEMOKRATISCHE POSSE IN DREI AKTEN
1. Akt: Das alte Gesetz
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Sie hatten sich alles so schön ausgedacht und hatten es so gut
mit sich gemeint, die Bonner Parteien und ihre aus den alten
Blockparteien umgewandelten Filialen samt SPD in der ehemaligen
DDR, als sie das neue Wahlgesetz für die Bundestagswahlen am
2.Dezember beschlossen. In der Sicherheit, daß der Wähler nichts
verkehrt macht und der PDS im Gesamtwahlgebiet keine 5% ver-
schafft, sollte einfach die altbewährte Sperrklausel zur
Verhinderung unbequemer Parteien und umständlicher demokratischer
Prozeduren in der Bonner Volkskammer gelten. E i n e kleine
Partei sollte es aber schon schaffen. Darum sollte es daneben
noch die "eingeschränkte Möglichkeit von Listenverbindungen re-
gional nicht konkurrierender Parteien (Huckepack-Verfahren)" ge-
ben. Eine kleine Manipulation des Wahlergebnisses vorab: PDS raus
(sie hätte im Ostteil über 23% erhalten müssen) und DSU
(Listenverbindung mit der bayerischen CSU) rein, wäre das gesi-
cherte Ergebnis gewesen.
2. Akt: Das Urteil
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Auf Klage der Grünen und der PDS hin hat das Bundesverfassungsge-
richt diese schöne Mauschelei korrigiert. Ebenso absolut sicher
wie die Parteien, daß der Wähler sowieso nichts verkehrt macht
und etwa der PDS zuviel Einfluß im Parlament verschafft, achteten
die Karlsruher Richter auf Chancengleichheit der konkurrierenden
Parteien. Nicht daß sie plötzlich ganz gegen die 5%-Hürde gewesen
wären, das wäre des Guten doch zuviel gewesen, wer weiß schon,
wer da noch alles ins Parlament käme; gefallen hat ihnen nicht,
daß die Parteien in der Ex-DDR zur "Überwindung der Sperrklausel
stets einen weitaus größeren Anteil an Wählern in ihrem Wahlge-
biet gewinnen müßten, also einen größeren Erfolg bei der Wahl ha-
ben, als es für die Parteien der Bundesrepublik auf ihr bisheri-
ges Wahlgebiet bezogen der Fall ist". (aus dem BVG-Urteil) Deswe-
gen diese einmalige Ausnahme, damit niemand die erste ge-
samtdeutsche Kohl-Wahl mit Honeckers letztem Wahlbetrug verwech-
seln kann.
Sind die Parteien jetzt zerknirscht ob der "Schelte"? Mitnichten.
Eigentlich hatten sie das Gesetz sowieso nicht gewollt. Die
CDU/CSU will "die von Karlsruhe vorgeschriebene Regelung schon
früher favorisiert haben" (Schäuble). Die SPD tut mit dem Hin-
weis, "daß das Gesetz auch mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP
verabschiedet worden sei", glatt so, als hätten ihre Abgeordneten
nicht die Hand gehoben. Und die FDP? "Wir haben uns von der Be-
gehrlichkeit unserer Partner hinüberziehen lassen" (Hirsch). Ja,
ja, die anderen! Wahrscheinlich war's doch die PDS... .
3. Akt: Das neue Gesetz
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Dem Wähler wird Ehre zuteil: In der Sicherheit, daß er sowieso
nichts verkehrt macht, verabschieden die Parteien ein neues Wahl-
gesetz, das vom Ideal des absolut keimfreien Parlaments doch
glatt ein paar Abstriche macht und der PDS ihre Chance gibt. Und
schon wieder liegen alle parteipolitischen Berechnungen auf dem
Tisch: Die Koalition bucht jede PDS-Stimme als Abzug von der SPD,
also als Gewinn. Lafontaine sieht das genauso, findet es unge-
recht und ärgert sich. Und alle Fraktionen bereiten sich auf eine
Belebung der Parlamentsarbeit vor: Ein Häuflein Ex-SEDler, groß-
zügig geduldetes Überbleibsel der alten DDR, das sowieso verboten
gehörte, eignet sich hervorragend für die Inszenierung
parlamentarischen Volkszorns über die alte DDR, den verkorksten
Sozialismus und überhaupt. Hochkonjunktur für johlende Hinter-
bänkler.
Zum anderen ein Hoch auf die Demokratie: Was die ehrenwerten Par-
teien in Sachen Wahlgesetz probierten, war zwar anerkanntermaßen
"Manipulation", aber Gott sei Dank gibt es bei uns dieses über
alle niederen Streitereien erhabene Gericht: "Dieses Urteil macht
deutlich, daß in Karlsruhe (anders als beim Obersten Gericht in
Ostberlin) nicht hörige Parteifunktionäre sitzen." Wahnsinn! Die
Karlsruher Juristen schauen doch glatt nach, ob sich die Herren
aus den Parteien auch daran halten, was sie sich einmal ins
Stammbuch geschrieben haben.
PS: Die Grünen hatten Grund zu feiern: "Das Urteil ist ein schö-
ner Erfolg gegen die Arroganz der Macht und den Übermut der herr-
schenden Parteien."
Das wird den Bonner Parteien schwer zu schaffen machen, wenn sie
nach dem 2. Dezember genauso weiterregieren wie bisher
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